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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Hinweise des Tages
Datum: 29. April 2011 um 8:42 Uhr
Rubrik: Hinweise des Tages
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Heute unter anderem zu folgenden Themen: Arbeitsmarkt im April 2011; Schröder in verbotene Parteispende verwickelt; Frankreich will Lohnprämien erzwingen; Tabuthema Mindestlohn; Gefahr Insolvenz: Arbeiter müssen Lohn zurückzahlen; Teurer Flop; Ergänzung zum Artikel „Lolek und Bolek ante portas“; Lettlands Wirtschaftsminister – „Kurzfristig bleibt das riesige Gehaltsgefälle“; Studie von Stiftung Warentest: Die Bahn kommt – zu spät; Tom Tom als „Big Brother“ auf niederländischen Straßen; Griechenland – Parlament prüft U-Boot-Kauf; Die Arroganz der Macht; Libyen – US-Botschafter spricht von 10.000 bis 30.000 Toten; Dramatischer Waldverlust bis 2050; Überfälle in Berlin; Gregor Gysi: «Das Bürgertum läuft aus dem Ruder»; Der Abschluss Bachelor stößt bei der deutschen Wirtschaft auf wenig Interesse; Dreiste Hochzeitsplanung von ARD und ZDF; zu guter Letzt: Herr Mountbatten und Fräulein Middelton heiraten! (WL/JB)
Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:
Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.
Veränderungsraten (registrierte Arbeitslose) in den Ländern (April 2010 – April 2011):
Männer und Frauen: –18,6% in Baden-Württemberg bis –0,6% in Berlin
Frauen –13,7% in Baden-Württemberg bis +0,3% in Bremen und Berlin
Männer: -22,7% in Bayern bis –1,2% in Berlin
unter 25 Jahre: -33,1% in Baden-Württemberg bis –2,2% in Bremen
70,5% der Arbeitslosen sind im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) registriert (April 2010: 66,5%)
Im April 2011 wurden von der Statistik der BA insgesamt 3,078 Millionen Arbeitslose registriert,
321.000 bzw. 9,5% weniger als im April 2010. Von diesen 3,078 Millionen Arbeitslosen waren 0,907 Millionen (29,5%) im Rechtskreis SGB III und 2,171 Millionen (70,5%) im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) registriert.
Als Arbeitsuchende waren im April 2011 insgesamt 5,276 Millionen Frauen und Männer registriert, 636.000 (10,8%) weniger als im April 2010. Die von der Statistik der BA ermittelte „Unterbeschäftigung ohne Kurzarbeit“ betrug im April 2011 4,042 Millionen, 529.000 (11,6%) weniger als im April 2010.
Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten hatten 0,831 Millionen (arbeitslose und nicht arbeitslose) Frauen und Männer Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) und 4,751 Millionen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Bereinigt um die Zahl der etwa 82.000 sog. Aufstocker (gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II) hatten im April 2011 etwa 5,501 Millionen erwerbsfähige Frauen und Männer Anspruch auf Arbeitslosengeld (SGB III) bzw. Arbeitslosengeld II, 502.000 (8,4%) weniger als vor einem Jahr (BA-Monatsbericht, S. 19).
Quelle 1: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) [PDF – 446 KB]
Quelle 2: Monatsbericht April 2011 der Bundesagentur für Arbeit [PDF – 1.7 MB]
Anmerkung: Gemeldete offene Stellen
Die gemeldeten Arbeitsstellen haben im April saisonbereinigt um 13.000 zugenommen, nach +9.000 im März und +12.000 im Februar (siehe Abbildung 4: Gemeldete Arbeitsstellen). Nicht saisonbereinigt belief sich der Bestand im April auf 461.000 Arbeitsstellen. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Anstieg von 126.000 oder 38 Prozent, nach +122.000 oder ebenfalls +38 Prozent im März. Von den gemeldeten Arbeitsstellen waren 88 Prozent sofort zu besetzen. (S. 10 des Monatsberichts der BA)
Anmerkung WL: Siehe auch die entsprechenden Dokumente.
Anmerkung unseres Lesers J.K.: Nun muss sich keiner mehr über die Einführung der Riester- und Privatrente durch Rot-Grün wundern. Eigentlich ein unglaublicher Vorgang. Ich würde Schröder ganz öffentlich als korrupt bezeichnen. Mal sehen welche Reaktion von Schröder dann käme.
So lange sich die SPD nicht endlich klar von der Ära Schröder distanziert wird die SPD ihren Marsch in den Untergang weiter fortsetzen.
dazu: Tabuthema Mindestlohn
Sogar Leute vom Wirtschaftsflügel der Union halten die Einführung des Mindestlohns mittlerweile für notwendig. Ihre Strategie werden CDU und FDP dennoch nicht ändern. Das Nein zum Mindestlohn ist zum Prinzip erhoben.
