Steinbrück plant den Ausstieg aus der Politik und den Umstieg in die Finanzwirtschaft
Am 10. Juli hat die sog. „Rentengarantie“ den Bundesrat passiert, eine Schutzklausel, mit der Rentenkürzungen in konjunkturell schwachen Zeiten ausgeschlossen werden sollen. Am gleichen Tag meldete Finanzminister Steinbrück, nicht etwa im Bundesrat, wo er noch hätte in die Beschlussfassung eingreifen können, sondern im ARD-Morgenmagazin und in der Frankfurter Rundschau erhebliche Bedenken dagegen an.
Dass Steinbrück diese emotionsgeladene Debatte zu Beginn der heißen Wahlkampfphase anheizt, lässt sich nur noch mit einer Lust am Untergang seiner SPD erklären. Rational lässt dieser wahlstrategische Nackenschlag nur noch den Schluss zu, dass Steinbrück die Wahl verloren gibt und nicht einmal mehr den Erhalt seines Ministeramtes in einer Großen Koalition erwartet. Wahrscheinlich ist ihm nach all dem finanzpolitischen Schlamassel, den er mit angerichtet und zu verantworten hat, die Flucht aus dem politischen Amt in die Privatwirtschaft der willkommene Ausweg. Steinbrück bedient mit seiner Forderung nach mehr „Generationengerechtigkeit“ massiv die Interessen der Finanzwirtschaft an einer weiteren Privatisierung der Altersvorsorge. Ein kleines Dankeschön der Finanzdienstleister in Form eines attraktiven Pöstchens als Altersversorgung für Steinbrück wird da schon herausspringen. Wetten, dass… Wolfgang Lieb
Steinbrücks Kritik an der Rentengarantie und der Rentenerhöhung
Er hege „größte Zweifel…ob unter dem Gesichtspunkt der Generationsgerechtigkeit (die Rentengarantie) nicht grenzwertig ist“, sagte Steinbrück dem ARD Morgenmagazin. Und in der FR wetterte er darüber hinaus gegen die von ihm noch im April mitgetragene Rentenerhöhung um 2,41% im Westen und um 3,38 % im Osten: „Während andere um ihre Arbeitsplätze bangen, steigen in der Krise die Renten so stark wie seit drei, vier Jahren nicht. Die Gekniffenen sind die 25- bis 35-Jährigen, die Kinder in die Welt setzen wollen. Um diese Generation müssen wir uns stärker kümmern.“
Eine Vorlage für die Befürworter der privaten Vorsorge
Er lieferte mit dieser Kritik an der eigenen Regierung und an seinem SPD-Ministerkollegen Olaf Scholz eine willkommene Vorlage für die neoliberalen Hardliner und für alle diejenigen, die schon immer für mehr private Altersvorsorge eingetreten sind. Und natürlich ließen sich der sich wirtschaftliberal profilierende Wirtschaftsminister zu Guttenberg, die sozialstaatsfeindliche Mittelstandslobby, in Form des Bundes der Steuerzahler, der nimmermüde Versicherungslobbyist, Professor Bernd Raffelhüschen, der erzliberale Vorsitzende des Sachverständigenrats, Wolfgang Franz, bis hin zur Grünen-Spitzenkandidatin der Grünen, Renate Künast, diese Vorlage nicht aus und sprangen Steinbrück zur Seite. Und das Medientremolo ließ nicht auf sich warten.
Selbst wenn Steinbrücks Bedenken in der Sache berechtigt wäre, muss er sich die Frage gefallen lassen, warum er diese nicht am Kabinettstisch geäußert hat und warum er als Finanzminister dort nicht sein ihm mögliches Veto gegen diese Entscheidungen eingelegt hat? Warum erst jetzt, wo alle gesetzgeberischen Verfahren abgeschlossen waren? Was soll also dieses „nachskaten“ und das dazu noch in Wahlkampfzeiten?
Denkt Steinbrück so, wie er redet?
