Eine wichtige Information für Arbeitnehmer mit betrieblicher Altersversorgung und für Betriebsräte.
Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts München bestätigt, dass die Verrechnung der Abschlusskosten in den ersten Jahren – insbesondere durch „Zillmerung“ – in der betrieblichen Altersversorgung mit Entgeltumwandlung unzulässig ist. (Zillmerung bedeutet, dass „Versicherungs- und Abschlusskosten, sämtliche Vertriebs- und Akquisitionskosten“ mit den ersten umgewandelten Lohnraten bezahlt werden. Erst danach baut sich ein „Deckungskapital für die Altersversorgung“ auf.) – Prüfen Sie Ihre eigenen Regelungen. Wir sind in Kontakt mit den Rechtsanwälten und hatten schon am 27. November 2006 auf das Verfahren hingewiesen. Wir informieren Sie heute mit einem Beitrag der Rechtsanwälte und Sachverständigen Fiala, Schramm und Keppel sowie mit dem Text des Urteils selbst.
Wir regen an, diese Information an andere mögliche Betroffene weiterzuleiten. Albrecht Müller.