Es muss bei eklatanten Fehlentscheidungen Sanktionen geben
Dies ist ein Anstoßpapier. Ich habe keine fertigen Antworten auf einen sehr kritischen Befund: Auch bei gravierenden und folgenschweren Fehlentscheidungen müssen die Entscheider nicht mit Sanktionen rechnen. Das gilt auch bei Fehlentscheidungen, deren negative Folgen vorhersehbar waren. Ein Beispiel von vielen: Die Schwierigkeiten bei der Bahn sind die Konsequenz der Personalabbau- und Sparpolitik des früheren Bahnchefs Mehdorn; für seine Ernennung und für sein unkontrolliertes Walten verantwortlich ist die Regierung Schröder und die Nachfolgeregierung Merkel. Albrecht Müller.