Eine nachvollziehbare Erklärung wäre, dass eben Steinbrück so denkt, wie er spricht. Das wäre immerhin möglich, hat er doch schon vor Jahren in einem Zeit-Interview offenbart, für welche Gruppe nach seiner Meinung die SPD Politik machen sollte, nämlich „eine Politik für jene zu machen, die etwas für die Zukunft unseres Landes tun: die lernen und sich qualifizieren, die arbeiten, die Kinder bekommen und erziehen, die etwas unternehmen und Arbeitsplätze schaffen, kurzum, die Leistung für sich und unsere Gesellschaft erbringen. Um die – und nur um sie – muss sich Politik kümmern.“
Diese Position könnte erklären, warum er der Auffassung ist, die SPD könne auf die Stimmen der 20 Millionen Rentner verzichten, da sie ohnehin in ihrer großen Mehrheit die Unionsparteien wählten. In der Tat haben ja die Wählerinnen und Wähler im Alter von über 60 bei der zurückliegenden Europawahl mit 47 Prozent weit überdurchschnittlich die Unionsparteien gewählt , aber immerhin lag auch noch der Zustimmungswert der Rentner für die SPD mit 24 Prozent über ihrem katastrophalen Ergebnis von insgesamt 20,8 Prozent.
Steinbrück versteht nichts von Wahlkampf
Doch selbst wenn er nur meinen sollte, er könnte mit seinen Äußerungen zur Rentenpolitik gerade die 25 – 35 Jährigen motivieren, die SPD zu wählen, und wenn er dabei hoffte, über das Schüren eines Generationskonfliktes Wähler zu mobilisieren, dann hat er nichts, aber auch gar nichts von Wahlkampf verstanden. Wer Mehrheiten für sich mobilisieren will, darf zwar durchaus bestimmte soziale Gruppen in besonderer Weise ansprechen, aber er darf diese nicht gegen andere ausspielen und schon gar nicht vor den Kopf stoßen. Kanzlerin Merkel hat dies jedenfalls erkannt, als sie auf dem 9. Deutschen Seniorentag parallel zu Steinbrück verkündete: „Wir sind froh, dass es in diesem Jahr eine Rentensteigerung gibt. Ich stehe absolut dazu!”
Dass Steinbrück von Wahlkampf nichts versteht, hat er ja schon bewiesen, als er mit seiner Hauptbotschaft den Agenda-„Kurs halten“ in Nordrhein-Westfalen mit 37,1 Prozent das schlechteste Wahlergebnis für die SPD seit 50 Jahren erzielt hat und eine epochale Wahlniederlage einsteckte.
Immerhin könnte man Steinbrück noch zu gute halten, dass er eben nicht auf Wahlen schielt, sondern dass es ihm um Ehrlichkeit in der Sache gehe und seine Kritik an den Rentenbeschlüssen aus der aufrichtigen Sorge um das Allgemeinwohl begründet wäre.
In der Sache liegt Steinbrück genauso daneben
Ja, die Renten steigen „so stark, wie schon seit drei, vier Jahren nicht“. Wer so argumentiert sollte wenigstens so ehrlich sein und darauf hinweisen woran er den Anstieg misst. Von 2004 bis 2006 gab es keinerlei Rentenanpassung, im Jahre 2007 den minimalen Anstieg um 0,54 Prozent und zum 1.Juli 2008 um 1,1 Prozent. Seit 1998 blieben die Anpassungen nahezu ständig unterhalb der Inflationsrate und bedeuteten reale Kaufkraftverluste. Allein seit 2001 ist durch die Rentenreformen das Rentenniveau um mehr als 17 Prozent gesunken [PDF – 795 KB]. Heute beträgt das Rentenniveau gerade noch bei 48 Prozent vom durchschnittlichen Bruttoeinkommen und vorausgeschätzt sind weitere Absenkungen bis auf 43 Prozent im Jahre 2030 [PDF – 226 KB].
Von einer Koppelung der Rente an die Löhne kann seit der Einführung von ‘Riester-Faktor’, ‘Nachhaltigkeitsfaktor’ und ‘Nachholfaktor’ – und wie die Stellschrauben, mit denen die Rente „angepasst“ worden ist, auch alle heißen mögen – ohnehin schon seit Jahren nicht mehr die Rede sein. Auch die Rente mit 67 gehört faktisch zum Rentenkürzungsprogramm.
