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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Die Finanzierung der Renten – ein Blick auf die Schweiz und von dort zurück
Datum: 8. November 2005 um 16:18 Uhr
Rubrik: Rente, Strategien der Meinungsmache
Verantwortlich: Albrecht Müller
So könnte man einen Beitrag von Günter Baigger nennen, den er für die NachDenkSeiten geschrieben hat. Günter Baigger lebt als Versicherungsfachmann in der Schweiz. Ich fand seine Anmerkungen zum Schweizer System sehr interessant und habe ihn deshalb um seinen Beitrag gebeten. Wenn man seinen Text liest, dann begreift man auch ein Stückchen mehr, welche tolle Erfindung das Umlageverfahren ist. Nicht alle seine Bemerkungen sind gleichermaßen treffend, aber vieles ist interessant und denkanstoßend.
Die Finanzierung der Renten
Kriens, 1.11.2005
Günter Baigger
Albrecht Müller zitiert in seinem Buch ‚die Reformlüge’ den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Horst Köhler: „Der aktuelle Schuldenstand (1,4 Billionen Euro) und die Anwartschaften in den Sozialversicherungen (5,7 Billionen) belaufen sich auf insgesamt 7.1 Billionen Euro.“ (Rede des Bundespräsidenten vor dem Arbeitgeberverband vom 15. März 2005.) Die Aussage des Bundespräsidenten steht natürlich nicht isoliert in der politischen Landschaft. Viele andere maßgebliche Persönlichkeiten haben in Deutschland ähnliches gefordert. Er wird hier nur als Repräsentant maßgeblicher politischer Kreise zitiert, welche das gleiche wollen.
Mit seiner Aussage will der Bundespräsident zeigen, dass die finanzielle Verfassung von Deutschland weit schlechter ist als bisher angenommen. Es lohnt sich, die Aussage des Bundespräsidenten genauer zu prüfen. Worum geht es:
Die deutsche Rentenversicherung ist nach dem Umlageverfahren finanziert. D. h., die aktive Erwerbsbevölkerung zahlt Beiträge in die Rentenversicherung ein. Diese werden sofort nach Eingang an die Rentner verteilt. Ein Kapital wird dabei nicht oder nur im Sinne einer Schwankungsreserve gebildet. Eine Alternative wäre es, die deutsche Rentenversicherung nach dem Deckungskapitalverfahren zu finanzieren. In einem Deckungskapitalverfahren spart jeder Versicherte individuell für sich Geld bis zum Rentenalter, z. B. bis zum Alter 65. In diesem Zeitpunkt beginnt die Rente zu laufen. Aus dem Deckungskapital wird die Rente finanziert. Man sagt auch, die Rente wird im Deckungskapitalsverfahren vorfinanziert, da nicht die Beitragszahler der Rentnergeneration, sondern die Rentner zu ihrer eigenen aktiven Zeit, also lange vor dem Bezug die Rente finanziert haben. Es ist klar, dass das Verhältnis von Beiträgen zu Leistungen stark von der Sterbehäufigkeit und von der eingerechneten Verzinsung abhängen. Der Zeitraum, in welcher gespart wird und das Deckungskapital aufbaut wird, heißt der Aufbauphase, der Zeitraum des Rentenbezugs, wenn sich das Deckungskapital abbaut, heißt die Abbau- oder Entsparphase. Ähnlich spricht man in einem Land von Aufbauphase, in welchem ein deckungskapitalfinanziertes Rentensystem soeben eingeführt wurde, und mehr gespart als in Rentenform ausgezahlt wird. Wird etwa aufgrund demographischer Veränderungen mehr Deckungskapital aufgrund Rentenzahlungen verbraucht, als einbezahlt, dann spricht man von Abbauphase. Dazwischen gibt es noch den Beharrungszustand, wo sich Beitragszahlungen und Rentenzahlungen die Waage halten.
