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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Hinweise des Tages
Datum: 21. November 2009 um 13:39 Uhr
Rubrik: Hinweise des Tages
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Unter anderem zu folgenden Themen: Ackermann will weiter machen, wie bisher; Schuldenbremse hochgefährlich; konzerninterne Zeitarbeitsfirmen; wir riestern uns arm; Rationierung der Gesundheitsvorsorge; Korruptionsindex; Schirrmachers Angst vor dem Internet; Tipps. (WL/MB)
Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.
Anmerkung WL: Wie an der Wall Street und in der Londoner City will nun auch Ackermann die durch die Finanzkrise ausgelösten Forderungen nach einer stärkeren Regulierung des Finanzmarktes wieder abblocken. Mitten in der Finanzkrise lauteten die Überschriften ganz anders: „Ackermann fordert mehr Regulierung. Führende Banker glauben in der aktuellen Finanzkrise nicht mehr an die Selbstheilungskräfte der Märkte – und bitten Politiker und Aufsichtsbehörden um Hilfe“. Auf dem Bankenkongress sagte Ackermann dieser Tage, die Welt habe das Schlimmste der Finanzkrise hinter sich. Die Milliarden die der Steuerzahler in das Bankensystem gepumpt hat, sind offenbar längst vergessen, das Geld des Steuerzahlers wurde wie selbstverständlich eingesackt, um das Spiel im Casino wieder aufzunehmen. Es geht schon wieder um Renditen von 25 Prozent, die nur durch Spekulation erzielt werden können. Fazit: Business wie früher, der Markt wird es richten und die nächste Blase wartet schon. Das einzige Problem ist, bei nächsten Mal, ist der Staat gleich mit pleite.
Anmerkung WL: Zweifelhaft ist allerdings die These, dass „wenn alle Bürger in den OECD-Staaten privat für ihr Alter vorsorgen würden, wäre eine so immense Summe auf den Kapitalmärkten, dass dies die größte aller je vorstellbaren Finanzblasen wäre.“
Anmerkung MB: Hervorhebungen im Text unten sind von mir.
Wissenschaftliche Dienste
Deutscher BundestagAktueller Begriff
Leistungsbegrenzung im GesundheitswesenDie Situation der Gesundheitsversorgung in Deutschland ist geprägt durch zunehmende Ressourcenknappheit.
Der aus der Alterung der Gesellschaft resultierende demographische Wandel sowie der medizinische Fortschritt mit neuen Behandlungsmethoden verursachen einen vermehrten Bedarf an Gesundheitsleistungen und wachsende Ausgaben für die Gesundheitsversorgung.
Bei gleichzeitig stagnierenden Einnahmen hat dies zu einem chronischen Finanzierungsdefizit im deutschen Gesundheitswesen geführt. Es ist daher absehbar, dass in Zukunft nicht jede medizinisch nutzbringende Leistung allen Patienten zur Verfügung gestellt werden kann. Schon heute besteht der Eindruck, dass unter dem Kostendruck Verteilungsentscheidungen im Gesundheitssystem getroffen werden, die nicht ausschließlich dem Primat der medizinischen Notwendigkeit folgen. Eine Belastung der Patient-Arzt-Beziehung durch verdeckte Rationierung sowie zivil- und
strafrechtliche Haftungsrisiken werden beklagt.
Vor diesem Hintergrund wird von Wissenschaft und Ärzteschaft auf die Notwendigkeit expliziter und transparenter Leistungsbegrenzungen hingewiesen und unter Verwendung der Begriffe Rationalisierung, Rationierung und Priorisierung im Gesundheitswesen eine offene und differenzierte Debatte auf wissenschaftlicher Ebene und in der Öffentlichkeit über die Entwicklung gesellschaftlich konsentierter Rangfolgen von Patientengruppen und Therapiemöglichkeiten gefordert.
Rationalisierung ist vorrangig geboten, wenn es um den Umgang mit begrenzten Ressourcen geht. Das Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven und die Erhöhung der Effizienz der medizinischen Versorgung durch Qualitätskontrollen und Wettbewerbssteigerungen können zu Einsparungen führen, ohne dass den Patienten Notwendiges oder Nützliches vorenthalten werden muss.
