Bundesverfassungsgericht unterstützt die Entscheidung der Koalition, die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung anzuheben
Die Verfassungsbeschwerden zweier Unternehmen der privaten Krankenversicherung, die sich gegen die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze durch das Beitragssatzsicherungsgesetz vom 23. Dezember 2002 wandten, sind von der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen worden. Ein interessanter Vorgang. In Karlsruhe gibt es noch Juristen, die wissen, dass wir die gesetzliche Krankenversicherung nicht der Erosion preisgeben können. Die Presseerklärung des BVerfG von heute dürfte für einige der Nutzer von NachDenkSeiten von Interesse sein. Deshalb ist sie in die Rubrik “Andere interessante Beiträge” aufgenommen worden.