Welche Vorteile hat das Umlageverfahren, welche hat das Deckungskapitalverfahren? Rein rechnerisch sind beide dann äquivalent, wenn Zinsrate und Lohnsteigerungsrate bei voller Rentendynamik übereinstimmen. Bei einem Umlageverfahren treten Finanzierungsprobleme auf, wenn aus irgendwelchen Gründen die Zahl der Beitragszahler abnimmt, oder die Zahl der Rentner zunimmt. Im Deckungskapitalverfahren treten diese Probleme rein rechnerisch nicht auf. Denn das Kapital ist da und man kann davon leben. Andererseits ist festzustellen, dass bei einer Neueinführung des Deckungskapitalverfahrens in einem Land die Aufbauphase über 50 Jahre beansprucht. Dies ist ein gravierender Nachteil des Deckungskapitalverfahren.
Kehren wir zur zitierten Äußerung des Bundespräsidenten zurück. Wenn er von zusätzlichen Schulden von 5,7 Billionen Euro redet, dann meint er wohl, dass die für die Finanzierung der Renten notwendigen Mittel nicht im vornherein vorhanden sind. Damit die Schuld von 5,7 Billionen verschwindet, müsste diese jedoch vorfinanziert, also als Sparkapital in dieser Höhe vorhanden sein. Man bräuchte somit ein Deckungskapital von 5.7 Billionen Euro. Wäre dieses Geld da, dann müssten die Aktiven nurmehr ihre Beiträge brav weiter einzahlen, die Rente könnte dannzumal aus dem angesparten Deckungskapital finanziert werden
5,7 Billionen sind ein schwindelerregender Betrag, welcher den Empfänger der Botschaft ratlos zurücklässt. Wie soll man diese Summe aufbringen? Anstatt hier vor diesem Betrag zu erschrecken, sollte man die damit einhergehenden Probleme analysieren. Man sollte prüfen, wie ein System mit diesem Kapital funktionieren soll. Indem man wie der Bundspräsident das nicht vorfinanzierte Sparkapital als Schuld erklärt, handelt man sich ein neues Problem ein, das Problem nämlich, ein solches Kapitale verwalten zu müssen.
Vorab möchte ich folgenden einfachen Sachverhalt in Erinnerung rufen:
Die deutsche Rentenversicherung hat zwei Weltkriege und eine Hyperinflation unbeschadet überstanden. (Wie viel wäre ein Deckungskapital von 5,7 Billionen Mark nach 1923 wert gewesen?).
Um die Wirkungsweise des Deckungskapitalverfahren in der Rentenversicherung zu studieren, begeben wir uns in die Schweiz. In der Schweiz hat man sowohl ein umlagefinanziertes als auch ein deckungskapitalfinanziertes System installiert, ergänzt um eine private Vorsorge. Die Schweiz müsste also das Vorbild des Bundespräsidenten sein.
In der Schweiz bezeichnet man das Vorsorgesystem als das sogenannte Dreisäulenprinzip, welches in Deutschland vielfach als das ‚Schweizer Modell’ bezeichnet wird. In diesem ‚Modell’ spielen die zweite Säule also die betrieblichen Pensionskassen eine tragende Rolle. Die betrieblichen Pensionskassen sind als selbständige Rechtsträger, meist als Stiftungen organisiert. Daneben gibt es noch die staatliche Alters- und Hinterlassenversicherung (AHV) sowie die steuerbegünstigte dritte Säule. Die AHV ist nach dem Umlagesystem finanziert, die zweite Säule sowie natürlich auch die dritte Säule nach Deckungskapitalverfahren. Die AHV-Renten betragen einkommensabhängig zwischen rund 1’000 und 2’000 Franken. (Vermutlich ist dem Bundespräsidenten auch dieser Anteil an umlagefinanziertem System noch zu groß.) Die zweite Säule soll obligatorisch diese Leistungen auf mindestens 60% des letzten Lohnes (maximal von rund 75’000 Franken) ergänzen. Viele die Pensionskassen haben zusätzliche, sogenannte überobligatorische Leistungen versichert.
Die AHV ist in der Schweiz seit Jahren, besser seit Jahrzehnten im Gerede. (Ein pensionierter Kollege hat mir gesagt, die Kritik an der AHV hätte bereits mit Inkrafttreten des AHV-Gesetzes 1948 begonnen, wo man das baldige Scheitern dieses umlagefinanzierten Vorsorgesystems prophezeit hat). Fast konstant heißt es von bestimmten Experten: ‚In zehn Jahren ist die AHV pleite’. Ich habe Dutzende derartiger Artikel gelesen. Diese Artikel datieren von 1975 bis heute. Wissenschaftliche Studien versuchen die langfristige Unfinanzierbarkeit der AHV zu beweisen. Trotz dieser Unkenrufe belaufen sich die jährlichen Gewinne der AHV auf 1 bis 2 Milliarden Franken (dies im Widerspruch zu den jüngsten Prognosen).
