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Titel: Sachverständigenrat – 2070: Rente erst ab Ableben

Datum: 19. Mai 2011 um 9:16 Uhr
Rubrik: Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Demografische Entwicklung, Rente
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Zu diesem Ergebnis würde man vermutlich kommen, wenn man die „Prognosen“ des jüngsten Gutachtens des sog. „Sachverständigenrats“ [PDF – 2.6 MB] fortschriebe. 2060 ist der SVR immerhin schon bei einem gesetzlichen Renteneintrittsalters von 69 Jahren angekommen.
Wenn man von vorneherein unterstellt, dass alle anderen Stellschrauben zur Bewältigung des demografischen Wandels festgezurrt sind, dann bleibt eben nur der Ausweg, dass eine älter werdende Bevölkerung eben länger arbeiten muss, egal ob sie das will oder kann. Um die vom SVR ausgemachte „Tragfähigkeitslücke“ für die Sozialen Sicherungssysteme endgültig zu schließen, folgt nach dieser fixen Idee in absehbarer Zeit unausweichlich der Vorschlag den Renteneintritt erst kurz vor dem Ableben festzusetzen. Von Wolfgang Lieb

Eine Horrorprognose über die demografische Entwicklung folgt der anderen. Nun haben sich auch noch die sog. „Wirtschaftsweisen“ dieses Themas angenommen.

Da wird schon gleich am Anfang herumspekuliert: Bei einem Wanderungssaldo von Null, werde die Bevölkerungszahl in Deutschland von derzeit knapp 82 Millionen bis 2060 um fast 24 Millionen abnehmen. Wollte man die Bevölkerungszahl konstant halten müssten jährlich 350.000 Menschen zuwandern. (S. 1) Na also, es ginge doch, könnte man meinen. Aber dem SVR ist es lieber das Renteneintrittsalter der Deutschen erhöhen, als mehr Zuwanderung zuzulassen. So könnte man die banale Alternative auch beschreiben.

Die „Sachverständigen“ unterstellen weiter, dass die im Jahr 2060 (also in 50 Jahren) Geborenen nicht nur wie die 2010 Geborenen 78 Jahre (als Jungen) und 83 Jahre (als Mädchen) alt werden sondern dann nochmals 7 Jahre länger leben und erst im Jahre 2145 bzw. 2150 ableben. Vielleicht erreicht man ja sogar am Ende des 22. Jahrhunderts endlich die Unsterblichkeit?

Der Statistiker Gerd Bosbach hat zuletzt in seinem Buch „Lügen mit Zahlen“ dargelegt, dass schon 50-Jahres-Prognosen nichts anderes als „moderne Kaffeesatzleserei“ sind [PDF – 183 KB]. Prognosen über 100 oder gar 150 Jahre kann man entweder nur noch als Schwachsinn abtun oder man muss davon ausgehen, dass die Prognostiker damit eine Panikmache betreiben, um politische Absichten mittels der Demografie durchzusetzen. Da man unseren „Wirtschaftsweisen“ Ersteres nicht unterstellen will, bleibt nur Letzteres übrig.

Wie unsinnig solche „Prognosen“ sind, hat gerade dieser Tage einmal mehr, selbst das HWWI dargestellt, dessen Direktor Straubhaar gewiss ein Verfechter der Anhebung des Renteneintrittsalters ist. Dort heißt es:

„Eine zentrale Determinante des Arbeitsangebots ist die demografische Entwicklung. Dabei ist die Bevölkerungsentwicklung nur mit hoher Unsicherheit zu prognostizieren. So gibt es insgesamt zwölf Varianten der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts. Die Schätzunsicherheit nimmt dabei im Zeitablauf zu. Für das Jahr 2020 liegt zwischen der höchsten und niedrigsten Variante eine Bevölkerungsdifferenz von über 800.000 Personen. Dies entspricht auch etwa der Differenz der Schätzung der Personen im erwerbsfähigen Alter (20 bis 65 Jahre).“ (S. 7) [PDF – 1.4 MB]

Aber unsere obersten Ökonomen wissen es natürlich besser. Sie wissen ganz genau, welches der „Rechenmodelle“ vom Statistischen Bundesamt zur Bevölkerungsvorausberechnung die Wirklichkeit des Jahres 2060 trifft. Es ist natürlich das Modell mit der höchsten Alarmstufe.

