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Überwachung

Facebook und die Zensur

Als die NachDenkSeiten-Unterstützerin Margareth Gorges vor wenigen Tagen Wolfgang Liebs Kommentar zur Wahl Katrin Göring-Eckardts auf die Facebook-Wall[*] der Grünen postete, staunte sie nicht schlecht – kurze Zeit später war nicht nur ihr Post verschwunden, Frau Gorges wurde vielmehr von Facebook mitgeteilt, dass sie die nächsten 60 Tage nicht mehr auf die Walls anderer Nutzer schreiben darf und sie im Wiederholungsfall ganz vom Facebook-Angebot ausgesperrt wird. Man könnte dies als Lappalie abtun, schließlich besagt ein Facebook-Verbot „nur“, dass man die Seiten dieses Konzerns nicht mehr wie gewohnt nutzen kann. Wäre da nicht der Medienwandel – einige wenige große und gänzlich intransparente Konzerne beherrschen das Internet und bestimmen, welche Inhalte Nutzer zu sehen bekommen und welche Nutzer für andere sichtbar sind. Zensur gehört dabei nicht nur zur Tagesordnung, sondern auch zum Geschäftsmodell. Von Jens Berger.

Nicht nur in eigener Sache: Probleme beim E-Mail-Verkehr

Bereits letzten September machten wir Sie darauf aufmerksam, dass es unter Umständen passieren kann, dass Ihre E-Mails an die NachDenkSeiten ungerechtfertigterweise als Spam eingestuft werden und nicht bei uns ankommen. Damals betraf dies Kunden des großen Internetdienstleisters T-Online, der daraufhin auf den öffentlichen Druck reagierte und sein Servermanagement überarbeitete, so dass das Problem binnen weniger Wochen behoben werden konnte. Diese Woche haben uns mehrere Hinweise von Lesern erreicht, die vermuten lassen, dass nun wieder das gleiche Spam-Problem auftritt und es diesmal nicht nur T-Online, sondern auch andere Dienstleister betrifft. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Hintergründe schildern und Ihnen Hinweise geben, wie Sie sich gegen ungerechtfertigt abgewiesene Mails zur Wehr setzen können – hier geht es um ein Problem, das weit über die NachDenkSeiten hinausgeht und zweifelsohne eine gesellschaftliche Relevanz hat. Von Jens Berger

Wer bewacht die Wächter?

Die politische Aufarbeitung des jüngst entdeckten Staatstrojaners lässt die Öffentlichkeit in einen Abgrund aus Fahrlässigkeit, Inkompetenz und Ignoranz gegenüber der Verfassung blicken. Was eigentlich ein großer Skandal sein sollte, droht jedoch im technischen Kleinklein unterzugehen. Nicht nur die Politik und die Sicherheitsbehörden haben Defizite beim Verständnis der Risiken moderner Informationstechnologie, auch die meisten Journalisten und Bürger sind sich deren Tragweite nicht bewusst. Von Jens Berger

Es lebe die Anonymität im Netz!

Zwei Wochen nach den schrecklichen Anschlägen in Norwegen wagt sich Innenminister Hans-Peter Friedrich aus der Deckung und versucht in einem Interview mit dem SPIEGEL Kapital aus dem Fall Breivik zu schlagen. Nicht die rechtspopulistische Hetze als solche, sondern das Internet trage die Verantwortung für die „Radikalisierung des Einzeltäters“, so die Quintessenz des Interviews. Nicht Aufklärung und die politische Auseinandersetzung, sondern die Aufhebung der Anonymität im Netz sei ein probates Mittel, um die Radikalisierung zu verhindern. Dabei geht es jedoch weniger um Klarnamen und Anonymität, als vielmehr um die Verlagerung der Diskussion um Rechtspopulismus auf ein „Netzthema“. Von Jens Berger

„Wehre den Anfängen! Zu spät wird die Medizin bereitet, wenn die Übel durch langes Zögern erstarkt sind.“

So lautet das vielzitierte vollständige Zitat des römischen Dichters Ovid. Sind wir in Deutschland nicht über die Anfänge längst hinaus? Hat das Suchen nach einer Medizin überhaupt schon begonnen? Während der norwegische Ministerpräsident als Antwort auf die Terroranschläge
„mehr Demokratie, mehr Offenheit und mehr Humanität“ fordert, trumpfen bei uns die Sicherheitsfanatiker und die abwiegelnden Brandstifter auf. Das Feindbild des „Islamismus“ wird verstärkt und die rechte Gewalt verharmlost – dabei ist die Gefahr des Rechtspopulismus und Rechtsextremismus viel größer. Von Wolfgang Lieb

Murdoch ist nur Symbol und Teil des Problems der Zerstörung der demokratischen Willensbildung und der Entmachtung der Mehrheit

Einer unserer Leser schreibt heute: „Ich bin erstaunt, dass der britische Abhörskandal und die Verfilzung von Murdoch mit den (seinen) Politikern in den NDS bisher noch gar nicht thematisiert wurde, zumal diese Art von Politik in Ihrem Buch “Meinungsmache” im erweiterten Sinn dargestellt wird. Im Grunde brauchen Sie nur ein paar Sätze aus Ihrem Buch zitieren und schon ist man mittendrin im Geschehen.“ So ist es, aber manchmal wird man müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass man die Unvernunft und Interessenabhängigkeit der meisten Politik nur noch verstehen kann, wenn man begriffen hat, was die Konzentration der Medien in wenigen Händen und ihre Verfilzung mit der Politik anrichten. Nicht nur in Großbritannien, nicht nur in den USA, auch bei uns, in Frankreich und anderswo. Albrecht Müller.

EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Die Europaabgeordnete Rebecca Harms von den Grünen hatte am 28.9.2010 eine Anfrage hinsichtlich der Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zur schriftlichen Beantwortung  an die Kommission gestellt und dabei wichtige und richtige Fragen gestellt.
Wer auf eine ernsthafte und ergebnisoffene Überprüfung dieser Richtlinie durch die Kommission gehofft hat, muss sich enttäuscht sehen. Die Antwort von der seit Februar 2010 amtierenden EU-Kommissarin für Innenpolitik, Cecilia Malmström, lässt ein erschreckendes Maß an Ignoranz hinsichtlich grundrechtlicher Positionen der EU-Bürger erkennen.

Das Stockholmer Programm – Vernetzung von Megadatenbanken und die Abschottung der Europäischen Union

Der Europäische Rat hat auf dem EU-Gipfel im Dezember 2009 das „Stockholmer Programm“ [PDF – 400 KB] beschlossen. Dieses Mehrjahresprogramm für die Jahre 2010-2014 verknüpft die europäische Justiz- und Innenpolitik mit der Politik für Innere Sicherheit und erhebt den Anspruch einen europäischen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger“ zu schaffen. Die verabschiedete Agenda ist in den gängigen Medien im Wirbel um den Klimagipfel in Kopenhagen weitgehend untergegangen. Sie enthält unter anderem ein EU-weites Maßnahmenpaket im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, den Ausbau polizeilicher, militärischer und geheimdienstlicher Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten und eine umfassende Agenda zur Flüchtlingspolitik.
Das Stockholmer Programm lenkt von den Ursachen für die Bedrohung der Sicherheit der Bürger ab und bedroht eher die Freiheit der Europäer/innen. Es ist eine Kopfgeburt von Überwachungsfetischisten angefeuert von den Allmachtsphantasien der ökonomisch (und politisch) immer mächtiger werdenden IT-Konzerne. Von Christine Wicht

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsrechtlicher Opportunismus

Ein Pyrrhus-Sieg: Aus diesem Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht gehen die 35.000 Kläger auf Dauer eher geschwächt hervor. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat zwar die innerdeutsche Regelung für nichtig erklärt, dennoch ist eine Speicherungspflicht in dem im Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Umfang mit Art. 10 Grundgesetz „nicht schlechthin unvereinbar“. Vor allem aber ist die EU-Richtlinie 2006/24/EG, die durch die verfassungswidrig erklärten innerstaatlichen Gesetze nur umgesetzt werden sollte, durch das Urteil nicht tangiert.
Wie beim Hartz-IV-Urteil wird pathetisch die Unverletzlichkeit des Grundrechts beschworen, um dann dem Gesetzgeber viel Gestaltungsfreiheit zu geben, das Fernmeldegeheimnis wieder einzuschränken. Und wie beim Urteil über den EU Reformvertrag schreckt das höchste deutsche Gericht vor einer Auseinandersetzung mit dem EU-Recht zurück.
Das kann man eigentlich nur verfassungsrechtlichen Opportunismus nennen. Wolfgang Lieb

ELENA – Bürokratieabbau oder elektronische Bürgerüberwachung?

Das Gesetz über das Verfahren zum ELektronischen EntgeltNAchweis (ELENA-Verfahrensgesetz) wird von der Bundesregierung als wichtiger Meilenstein zum Abbau von bestehender Bürokratie propagiert. Unternehmen würden damit ab 2012 jährlich um 85 Millionen Euro Bürokratiekosten entlastet.
Angeblich hätten die Arbeitgeber jedes Jahr rund 60 Millionen Entgeltbescheinigungen auf Papier ausstellen müssen, damit Bürgerinnen und Bürger Leistungen vom Staat beantragen konnten. Mit dem elektronischen Verfahren soll das Ziel verfolgt werden, die Beantragung von Sozialleistungen zu vereinfachen.
Arbeitgeber beklagen jedoch den bei der Einführung erforderlichen bürokratischen Aufwand und Gewerkschaften sowie Datenschützer befürchten, dass mit der völlig überdimensionierten Datensammlung ELENA massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger eingegriffen werde. Von Christine Wicht

