Startseite - Zurück - Drucken
NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Ist die Bertelsmann Stiftung gemeinnützig?
Datum: 26. August 2010 um 9:33 Uhr
Rubrik: Lobbyorganisationen und interessengebundene Wissenschaft, Markt und Staat, Sozialstaat
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Das neue Buch von Thomas Schuler „Bertelsmann Republik Deutschland, Eine Stiftung macht Politik“ hat die Diskussion wieder entfacht, ob die Bertelsmann Stiftung „gemeinnützig“ ist und damit auch das Privileg der Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen kann. Selbst der Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Gunter Thielen fühlte sich bemüßigt, sich zu verteidigen.
Kann es Sinn des Stiftungsgedankens sein, dass nicht der Stifter der Allgemeinheit eine „Reformwerkstatt“ finanziert, sondern umgekehrt, die Allgemeinheit die Bertelsmann Stiftung subventioniert, die sich selbst zur „Reformwerkstatt“ erklärt und nach der Mission des Stifters die Politik, Gesetze und die öffentliche Meinung beeinflusst und prägt? Wolfgang Lieb
Meinungs- und Gestaltungsmacht
Bertelsmann hat nicht nur Meinungsmacht sondern auch Gestaltungsmacht, die weit über den Einfluss von Verbänden, Kirchen oder sogar Parteien hinausgeht.
Die Bertelsmann AG ist einer der weltgrößten Informations- und Diensleistungskonzern.
Der Bertelsmann AG gehören u.a.:
Parteipolitisch neutral, aber mit gesellschaftspolitischer Mission
Die Bertelsmann Stiftung ist insofern parteipolitisch neutral, als sie sich (mit Erfolg) an alle etablierten Parteien wendet und wenn Bertelsmann ruft auch alle Parteien kommen. Sie ist aber keineswegs gesellschaftspolitisch neutral, sondern der Mission ihres Stifters verpflichtet.
Diese Mission ist für jedermann nachlesbar:
Der Fiskus fördert die Aktivitäten der Stiftung
Man liegt gewiss nicht falsch mit der Vermutung, dass Reinhard Mohn dadurch, dass er drei Viertel der Anteile an der Bertelsmann AG „gestiftet“ hat, hohe Summen an Erbschafts- und/oder Schenkungssteuer „gespart“ hat. Zudem sind die jährlichen Dividendezahlungen des Konzerns an die „gemeinnützige“ Bertelsmann Stiftung steuerbegünstigt und die Vermutung dürfte nicht unbegründet sein, dass ein Gutteil des Etats der Stiftung über Steuerminderungen finanziert wird. Der Fiskus fördert also die Aktivitäten der Stiftung kräftig mit.
Bei der Bertelsmann Stiftung handelt es sich nach vielen soziologischen Ansichten und Untersuchungen um eine Institution die vergleichbar ist mit einer ausgelagerten steuerbefreiten und sogar steuerbegünstigten Marktforschungs-, Marketing- und Vertriebsabteilung der Bertelsmann AG und Ihrer Tochterunternehmen, insbesondere der Arvato AG.
Personelle Verflechtung zwischen Stiftung und Konzern
Wenn der Vorstandsvorsitzende der Bertelsmann Stiftung, Gunter Thielen sagt, die Stiftung arbeite unabhängig von den Interessen der Bertelsmann AG, so ist das vielleicht formal korrekt, allerdings ziemlich lebensfremd. Denn neben seiner Funktion als Vorsitzender des Vorstands der Bertelsmann Stiftung ist er gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzende der Bertelsmann AG. Auch die Gattin des Stiftungsgründers Reinhard Mohn und nach dessen Tod Oberhaupt der Eigentümerfamilie, Liz Mohn, ist stellvertretende Vorsitzende des Vorstand und des Kuratoriums der Bertelsmann Stiftung und gleichzeitig – so testamentarisch verfügt – im Aufsichtsrat der Bertelsmann AG. Darüber hinaus ist Liz Mohn Vorsitzende der Gesellschaftsversammlung und Geschäftsführerin der Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH.
Auch Dr. Brigitte Mohn, die Tochter von Liz Mohn, die erst als Jugendliche erfuhr, dass Reinhard Mohn ihr leiblicher Vater ist, ist Mitglied des Vorstands der Bertelsmann Stiftung und gleichzeitig Aufsichtsratsmitglied der Bertelsmann AG und Gesellschafterin der Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH.
Es ist lebensfremd, dass eine Stiftung, die mehr als drei Viertel der Kapitalanteile der AG hält und dabei gleichzeitig personell so eng verflochten ist, keinen Einfluss auf die AG ausüben würde. Nach dem Tod des Firmenpatriarchen titelte selbst die FAZ: „Alle Macht für Liz Mohn“.
Der verstorbene Firmenpatriarch Reinhard Mohn sah in seiner Stiftung einen „Garanten der Unternehmenskontinuität des Hauses Bertelsmann“.