Bosbach hat belegt, dass die „Lebensdauer“ von neun zurückliegenden koordinierten Bevölkerungsvorausberechnungen im Schnitt 4 Jahre betrug, aber die „Wirtschaftsweisen“ kennen die Lebensdauer der Deutschen in 150 Jahren.

Schaut man einmal 100 Jahre zurück, so hat sich die Lebenserwartung bei Geburt von 1900 bis 2004 von 46,4 (Jungen) bzw. 52,5 (Mädchen) auf 84,9 bzw. 90,4 Jahren nahezu verdoppelt. Es ist nicht bekannt, dass die Deutschen unter dieser „Vergreisung“ besonders gelitten hätten oder dass die Wirtschaft und der Lebensstandard eingebrochen wären. Aber wäre dann eigentlich ein Anstieg der Lebenserwartung um gerade nochmals 7 Jahre in den nächsten 150 Jahren eine Bedrohung für das Wirtschaftswachstum und den Wohlstand.

Wenn es so weiter geht wie in den vergangenen zwanzig Jahren ist dies aus der Luft gegriffene Behauptung der steigenden Lebenserwartung ohnehin obsolet. Es ist schließlich bekannt die Lebenserwartung der unteren Schichten weniger hoch ausfällt [PDF – 569 KB]. Und gerade der SVR hat ja mit seinen Ratschlägen des vergangenen Jahrzehnts mächtig dazu beigetragen, dass die Unterschicht erheblich größer geworden ist. Mit seinen Vorschlägen zur Ausweitung des Niedriglohnsektors, zu ständigen Lohnsenkungen und zur Flexibilisierung des Arbeitsmarkts mit immer unsicheren Arbeitsplätzen hat er doch einen beachtlichen Beitrag dazu geleistet, dass sich immer mehr junge Männer und junge Frauen nicht mehr trauen und es sich auch nicht mehr erlauben können Kinder in die Welt zu setzen. Die Fortschreibungen der demografischen Entwicklungen der letzten zwanzig Jahre durch die Statistiker bilden also nur ab, was gerade die Empfehlungen dieser „Wirtschaftsweisen“ an ökonomischen Zwängen gegen die Kinderwünsche vieler Familien mitgeschaffen haben.

Die 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes berechnet unter Zugrundelegung der Basisvariante (warum wird gerade diese angenommen?), wenn sich sonst nichts ändert, eine Verringerung der Anzahl der Erwerbspersonen zwischen 2010 und 2060 von rund 43 Millionen auf etwa 31 Millionen Personen.

Rechnen wir einmal ganz grob dagegen:
Heute rühmen wir uns, dass die Zahl der Erwerbstätigen auf über 40 Millionen zugenommen hat. Wir haben aber nach wie vor 3 Millionen registrierte Arbeitslose, über eine Million nicht gezählte Arbeitslose und eine sog. „stille Reserve“ von 1,2 Millionen. Wir haben etwa 5 Millionen Teilzeitbeschäftigte und 4,2 Millionen Unterbeschäftigte. Rund neun Millionen Menschen wünschen sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts mehr Arbeit.
Eurostat rechnet vor, dass Deutschland im Jahre 2009 ein ungenutztes Arbeitskräftepotenzial von 20,1 Prozent hat.

Überträgt man nun – ceteris paribus – dass im Jahre 2060 alle die Millionen Personen die derzeit ohne Arbeit sind und die Millionen, die heute gerne mehr Arbeiten würden auch arbeiten könnten und unterstellt man ferner dass sich (wohlgemerkt) die Vollzeiterwerbstätigkeit von Frauen auf das Niveau skandinavischer Länder (Dänemark hat eine Frauenerwerbsquote von 73 Prozent) anheben ließe, dann wäre die statistisch errechnete Verringerung der Erwerbspersonen um fast ein Drittel doch nahezu kompensiert.

