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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Steuerbäuche und Steuergeschenke – wie der Wähler an der Nase herumgeführt wird
Datum: 28. Juni 2011 um 8:48 Uhr
Rubrik: Soziale Gerechtigkeit, Steuern und Abgaben, Ungleichheit, Armut, Reichtum
Verantwortlich: Jens Berger
Sobald die Steuereinnahmeprognosen es zulassen, begeben sich Medien und Politik mit wiederkehrender Penetranz auf den fiskalischen Trimm-Dich-Pfad. Der „Mittelstandsbauch“, so heißt es dann, müsse abgebaut werden, um den Normalverdiener zu entlasten. Das klingt gut, denn wer will schon eine schmierige Steuerwampe? Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass von den stets diskutierten Varianten, den „Mittelstandsbauch“ abzubauen, vor allem die Spitzenverdiener profitieren. Es gibt jedoch Alternativen, bei denen vor allem die Gering- und Normalverdiener profitieren würden. Von Jens Berger
Grundlagen der Einkommensteuer
Vor der Wiedervereinigung wurde der Einkommensteuertarif für die mittleren Einkommen anhand komplexer Formeln ausgerechnet [PDF – 1.2 MB]. Wenn man die Steuertarife anhand einer Kurve abbildete, so hatte diese ihren Scheitelpunkt meist in der Höhe des Durchschnittseinkommens. 1990 vereinfachte die schwarz-gelbe Bundesregierung das Tarifmodell und führte drei Tarifzonen ein, deren Grundzüge auch heute noch gelten:
Wenn Politik und Medien vom „Mittelstandsbauch“ reden, ist damit heute meist die Progression des Grenzsteuersatzes gemeint. Der heutige „Mittelstandsbauch“ geht jedoch auf Gerhard Schröder zurück. Um die Senkung des Spitzensteuersatzes um 11 Prozentpunkte so zu flankieren, dass zumindest oberflächlich der Eindruck der sozialen Gerechtigkeit entsteht, hatte die rot-grüne Regierung mit ihrer Steuerreform aus dem Jahre 2000 auch den Eingangssteuersatz um 11 Prozentpunkte gesenkt. Wenn man Start- und Endpunkt der linearen Progression um jeweils 11 Prozentpunkte nach unten verschiebt, sollte eigentlich die gesamte Progressionsgerade 11 Prozentpunkte unterhalb der alten Geraden verlaufen. Ein solche „Radikalreform“ wäre jedoch nicht finanzierbar gewesen.
Daher bediente sich Rot-Grün eines einfachen Tricks: Man teilte die Progressionszone in zwei Zonen auf, bei der die erste Zone eine steilere und die zweite eine flachere Steigung aufweist. Die Schrödersche Steuerreform führte so nicht nur dazu, dass die oberen Einkommen wesentlich stärker als die unteren Einkommen entlastet wurden, sondern auch zu einer sehr steilen Steigung des Grenzsteuersatzes bei den niedrigeren Einkommen, die man heute als „Mittelstandsbauch“ bezeichnet. Eine besondere Bedeutung hat dieser „Mittelstandsbauch“ durch die sogenannte kalte Progression. Da die Eckwerte der Tarifzonen in der Regel fix sind, steigen sowohl der Grenz- als auch der Durchschnittssteuersatz bei jeder Lohnerhöhung automatisch mit. Dies wird – keinesfalls zu Unrecht – von vielen Bürgern kritisiert.
Gefühlter Mittelstandsbauch
Die Progression des Grenzsteuersatzes führt paradoxerweise dazu, dass vor allem die Empfänger höherer Einkommen sich als Opfer des „Mittelstandsbauchs“ sehen. Doch dieser Eindruck täuscht. Wenn beispielsweise ein leitender Angestellter, der 5.500 Euro brutto bei Lohnsteuerklasse 1 verdient, eine Gehaltserhöhung von 2% bekommt, steigt sein Bruttoeinkommen um 110 Euro pro Monat. Der Umstand, dass bei Bruttoeinkommen oberhalb von 4.407 Euro* der Spitzensteuersatz greift, führt dazu, dass von der Gehaltserhöhung netto nur 62 Euro übrigbleiben. Die relativ hohen Steuerabzüge gelten nur für den Teil des Einkommens, der oberhalb des Eckwertes liegt. Bezogen auf das gesamte Einkommen beträgt der Durchschnittssteuersatz des leitenden Angestellten lediglich 24,9% – also 1.339 Euro.