Reform des Stiftungsrechts à la Bertelsmann
Wenn Gunter Thielen weiter sagt, dass schon deshalb kein Verstoß gegen die Gemeinnützigkeit vorliegen könne, weil die Stiftung regelmäßig von den Steuerbehörden und der Stiftungsaufsicht überprüft würde, so ist das nur die halbe Wahrheit.
Zur ganzen Wahrheit gehört, dass die Bertelsmann Stiftung gemeinsam mit dem Maecenata Institut bereits 1999 eine Expertenkommission ins Leben gerufen hat, die nach Prüfsteinen für ein zukünftiges Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht suchte. Deren Arbeit wird dokumentiert in der Loseblattsammlung mit Ergänzungslieferungen: “Expertenkommission zur Reform des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts”, Herausgeber: Bertelsmann Stiftung, Maecenata Institut für Dritter-Sektor-Forschung.
Das Stiftungsrecht in NRW wurde 2005, als Peer Steinbrück noch Ministerpräsident in NRW war, auch nach den Vorstellungen dieser Expertenkommission reformiert bzw. „entbürokratisiert“ wie man neudeutsch sagt.
Nach § 7 soll die Stiftungsaufsichtsbehörde von einer eigenen Prüfung absehen, wenn eine Stiftung von einem Wirtschaftsprüfer auf die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel überprüft wird.
Dass die Bertelsmann Stiftung die Bücher ordentlich führt, soll nicht bestritten werden, nur, wie soll ein Wirtschaftsprüfer die „Gemeinnützigkeit“ im Sinne des Steuerrechts testieren können?
Die Unterlagen über die Anerkennung und Beaufsichtigung der Stiftung unterliegen nach dem NRW-Stiftungsgesetz nicht dem allgemeinen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Die Öffentlichkeit hat also keinen Zugang.
Nebenbei bemerkt:
In den USA dürfen steuerbegünstigte Stiftungen nicht mehr als 20 Prozent eines Unternehmens halten, um möglichen Interessenkonflikten vorzubeugen. Außerdem müssen sie ihre für ihre Ausgaben akribisch öffentlich Rechnung ablegen.
Überall gilt Wettbewerb, nur für die Stiftung nicht
Der Bertelsmann Stiftung wurden bei ihrer Gründung 1977 76,9 Prozent der Anteile der Bertelsmann AG übertragen. Seit ihrer Gründung hat sie bisher rund 666 Millionen Euro in über 700 Projekte investiert und insgesamt rund 728 Millionen Euro für »gemeinnützige Arbeit« zur Verfügung gestellt. Im Geschäftsjahr 2007 hat sie aus Erträgen der Bertelsmann AG 72 Millionen Euro erhalten, aufgrund von Kooperationen und Erträgen aus der Vermögensverwaltung verfügte die Bertelsmann Stiftung über ein Volumen von knapp 84 Millionen Euro. Allein für die Bildungsaktivitäten standen 2006 knapp elfeinhalb Millionen Euro zur Verfügung.
Mit über 330 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bis zu 100 Projekte betreuen, hat sie sich seit den 1990er Jahren zu einem führenden deutschen Think-tank entwickelt.
Das geradezu paradoxe am Verhalten der Bertelsmann Stiftung ist, dass sie zwar überall nach Wettbewerb ruft, diesen Wettbewerb aber bei sich selbst konsequent verhindert. Das, nicht nur indem sie „ausschließlich operativ“ arbeitet, d.h. nur ihre von ihr selbst initiierten Projekte fördert und keine Projektanträge von außerhalb zulässt, also wissenschaftlichen Pluralismus satzungsmäßig ausschließt, sondern indem sie darüber hinaus sich vor keinem Parlament und keinem Rechnungshof, ja nicht einmal vor einem Aufsichtsrat, der wenigstens unterschiedliche Interessen von Kapitalanlegern vertreten könnte, für den Einsatz ihrer Gelder und die damit verfolgten Ziele rechtfertigen muss.
Die Netzwerkarbeit und Projektentwicklung der Bertelsmann Stiftung ist so angelegt, dass sich die Akteure gar nicht mehr mit Gegenmeinungen und Kritik auseinandersetzen, dass sie Kritik in einer Haltung der Selbstgewissheit an sich abprallen lassen und so auftreten, als hätten sie die Richtigkeit und Wahrheit ihrer Konzepte von vorneherein und zweifelsfrei erkannt. Dieses Ausmerzen von fachlichen Gegenstimmen, demokratischer Willensbildung und umfassender Bürgeraufklärung, das ist das Gefährliche und der undemokratische Kern, dieser zugestandenermaßen perfekten Netzwerkarbeit. Nicht dass man die Argumente Andersdenkender übernehmen müsste, aber Kritik wahrzunehmen und sich damit auseinander zusetzen ist etwas anderes, als sie totzuschweigen bzw. über seinen Einfluss über die Medien einfach mundtot zu machen.