Sie, liebe Leserin und lieber Leser, werden mir nun vorhalten, dass das eine Milchmädchenrechnung ist. Damit haben Sie völlig Recht. Wenn Sie aber konsequent sind, dann müssten sie diesen Vorwurf auch gegenüber den Rechnungen des SVR erheben.
Im Gegensatz zu den „Wirtschaftsweisen“ sind meine hier angeführten Zahlen für meine Hochrechnung jedoch aktuell real und eben nicht wie bei den „Wirtschaftsweisen“ eine Spekulation darüber, wie sich das Erwerbspersonenpotential in 50 Jahren darstellen könnte. Was wäre daran so schlimm, wenn es im Jahr 2060 wirklich keine Arbeitslosigkeit gäbe, wenn alle, die arbeiten wollten auch arbeiten könnten und wenn alle die mehr arbeiten wollten, sich diesen Wunsch auch erfüllen könnten?
Und warum sollte es nicht gelingen können, durch entsprechende Maßnahmen die Frauenerwerbsquote auf skandinavisches Niveau anzuheben?

Wenn man aber wie der SVR auch noch in 50 Jahren von einer Erwerbslosenquote zwischen 3 und 4 Prozent ausgeht (S. 9) und wenn man älter werdenden Arbeitnehmern nur ein gleichbleibendes Niveau der Arbeitsproduktivität unterstellt (S.8) – gerade so als ob der technische Fortschritt nicht auch altersbedingt abnehmende Arbeitskraft steigern könnte – und wenn man darüber hinaus annimmt, dass das Wachstumspotential noch unterhalb der Zuwächse des vergangenen Jahrzehnts („mit denen Deutschland im Vergleich zu anderen Industriestaaten meistens an vorletzter Stelle lag“ (S. 9)) liegen wird (nämlich bei nur 0,5 bis maximal 1,2 %), dann ist das Ergebnis einer solchen „Prognose“ vorgegeben: Der Absturz kommt, wenn man nicht die Rente mit 69 einführt.

Immerhin meinen auch die „Wirtschaftsweisen“, dass sich bei einer Zunahme der „totalen Faktorproduktivität“ mit einer Rate von (nur) 1 Prozent der Rückgang des Arbeitsvolumens zumindest soweit kompensieren ließe, dass es bis zum Jahr 2060 zu keinem Rückgang des Bruttoinlandproduktes kommen werde. Der „Kuchen“ würde also nicht kleiner, ja er könnte sogar unter weniger Menschen aufgeteilt werden, so dass praktisch jeder und jede ein etwas größeres Stückchen abbekommen könnte.

Aber das setzte natürlich eine gerechte Verteilung dieser Wertschöpfung voraus und bevor man so etwas Undenkbares vorschlägt, da ist für den SVR die Rente mit 69 die viel realistischere Forderung.

Geradezu paradox ist es, wenn gerade diese Sachverständigen ihre Drohkulisse auf dem „im Vergleich zu anderen Ländern der Europäischen Union ohnehin schon niedrigen Wachstumspfad“ (S. 2) seit Mitte der 90er Jahre aufbauen, wo doch die Politik weitgehend den immer gleichen Vorschlägen dieses höchsten Beratungsgremiums gefolgt ist und wo der SVR die von ihm angemahnten „Reformen“ doch immer als so erfolgreich gelobt hat. Jetzt, wo es gerade so schön passt, die relativ niederen Wachstumsraten zu beklagen, das ist schon ein starkes Stück. Hat nicht der Sachverständigenrat seit Jahren regelmäßig verkündet, dass der Staat bloß nichts für eine Ankurbelung der Konjunktur und damit für einen höheren Wachstumspfad tun solle? Hat er nicht noch im Jahr 2000 kurz vom dem Platzen der Internet-Blase verkündet, die Konjunktur „laufe rund“ und damit Hans Eichels Sparwahn ausgelöst. Haben diese „Weisen“ in ihrem Jahresgutachten vor dem Ausbruch der Finanzkrise auch nur den Schimmer einer Ahnung gehabt, dass die Wirtschaft ein Jahr später um fast 5 Prozent einbrechen würde?

