Auch Gewerkschafter leben offensichtlich in der Glaubensgemeinschaft der TiSA-, CETA- und TTIP-Befürworter

Albrecht Müller
Ein Artikel von:
Albrecht Müller

Das Wort „Freihandel“ hat offenbar eine bezaubernde Wirkung, die auch Gewerkschafter erfasst. Am 2. Juni erschien im „klartext 22/16“ des DGB unter der Überschrift „TiSA: Wikileaks bringt Licht ins Dunkel“ ein Artikel der Wirtschaftsabteilung. (Siehe hier und Wiedergabe in der Anlage.) Ab dem zweiten Absatz wird vor dem Liberalisierungs- und Deregulierungsdruck von TiSA gewarnt; dort finden sich vernünftige und nachvollziehbare Aussagen.Im ersten Absatz jedoch taucht die unausgegorene Anhimmelei der neoliberal geprägten Befürworter der sogenannten Freihandels-Abkommen auf. Albrecht Müller.

Im ersten Absatz heißt es wörtlich, gefettet von mir:

„Der Handel mit Dienstleistungen ist ein wachsender Markt, der enorme Gewinne verspricht. Schon jetzt legen die Dienstleistungsexporte der EU kontinuierlich zu (siehe Grafik in der Anlage). TiSA soll nun die Öffnung der Dienstleistungsmärkte beschleunigen und Handelsbarrieren aus dem Weg räumen.“

Dazu sind gleich mehrere Fragen zu stellen, die die Autoren des DGB-Artikels nicht stellen:

  • Was ist das, Handel mit Dienstleistungen? Verdienen Vermittler dabei an der Dienstleistung, die Dritte erbringen? Ist diese Welt die Welt der abhängig Beschäftigten und die Welt der Gewerkschaften?
  • Bei wem fallen die erwähnten „enormen Gewinne“ an? Bei den Unternehmen? Bei den abhängig Beschäftigten, die bei solchen Gelegenheiten in Zeitarbeit und andere prekäre Arbeitsverhältnisse verschoben werden?
  • Haben wir Bedarf an weiterem Freihandel? Haben wir Bedarf an der weiteren Konzentration der Dienstleistungen in den großen Volkswirtschaften oder in dafür spezialisierten Volkswirtschaften wie der Schweiz? Konkret: US-amerikanische oder auch deutsche Rechtsanwaltskanzleien übernehmen die Dienste für die Wirtschaftsrechtsberatung oder sogar für die Gesetzgebung in anderen und vor allem auch in kleineren Ländern. Ist das wirklich wünschenswert? Ist das die Welt, in der wir leben wollen?
  • Und zum Freihandel von Waren: Haben wir wirklich ein Defizit am weiteren und ausgedehnten körperlichen Austausch von Waren weltweit hin und her? Haben wir nicht schon genug Verkehr auf unseren Straßen? Haben wir genügend Kapazitäten und könnten wir genügend Kapazitäten auf den Eisenbahnen schaffen?
  • Wo sind denn die berechtigten Überlegungen geblieben, aus ökologischen und gesundheitlichen Gründen eher auf die Wirtschaftsentwicklung einzelner Wirtschaftsregionen und damit auch auf Verkehrsvermeidung und nicht auf den weiteren Ausbau des Verkehrs zu setzen?
  • In der Grafik des DGB werden steigende Dienstleistungsexporte der EU 27 zwischen 2004 und 2013 notiert. Siehe hier:

    Schon jetzt legen die Exporte von Dienstleistungen der EU deutlich zu.

    Grafik: DGB. Daten: Eurostat

    Zunächst einmal: es ist unklar, was die Balken und Ziffern wiedergeben. Sind die Exporte der EU 27 insgesamt nach draußen in dem angegebenen Maß gestiegen? Oder sind die Exporte innerhalb der 27 Länder der EU gestiegen? Oder innerhalb und nach draußen?

    Dann ist zu fragen: Sind steigende Exporte ein Gewinn? Das kommt doch wohl auf die Ausgangslage an und die Umstände. Für ein Land mit Exportüberschüssen wie die Bundesrepublik Deutschland sind auch weitere Exporte kein Gewinn! Der Text zeigt, dass die dafür Verantwortlichen beim DGB denken wie Frau Merkel und Herr Schäuble. Sie feiern die Exporte und Exportüberschüsse und Exportweltmeisterschaften, unabhängig davon, was dahintersteckt. Zunächst einmal sind Exporte Übertragungen von Ressourcen und internen Leistungen nach draußen, und damit überhaupt kein Gewinn.

    Übrigens: Die DGB-Autoren gehen im Grunde noch primitiver vor als Herr Schäuble und Frau Merkel. Sie geben uns nicht einmal an, wie sich die Dienstleistungsimporte der EU 27 entwickelt haben. Schäuble und Merkel protzen immerhin mit Salden, der DGB schon allein mit der Meßzahl von einer Größe, der Exporte.