Sind diese Möglichkeiten erschöpft, gelangt man zur eigentlichen Frage, der gerechten Verteilung der knappen Güter, mithin zur Rationierung.
Rationierung ist nach der Definition der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer gegeben, wenn aus medizinischer Sicht notwendige oder zweckmäßige medizinische Maßnahmen aus finanziellen Gründen offen oder verborgen vorenthalten werden. Notwendig, aus ärztlicher Sicht also „absolut indiziert“ und damit ohne Alternative, sind relativ wenige Leistungen der Medizin. Zweckmäßig ist eine Leistung, die geeignet ist, ein relevantes Behandlungsziel zu erreichen. Sie hat per definitionem Alternativen. Zweckmäßigkeit variiert in einem weiten Bereich, je nach Relevanz der Gesundheitsstörung, des Therapieziels und des zu erwartenden therapeutischen Erfolgs. Nur in diesem Bereich kann eine rechtlich und ethisch vertretbare Rationierung ansetzen, nicht aber im Bereich der absolut notwendigen medizinischen Leistungen.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA, § 92 SGB V) die „zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten“.
Dabei kann er die Erbringung und Verordnung von Leistungen einschränken und ausschließen, wenn nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit oder die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen sind (§ 92 Abs. 1 S. 1 SGB V).
Die von Wissenschaft und Ärzteschaft gewünschte Priorisierung bezeichnet die ausdrückliche Feststellung einer Vorrangigkeit bestimmter Indikationen, Patientengruppen oder Verfahren vor anderen. Sie folgt der Logik, dass die vorhandenen Mittel bei wachsendem Bedarf auf das Wesentliche, eben auf das als prioritär Festgestellte, konzentriert werden müssen. Als entscheidend wird dabei gesehen, dass bei der Priorisierung als dem Ergebnis eines langfristigen politischen und gesellschaftlichen Prozesses alle Betroffenen partizipatorisch berücksichtigt werden und Transparenz und politische Legitimation gewährleistet sind. Beispiel einer praktizierten Priorisierung ist die Impfverordnung gegen die neue Influenza A (H1N1). Anders als bei einer Rationierungsmaßnahme sind nicht bestimmte Bevölkerungsgruppen von der Impfung ausgeschlossen; vielmehr hat jeder ein Anrecht auf diese Maßnahme bei Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
Die Priorisierung besteht darin, den Impfstoff zunächst bestimmten Risikogruppen zur Verfügung zu stellen.
Als Vorbild für die Priorisierung medizinischer Leistungen wird auf die skandinavischen Länder, insbesondere Schweden, verwiesen; dort hat die mehr als 15 Jahre währende öffentliche Diskussion zu konkreten Vorgaben der jeweiligen Parlamente geführt.
Mögliche Kriterien für eine Priorisierung sind (1.) medizinische Bedürftigkeit: Schweregrad und Gefährlichkeit der Erkrankung sowie Dringlichkeit des Eingreifens, (2.) erwarteter medizinischer Nutzen, (3.) Kosteneffektivität. Das Alter als Kriterium heranzuziehen verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Erforderlich ist jeweils eine Abwägung dieser Kriterien. Zur Ermittlung der Kosteneffektivität wurden in der Gesundheitsökonomik verschiedene Verfahren entwickelt; das am häufigsten verwendete ist das Konzept der qualitätsadjustierten Lebensjahre (quality adjusted life years, QALY). Hierbei werden unterschiedliche medizinische Maßnahmen vergleichbar gemacht, indem ihr Effekt für die Verlängerung der Lebenszeit mit der gesundheitsbezogenen Lebensqualität gewichtet wird. Die Festlegung eines bestimmten Grenzwertes (z.B 50.000€ pro qualitätsbereinigtem Lebensjahr) würde das Kriterium der Kosteneffektivität nach Überschreiten des Grenzwertes zum alleinigen Zuteilungskriterium machen und ist daher ethisch nicht vertretbar. Die Grundrechtsrelevanz der Prioritätensetzung erfordert in jedem Fall eine demokratische Legitimation der Entscheidungsorgane und ein transparentes Verfahren.
