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Titel: Gegen falsche Kritik an den Tarifabschlüssen

Datum: 1. Juni 2023 um 8:45 Uhr
Rubrik: Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Gewerkschaften
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Auf den NachDenkSeiten erschien am 29.05.2023 ein Text von Tobias Weißert unter dem Titel „Wo werden eigentlich – und zu wessen Gunsten – Tarifverträge gemacht?“. Diese Frage zu beantworten, wäre nicht so schwierig: Tarifverträge werden in Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. ihren Verbänden gemacht. Ihr Ergebnis stellt in der Regel einen Kompromiss dar, der von den Kräfteverhältnissen zwischen den Beteiligten auf Grundlage der gegebenen ökonomischen und politischen Bedingungen bestimmt wird. Dabei geht es für die Gewerkschaften primär um die Interessen der dabei vertretenen und ggf. auch zum Arbeitskampf aufgerufenen Mitglieder, deren Artikulation wiederum auf einem Diskussionsprozess beruht, bei dem sekundär eventuell die Interessen der Klasse insgesamt auch berücksichtigt werden. Ein Arbeitskampf und wie er geführt wird, kann das Ergebnis ggf. beeinflussen, verbessern, aber die allgemeinen Bedingungen nicht außer Kraft setzen. Von Ralf Krämer, der bei ver.di im Bereich Wirtschaftspolitik arbeitet.

Eine Antwort auf die selbst gestellte Frage zu geben, wird in dem Text von Weißert aber nicht mal versucht, stattdessen werden falsche und irreführende Behauptungen verbreitet. Die Kernthesen sind: „Den Beschäftigten insgesamt droht als Folge der niedrigen Tarifabschlüsse der führenden Gewerkschaften 2024 gegenüber 2023 ein spürbarer Reallohnverlust. Mit Sonderzahlungen wurden niedrigere sozialversicherungspflichtige Lohnerhöhungen ermöglicht. Es ist außerdem untragbar, Einkommenserhöhungen von erwerbstätigen Lohnabhängigen mit Verschlechterungen bei nicht erwerbstätigen Lohnabhängigen zu finanzieren. Gewerkschaften, die das tun, spalten die Lohnabhängigen und handeln unsolidarisch.“

Zunächst mal ist festzuhalten, dass die Steuer- und Beitragsbefreiung von Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich bis zu 3.000 Euro eine Entscheidung der Bundesregierung und der Ampelkoalition im Bundestag war und nicht eine der Gewerkschaften. Insbesondere ver.di hat die dadurch verursachten Einnahmeausfälle bei den Sozialversicherungen kritisiert und deutlich gemacht, dass Einmalzahlungen keine Antwort gegen dauerhaft höhere Preise sind. „Es ist daher notwendig, dass ver.di sich auf Forderungen nach tabellenwirksamen und damit dauerhaft die Löhne erhöhenden Tariferhöhungen konzentriert.“ (ver.di Wirtschaftspolitik Informationen März 2023) Das hat ver.di auch getan und mit den Tarifabschlüssen insbesondere bei der Post und für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen kräftige dauerhaft wirkende Lohnzuwächse durchgesetzt.

Andererseits wäre es blauäugig zu erwarten, dass, wenn eine solche Möglichkeit für abgabenfreie Sonderzahlungen besteht, diese dann nicht auch genutzt würde. Auch wer das Ehegattensplitting politisch ablehnt oder die Besteuerung hoher Einkommen zu niedrig findet, nimmt ggf. die bestehenden Regelungen in Anspruch und zahlt nicht freiwillig mehr Steuern. Die Steuer- und Abgabenbefreiung ist nämlich nicht nur „eine Lohnsubvention des Staates und der Sozialversicherungen für die Unternehmer“, wie Weißert schreibt, sondern kommt noch mehr (wegen der Steuerbefreiung, die nur die Beschäftigten begünstigt) den Beschäftigten zugute, die diese Zahlungen erhalten. Sie erhöht den Verteilungsspielraum insbesondere für höhere Nettoeinkommen.