Der gleiche Effekt ist auch dafür verantwortlich, dass hohe Einkommen überproportional von der Möglichkeit profitieren, gewisse Dinge von der Steuer abzusetzen. Egal, ob es sich dabei um private Altersvorsorgemodelle, Parteispenden oder Verlustabzüge aus privaten Geschäften handelt – jeder Euro, um den das zu versteuernde Einkommen bei Besserverdienenden sinkt, drückt das Steueraufkommen um ganze 42 Cent. Geringverdiener profitieren von solchen Steuersparmodellen aufgrund des geringeren Grenzsteuersatzes deutlich weniger.
Wenn man heute von einem Bauch im Steuersystem sprechen kann, dann ist dieser eher bei den Geringverdienern zu verorten. Bei Jahreseinkommen zwischen 8.005 und 13.469 Euro (jeweils bei Alleinstehenden) greift die erste Progressionszone, in der der Grenzsteuersatz von 14% auf 24% steigt. Für je 1.000 Euro mehr Jahreseinkommen steigt der Grenzsteuersatz somit um 1,88 Prozentpunkte – in der zweiten Progressionszone sind dies nur 0,62 Prozentpunkte und in der Proportionalzone am oberen Rand der Einkommensschere ist der Steuersatz ohnehin konstant.
Die Bauch-weg-Formel
Wenn eine Regierung also den „Mittelstandsbauch“ abbauen will, müsste sie die Progression in den unteren Einkommensbereichen abflachen. Doch das ist keineswegs so einfach, wie man denken mag.
Um die Progression abzuflachen, gäbe es drei Möglichkeiten:
Da eine Erhöhung des Eingangssteuersatzes und eine Senkung des Grundfreibetrags nicht nur die unteren Einkommensgruppen, sondern alle einkommenssteuerpflichtigen Haushalte belasten würden, ist es mehr als unwahrscheinlich, dass eine Partei, die wiedergewählt werden will, sich zu so einer sozialpolitisch kontraproduktiven Tat entschließen könnte. Gleiches gilt für die Senkung des Spitzensteuersatzes.
Nicht ohne eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes
Wesentlich besser zu kommunizieren ist da schon die Verschiebung der Eckwerte der ersten Progressionszone. Wenn man den oberen Eckwert, der momentan bei 13.459 Euro* liegt, zum Beispiel auf 30.000 Euro verschieben würde und die Grenzsteuerprogression oberhalb der 30.000 Euro unangetastet ließe, hätte man den „Mittelstandsbauch“ in der Tat abgeflacht. Ein solches Modell wird momentan von der schwarz-gelben Koalition diskutiert und als große Steuerentlastung für die geringen und mittleren Einkommen verkauft. Die Regierung geht hier jedoch auf Dummenfang aus. Während die unteren Einkommen von einer solchen Reform nur marginal profitieren würden, könnten die höheren Einkommen das Gros der Steuerersparnis für sich verbuchen. Ferner stellt sich die Frage, wie eine solche Steuerreform angesichts leerer Kassen überhaupt zu finanzieren sein sollte. Um den „Mittelstandsbauch“ wirklich abzubauen, wären weitaus mehr als die zehn Milliarden Euro nötig, die momentan von Regierungskreisen ins Spiel gebracht werden.
Wenn man die Progression der Einkommen glätten will, so ist dies nicht ohne eine Verlängerung der Progressionszone nach oben finanzierbar. Würde man beispielsweise den oberen Eckwert, der momentan bei 52.882 Euro* liegt, auf 75.000 Euro erhöhen und den Spitzensteuersatz wieder auf das Niveau von 56% anheben, das zu Helmut Kohls Regierungszeiten bereits Realität war, so könnte man eine einstufige Progressionszone von 14% bei 8.000 Euro bis 56% bei 75.000 Euro seriös gegenfinanzieren. Eine solche Steuerreform würde in der Tat den niedrigen und normalen Einkommen aufgrund der flacheren Progression nutzen, ohne dass dies gleichzeitig die oberen Einkommen über Gebühr entlasten würde.