Anmerkung WL: Die Tester von TI untersuchen die Korruption im Bereich der Wirtschaft, was sehr verdienstvoll ist. Aber sie haben vermutlich keinerlei Blick übrig für die korrumpierte und korrumpierende Einflussnahme auf politische Entscheidungen. Da hätten sie viel zu tun. Zum Beispiel müssten sie untersuchen, wie die interessierte Wirtschaft Einfluss nimmt auf Privatisierungsentscheidungen. Sie müssten darstellen durch welche „Beraterverträge“ oder mit welchen Aufsichtsratsposten oder durch welche sonstigen Vergünstigungen bis hin zu Einladungen in die VIP-Lounges bei Sportveranstaltungen Politiker für die Interessen von Unternehmen oder Wirtschaftsvereinigungen „gewogen“ gemacht werden. Oder sie müssten zu ergründen suchen, in wie weit Teile der Wissenschaft von der Finanzindustrie durch Forschungsaufträge oder die Finanzierung von wissenschaftlichem Personal und Instituten von ihren Aufraggebern gesponsert werden, um die „wissenschaftlichen” Begründungen z.B. für die Privatvorsorge fürs Alter zu liefern. Sie müssten auch untersuchen, wie dafür gesorgt wird, dass namhafte Politiker für die so genannten Reformen eintreten, obwohl diese reihenweise gescheitert sind und nichts gebracht haben. Und es müsste auch transparent gemacht werden, wie sich Lobbyisten in die Medien einkaufen bzw. redaktionelle Beiträge durch Androhung von Anzeigenboykott erzwingen. Es müsste ferner untersucht werden, welche Vorleistungen dahinter stecken, wenn Parlamentarier, Minister oder Staatssekretäre nach ihrem Ausscheiden in hoch dotierte Jobs in der Wirtschaft wechseln bzw. umgekehrt als Angestellte von Firmen unter Beibehaltung ihrer Bezüge in die Politik „geschickt“ werden. Warum wird nicht auch die Spendenpraxis von Unternehmen an die Parteien genauer unter die Lupe genommen?
Anmerkung WL: Siehe dazu „Der Sumpf im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und beim öffentlich suventionierten Verbraucherschutz“.
Siehe dazu auch:
Der erschöpfte Algorithmenstürmer
FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher sieht die die bildungsbürgerlichen Ideale des 20. Jahrhunderts in schwerer Bedrängnis durch die Informationsströme des Internets, Algorithmen und – natürlich – Google. Hätte er in seinem neuen Buch “Payback” mit der gleichen Energie und intellektuellen Brillanz auch nach den positiven Seiten des Netzes gesucht – sein Buch hätte ein echter Debattenmeilenstein werden können.
Quelle: Carta
Anmerkung Volker Bahl: Frank Schirrmacher`s elitärer Blick auf das Internet – und unter einer “Ich-Erschöpfung” (jetzt ist es das Internet und einmal nicht die Anforderungen der “Globalisierung”!) und einer “kognitiven Krise” der Gesellschaft geht es dann nicht ab.
Also langsam: Frank Schirrmacher, FAZ- Feuilletonist und FAZ-Herausgeber, hat ein neues Buch geschrieben – mit dem intellektuellen Wissensdurst eines Universalgelehrten und den Jagdinstinkten eines Boulevard-Journalisten – wie ihm die SZ (18.11.09 – Feuilleton) bescheinigt. Es heißt “Payback” mit einem erläuternden Untertitel “Warum wir im Informationszeitalter gezwungen sind zu tun, was wir nicht tun wollen, und wie wir die Kontrolle über unser Denken wieder gewinnen”. Eigentlich ein unterstützenswertes Anliegen – wenn da nicht der Verdacht aufkäme, diesem Frank Schirrmacher geht es nur – und vor allem – um die von ihm ausgeübte Meinungsmacht in den traditionellen Medien.
Dafür könnte man als Beispiel jene “Kraftprobe” nennen, die um die gesellschaftlich Wahrheit – und nur die Wahrheit – willen der “Stern” (Printmedium) mit der Information der “Nachdenkseiten” (Internetmedium) und Albrecht Müller gerade ausficht. Siehe auch unter dem überschriftsreifen Slogan “Politische Gestaltungsmacht versus gelebte Ohnmacht”.