Aber wie die wirtschaftliche Entwicklung bis 2060 verläuft das wissen Deutschlands angebliche Spitzenökonomen ganz genau. Sie wissen z.B., dass „in den nächsten Dekaden, das Pro-Kopf-Einkommen jährlich zwischen 0,7 vH und 1,3 vH zunehmen wird (S. 2). Für solche grotesken Aussagen, sollte man dem SVR seine völlig daneben liegenden Wachstumsprognosen aus der Vergangenheit sprichwörtlich um die Ohren hauen.

Handlungsbedarf sieht der SVR nicht etwa in der Wirtschaftspolitik. Diese ist ja nach seiner Meinung, wenn man nur die bisherigen „Reformen“ energisch fortsetzt, bestens aufgestellt. Den größten Handlungsbedarf sehen die fünf Propheten im Bereich der Sozialen Sicherung, also der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung (S. 3). Ohne Konsolidierungsschritte auf diesem Feld „läge die Schuldenstandsquote im Jahr 2060 bei etwa 270 vH.“! (S. 3)

Wahrscheinlich haben die „Weisen“ sogar die seherische Fähigkeit die staatlichen Schulden für die Bankenrettung, die Bad Banks und die Euro-Rettung einzukalkulieren.

Egal wie sich das tatsächliche Rentenzugangsalter (derzeit etwa 63 Jahre) entwickelt, „gilt es zunächst zwingend, die vorgesehene Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre im Jahr 2029 umzusetzen.“ (S. 3) Im Jahre 2045 sei eine „Anpassung“ auf 68 Jahre und im Jahr 2060 auf 69 Jahre erforderlich.

„Die allmähliche Heraufsetzung des Rentenzugangsalters stellt einen unerlässlichen Schritt dar, zum einen zur Stabilisierung der Gesetzlichen Rentenversicherung und zum anderen zur stärkeren Ausschöpfung des Arbeitskräftepotenzials. Dies muss über die bereits beschlossene „Rente mit 67“ hinausgehen.“ (S. 4)

Und weil sich unsere Propheten so sicher sind, ist für die im Hinblick auf das Jahr 2060 „notwendigen Maßnahmen“ zwingend, „keine Zeit zu verlieren“. (S. 5)

In allen sonstigen Feldern führt der technische Fortschritt zu Rationalisierungsgewinnen und Kosteneinsparungen, nur der medizinisch-technische Fortschritt führt nach dem Urteil der „Weisen“ auch im Gesundheitswesen weiter zu stark steigenden Kosten.

Woran werden diese Kosten eigentlich gemessen? Der Vergleich der Steigerung der Gesundheitskosten im Vergleich zum BIP zeigt, dass es keine „Explosion“ der Kosten im Gesundheitswesen gegeben hat. 1991 betrugen die Gesundheitsausgaben nominal 9,1% des BIP, 2008 lag der Anteil bei 10,5% [PDF – 84.7 KB].

Wenn man nur auf die Rente und das Gesundheitssystem schielt und alle anderen Variablen ausblendet, dann kommt man automatisch zu einer „Tragfähigkeitslücke“, die durch die Sozialen Sicherungssysteme verursacht wird.

Diese Lücke entsteht vor allem auch dadurch, dass man vor allem auf die Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte abstellt und von der Einnahmeseite nur die Steuern und Abgaben auf die Einkommen und den Konsum und natürlich nicht auf Kapital- und Vermögenseinkünfte in den Blick nimmt.