Dynamik gegen die kalte Progression
Die kalte Progression lässt sich jedoch durch Verschiebungen der Eckwerte und Änderungen der Progressionskurven nicht verhindern. Wenn ein Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung bekommt, rutscht er bei allen Modellen mit festen Eckwerten in die kalte Progression und unterliegt einem höheren Steuersatz. Dies lässt sich nur durch eine dynamische Anpassung der Eckwerte vermeiden. Wenn die Arbeitnehmer beispielsweise Lohnsteigerungen von einem Prozent verwirklichen können, müssten bei einem solchen Modell der Grundfreibetrag und alle anderen Eckwerte ebenfalls um ein Prozent steigen. Ein solches Modell gibt es zum Beispiel in den USA, wo die „Tax-Brackets“ jedes Jahr an die realen Einkommen angepasst werden. Ein solches Modell hat jedoch Nachteile für die Kommunikationspolitik der Parteien. Eine dynamische Anpassung der Eckwerte nimmt der Politik nämlich ebenfalls den Raum für große Steuersenkungsversprechen, was vor allem der FDP und der CDU überhaupt nicht schmecken dürfte.
Alternative Stufenmodell
Eine weitere Alternative gegen die kalte Progression und den „Mittelstandsbauch“ stellt das Stufenmodell dar. Ein solches Modell gibt es in Deutschland bereits mit der „Reichensteuer“, doch es greift erst ab einem Einkommen von 250.000 Euro pro Jahr* und leidet vor allem an der viel zu geringen Stufenhöhe von lediglich 3%. Die einzige Partei in Deutschland, die sich für Stufenmodelle erwärmen kann, ist die FDP. Dies hat freilich vor allem den Grund, dass die FDP mit dem Stufenmodell einerseits eine Steuervereinfachung kommunizieren und andererseits die Stufen so niedrig ansetzen kann, dass ihre Klientel davon überproportional profitiert. Das muss aber nicht so sein. Wenn man die Stufen sinnvoll festlegt, wäre mit einem solchen Modell nicht nur eine Steuervereinfachung zu verwirklichen, sondern auch die endgültige Abschaffung des „Mittelstandsbauchs“ und eine Minimierung der kalten Progression.
Ein solches Stufenmodell ist zum Beispiel in Dänemark im Einsatz. Dort zahlt jeder Arbeitnehmer eine einheitliche Sozialabgabe in Höhe von 8% und eine Gemeinde- und Regionalsteuer, die je nach Wohnort 28,5% bis 36,7% beträgt. Für höhere Einkommen hat das dänische Steuersystem zwei Stufentarife vorgesehen, die 6% für Einkommen über 35.000 Euro und zusätzliche 15% für Einkommen über 42.000 Euro vorsehen. Diese Tarife, die von der deutschen Politik und den deutschen Medien sicherlich als Untergang des Abendlandes gesehen würden, sorgen dafür, dass dänische Staatsbürger, die mehr als 134.000 Euro im Jahr verdienen, tatsächlich durchschnittlich 59,2% ihres Einkommens an den Fiskus abgeben müssen. In Deutschland beträgt die Steuerquote in dieser Einkommensklasse rund 36% bei Alleinstehenden und rund 29% bei Verheirateten.
Wer befürchtet, dass unsere Leistungsträger bei solchen Steuersätzen kollektiv das Land verlassen könnten, sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass fast alle unsere Nachbarländer höhere Steuersätze als Deutschland haben. Wer vor der Einkommenssteuer fliehen will, kann dies schon heute tun. Bulgarien lockt Leistungsträger mit einer Flat-Tax in Höhe von 10% – signifikante Ansiedlungen deutscher Einkommensmillionäre an der Goldküste sind jedoch bisher ausgeblieben.
* alle Angaben beziehen sich auf Lohnsteuerklasse 1
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