Gläserne Schüler in Bayern – Daten erfassen, statt Probleme lösen

Die Kultusminister haben sich bereits im Jahr 2006 darauf verständigt, dass personenbezogene Daten von Kindern anonym in ein “nationales Bildungsregister” einfließen sollen. Nach den Plänen der Kultusministerkonferenz sollte bis 2008 ein Zentralregister mit Schülerdaten aufgebaut werden, dies stieß jedoch auf heftigen Widerstand. CSU und FDP haben nun einen neuen Gesetzentwurf für eine Schülerdatenbank in Bayern vorgelegt, der sich noch im Verfahren der Verbändeanhörung befindet. Es ist geplant Daten von Schülerinnen und Schülern insbesondere Name, Adressdaten, Religionszugehörigkeit, Migrationshintergrund, schulische Daten, Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung datentechnisch zu erfassen. Bei den Lehrkräften werden insbesondere Name und Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz, bei den Erziehungsberechtigten Name und Adressdaten erfasst. Von Christine Wicht

Callcenters, eine windige Branche

Für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben sich Arbeitnehmer in der Vergangenheit vehement eingesetzt. 1956 erkämpften Beschäftigte der Metallindustrie nach 114 Tagen Streik einen Tarifvertrag, der beinhaltete dass Arbeiterinnen und Arbeitern der Lohn bei Krankheit für eine bestimmte Zeitdauer weiter gezahlt wird. Damit wurde der Grundstein für die heutigen tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelegt. („Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall“ [PDF – 18 KB]). Das Gesetz war den Arbeitgebern von Anfang an ein Dorn im Auge. Es gab zahllose Versuche die Regelung zu umgehen oder zu unterlaufen. Ein gängiges Mittel sind Ausschlussregelungen in Arbeitsverträgen. Eine besonders dreiste Klausel hat sich das Callcenter „Bestseller“ für seine Arbeitsverträge ausgedacht: Es wird monatlich wird ein Gesundheitsbonus gezahlt, dieser Bonus, der 25 Prozent des Gehalts ausmacht, wird aber schon ab dem ersten Krankheitstag vollständig gestrichen. Eine ehemalige Mitarbeiterin dieses Callcenters hat nun dagegen geklagt. In erster Instanz hat das Arbeitsgericht München der Klägerin eine Zahlung von lediglich 100 Euro zugesprochen. Am 11.08. 2009 entschied die Revisionsinstanz, das Landesarbeitsgericht München, in mündlicher Verhandlung, dass der Klägerin der Anspruch auf den vollen Gesundheitsbonus für zwei Monate zusteht, das Callcenter „Bestseller“ wurde verurteilt 900 Euro plus Zinsen an die Beklagte zu zahlen. Der Richter bewertete den Anteil des Gesundheitsbonus an den Gesamtbezügen von 25 Prozent als extrem hoch. Allerdings wurde eine Revision dieses Urteils zugelassen (Az.: 8 Sa 131/09). Von Christine Wicht

Das Grundgesetz im „Wind der Veränderung“

Auch der Inhalt der Verfassung unterliegt ständig der Gefahr, mit dem Status quo der politischen und gesellschaftlichen Machtverhältnisse identifiziert zu werden. Im Widerstand gegen solche Vereinnahmungen muss sich wahrer Verfassungspatriotismus bewähren.
Der Staats- und Verwaltungsrechtler Martin Kutscha beschreibt in seinem Aufsatz Einschnitte in die Verfassungsordnung des Grundgesetzes am Beispiel der Beschwörung von Terrorismusgefahren und an der „marktgerechten“ Umgestaltung der Wissenschaftsfreiheit.

Schwarz, schwärzer… eine Lidl-Chronik

Inzwischen warnen Verbraucherschützer bei Lidl mit EC-Karte und Pin-Geheimnummer zu zahlen, weil nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Kunden an der Kasse gefilmt werden.
Dass die Bespitzelung bei dem Discounter nicht erst seit den „Enthüllungen“ von „Spiegel“ und „Stern“ bekannt waren, sondern schon fünf Jahre vorher, belegt eine Chronik, die Petra Arana für uns zusammengestellt hat. Es scheint so, dass immer erst die sog. Leitmedien einen Skandal aufgreifen müssen, damit daraus eine öffentliche Debatte entsteht. Das belegt einmal mehr, wie stark der Mainstream bei uns die Meinungsbildung prägt und bestimmt.

Die Konkurrenz zur Schiene bekommt bei der Bahn das Sagen

Der folgenden Presseerklärung des Bündnisses “Bahn für alle” vom 2. April 2009 ist fast nichts hinzuzufügen. Vielleicht dies: Das ist wieder ein Beleg dafür, dass sich die Regierenden gegen das Volk verschworen haben. Unser Interesse an einer Bahn, die wie z.B. in der Schweiz zuallererst für uns da sein und eine in gleicher Weise ökonomisch, sozial und ökologisch vernünftige Verkehrspolitik unterstützen sollte, wird schlicht missachtet. – Die Richtung dieser Personalentscheidung für eine Person auf der Linie von Mehdorn war erkennbar mit der Propaganda pro Mehdorn vorbereitet. Albrecht Müller.