So sehr sich der SVR abmüht die Belastungen für die Sozialen Sicherungssysteme schwarz zu malen, so wenig Anstrengungen unternimmt er, umgekehrt die Einsparungen für die bei einer älter werdenden Bevölkerung „natürlich“ geringer werdenden Ausgaben für die – übrigens wie die Alten – erwerbslosen Jungen gegen zu rechnen. Das banale und bis heute nicht widerlegte Mackenroth-Theorem, wonach in jeder Gesellschaft und in jeder Generation die arbeitsfähige Generation die Rentner und die Kinder-/Jugendlichen-Generation versorgen muss, wird mit der lapidaren Bemerkung außer Kraft gesetzt, dass die Einsparungen bei Kindergärten, Bildung, Familienförderung etc. die Ausgabensteigerungen für die Kosten der Alten „bei weitem“ nicht kompensieren könnten.

Unter all diesen, wie zwischen Scheuklappen getroffenen Annahmen errechnet der SVR eine „Tragfähigkeitslücke“ von 3,1 Prozent im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt und diese Lücke auf 50 Jahre hochgerechnet führt dann rechnerisch eben auf die schreckenerregende Schuldenstandsquote im Jahr 2060 von 270 %. (Nur als Nebenbemerkung Japan hat derzeit schon eine solche Quote von 200 %.). Bei diesem großartigen Rechenkunststück kommt der SVR ganz logischerweise auf sein Lieblingsthema, der Konsolidierung der Haushalte:

Eine unmittelbare Schließung der Tragfähigkeitslücke würde die Schuldenstandsquote bis ins Jahr 2060 vollständig zurückführen.“ (S. 10)

Für eine solche Rückführung der Schuldenstandsquote sei jedoch eine Anhebung der Einkommensteuersätze unrealistisch. Das würde ja nach Angaben des SVR unter anderem eine Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42,0% auf 46,9% und des Reichensteuersatzes von 45,0 % 50,2% bedeuten. Oh Schreck, das wäre ja eine Rückkehr in die Zeiten Helmut Kohls, wo der Spitzensteuersatz sogar noch bei 53% lag. Eine Anhebung der Erbschafts- oder die Wiedereinführung der Vermögenssteuer ist für die „Wirtschaftsweisen“ derart unrealistisch, dass sie nicht einmal mehr denkbar erscheinen.

Eine Anhebung der Beitragssätze für die Sozialen Sicherungssysteme von derzeit 37,35 % (15,5% Krankenversicherung, 19,9% Rentenversicherung, 1,95% Pflegeversicherung) auf (wie auch immer errechnete) 45,2 % im Jahr 2060 ist natürlich deshalb schon Tabu, weil das ja getreu dem Mythos der „Lohnnebenkosten“ „ungünstige Anreizwirkungen auf dem Arbeitsmarkt und für die Investitionstätigkeiten“ hätte. Wohlgemerkt auf der Unternehmerseite fielen bei weiterhin paritätischer Finanzierung gerade mal eine Steigerung von unter 4% an (bis 2060). Nein, so etwas geht einfach nicht, meinen die Sachverständigen.

Und höhere Löhne, die zu steigenden Einnahmen der Sozialen Sicherungssysteme führen würden, gehen schon gleich gar nicht. All das könnte ja unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere Leistungsbilanzüberschüsse gefährden.

Nein, für den SVR bietet sich „vornehmlich eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters für eine Schließung der Tragfähigkeitslücke“ an. (S. 12)

Wer sämtliche andere Stellschrauben für eine Kompensation des (wie auch immer angenommenen) demografischen Wandels als festgeklemmt betrachtet und andere Variablen ganz aus dem Gesichtsfeld nimmt, der landet auch nach 200 Seiten geradezu zwanghaft auf der fixen Idee, dass eine älter werdende Bevölkerung länger arbeiten muss.
Wenn man diesem Wahn folgt, dann landet man halt im Jahr 2070 oder ein paar Dekaden später bei der Rente erst kurz vor dem Ableben.
Dann wäre die „Tragfähigkeitslücke“ mit Sicherheit geschlossen, egal ob das tragfähig wäre oder nicht.


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