Und noch ein wichtiger Aspekt. Die interne Ertragsrate der nach dem Mischindex (arithmetisches Mittel aus Lohn- und Preisindex) dynamisierten AHV ist erheblich höher als das, was die Pensionskassen erwirtschaften. Dies liegt zum einen an staatlichen Zuschüssen an die AHV, zu einem wesentlichen Teil aber daran, dass das Umlagesystem wirtschaftliches Wachstum dank der mit den Löhnen steigenden Beiträgen schnell und automatisch weitergeben kann.
Der Aussage des Bundespräsidenten liegt die Vorstellung zugrunde, dass Kapital so etwas wie ein Vorrat sei, den man speichern und bei Bedarf aufbrauchen könne. Das Kapital muss jedoch angelegt werden, d. h. anderen zur Verfügung gestellt, welche dann daraus Erträge erwirtschaften, woraus man die Rente finanzieren kann. Angesichts der Beträge, welche im Rahmen eines deckungskapitalfinanzierten Systems angelegt werden müssen, ist die Sicherheit des Deckungskapitalverfahren (DKV) keinesfalls so sicher, wie allgemein angenommen wird. Im Gegenteil das DKV stößt angesichts der enormen anzulegenden Beträge auf unüberwindbare Schranken.
Interessanterweise hat in der Schweiz nach dem Börsencrash die zweite Säule Schlagseite bekommen, und versprochene Leistungen gekürzt, während die AHV ihre Leistungen halten konnte, und wahrscheinlich auch in naher und ferner Zukunft wird halten können. Sehen wir uns die zweite Säule dazu genauer an. Zur Zeit sind rund 600 Milliarden Franken in der zweiten Säule gespart. Jedes Jahr kommen weitere 30 Milliarden hinzu. Die zweite Säule befindet sich somit in der Aufbauphase. Das Geld der zweiten Säule ist inzwischen mehr Last als Lust. 600 Milliarden Franken wollen angelegt werden, um den eingerechneten Zins zu erwirtschaften. Aber aufgrund der für Schweizer Verhältnisse unglaublichen Höhe des Deckungskapitals beeinflusst das Kapital den eigenen Preis beeinflusst. Der Preis für den Bezug von Kapital ist der Zins. Und weil im Rahmen der zweiten Säule soviel Kapital angeboten wird, dann sinkt der Zins.
Wenn aber der Zins sinkt, dann hat das aber auch Auswirkungen auf das Beitrags-Leistungsverhältnis. Basierend auf den für Schweizer Pensionskassen verwendeten Grundlagen der Eidgenössischen Versicherungskasse, EVK2000, lässt sich zeigen, dass die Senkung des Zinses um ein halbes Prozent eine Leistungskürzung bzw. eine Prämienerhöhung von über 15% notwendig macht. Beträfe die Zinssenkung in Zeiten einer Zinsbaisse alle Vorsorgeeinrichtungen, dann müsste man, wenn man das Leistungsniveau beibehalten wollte, das gesamte Deckungskapital um 6% bis 10% erhöhen.1 Wäre das deutsche System auf Deckungskapitalverfahren im Sinne des Bundespräsidenten umgestellt, dann würde sich das gesamtdeutsche Deckungskapital (und eventuell die deutsche Schuld) bei einer Zinserhöhung von einem halben Prozent um 300 bis 500 Milliarden Euro erhöhen, oder man müsste die Leistungen senken, oder man müsste von dem Prinzip der vollen Finanzierung abgehen. Eine Leistungssenkung wäre aber genau der Schritt, der bei einem umlagefinanzierten System als mangelnde Sicherheit der Renten in Frage interpretiert. Eine Leistungskürzung würde somit den Zweck der Umstellung auf Deckungskapitalverfahren konterkarieren.
