Zum Polit-Debakel in Hessen:
„Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes“ – aber Parteispezies und Interessenklüngeler schaden der Demokratie
Während das erbärmliche Getöse über das chaotisch wirkende hessische Polit-Geschachere im deutschen Blätterwald schon wochenlang hysterische Formen aufweist und die elektronischen Medien ebenso verrückt zu spielen scheinen, hilft der Blick in die Verfassung dieses Bundeslandes weiter. „Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes“ ist in Paragraf 77 zu lesen. Und wenn man die hessische Verfassung durchsucht nach Koalitionsvoraussetzungen oder ähnlichen Bedingungen für die Wahl des Regierungschefs durch einen neugewählten Landtag, findet man nichts. Also kann es doch im Sinne dieser Verfassung und der dadurch fundierten Demokratie – nach dem bisherigen Scheitern der Vorweg-Koalitionsbemühungen – nur eine einzige Konsequenz geben: Roland Koch und Andrea Ypsilanti sind praktisch qua Verfassung verpflichtet, bei der konstituierenden Sitzung des Landtages am 5. April in Wiesbaden zur Wahl des Regierungschefs anzutreten. Und wer dabei in der obligaten geheimen Wahl der 110 Abgeordneten mindestens 56 Stimmen erhält, ist ordentlich gewählter Ministerpräsident. Alles übrige? Offen. Von unserem Leser Klaus Manthey, Berlin