Schlagwort:
Grundgesetz

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„Die Vision des Neoliberalismus widerspricht entscheidenden Anforderungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes“

Das ist einer der Kernsätze eines Essays von Wieland Hempel, den wir Ihnen zur Lektüre und zur Diskussion empfehlen. Unser Autor, Ministerialbeamter und ausgewiesen im Verfassungsrecht, unternimmt es, die herrschende neoliberale Politik am unveränderbaren Kern des Grundgesetzes zu messen. Sein Befund bestätigt die häufig diffuse Vermutung, dass die neoliberalen “Reformen” auf eine andere Republik zielen. Albrecht Müller.

Sozialabbau und die Einschränkung von Freiheitsrechten sind die zwei Seiten einer politischen Münze

Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert schärfere Sicherheitsgesetze und strebt an, die Bundeswehr zur Terrorabwehr im Inneren einzusetzen. Damit folgt sie einer alten Forderung von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Sollte dieser Vorschlag der Bundeskanzlerin eine Mehrheit finden, gehört die gewollte Trennung der Staatlichen Gewalt für die Innere und Äußere Sicherheit der Vergangenheit an. Der Schutz vor der Gefahr des Terrorismus muss dafür herhalten, dass Grundgesetz Stück für Stück zu demontieren. Der Terroranschlag vom 11. September 2001, dient nach wie vor als Begründung sicherheitspolitische Maßnahmen auszuweiten. 80 Millionen Bundesbürger verlieren scheibchenweise ihren freiheitlichen Schutz, den ihnen das Grundgesetz gewährleistet hat. Unser Grundgesetz schützt uns aufgrund vergangener Erfahrungen in der Weimarer Zeit, vor den Gefahren einer Verschmelzung der Aufgaben von Militär und Politik. Politische Entscheidungsträger sollten die Deutschen Militär-Geschichte repetieren, bevor sie über eine Änderung des Grundgesetzes zur Militarisierung der Innenpolitik urteilen. Ein Beitrag von Christine Wicht.

Glos will Arbeitspflicht für alle Hilfeempfänger

„Jeder Erwerbslose müsste einer regulären Beschäftigung oder einer öffentlich bereit gestellten Arbeit – in Art der Ein-Euro-Jobs – nachgehen, sonst würde er keine staatliche Unterstützung mehr bekommen. Wer einen normalen Job hat, dadurch aber zu wenig zum Leben verdient, bekäme einen öffentlichen Zuschuss: Der Staat würde sein Einkommen aufstocken, sodass er genauso viel erhält wie eine Bezieher des Arbeitslosengelds II.“
Die Ökonomen des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) glauben, dass die Pläne von Glos ein wahres Job-Wunder auslösen könnten. 1,4 Millionen Stellen für Geringverdiener könnten entstehen, wenn Glos sich mit seinen Reformvorschlägen in der Großen Kolaition durchsetzt. Zugleich könnten die öffentlichen Haushalte bis zu 25 Milliarden Euro pro Jahr sparen.

Jutta Roitsch: Föderaler Schlussakt. Von der kreativen Kooperation zum ruinösen Wettbewerb

Die erste große Koalition in der Bundesrepublik unter Kurt Georg Kiesinger und Willy Brandt führte ihn ein, die zweite große Koalition unter Angela Merkel und Franz Müntefering schafft ihn ab: Nach über 35 Jahren hat der kooperative Föderalismus ausgedient. Nach einer parlamentarischen Beratungszeit von nur fünf Monaten wurde in Bundestag und Bundesrat ein Eingriff in das Grundgesetz vorgenommen, der die bisherige Machtbalance zwischen Bund und Ländern grundlegend verändert.
Jutta Roitsch hat uns ihren Beitrag zur Entwicklung und den Zielen der Föderalismusreform zur Verfügung gestellt. Er ist in den Blättern für deutsche und internationale Politik 8/2006 abgedruckt. Siehe auch NachDenkSeiten vom 20. Dezember 2005.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts erklärt das Sozialstaatspostulat des Grundgesetzes zur politischen Verfügungsmasse und der Bundespräsident pflichtet ihm sofort bei.

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ lautet Artikel 20 des Grundgesetzes. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier meint dagegen in der FAZ:

Die Grundlagen unserer Verfassung basieren auf dem Prinzip der Eigenverantwortung“ und „das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes belässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum.

„Wir müssen ein neues Verhältnis finden in der Tat zwischen kollektiver Absicherung und Eigenverantwortung“, pflichtete ihm unser Bundespräsident im DLF bei.
Damit segnet unser oberster Repräsentant des Staates und unser oberster Richter letztlich alles ab, was an Abbau des Sozialstaates noch politisch vorangetrieben werden mag.

