Schlagwort:
Vorratsdatenspeicherung

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EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Die Europaabgeordnete Rebecca Harms von den Grünen hatte am 28.9.2010 eine Anfrage hinsichtlich der Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zur schriftlichen Beantwortung  an die Kommission gestellt und dabei wichtige und richtige Fragen gestellt.
Wer auf eine ernsthafte und ergebnisoffene Überprüfung dieser Richtlinie durch die Kommission gehofft hat, muss sich enttäuscht sehen. Die Antwort von der seit Februar 2010 amtierenden EU-Kommissarin für Innenpolitik, Cecilia Malmström, lässt ein erschreckendes Maß an Ignoranz hinsichtlich grundrechtlicher Positionen der EU-Bürger erkennen.

Das Stockholmer Programm – Vernetzung von Megadatenbanken und die Abschottung der Europäischen Union

Der Europäische Rat hat auf dem EU-Gipfel im Dezember 2009 das „Stockholmer Programm“ [PDF – 400 KB] beschlossen. Dieses Mehrjahresprogramm für die Jahre 2010-2014 verknüpft die europäische Justiz- und Innenpolitik mit der Politik für Innere Sicherheit und erhebt den Anspruch einen europäischen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger“ zu schaffen. Die verabschiedete Agenda ist in den gängigen Medien im Wirbel um den Klimagipfel in Kopenhagen weitgehend untergegangen. Sie enthält unter anderem ein EU-weites Maßnahmenpaket im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, den Ausbau polizeilicher, militärischer und geheimdienstlicher Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten und eine umfassende Agenda zur Flüchtlingspolitik.
Das Stockholmer Programm lenkt von den Ursachen für die Bedrohung der Sicherheit der Bürger ab und bedroht eher die Freiheit der Europäer/innen. Es ist eine Kopfgeburt von Überwachungsfetischisten angefeuert von den Allmachtsphantasien der ökonomisch (und politisch) immer mächtiger werdenden IT-Konzerne. Von Christine Wicht

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsrechtlicher Opportunismus

Ein Pyrrhus-Sieg: Aus diesem Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht gehen die 35.000 Kläger auf Dauer eher geschwächt hervor. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat zwar die innerdeutsche Regelung für nichtig erklärt, dennoch ist eine Speicherungspflicht in dem im Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Umfang mit Art. 10 Grundgesetz „nicht schlechthin unvereinbar“. Vor allem aber ist die EU-Richtlinie 2006/24/EG, die durch die verfassungswidrig erklärten innerstaatlichen Gesetze nur umgesetzt werden sollte, durch das Urteil nicht tangiert.
Wie beim Hartz-IV-Urteil wird pathetisch die Unverletzlichkeit des Grundrechts beschworen, um dann dem Gesetzgeber viel Gestaltungsfreiheit zu geben, das Fernmeldegeheimnis wieder einzuschränken. Und wie beim Urteil über den EU Reformvertrag schreckt das höchste deutsche Gericht vor einer Auseinandersetzung mit dem EU-Recht zurück.
Das kann man eigentlich nur verfassungsrechtlichen Opportunismus nennen. Wolfgang Lieb

ELENA – Bürokratieabbau oder elektronische Bürgerüberwachung?

Das Gesetz über das Verfahren zum ELektronischen EntgeltNAchweis (ELENA-Verfahrensgesetz) wird von der Bundesregierung als wichtiger Meilenstein zum Abbau von bestehender Bürokratie propagiert. Unternehmen würden damit ab 2012 jährlich um 85 Millionen Euro Bürokratiekosten entlastet.
Angeblich hätten die Arbeitgeber jedes Jahr rund 60 Millionen Entgeltbescheinigungen auf Papier ausstellen müssen, damit Bürgerinnen und Bürger Leistungen vom Staat beantragen konnten. Mit dem elektronischen Verfahren soll das Ziel verfolgt werden, die Beantragung von Sozialleistungen zu vereinfachen.
Arbeitgeber beklagen jedoch den bei der Einführung erforderlichen bürokratischen Aufwand und Gewerkschaften sowie Datenschützer befürchten, dass mit der völlig überdimensionierten Datensammlung ELENA massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger eingegriffen werde. Von Christine Wicht

Gläserne Schüler in Bayern – Daten erfassen, statt Probleme lösen

Die Kultusminister haben sich bereits im Jahr 2006 darauf verständigt, dass personenbezogene Daten von Kindern anonym in ein “nationales Bildungsregister” einfließen sollen. Nach den Plänen der Kultusministerkonferenz sollte bis 2008 ein Zentralregister mit Schülerdaten aufgebaut werden, dies stieß jedoch auf heftigen Widerstand. CSU und FDP haben nun einen neuen Gesetzentwurf für eine Schülerdatenbank in Bayern vorgelegt, der sich noch im Verfahren der Verbändeanhörung befindet. Es ist geplant Daten von Schülerinnen und Schülern insbesondere Name, Adressdaten, Religionszugehörigkeit, Migrationshintergrund, schulische Daten, Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung datentechnisch zu erfassen. Bei den Lehrkräften werden insbesondere Name und Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz, bei den Erziehungsberechtigten Name und Adressdaten erfasst. Von Christine Wicht

Das Europäische Parlament hat der „Vorratsdatenspeicherung“ zugestimmt. Damit dürfen die Daten über Telekommunkationsverbindungen eines jeden Bürgers gespeichert werden.

Am 15.12.2005 hat das Europäische Parlament der von EU-Kommission und -Rat beschlossenen sog. Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. In den Medien erscheint das Thema, wenn überhaupt, meist in der Rubrik “Computer” oder “Internet”, und es wird eher wenig darauf eingegangen, was wohl auch daran liegt, dass der Begriff recht abstrakt klingt. Dabei sind die Auswirkungen enorm, denn was auf europäischer Ebene an diesem Tag verabschiedet wurde, ist nicht weniger, als die komplette, sekundengenaue Speicherung aller Daten über die Telekommunikationsverbindungen eines jeden Bürgers. Einer unserer Leser, der sich bei diesem Thema auskennt, hat sich für uns damit befasst.