Schlagwort:
Tarifverträge

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Zur Aktualität der Kritik an Axiomen der neoklassischen Theorie

Der neoliberale Umbau der Gesellschaft ist langfristig angelegt, wird mit dem Anspruch objektiver Notwendigkeit durchgesetzt und vor allem ordnungspolitisch begründet. Kritik an der daran ausgerichteten Politik genügt daher nicht. Ebenso wichtig ist es, das marktgläubige, ökonomische Weltbild kritisch zu hinterfragen und als Legitimation zu entwerten. Hans-Peter Büttner hat dazu im Blog „Oeffinger Freidenker“ einen Beitrag geleistet. Mit seinem Text „Die Nutzlosigkeit der neoklassischen Nutzenlehre – eine Kritik der Grundlagen der subjektiven Werttheorie“ stellt er ein zentrales Element neoklassischer Ideologie in Frage. Der Wert dieser Kritik für tagesaktuelle Diskussionen kann anhand von konkreten Beispielen verdeutlicht werden. Kai Ruhsert

Die Kapitalbeteiligungsmodelle von CDU/CSU und SPD ein teurer und wenig zielführender Umweg

So sicher wie das Amen in der Kirche folgt jedem Konjunkturaufschwung seit den 60er Jahren eine Diskussion über einen Investivlohn, also einem Lohnbestandteil, der nicht bar ausgezahlt wird, sondern als Beteiligung am Produktivvermögen an die Arbeitnehmer ausgegeben wird. So auch jetzt wieder.
Wenn bei anspringender Konjunktur die Gewinne steigen oder wie in den letzten Jahren gar explodieren und der Arbeitgeberseite bei Tarifverhandlungen die Argumente für „moderate“ Lohnabschlüsse ausgehen, kann man sicher sein, dass von irgendjemand die Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern in die Debatte geworfen wird. Damit lenkt man die öffentliche Debatte von Lohnerhöhungen ab und liefert den Gewerkschaften einen Nebenkriegsschauplatz, man gewinnt Zeit bis die ersten Krisensignale am Horizont erscheinen, mit denen man „überzogenen“ Lohnforderungen wieder die Zähne ziehen kann. Nach den Tarifrunden verschwanden die Vorschläge jeweils wieder in der Schublade zur Wiedervorlage bei passender Gelegenheit. Das war die Dramaturgie seit über vierzig Jahren. Wolfgang Lieb.

WSI: Beschlüsse des Koalitionsausschusses in Sachen Mindestlohn setzen hohe Hürden

Der Mindestlohn-Kompromiss der Großen Koalition bringt allenfalls eine Teillösung des Niedriglohnproblems. Er baut hohe Hürden für die Ausweitung des Entsendegesetzes auf und sieht ein umständliches branchenbezogenes Verfahren für Lohnuntergrenzen vor. Zu diesem Ergebnis kommt das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) in einer ersten Analyse des Koalitionsbeschlusses. “Bestenfalls werden die geplanten Regelungen zu einem Flickenteppich von unterschiedlichen Lohnuntergrenzen führen”, resümieren die WSI-Forscher Reinhard Bispinck, Thorsten Schulten und Claus Schäfer.

Tarifbindung nimmt weiter ab

Wir geben ihr mit eine auch für unsere Leser interessante Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom 14.6.2007 einfach weiter. Die Daten betreffen eine für Arbeitnehmer und Gewerkschaften kritische Entwicklung. Albrecht Müller.

Anmerkungen zum Tarifabschluss Metall

Weil der Tarifabschluss kompliziert ist und wir keine falsche Interpretation liefern wollten, haben wir uns bis zur genauen Prüfung zurück gehalten. Wir werden von Lesern auf andere Quellen hingewiesen, in denen auf der Basis nicht nachvollziehbarer Berechnungen die Rede davon ist, die 4,1% seien „hochgezogen worden, um die Arbeitnehmer ruhig zu halten“.
Berauschend finden wir das Ergebnis angesichts der langen Stagnation der Arbeitnehmereinkommen auch nicht, aber ein Erfolg ist es angesichts des Ungleichgewichts auf dem Arbeitsmarkt und der schwachen Position der Arbeitnehmerschaft schon. Hier die Fakten und einige Interpretationen.

WSI-Tarifhandbuch 2006 – Abschied vom Flächentarifvertrag? Das deutsche Tarifsystem im Umbruch

Die Tarifbindung gehe seit Mitte der 90er Jahre zurück. Die Tariflandschaft und auch die Tarifverträge unterliegen einem starken Wandel. Differenzierung und Dezentralisierung sind die beiden Trends, die das Tarifsystem grundlegend verändern. “Diese Entwicklung stellt die Tarifpolitik der Gewerkschaften vor grundlegende Herausforderungen”, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs in der Hans-Böckler-Stiftung, Dr. Reinhard Bispinck, bei der Vorstellung des neuen WSI-Tarifhandbuchs 2006 in Berlin. “Gefordert ist eine neue Verknüpfung von Tarif- und Betriebspolitik, um die sich die Gewerkschaften in vielen Bereichen bemühen. Das Tarifsystem kann und muss aber auch gesetzlich stabilisiert werden”.