Deutschland liegt inzwischen nach einer OECD-Studie im internationalen Vergleich beim Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung nach den Reformen der letzten Jahre für den so genannten Eckrentner mit 45 Beitragsjahren und Durchschnittseinkommen mit 39,9 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens 2030 weit unten.
Mit der „Rentengarantie“ werden also die Rentenkürzungen der vergangen Jahre allenfalls vorübergehend eingefroren. Im Übrigen müsste Steinbrück wissen, dass Teile der
diesjährigen Rentenerhöhung ab 2011 wieder zurückgefordert werden, so dass auf Jahre “Nullrunden” vorprogrammiert sind.
Der Anstieg der staatlichen Rentenzuschüsse hat nichts mit der Alterung zu tun
Von den Gegnern der Rentengarantie und der leichten Rentenanhebung wird dramatisierend darauf verwiesen, dass der staatliche Rentenzuschuss inzwischen rund 80 Milliarden, also ein Drittel des Bundeshaushaltes ausmache.
Dazu wäre zunächst einmal relativierend zu sagen, dass der Zuschuss in Höhe von 27 Prozent der gesamten Rentenleistungen kaum höher liegt als 1963.
Der Anstieg seit den 90er Jahren hat nichts, aber auch gar nichts mit der Alterung der Gesellschaft, sondern mit den einigungsbedingten Sonderlasten, mit der Arbeitslosigkeit und mit den stagnierenden Beiträgen aufgrund der stagnierenden Löhne zu tun.
Steuergelder für versicherungsfremde Leistungen
Schaut man sich die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt in die Rentenversicherung einmal genauer an, so dienen sie zu einem erheblichen Anteil nicht etwa dazu, Rentenkürzungen oder Beitragserhöhungen zu vermeiden, sondern sie dienen zur Finanzierung sog. „versicherungsfremder Leistungen“. Also von Leistungen, die die Rentenversicherung laut Sozialgesetz finanzieren muss, denen aber keine Beitragszahlungen seitens derjenigen Versicherten, die in den Genuss dieser Leistungen kommen, zugrunde liegen.
Dazu zählen etwa Leistungen für Kindererziehungszeiten (11,715 Mrd. €) oder für die Rentenanteile aus Anrechnungszeiten und Ersatzzeiten (z.B. für Wehr- und Kriegsdienst), vereinigungsbedingte Leistungen, Leistungen an Aussiedler, Kriegsfolgelasten, arbeitsmarktbedingte Leistungen, Höherbewertung von Beitragszeiten oder Familienleistungen.
Wer nur auf die Höhe der staatlichen Zuschüsse schielt, unterschlägt weiterhin, dass mit den Rentenversicherungsbeiträgen auch solche Leistungen bezahlt werden, die eigentlich aus Steuermitteln finanziert werden müssten, also z.B. alle Risiken von Rehabilitationsmaßnahmen, Rentenleistungen bei Erwerbsminderung oder bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze sowie ggf. Rentenzahlungen an Hinterbliebene.
Das Volumen der nicht beitragsgedeckten Leistungen der Rentenversicherung betrug im Jahr 2003 circa 57 Milliarden Euro. Das entsprach rund 29 Prozent der Gesamtrentenausgaben (195,7 Milliarden Euro). Zählt man den West-Ost-Transfer und einen Teil der Hinterbliebenenrenten hinzu, betrug der Anteil der nicht beitragsgedeckten Leistungen an den Rentenausgaben 2003 sogar 39,6 Prozent.
In der Vergangenheit wurde eine ganze Reihe von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der Solidargemeinschaft der Gesetzlichen Rentenversicherung übertragen, die richtigerweise aus den allgemeinen Steuermitteln bezuschusst werden. Damit wurde übrigens die Ökosteuer gerechtfertigt, und auch aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer sollte ein Prozent für diese Zuschüsse abgezweigt werden.
