Der Verfassungsschutz dient dem Machterhalt der herrschenden Kreise. So ist es. So war es von Anfang an.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. Die Partei Die Linke und auch Bodo Ramelow dürfen vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Lächerlich. Aber diese antidemokratische Lächerlichkeit hat Tradition in dieser FdGO. In einem Beitrag vom 21. Mai hatte ich schon darauf hingewiesen, wie wir als Schüler Anfang der Fünfzigerjahre ungeschützt von irgend einem Verfassungsschutz den verbliebenen Nazi-Lehrern und ihrer Verherrlichung des Militärs ausgesetzt waren. Später habe ich dann als Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt mit SPD-Parteibuch erlebt, wie der Verfassungsschutz offen Jagd auf Sozialdemokraten gemacht hat. Diese sollten sich nicht zu früh freuen über das Urteil von Leipzig. Ihre Option zur politischen Führung und zu einer politischen Alternative zu Schwarz-Gelb ist in Leipzig neben der Demokratie auch noch zu Grabe getragen worden, wie die taz in diesem Beitrag zu Recht feststellt. Albrecht Müller