Man kann sich diesen “Meinungskampf” – vielleicht “portionsweise” – als ganze Diskussion, um die es geht, auf Youtube anschauen. Und nicht zuletzt kannt man dabei auch Oskar Lafontaine in Aktion erleben (z.B. Teil 4).
Ja, auch Schirrmacher geht es um nichts weniger, als dass sich der freie Wille und letztlich das Menschenbild verändert unter dem digitalen Druck des immer intelligenter ausufernden Netzwerkes.
Er greift auf den Neurologen Gary Small zurück und seiner Studie, die nachweist, dass der Computer das Hirn nicht nur psychologisch, sondern auch neurologisch verändern können. Der Wandel von linearen Denkprozessen über Ursache und Wirkung hin zu einem vernetzten Denken über Korrelationen wird beschrieben.
So versucht Schirrmacher im zweiten Teil seines Buches, Lösungen, um aus der von ihm so diagnostizierten “kognitiven Krise” auszubrechen – und nichts Geringeres als den freien Willen und den Humanismus zu retten.
Ich möchte jetzt gar nicht auf die neoliberalen Politiken eingehen, die die Reduzierung der Einkommen immer größerer Bevölkerungsschichten zum Ziele hatten (und auf welcher Seite die FAZ selbst in diesem politischen Treiben stand) – und so den freien Willen von immer mehr Menschen radikal einschränkten – mangels finanzieller Möglichkeiten.
Hier soll es mir vor allem auch um die Wirkungen der ausufernden Kontrolle über Menschen – vor allem als Arbeitnehmer gehen. Mit diesem veränderten Blick auf die “ausufernde Vernetzung” wird dann auch deutlich, wie abgehoben elitär das Anliegen von Frank Schirrmacher ist.
Das macht schon eine Erklärung von 2005 sehr deutlich.
Wichtig ist es bei dieser Entwicklung auch die grundsätzlichen Veränderungen hin zu einer “neuen Belastungskonstellation” gerade in der immer wieder “wegweisenden” IT-Industrie als Hintergrund mit “auf den Schirm” zu nehmen:
So muss das Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung München (ISF) bei seinen empirischen Untersuchungen bei dieser Herausbildung einer grundlegend neuen Belastungskonstellation (Folie 3) feststellen:
Quelle: ISF München
Diese Erscheinungen wurden auch von Arte sehr schön plastisch filmisch umgesetzt in “Ausgebrannt – wenn nichts mehr geht”.
Bei der Einführung von ERA – einer Regulierung der Leistungspolitik bei den Angestellten – warf diese Entwicklung dann grundsätzliche Fragen auf: Wie eigentlich ist Leistung zu bestimmen, wenn nur mehr der Markterfolg und nicht mehr der Arbeitsaufwand zählt? Wie Leistung zu regulieren ist, wenn Beschäftigte sich selbst rationalisieren (müssen).
Es ist verständlich, dass in solch einem Kontext gerade dem Datenschutz eine eminent wichtige Rolle zum Schutze der Beschäftigten zukommt.
Aber steigen wir z.B. einmal ein beim Datenschutz in der Arbeitsverwaltung nach Hartz – hier wird deutlich, wie der datenmäßige Umgang mit Arbeitslosen eine tiefgehende Verachtung – die schon der Gesetzgebung angelegt war – gegenüber diesen Menschen ausdrückt – und sie zu schuldigen Objekten degradiert (Telepolis).
Da kommen wir nach einigen Datenskandalen um ArbeitnehmerInnen zu einem unwürdigen Menschenbild in der Verfügung der Unternehmen – der freie Wille wird hier schon im Grunde beseitigt. Allerdings, diese Menschen hat Schirrmacher nicht im Blick , sondern “Seinesgleichen”.
Dieser alleinige Blick auf “unsere” Eliten soll jetzt verlassen werden und so ist es lobenswert, wenn die Justizministerin Schnarrenberger (FDP) jetzt endlich ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz vorlegen will.
Das ist jetzt erst einmal – endlich! – erfreulich, und die Gewerkschaften, mit dem DGB vorneweg, bringen ihre Anforderungen vor – nach all diesen Skandalen in den Firmen.