Die jüngere Generation wird nicht von den Alten, sondern durch die Rentenreformen belastet
Ein beachtlicher Teil dieser nicht beitragsgedeckten Leistungen kommt nun gerade auch der jüngeren Generation zu gute. Man denke etwa an die Anrechungszeiten z.B. für die Schul- und Hochschulausbildung, an arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten, an die Höherbewertung von Beitragszeiten während der Berufsausbildung aber vor allem auch an die Kindererziehungsleistungen. Nicht zu vergessen aber auch die Zuschüsse für Hartz IV-Empfänger, Mini-Jobber, für Niedriglöhner oder Ein-Euro-Jobber, bei denen niedrige Beiträge auf ein Mindestniveau angehoben werden oder auch die rentenrechtliche Absicherung der Arbeitslosigkeit.
Schließlich ist in diesem Zusammenhang auch noch darauf hinzuweisen, dass künftig die Bundesagentur vom siebten Kalendermonat an sämtliche Sozialbeiträge für Kurzarbeiter übernimmt.
Mit der Begründung des Ausgleichs zwischen den Generationen müssen nach dem Alterseinkünftegesetz die Renten gleitend nachgelagert besteuert werden, während die jüngere Generation im Gegenzug für die Rentenaufwendungen Freibeträge steuerlich geltend machen kann.
Wenn Steinbrück die Rentner gegen die junge Generation ausspielt, so benutzt er den alten Gaunertrick „Haltet den Dieb“. Es ist gerade die Rentenpolitik von Rot-Grün und der Großen Koalition, die die Generation, um die sich Minister Steinbrück stärker kümmern will, am stärksten treffen wird. Gerade dieser Generation droht durch die Rentenreformen der zurückliegenden Jahre Altersarmut, weil ein Durchschnittsverdiener im Jahre 2030 nach über 35 Jahren Arbeit nur noch eine Rente auf Grundsicherungsniveau erreichen wird.
Generationengerechtigkeit als politischer Kampfbegriff
Steinbück dokumentiert mit seinem populistischen Eintreten für die Generation der 25 – 35-Jährigen, dass er ganz nach der Agenda-Melodie pfeift. Die „Generationengerechtigkeit“ ist geradezu ein neoliberaler Kampfbegriff, der demagogisch genutzt wird, die sozialen Sicherungs-system “neu zu justieren”, wie Schröder sagen würde, oder besser: abzubauen.
Als Alternative gilt die Reprivatisierung sozialer Risiken, die aber letztlich vor allem der jungen Generation aufgehalst werden soll, die dann beides tun muss: die ältere versorgen (im Umlageverfahren) und sich selbst einen Kapitalstock aufbauen (wovon nur?). Dass die junge Generation sich dagegen wehrt, ist verständlich. Nur: sie wehrt sich in die falsche Richtung!
Seit nunmehr fünfzehn Jahren läuft ein Prozess, in dem das wohlfahrtsstaatliche System (weil es aus demografischen Gründen angeblich nicht mehr finanzierbar ist) ersetzt werden soll durch das marktliberale angelsächsische System, in dem jeder sehen kann, wo er bleibt und in dem die sozialen Risiken – bis auf eine Restgröße – reprivatisiert sind. Zielsetzung ist, das Bruttosozialprodukt anders aufzuteilen; der Kapitalseite, die sich im Zuge der Ost-West- Auseinandersetzung lang genug den “Sozialklimbim” hat gefallen lassen müssen, ein größeres Stück vom Kuchen zu geben.
Gerade wer in den Ruf nach „Generationengerechtigkeit“ einstimmt, müsste aber vielmehr darum bemüht sein, dass auch Heranwachsende noch einen hoch entwickelten Wohlfahrtsstaat und das bisherige Maß an sozialer Sicherheit vorfinden, statt es weiter zu verringern.