Das Spektrum der Öffentlichen Meinung und der Politik wurde so nicht etwa erweitert, sondern im Gegenteil verengt und in einer Weise kanalisiert, wie es offen ausgewiesene Interessengruppen – wie z.B. Industrieverbände oder PR-Organisationen, wie die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft – kaum zu erreichen vermögen.
Es ist das Recht eines jeden Unternehmers, der meint, etwas zur Veränderung der Gesellschaft Doch wer öffentliche Aufgaben erfüllt, Gesetze verändern will, die in Gestaltungsrechte und Lebenschancen von Millionen Bürgern eingreift, der muss sich der öffentlichen Auseinandersetzung stellen und sein gesellschaftspolitisches Konzept offen vertreten, wie das auch Parteien tun und tun müssen. Die Öffentlichkeit muss den Einfluss nachvollziehen können und darüber abstimmen können.
Über Kanzlerin Merkel kann man abstimmen, über Bertelsmann nicht. Das Stiftungsvermögen und die Mission des Stifters sind immer da und können die öffentliche Meinung stärker beeinflussen (Meinungsmacht über die Medien), als alle Parteien oder Verbände zusammen.
Unter dem Etikett des „zivilgesellschaftlichen Engagements“
Der verstorbene Firmenpatriarch Reinhard Mohn begründete seine Stiftungsaktivitäten pathetisch mit der „Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums“ nach Artikel 14 des Grundgesetzes.
Die Stiftung lobt ihre „Lösungsangebote“ als „zivilgesellschaftliches Engagement“.
Unter dem Zwang der leeren öffentlichen Kassen greift der Staat die „gemeinnützigen“ Dienstleistungen der Bertelsmann Stiftung nur allzu gerne auf.
Ja noch mehr, er zieht sich vielfach schon aus seiner Verantwortung immer mehr zurück und überlässt wichtige gesellschaftliche Bereiche wie etwa die Bildung oder die Hochschule gleich ganz den Selbsthilfekräften dieses bürgerschaftlichen Engagements.
Aus dieser „zivilgesellschaftlichen“ Staats- und Gesellschaftsvorstellung speist sich z.B. die Idee von der „selbständigen Schule“ oder der „Entlassung“ der Hochschule aus der staatlichen Verantwortung und ihre Steuerung über den Wettbewerb als „unternehmerische Hochschule“.
Das „zivilgesellschaftliche Engagement“ oder der „Dienst an der Gemeinschaft“ sind allerdings eher „Trojanische Pferde“, mit denen demokratisch legitimierte parlamentarische und politische Macht zugunsten einer Herrschaft des großen Geldes zurückgedrängt, wenn nicht sogar schon außer Kraft gesetzt wird.
Die Rollenverteilung der unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen bei ihrem „Dienst an der Gemeinschaft“ ergibt sich nämlich ziemlich naturwüchsig daraus, was eben der Einzelne mit seinem bürgerschaftlichen Engagement zu leisten vermag.
Diejenigen, die nicht so viel Geld und Vermögen haben, machen Sozialarbeit, also Altenpflege oder Übungsleiter im Sportverein, die Vermögenden vergeben Forschungsaufträge oder Stiftungslehrstühle oder sie stiften gleich ganze Denkfabriken und prägen damit den Gang der Wissenschaft oder den gesellschaftlichen Diskurs und bestimmen so die gesellschaftliche und die politische Weiterentwicklung.
Die letztgenannte „zivilgesellschaftliche“ Macht stützt sich ausschließlich auf Reichtum und Vermögen. Darauf, dass eben zum Beispiel der Bertelsmann-Konzern und seine Stiftung mehr Geld hat als jede andere private und staatliche Institution, Expertisen und Gutachten erstellen zu lassen, Kongresse zu veranstalten, Studien zu machen, um die Mission ihres Stifters zu verbreiten.
Gemeinnützigkeit als Herrschaft der Besitzenden
Diese Art von „Zivilgesellschaft“ befördert nicht nur die zunehmende materielle Ungleichheit zwischen Arm und Reich, sondern dieser Weg schließt – anders als das im Modell des Mehrheitsprinzips in der Demokratie vorgesehen ist – vor allem die große Mehrheit der weniger wohlhabenden Bevölkerung mehr und mehr von der politischen Teilhabe und von der Gestaltung ihrer gesellschaftlichen Zukunft aus.
Die Timokratie – eine Herrschaft der Besitzenden – droht die Demokratie abzulösen.
Und dieser schleichende Systemwechsel vom demokratischen Wohlfahrtsstaat zur Herrschaft des großen Geldes, wird sogar noch mit dem Pathos von „Gemeinnützigkeit“ vorangetrieben und vom Staat steuerlich privilegiert.
Hatte im Feudalismus der Adel seine von Geburt und Stand erworbenen Privilegien, so genießen im modernen Feudalismus, oder dem „Meudalismus“ wie er oft schon genannt wird, die großen Vermögen die Privilegien des Fiskus – auf Kosten der allgemeinen Steuerzahler.
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=6589