Das Ziel der Bundesregierung war, dass zugunsten der Einmalzahlungen die tabellenwirksamen, also dauerhaften Lohnerhöhungen geringer ausfallen. In den Folgejahren würden dann die Realeinkommensverluste voll durchschlagen. Doch eine Inflationsausgleichsprämie anstatt einer dauerhaft tabellenwirksamen Lohnerhöhung ist in den genannten Tarifrunden nicht vereinbart worden. Die Tabellenerhöhung fällt im Endeffekt jedenfalls bei ver.di nicht geringer aus, als sie ohne diese Prämie gewesen wäre. Dies war allerdings nur umsetzbar im Rahmen einer zweijährigen Laufzeit, die aber auch vorher schon im öffentlichen Dienst und in vielen anderen Bereichen üblich geworden war. Das kann man grundsätzlich zu Recht kritisieren, aber hier erleichterte es, Tarifergebnisse zu erzielen, die insgesamt vor dem Hintergrund der gegebenen Bedingungen akzeptabel sind.

Denn im Ergebnis wird durch die Mitnahme der 3.000 Euro abgabenfreie Sonderzahlung der Nettovorteil für die Beschäftigten maximiert. Tarifergebnisse sind kein Wünsch-dir-was, sondern erfordern die Zustimmung der Gegenseite. Die realistische Alternative wäre gewesen, bereits 2023 eine Tabellenerhöhung zu etwa gleichen oder vielleicht minimal höheren Arbeitgeberkosten zu vereinbaren. Davon hätten aber die vollen Sozialbeiträge sowie Lohnsteuern gezahlt werden müssen. Das hätte für die Beschäftigten über 1.000 Euro bis zu über 1.500 Euro weniger netto bedeutet. Das wäre nicht in ihrem Interesse gewesen. Der individuelle Rentennachteil durch die nicht gezahlten Beiträge liegt bei 2,20 Euro (oder wenn man die 3.000 Euro als Arbeitnehmerbrutto rechnet: 2,60 Euro) im Monat weniger Rente und ist damit weit niedriger als der Nettovorteil.

Die dauerhaft wirksame Tabellenerhöhung wird durch den Tarifabschluss nur aufgeschoben, aber nicht vermindert. Für die dauerhafte Tabellenwirkung ist es egal, dass sie nicht schon 2023 beginnt, sondern erst 2024 dann umso kräftiger erfolgt. Ob z.B. in 2023 eine Erhöhung um 6 Prozent und 2024 eine weitere um 5 Prozent erfolgen würde oder nur in 2024 eine von gut 11 Prozent, ist für die Zukunft, für die Dauerwirkung egal. Aus Sicht der Interessen der betroffenen Beschäftigten war die Mitnahme der Inflationsausgleichsprämie m.E. die sinnvollste Weise, mit der Lage umzugehen.

Insgesamt ist der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst besser, als er von Weißert und einigen Anderen dargestellt wird. Ab Juli 2023 haben die Kolleginnen und Kollegen monatlich 220 Euro mehr netto in der Tasche als 2022. Die Einmalzahlung von 1.240 Euro im Juni entspricht einer Nachzahlung von 207 Euro je Monat für Januar bis Juni. Diese Inflationsausgleichsprämie ist zwar nicht tabellenwirksam, bringt aber einen spürbaren Nettozuwachs gegenüber 2022, für den ansonsten ein deutlich höherer Bruttozuwachs, für die meisten von über zehn Prozent, nötig gewesen wäre. Weil alle Vollzeitbeschäftigten gleich viel bekommen, ist der prozentuale Zuwachs für niedrige Einkommen besonders hoch. Die Inflation wird 2023 nach den vorliegenden Prognosen im Jahresverlauf – anders als Weißert behauptet – stark zurückgehen und jahresdurchschnittlich etwa 6 Prozent betragen. Sie wird damit mehr als ausgeglichen, gerade auch für die Beschäftigten mit geringen Löhnen. Dies so darzustellen wie Weißert – „ver.di vereinbarte für 2023 eine Nullrunde“ – ist grob irreführend.

Ab März 2024 folgt dann eine kräftige, dauerhaft wirksame Tabellenerhöhung: zunächst wird das Entgelt um 200 Euro erhöht und der so erhöhte Betrag dann um 5,5 Prozent, zumindest aber 340 Euro. Für die untersten Gruppen sind das über 16 Prozent, für die höchsten Gruppen über 8 Prozent Zuwachs gegenüber der Tabelle von 2022, im Durchschnitt 11,5 Prozent. Wichtig ist für viele Beschäftigte zudem, dass auch die diversen Zuschläge etwa für Schichtarbeit um 11,5 Prozent erhöht werden. Damit bekommen die meisten Beschäftigten über 400 Euro im Monat mehr als 2022. Für 2024 werden zumeist 2,5 bis 3 Prozent Inflation prognostiziert, 2023 und 2024 zusammen also etwa 9 Prozent. Die Reallöhne werden damit durch diesen Tarifabschluss sowohl 2023 wie 2024 gesichert, für die meisten Beschäftigten wird es in diesen Jahren Reallohnzuwächse geben.