Von Gewerkschaften wäre zu erwarten, dass sie sich überlegen, was in der jetzigen Situation wünschenswert ist, gerade auch für die abhängig arbeitenden Menschen. Stattdessen plappern sie nach, was unter dem Eindruck der Meinungsführerschaft der neoliberalen Kräfte vorgeplappert wird.

Anhang:

  • 02.06.2016 – klartext 22/2016
    TiSA: Wikileaks bringt Licht ins Dunkel

    Im Schatten von CETA und TTIP wird seit 2012 ein Freihandelsabkommen der besonderen Art verhandelt: TiSA soll den Handel mit Dienstleistungen erleichtern, am Tisch sitzen 23 Verhandlungspartner aus vier Kontinenten. Doch geheime Dokumente zeigen: Es ist Vorsicht geboten. Öffentliche Dienstleistungen drohen, unter Liberalisierungs- und Deregulierungsdruck zu geraten.

  • Liberalisierung des Dienstleistungshandels
    Die Abkürzung TiSA steht für Trade in Service Agreement. Gegenstand ist die Liberalisierung des Dienstleistungshandels zwischen 23 Verhandlungspartnern aus vier Kontinenten – darunter auch die EU. Der Handel mit Dienstleistungen ist ein wachsender Markt, der enorme Gewinne verspricht. Schon jetzt legen die Dienstleistungsexporte der EU kontinuierlich zu (siehe Grafik). TiSA soll nun die Öffnung der Dienstleistungsmärkte beschleunigen und Handelsbarrieren aus dem Weg räumen.

    Schon jetzt legen die Exporte von Dienstleistungen der EU deutlich zu.

    Grafik: DGB. Daten: Eurostat

  • Ausnahmen für öffentliche Dienstleistungen nötig

    Doch eine Reihe von geheimen Dokumenten, die die Plattform Wikileaks ans Licht gebracht hat, zeigen: Vorsicht ist geboten! Denn TiSA krankt an den gleichen Problemen wie TTIP und CETA, die Abkommen der EU mit den USA und Kanada. Öffentliche Dienstleistungen drohen, einem Liberalisierungs- und Deregulierungsdruck ausgesetzt zu werden. Die bisher sichtbaren Ausnahmen für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sind wie in TTIP und CETA zu weich und bieten nur ungenügenden Schutz vor Privatisierungsdruck. Es braucht eine explizite Ausnahme öffentlicher Dienstleistungen auch in TiSA! Hinzu kommt, dass die Regulierungsspielräume, um Dienstleistungen der Daseinsvorsorge allen zugänglich zu machen, Versorgungssicherheit und gute Qualität zu gewährleisten, drohen, massiv eingeschränkt zu werden.

  • Unternehmen können unklare Regelungen ausnutzen

    Um ein Beispiel zu nennen: Das Kapitel zu innerstaatlicher Regulierung behandelt Lizenz- und Qualifikationserfordernisse und -prozesse, wobei Lizenzen die Unternehmen betreffen und Qualifikationen sich auf die Personen beziehen, die die Dienstleistung erbringen. Solche Erfordernisse sind grundlegend, um eine hohe Qualität von Dienstleistungen sicherzustellen. Die Verpflichtungen in diesem Kapitel schaffen jedoch eine neue, weitgehende Grundlage. Sind sie unklar formuliert, können seitens der Unternehmen ausgenutzt werden, um gegen staatliche Vorschriften und Anforderungen vorzugehen. Die geleakten Textbausteine bestätigen eine solche Gefahr: Demnach dürfen solche Anforderungen nicht „belastender als nötig“ und müssen „objektiv“ sein; Entscheidungen müssen „ohne unnötige Verzögerung“ umgesetzt werden.

  • Interessen des Allgemeinwohls in Gefahr
    Es stellt sich die Frage: Wäre die Durchführung von zum Beispiel öffentlichen Konsultationen in der Ortschaft im Zuge geplanter Großprojekte schon zu belastend? Und würde dies eine „unnötige Verzögerung“ darstellen? Solche Begriffe bieten weiten Interpretationsspielraum, der es ermöglicht, auch Regulierungen im Allgemeinwohlinteresse in Frage zu stellen. Das ist undemokratisch, stellt die Weichen, um die Handlungsfähigkeit des Staates weiter einzuschränken und dient den Profitinteressen. Diese könnten sich im schlimmsten Fall gegen Interessen von Beschäftigten, Verbraucher/-innen und Umwelt richten.
    Ein solches TiSA wäre ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr Deregulierung und Liberalisierung und damit ein Schritt in die falsche Richtung.

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