Tarifpolitischer Jahresbericht 2005 des WSI: Gemischte Bilanz – Reallohnverluste überwiegen

Die Bilanz des Tarifjahres 2005 fällt gemischt aus: In wenigen Branchen konnten die Gewerkschaften deutliche Reallohnsteigerungen durchsetzen, so zum Beispiel in der Stahlindustrie und in der chemischen Industrie. Im öffentlichen Dienst gelang nach langwierigen Verhandlungen die Vereinbarung über ein vollständig neues Tarifwerk. In vielen anderen Branchen kämpften die Gewerkschaften mit dem Rücken zur Wand. Geringe Lohn- und Gehaltssteigerungen zwischen 1 und 2 %, Einschnitte in manteltarifliche Regelungen und Leistungen und die Vereinbarung weiterer tariflicher Öffnungsklauseln und Flexi-Bestimmungen prägten die Abschlüsse in zahlreichen Tarifbereichen.
Die Zahl der Erwerbstätigen ging leicht zurück und die Arbeitslosenzahl stieg jahresdurchschnittlich von 4,4 auf 4,8 Mio. Die Gewinnsituation der Unternehmen verbesserte sich erneut: Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen stiegen nach knapp 12 % in 2004 im vergangenen Jahr noch einmal um über 6 %.

Massenproteste gegen Arbeitsmarktreformen in Australien

Am 16.11.05 hatten wir in den NachDenkSeiten unter Überschrift „Australien, anderes Land, die gleiche „Reform“-Politik: 100.000 protestieren“ einen Hinweis auf einen Spiegel-Bericht über die Protestaktionen in Australien. Ein Leser war mit diesem Hinweis überhaupt nicht einverstanden. Da er gute Kontakte zu australischen Gewerkschaftern hat, haben wir ihn gebeten, deren Sicht der Dinge für uns einmal aufzuschreiben. Weil über die gewerkschaftlichen Positionen in Australien bei uns wohl kaum irgendwo ausführlich berichtet werden dürfte, wollen wir seinen Beitrag gerne in unserer Rubrik Sachfragen unter den Länderberichten übernehmen.

WSI-Tarifarchiv: Tarifliches Weihnachtsgeld 2005

Im November steht in vielen Betrieben und Verwaltungen die Auszahlung der Jahressonderzahlung (“Weihnachtsgeld”) an. Ein sicherer Rechtsanspruch besteht nur, wenn es verbindliche tarifliche Regelungen dazu gibt. In den meisten Wirtschaftszweigen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor.

Angela Merkel will „betriebliche Bündnisse“, damit die „Weichen wieder aufwärts gestellt“ werden. Wie eine aktuelle Betriebsräte-Befragung des WSI zeigt, gibt es solche Bündnisse schon massenhaft.

Entweder fordert Frau Merkel etwas, was die Gewerkschaften schon längst mitmachen oder es steckt etwas ganz anderes hinter dieser scheinbar so harmlosen Forderung. In der Tat werden hier wieder einmal „Tarnwörter“ benutzt, die das Denken in die falsche Richtung lenken sollen(Oskar Lafontaine). In Wahrheit geht es darum, „betriebliche Bündnisse“ per Gesetz zu regeln. Das stellte aber eine staatliche Regulierung des Arbeitsmarktes dar und das bedeutete einen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie. Noch 1999 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Betriebsbündnisse ohne Zustimmung der Gewerkschaften illegal seien. IG-Metall Chef Peters hat also Recht, wenn er gegen einen solchen Systemwechsel eine Verfassungsklage einreichen will.

Was heißt „Häuserkampf“?

Der DGB-Vorsitzende Sommer wurde heftig kritisiert, weil er bei einer Abschaffung von Flächentarifverträgen einen tarifpolitischen „Häuserkampf“ in den Betrieben befürchtet. Einmal abgesehen davon, dass er dabei ausdrücklich auf einen Begriff des früheren Arbeitgeberpräsidenten Dieter Hundt aus dem Jahre 2000 zurückgriff, hat Sommer in der Sache völlig Recht: Die Verlagerung der Tarifautonomie in die Betriebe bedeutet eine Streikermächtigung kleinster Spezialgewerkschaften, die zur Durchsetzung ihrer tarifpolitischen Forderungen ganze Betriebe oder Branchen bestreiken und damit lahm legen könnten. So sieht das jedenfalls das Bundesarbeitsgericht in einem erst kürzlich ergangenen Beschluss vom 14. Dezember 2004.