Hinzu kommt die Frage, welchen Wert die Anlagen der Vorsorgeeinrichtungen haben werden, wenn sich in den kommenden Jahren die demographischen Verhältnisse entsprechend den Prognosen verschlechtern, also wenn das System in die Abbauphase kommt. In einem statischen Modell müssten die Lebensversicherungsgesellschaften ihre Aktiven verkaufen, was deren Preis senken würde (und die Sicherheit der Renten beeinträchtigen würde. Es besteht die Gefahr, dass sich das aufgesparte Kapital entwertet.
Ein Schlaglicht auf einen solchen Prozess wirft folgende Geschichte, welche sich in der Schweiz in den Siebziger Jahren abgespielt hat: Als die Pensionskassen der Uhrenregion in der Westschweiz ihre Wohnungen nicht mehr vermieten konnten, hatten sie Schwierigkeiten, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Ähnliches könnte in Deutschland passieren, wenn die demographischen Prognosen zutreffen. Wenn sie hingegen nicht zutreffen, wären aber auch die umlagefinanzierten Renten gesichert.
Fazit: Ein Deckungskapitalverfahren macht die Renten nicht sicherer.
Hinzu kommt: Bereits jetzt zu Beginn einer Rezession in der Schweiz wurde offenkundig, dass man sich auf die Wertbeständigkeit der vorfinanzierten Renten nicht verlassen kann. Was wird dann bei starken demographischen Veränderungen der Fall sein? Es gilt – mit kleinen Einschränkungen -, was Prof. Schwartz bereits 1977 geschrieben hat: Jedes Deckungskapitalverfahren ist makroökonomisch ein Umlageverfahren. Man lebt immer nur aus der laufenden Produktion. Die Rentner kaufen Güter, welche von der aktiven Generation produziert werden.
Kehren wir in die heutige Zeit zurück: Die Schweiz hat seit 1990 noch niedrigere Wachstumsraten als Deutschland. Gleichzeitig kann das Geld nurmehr teilweise in der Schweiz angelegt werden. Pro Jahr fließen 15 Milliarden Franken der zweiten Säule ins Ausland. Überdies ist das angelegte Geld auch in der Schweiz nicht mehr sicher, da zumindest im Inland sichere Anlagen begrenzt sind. (Ein Beispiel unter anderen: Beim Swissair-Debakel haben Schweizer Pensionskassen an die 5 Milliarden Franken verloren).
Man geht nicht zu weit, wenn man das Kernstück des Schweizer Modell Altersvorsorge, die zweite Säule, als teuer, unsicher und wirtschaftsfeindlich bezeichnet. Die Verwaltungskostensätze der Schweizer zweiten Säule dürften mehr als 10% der Prämien umfassen. Genaue Zahlen sind schwer zu ermitteln, und werden natürlich zumindest von den Versicherungsgesellschaften nicht herausgegeben. Vielleicht ein positiver Aspekt der Schweizer Säule: Die zahlreichen Arbeitnehmer, welche im Zusammenhang mit der zweiten Säule ihr Brot verdienen, dürften die Arbeitslosenzahl der Schweiz verkleinert haben. (Beschäftigungsprogramm zweite Säule?)
Es kommt hinzu, dass die öffentliche Hand der Schweiz zur Zeit von einer geradezu pathologischen Sparmanie heimgesucht wird. Damit wird den Pensionskassen auch der Weg abgeschnitten, die Gelder der zweiten Säule beim Staat anzulegen. Staatliche Anleihen rentieren in der Schweiz nurmehr rd. 1.8 %, was längerfristig die Renten schmälern dürfte. Statt die Gelegenheit zu nutzen, und in die Zukunft zu investieren, verschmäht die bürgerliche Mehrheit dieses Geld, obwohl die Konditionen einmalig günstig sind.
Gleichzeitig gibt es auch hierzulande so etwas wie die Nachplapperei, von welcher Albrecht Müller in Bezug auf die deutsche Situation schreibt. Die zweite Säule wird in der Schweiz nur wenig kritisiert, während alles auf die AHV (z. Z. noch mehr die IV) starrt, welche weiterhin den Prügelknaben der Sozialversicherungsdiskussion spielt. Ein Unterschied zu Deutschland besteht allerdings. Die Schweiz wird im Ausland von ihren Politikern nicht so schlecht dargestellt wie dies in Deutschland üblich geworden ist.