Föderalismusreform: Vom kooperativen Föderalismus zum Wettbewerbsföderalismus – künftig herrscht zwischen den Ländern das Recht des Stärkeren

Am 15. Dezember haben die die Ministerpräsidenten der Länder einstimmig der bei den Koalitionsverhandlungen mitbeschlossenen sog. Föderalismusreform zugestimmt. In den Medien gab es ein großes Aufatmen: Endlich könne die Blockade zwischen Bundestag und Länderkammer beim Verabschieden von Gesetzen aufgehoben werden. Kanzlerin Merkel lobte, dass nunmehr „das Gemeinwohl und das gesamtstaatliche Interesse“ nach vorne gebracht werden könne. Die Föderalismusreform bringt eine reibungslosere Entscheidungsmacht für den Bund einerseits und mehr Zuständigkeiten für die Bundesländer sowie mehr Wettbewerb zwischen ihnen andererseits. Letzteres bedeutet mehr Provinzialität und das in Zeiten eines supranationalen Einigungsprozesses. Mehr Wettbewerb bringt zudem eine Stärkung des Rechts des Stärkeren zwischen den Ländern.

Das Europäische Parlament hat der „Vorratsdatenspeicherung“ zugestimmt. Damit dürfen die Daten über Telekommunkationsverbindungen eines jeden Bürgers gespeichert werden.

Am 15.12.2005 hat das Europäische Parlament der von EU-Kommission und -Rat beschlossenen sog. Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. In den Medien erscheint das Thema, wenn überhaupt, meist in der Rubrik “Computer” oder “Internet”, und es wird eher wenig darauf eingegangen, was wohl auch daran liegt, dass der Begriff recht abstrakt klingt. Dabei sind die Auswirkungen enorm, denn was auf europäischer Ebene an diesem Tag verabschiedet wurde, ist nicht weniger, als die komplette, sekundengenaue Speicherung aller Daten über die Telekommunikationsverbindungen eines jeden Bürgers. Einer unserer Leser, der sich bei diesem Thema auskennt, hat sich für uns damit befasst.

Bundespräsident Köhler begreift seine Rolle nicht – dafür ergreift er einseitig Partei

Statt seine Ermessensentscheidung zu begründen, warum er dem Vorschlag des Bundeskanzlers folgt, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen, malt Bundespräsident Horst Köhler ein parteipolitisch gefärbtes Bild der Lage des Landes und fällt politische Urteile, die seinem Amt nicht zustehen und die mit der allein zu entscheidenden Frage, ob der Misstrauensantrag des Bundeskanzlers dem Wortlaut und dem Geist der Verfassung entspricht, kaum etwas zu tun haben.

Hessens Justizminister propagiert Fußfessel für Langzeitarbeitslose

Schon mit der Parole „Fordern und Fördern“ werden Arbeitslose letztlich als arbeitsscheue Faulenzer eingestuft, für die durch eine Senkung ihrer Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung auf das Niveau der Bedürftigkeit ein „Anreiz“ geschaffen werden soll, jede Arbeit anzunehmen und sei es für einen Euro pro Stunde. Hessens Justizminister geht nun noch einen Schritt weiter, er will Langzeitarbeitslose wie Kriminelle behandeln und empfiehlt zu ihrer Überwachung die sog. elektronische Fußfessel.

Der Entwurf für eine “EU-Verfassung”

Wenn man bedenkt, wie intensiv in der Öffentlichkeit etwa über die europäische Dienstleistungsrichtlinie diskutiert wird, wundert man sich schon, wie nahezu ohne öffentliche Debatte die künftige europäische Grundordnung verabschiedet werden soll, die in weiten Teilen unser Grundgesetz ändert, modifiziert und in seiner künftigen Rechtsauslegung bestimmen wird.
Im Gegensatz zum wirtschaftspolitisch neutralen Grundgesetz schreibt die EU-Verfassung auf vielen Feldern wirtschaftsliberale Grundsätze fest, sie weicht seinen Sozialstaatsgedanken auf, leistet u.a. einer weiteren Chancenungleichheit in der Bildung Vorschub oder kehrt seinen defensiven Verteidigungsauftrag um, indem sie militärische Kampfeinsätze (auch der Bundeswehr) zum integralen Bestandteil der künftiger europäischer Außenpolitik macht.

Ein Beitrag von Christine Wicht und Carsten Lenz.

„Kapitalistischer Sowjetismus“ – EU-Wettbewerbskommissarin Kroes greift in die Rundfunkfreiheit Deutschlands ein

Der Staat darf in die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit nicht eingreifen, die Brüsseler EU-Kommission soll das aber offenbar dürfen. Nach Meinung der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes verzerrt der staatsfreie, öffentlich-rechtlich organisierte Rundfunk den Wettbewerb, weil er sich über Gebühren und nicht über den Markt finanziert. Deshalb stehe das Rundfunksystem in Deutschland und damit unser Grundgesetz nicht im Einklang mit dem EU-Recht. Im Namen der Wettbewerbsfreiheit soll nun die Rundfunkfreiheit in Deutschland einer Vielzahl von Auflagen und Einschränkungen vor allem im Hinblick auf seine zukünftigen Entwicklungschancen unterworfen werden. Zu Recht sprach der wdr-Intendant Fritz Pleitgen von der Gefahr eines „kapitalistischen Sowjetismus“.