Ablenkung von der Ungerechtigkeit innerhalb der Generationen
„Generationengerechtigkeit“ wird in der politischen Debatte dazu missbraucht, von der zunehmenden Ungleichheit innerhalb jeder Generation abzulenken. Mit der ausschließlichen Bezugnahme auf die „Generationengerechtigkeit“ werden somit soziale Ungleichheitsstrukturen innerhalb der Bevölkerung, die aktuell und über die Generationen hinweg bestehen, ausgeblendet und diese soziale Ungleichheit in einen Generationenkonflikt umgedeutet. Es wird also von einer Armuts-Reichtumsdebatte abgelenkt und stattdessen ein Krieg zwischen Alt und Jung beschworen. Die Täuschung besteht vor allem auch darin, dass man gerade die staatlichen Rentenzuschüsse als wesentliche Ursache für die Staatsverschuldung betrachtet, für die unsere Kinder und Kindeskinder gerade stehen müssten. Was dabei tunlichst unterschlagen wird, das ist, dass Staatsschulden heute und morgen jeweils Forderungen und Zinseinnahmen derjenigen gegenüberstehen, die dem Staat das Geld geliehen haben. Es werden also auch künftig nicht die nachkommenden „Generationen“ belastet, sondern eine künftige Gruppe von Bürgern zugunsten einer anderen, die im Besitz der Staatsobligationen ist. Da Kredite an den Staat typischerweise von den Wohlhabenderen gegeben werden können, empfangen diese also auch wieder die Auszahlungen, und zwar völlig egal ob sie jung oder alt sind.
Es ist auch schlicht falsch, dass es zwischen den von Steinbrück angesprochenen mittleren Jahrgängen und den Rentnern eine Kluft zwischen Arm und Reich gibt. Rentnerhaushalte weisen auf der Ebene bedarfsgewichteter Haushaltseinkommen eine viel geringere Wohlstandsposition auf als Arbeitnehmerhaushalte. (Butterwegge S. 7.f [PDF – 148 KB] )
Steinbrücks politische Kapitulation – Vorbereitung für den Umstieg in die Privatwirtschaft
All das hätte Steinbrück wissen müssen oder zumindest wissen können bevor er an den von ihm selbst mitbeschlossenen Rentenentscheidungen nachträglich herummosert. Dass diese Debatte vom stellvertretenden Vorsitzenden der SPD nun gerade im Sommerloch und dazu noch am Beginn der heißen Phase des Wahlkampfes wieder entfacht wird, kann man nur noch mit einer Lust am politischen Untergang erklären. Offenbar sieht Steinbrück keine Chance mehr, dass die SPD bei der Bundestagswahl auch nur so viele Stimmen auf sich vereinigen könnte, dass sie sich damit noch in den Schoß einer Großen Koalition flüchten könnte. Und Kanzler Steinmeier denkt offenbar genau so, sonst hätte sich ihm hier eine Gelegenheit geboten, sich eindeutig und deutlich zu positionieren. Aber wie äußert sich der inkarnierte Bürochef: „Wir dürfen keine Gruppe unserer Gesellschaft gegen eine andere ausspielen: Das ist ein zutiefst sozialdemokratischer Gedanke.“
Es bleibt deshalb eigentlich nur noch eine rationale Erklärung für Steinbrücks Medieninszenierung: Der Karrierist sucht den Umstieg vom Ministeramt zu einem attraktiven Job im Finanz- oder Bankenbereich. Denn deren Interessen werden mit der Forderung nach mehr Generationengerechtigkeit bestens bedient. Die Finanzwirtschaft erwartet nämlich durch eine weitere Privatisierung der Altersvorsorge weitere profitable Geschäfte für ihre Finanzprodukte.
Als kleines Dankeschön für die zusätzlichen Milliardenumsätze werden sich die Finanzdienstleister nicht lumpen lassen, Steinbrück nach dem Ende seiner politischen Karriere einen attraktiven Vorstands- oder wenigstens ein paar lukrative Aufsichtsratsposten als ganz private Altersversorgung anzubieten.
Wetten, dass….
P.s.: Wenn Steinbrück dann endlich ganz offen reden kann, dann kann er wie sein Förderer Wolfgang Clement dann die ultimative Lösung propagieren und das Renteneintrittsalter gleich ganz abschaffen. Ab 67 kann man weiterarbeiten – „man kann auch vorher aufhören, aber dann mit massiven Abschlägen“, sagte Clement WELT ONLINE. Arbeiten bis zum Tod: dann wären die Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rente final gelöst.
Wie weit diese Herrschaften von der Wirklichkeit abgerückt sind, zeigt sich z.B. darin dass nur jeder Vierzehnte im Alter von 63 bis 65 Jahre eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle hat.