Zurück nach Deutschland; In Deutschland sollen gemäss den Worten des Bundespräsidenten 5,7 Billionen Euro von Pensionskassen verwaltet werden. Erste Frage: Wer sollte das verwalten. Die deutsche Rentenversicherung? Aber widerspräche dies nicht ihren ordnungspolitischen Vorstellungen? Eine öffentlichrechtliche Institution, welche so viel Geld verwalten würde, hätte eine unglaubliche wirtschaftliche Macht. Ein Ausweg wäre, das Geld den Versicherungsgesellschaften zu geben. Jedoch: In der Schweiz waren es die privaten Versicherungsgesellschaften, welche bei der Zinsbaisse als erste einknickten. Sie waren es, welche auf juristisch höchst problematische Weise aber mit dem Segen der zuständigen Aufsichtsbehörde als sicher geglaubte Leistungen kürzten, ein Novum, welches sich die AHV nie hätte leisten können. Gemäss NZZ am Sonntag vom 30.3.2003 erwägt Paul Müller, Chef Schweiz der Rentenanstalt, des Marktführers in Sachen beruflicher Vorsorge, den gänzlichen Ausstieg seiner Firma aus dem Geschäft der zweiten Säule, falls der technische Zins nicht gesenkt werden kann. Realistisch wäre für ihn eine Verzinsung von 2 %. Auch andere Schweizer Gesellschaften denken daran, das unrentable Geschäft der zweiten Säule an den Nagel zu hängen.
Selbst wenn die Vorsorge nach Schweizer Vorbild von Stiftungen geführt würde, bleiben Fragen: Die Summe von 7,5 Billionen ist zwar im Verhältnis zum BIP in ähnlichem Rahmen wie in der Schweiz. Aufgrund der absoluten Zahlen träten in Deutschland dennoch neue Probleme auf. Wenn in Deutschland in ähnlichem Ausmaß wie in der Schweiz Geld ins Ausland abfließen würden, wären dies statt 15 Milliarden Franken 150 Milliarden Euro, welche für mindestens eine Generation pro Jahr ins Ausland abfließen würden. Wird dieses Geld je zurück kommen? Deutschland wird aufgrund der größeren Summen erheblich Mühe haben, diese Gelder im Ausland unterzubringen. Die auch außenpolitisch relevante Frage ist zu beantworten: Was wird damit finanziert?
Aber selbst wenn das Geld im Inland bleibt, bleiben Gefahren: Eine solche Menge Geld zieht zwielichtige Anlageberater an. Und dann, die Anzahl gut rentierender und sicherer Anlagen ist in jedem Land begrenzt. Zwangsläufig müssen Pensionskassen ‚faule Eier’ in Kauf nehmen.
Und ausgerechnet das System soll sicherer sein. Es sei die Frage gestattet: Ist der deutsche Bundespräsident Ökonom?
Noch nicht berücksichtigt ist die Tatsache, dass die Konsequenz des Bundespräsidenten ein Neuaufbau der zweiten Säule wäre. Dies im Gegensatz zur Schweiz, wo die zweite Säule eine über hundertundfünfzigjährige Tradition hat, und in relativ kleinen Schritten aufgebaut wird. Die jährliche Kapitalzuwachsraten wären deshalb in Deutschland noch erheblich höher als in der Schweiz. Und gerade die ökonomische Veränderung ist es, welche die Wirtschaft belastet. Eine Umstellung auf Deckungskapitalverfahren würde in Deutschland grössere Verwerfungen als in der Schweiz verursachen. Nach den Erfahrungen in der Schweiz würde sich bei einer Umstellung auf Deckungskapitalverfahren die übrigen Sparsummen nicht in gleichem Ausmass verkleinern. Wenn zusätzlich gespart würde, um Beträge zu erreichen, wie sie der Bundespräsident nennt, dann würde der private Konsum in Deutschland weiter reduziert, ein zusätzliches kontrahierendes Moment für das ohnehin von Arbeitslosigkeit geplagte Land.
