Das Wort „Sorge“ hat laut Duden im Deutschen zwei Grundbedeutungen: Einerseits „Unruhe, Angst, quälender Gedanke“; andererseits „Bemühung um Abhilfe“. Ob die zu „Aktivierenden“ bei dem neuen Leitbegriff des SPD-Grundsatzprogramms in Angst ausbrechen oder auf quälende Gedanken kommen müssen oder ob sich die zukünftige Politik der SPD wirklich um Abhilfe bemühen will und kann, da ist Sorge angebracht.
Man will ja vom „nachsorgenden Staat“ abgehen. Hatten wir, bevor der neue Begriff „vorsorgender Staat“ erfunden wurde, etwa einen Nachsorgestaat? Hatten wir nicht vielmehr einen Sozialstaat, der soziale Sicherheit vor den elementaren Lebensrisiken gewährleisten sollte? Was für ein Menschenbild steckt dahinter, wenn der Staat seine Bürger „aktivieren“ soll? Sind diejenigen, die bisher solidarische Hilfe benötigten etwa zu „inaktiv“, z.B. zu wenig aktiv, um wieder in Arbeit und zu Lohn zu kommen? Ist der „vorsorgende Staat“ vielleicht ein Rückfall in den „fürsorglichen“ (also karitativen, vormodernen) Staat? Mit ziemlicher Sicherheit kann man jetzt schon sagen, dass der „vorsorgende Staat“ kein Schritt hin zur Begründung eines „sozialen Grundrechts“ ist, wie das dem skandinavischen Modell vom Wohlfahrtsstaat entspräche. Wolfgang Lieb.
Zur Programmdebatte der SPD siehe die Süddeutsche Zeitung, aber auch die Besorgnis in der Internet-Zeitung www.wahl-stimmen.de.