Ein sensationelles Urteil des OLG München: LoneStar Zwangsvollstreckungen unzulässig
Wir haben schon mehrmals über den Verkauf von Krediten und die Folgen für die Betroffenen berichtet und vor allem nach Hinweisen von Professor Dr. Schmelz auf die Beteiligung des Bundesfinanzministers an dieser schlimmen Entwicklung aufmerksam gemacht. So zum Beispiel hier und hier. Mit Urteil vom 26.2. erklärte das Oberlandesgericht München die von der Lonestar Gesellschaft Westend Olympic GmbH betriebenen Zwangsvollstreckungen für unzulässig. Albrecht Müller.