Der Bundespräsident hat in seiner Rede vom 15. März 2005 noch folgendes hinzugefügt: „Machen wir uns wirklich klar, welche Erblast das für unsere Kinder und Enkel bedeutet.“ Auch mit diesem Zitat steht der Bundespräsident für viele andere, welche das gleiche behaupten.
Nun nehmen wir noch einmal an, die Renten seien aus Zinsen und aus dem Verkauf der Aktiven des Deckungskapitals finanziert. Jedoch daran schließt sich die Frage an: Wer erwirtschaftet die Zinsen, wer bezahlt die Umwandlung des Deckungskapitals in Bargeld. Das sind genau die Kinder und Enkel, welche der Bundespräsident so in Schutz nimmt. Wenn aber das Deckungskapitalverfahren das Wirtschaftswachstum nachhaltig reduziert, dann wird es für die Kinder und Enkel noch viel schwieriger, die Renten zu finanzieren, als dies im Umlageverfahren der Fall gewesen wäre.
Aufgrund dieser Überlegungen könnte man zu folgender Konsequenz gelangen. Auch die betriebliche Vorsorge stelle eben kein vernünftiges Vorsorgesystem dar. Als einzige Lösung bleibe: Jeder solle dank eigenem Sparen selbst für sich schauen.
Dies wäre jedoch nur eine Scheinlösung. Obige Ausführungen gelten für das Sparen auf privater Basis in gleicher Weise wie für das Sparen auf betrieblicher Ebene. Auch private Sparer müssen gleich hohe, aufgrund der geringeren Effizienz des privaten Sparens sogar höhere Alterskapitalien anlegen, um ihre Vorsorge vorzufinanzieren. Die Probleme würden sich somit bei privatem Sparen gegenüber einem Sparen im Rahmen der zweiten Säule noch verschärfen. Als Konsequenz ergäbe sich, dass Altersvorsorge für die Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr möglich sei. Dies führt jedoch zu einem noch größeren Paradoxon. Die globalisierte Marktwirtschaft wird mit dem Markt begründet, der alles effizienter macht. Mehr Effizienz heißt aber auch, dass mit gleichem Aufwand mehr produziert werden kann. Die Folge müsste sein, dass es uns allen besser ginge. Und jetzt sagt man den Menschen, die Altersvorsorge sein nicht mehr finanzierbar. Also müssen die Rentner verarmen. Das Argument des Bundespräsidenten hat damit folgende wohl Konsequenz: Nur eine Minderheit wird die Segnungen der Globalisierung genießen können.
Die Rede des Bundespräsidenten kann schliesslich auf indirektem Wege sehr negative Wirkungen auf das existierende deutsche Rentensystem haben. Denn implizit erfährt der Empfänger der Botschaft, dass es Probleme mit der Finanzierung der Rentenversicherung gibt. Pessimistische Aussagen über die Finanzierung der umlagefinanzierten Altersvorsorge haben aber folgenden Effekt: Wenn junge Aktive in irgendeiner Form immer wieder hören, ‚Eure Renten sind nicht sicher‘, verlieren sie die Motivation, Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen. Daraus kann politischer Druck entstehen, die Rentenversicherung zurückzufahren. Ist dieser Druck erst einmal vorhanden, dann liegt es im Interesse der jungen Aktiven, den Rückbau möglichst rasch herbeizuführen, um den Schaden zu minimieren. Damit wird mit entsprechender Propaganda der Rückbau der Rentenversicherung rasch in die Tat umgesetzt. Man redet das Ergebnis herbei, von dem man sagt, ‚man wolle es nicht, aber man habe es gleich gesagt‘. Somit höhlt der Bundespräsident die Rentenversicherung aus, obwohl es, wie oben beschrieben, keine vernünftigen Alternativen zur heutigen Form der Rentenversicherung gibt. Andererseits ist festzuhalten: Die in diesem Zusammenhang immer wieder angesprochenen demographischen Veränderungen ließen sich ohne weiteres durch Beitragserhöhungen auffangen. Man muss nur die steigende Produktivität in Rechnung stellen.
Resümee: Man kann nicht genug davor warnen, dass Deutschland die Schweizer Art der Altersvorsorge übernimmt. Soweit ich diese Diskussion von außen verfolgen kann, ist man sich in Deutschland der Schwächen des Schweizer Modell nicht bewusst.
Günter Baigger
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