Ja, es wäre nun schön, wenn diese Gesetzesvorhaben das bisherige Machtgefüge – insbesondere im Unternehmen – wieder ansatzweise umdrehen könnten, um den ArbeitnehmerInnen das Gefühl geben zu können, dass sie überhaupt als Menschen mit freiem Willen wahrgenommen werden – und nicht nur als willenlose Verfügungsmasse zur optimalen Gewinnmaximierung.
Ganz konkrete Ansätze und Vorschläge gibt es dazu schon.
Auch hier wären natürlich zusätzlich die wirtschaftspolitischen Voraussetzungen zu schaffen, die enorme Einkommensspaltung hin zu einer gerechteren Einkommensverteilung wieder umzukehren – und zusätzliche Arbeitsplätze zu ermöglichen! Aber das ist eine weitere Geschichte für eine Rückkehr von Humanismus und freiem Willen in unserer Gesellschaft – raus aus der gelebten Ohnmacht.
Anmerkung MB: Insgesamt ein lehrreicher, spannender und auch noch unterhaltsamer Film. Stimmung und Zeitgefühl dieser Ära werden gut nachvollziehbar aufbereitet. Besonders knisternd wir das Verhältnis von Otto Schily und Horst Mahler geschildert. Als Horst Mahler wegen seiner RAF-Aktivitäten vor Gericht stand, waren Otto Schily und Hans-Christian Ströbele dessen Verteidiger. Jetzt ist Horst Mahler bei der NPD und vertritt die NPD als Anwalt; als es vor einigen Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht um das NPD-Verbot ging, waren Bundesinnenminister Schily und Horst Mahler politische und juristische Gegner.
Leider bleiben Regisseurin und Film hinter den Möglichkeiten zurück. Die letzte Entwicklung von Otto Schily zum Lobbyisten in eigener Sache blieb dem Publikum erspart: Nachdem Otto Schily uns als Minister u.a. mit biometrischen Ausweispapieren beglückte, wurde er als Aufsichtsrat bzw. Teilhaber bei Unternehmen tätig, die biometrische Erkennungstechnologie und die Software für biometrische Reisepässe herstellen. Der Regisseurin war das bekannt, sie antwortet mir auf Nachfrage sinngemäß, dass sie den Film nicht überfrachten wollte. Aber vielleicht sind diese Fakten etwas für das Bonusmaterial der DVD.
Quelle 3: LobbyControl
Dann fällt weniger positiv auf, dass die Nachbearbeitung des Films schon vor einigen Monaten abgeschlossen worden sein muss und aktuelle Ereignisse nicht mehr berücksichtigt wurden. Die Tatsache, dass Karl Heinz Kurras offensichtlich ein Agent der Staatssicherheit war, wurde nicht mehr berücksichtigt und von der Regisseurin entsprechend unsicher kommentiert. In den Schlusstiteln wurden wir darüber aufgeklärt, dass Hans Christian Ströbele erneut für den Bundestag kandidiert, Otto Schily nicht mehr (!). Horst Mahler sitzt im Gefängnis, nachdem er wegen Volksverhetzung zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde (Szenenapplaus).
Passend dazu:
„Besser als befürchtet“ – Hans-Christian Ströbele lobt den Film “Die Anwälte – eine deutsche Geschichte”
Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele ist zufrieden mit dem Dokumentarfilm “Die Anwälte – eine deutsche Geschichte” der Regisseurin Birgit Schulz, der seit heute in den deutschen Kinos läuft. Schulz liefert darin ein Porträt der drei Rechtsanwälte Ströbele, Otto Schily und Horst Mahler, die als Verteidiger von Mitgliedern der RAF in den späten 60er und 70er-Jahren von sich reden machten. Ströbele hofft, dass der Film dabei hilft, die Ereignisse damals für junge Leute zu erklären.
Quelle 1: Deutschlandradio Kultur (Text)
Quelle 2: Deutschlandradio Kultur (Audio-Podcast)
Anmerkung MB: Auch nicht gerade ein Kompliment.
Berichte & Dokumente
Quelle: Sozialpolitik-aktuell.de: Das Informationsportal zur Sozialpolitik in Deutschland
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=4351