Die erheblichen Verluste aus 2022 in der Größenordnung von 5 Prozent werden allerdings nicht nachträglich ausgeglichen. Das gelang aber nirgends. Dabei ist zu beachten, dass diese Reallohnverluste nicht auf Umverteilung zugunsten des Kapitals beruhten, sondern vor allem auf den Preissteigerungen für importierte Energie und Nahrungsmittel in Folge von Engpässen nach Corona und dann Krieg und Sanktionen, die das Volkseinkommen insgesamt gesenkt haben. In einem solchen Umfeld die Reallöhne zu sichern, ist praktisch nicht möglich, deshalb haben sich die Gewerkschaften 2022 auch stark für staatliche Entlastungsmaßnahmen eingesetzt, die die Verluste begrenzt und gemindert haben. Dass marktmächtige Unternehmen versuchen, durch Preissteigerungen zusätzlich ihre Profite zu steigern, stimmt, spielt aber für die Inflation in Deutschland bisher eine untergeordnete Rolle. Die Darstellungen im Text von Weißert, der die Einmalzahlungen ausblendet und die Gewerkschaften quasi zu Schuldigen für die Reallohnverluste erklärt, gehen an den Realitäten vorbei.

Völlig falsch sind dann Weißerts Rechnungen zu den Renten: „Im Juli 2023 werden die Renten vermutlich um 4,6 Prozent (Gesamtdeutschland) erhöht. Auf das ganze Jahr verteilt sind das 2,3 Prozent monatlich mehr Geld. Bei einer Teuerung von 8 Prozent bedeutet das erneut einen Kaufkraftverlust um diesmal 5,7 Prozent.“ Zwei Sätze vorher schreibt er selbst noch, dass die Renten im Juli 2022 um 5,5 Prozent erhöht wurden. Diese Erhöhung wirkt aber noch im ersten Halbjahr 2023, und im zweiten Halbjahr werden sie dann um weitere 4,6 Prozent erhöht. Im Jahresdurchschnitt sind die Renten 2023 damit 5 Prozent höher als 2022 (und nicht nur 2,3 Prozent). Bei einer wahrscheinlichen Teuerung von 6 Prozent beträgt der Kaufkraftverlust 2023 etwa 1 Prozent (und nicht 5,7 Prozent). Ich will das nicht schönmalen, und 2022 gab es einen erheblich größeren Kaufkraftverlust bei den Renten, aber die Zahlen sollten korrekt sein.

Auch die Auswirkungen der Inflationsausgleichszahlungen auf die weitere Entwicklung der Renten sind anders als von Weißert beschrieben. Zunächst gehen diese durchaus in die zugrundeliegenden Durchschnittsentgelte ein, und wenn die dauerhaften Erhöhungen der Lohntabellen durch die Einmalzahlungen nicht gemindert, sondern nur verschoben werden, wie es beim Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Fall ist, werden die Renten auch auf die Dauer nicht gemindert.

Vor dem Hintergrund dieser Gesamtlage ist es verfehlt, den Gewerkschaften Spaltung und unsolidarisches Verhalten vorzuwerfen, weil sie die Inflationsausgleichszahlungen genutzt haben, um höhere Nettozuwächse für die Beschäftigten zu erreichen, als es sonst möglich gewesen wäre. Indem die Gewerkschaften diese Sonderzahlungen tariflich vereinbart haben und damit nicht der Willkür der Arbeitgeber überlassen, wurde das Tarifsystem gestützt und nicht geschwächt. Dieser Tarifabschluss im öffentlichen Dienst ist besser als der der IG Metall, das kommt selten vor. Das war nur möglich auf Basis der massiven Warnstreikaktionen. Die ganz überwiegende Einschätzung in ver.di war, dass keine realistische Aussicht bestand, mit einem Streik mehr rauszuholen, viele Kommunen waren jetzt schon kaum zur Zustimmung zu bewegen. Wenn Weißert behauptet, die Gewerkschaften hätten sich „unterworfen“ und „das Recht auf selbstständige Tarifpolitik mit den Mitteln des Arbeitskampfes verkauft“, ist das angesichts der tatsächlichen Bedingungen und Abläufe unterirdisch.

Titelbild: riekephotos/shutterstock.com


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