Es ist eine Schatztruhe aufgetaucht in Berlin, und sie ist gar nicht mal besonders klein. Mehrere Milliarden Euro befinden sich darin. Der Finanzminister könnte sie sich schnappen, unter einer Voraussetzung: Die Bundesregierung müsste einen gesetzlichen Mindestlohn einführen.
Für notwendig halten den inzwischen sogar Leute vom Wirtschaftsflügel der Union. Denn dass in manchen Branchen tatsächlich Hungerlöhne gezahlt werden, hat sich inzwischen herumgesprochen. Für das schwarz-gelbe Lager gäbe es sogar noch einen taktischen Grund: Man könnte SPD und Linkspartei ein Wahlkampfthema wegnehmen. Und was spricht eigentlich gegen mehr Geld in den Kassen, erst recht nicht, wenn die Bundesregierung doch gar nicht weiß, wo sie anfangen soll zu sparen?
Das Problem ist ein psychologisches. Das Nein zum Mindestlohn ist bei Union und FDP zum Prinzip erhoben, die Vehemenz der Ablehnung grenzt manchmal ans Absurde
Quelle: Frankfurter Rundschau
Lieber Jens Berger,
die Aussage in Ihrem Artikel “Durch die Verabschiedung der flächendeckenden Mindestlöhne im Leiharbeitsgewerbe ist in letzter Minute eine Katastrophe abgewendet worden. Die Gefahr, dass polnische Leiharbeitsfirmen den deutschen Markt mit Hungerlöhnern überschwemmen, ist dank des Mindestlohns nicht mehr möglich.” greift weit voraus und ist von einem unbegründeten Optimismus getragen. Bislang ist lediglich von Gewerkschaften und Verbänden der Zeitarbeitsbranche die Aufnahme der Branche ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) beantragt worden.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales kann die Branche per Verordnung dort aufnehmen.Auf der Internetseite des Ministeriums heißt es dazu:
“Branchenmindestlöhne geplant/Inkrafttreten in Kürze:
- Zeitarbeit:870.000 Beschäftigte
- Wach- und Sicherheitsgewerbe:170.000 Beschäftigte”
In der aktuellen Broschüre des Ministeriums zur heißt es dagegen [PDF -507 KB]:
“Als zusätzliche Maßnahme zur sozialen Flankierung ist beabsichtigt, eine absolute Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz einzuführen.”Allerdings ist es fraglich, ob die Definition einer Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz einen ausreichenden Schutz darstellt, bzw. Leiharbeitsunternehmen aus dem europäischen Ausland daran gebunden sind.
Die Aufnahme der Branche ins AEntG ist der sicherer und einfachere Weg. In der Anhörung zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich die iGZ laut Protokoll auch entsprechend geäußert. Dort heißt es: “Man präferiere aber nach wie vor die Aufnahme der Zeitarbeit als weitere Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.”
Es sollte mißtrauisch machen, dass dieser Schritt bislang noch nicht erfolgt ist. Von einem Entwurf der entsprechenden Rechtsverordnung aus dem Ministerium ist mir nichts bekannt. Es handelt sich also um eine Hoffnung, aber keine Gewissheit. Die deutsche Leiharbeitsbranche hat sicher ein Interesse an einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn, ob dies von der deutschen Industrie geteilt wird, muss entschieden bezweifelt werden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang noch, dass der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP abgelehnt hat, folgender Änderung [PDF – 1.7 MB] des AEntG zuzustimmen:
In § 8 Absatz 3 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 angefügt:
„Dies gilt auch dann, wenn der Betrieb des Entleihers nicht in den betrieblichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages oder dieser Rechtsverordnung fällt.“
Begründung: Diese Änderung wurde im „Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)“ vom 4. Juni 2010 von der Bundesregierung eingebracht. Sie wird vom Unternehmensverband des Deutschen Handwerks
und dem DGB vehement gefordert. Die Änderung stellt klar, dass es für die Verpflichtung des Verleihers zur Gewährung der vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen
allein auf die von Leiharbeitskräften ausgeübte Tätigkeit ankommt. Der Betrieb des Entleihers selbst muss nicht dem betrieblichen Geltungsbereich eines für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages oder einer Rechtsverordnung unterfallen. Die Regelung verhindert eine Umgehung der über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
festgesetzten Arbeitsbedingungen durch den Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern. Die Gesetzesänderung entspricht der Praxis der Kontrollbehörden bis
zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 2009 (5 AZR 951/08).Damit bleiben dem Lohndumping durch Leiharbeitsunternehmen aus dem Ausland Tür und Tor geöffnet.
Anmerkung Jens Berger: Dieser Fall ist gleich in doppelter Hinsicht ein Skandal. Zum Einen ist es unentschuldbar, dass die Firma Nutzerdaten an den Staat verkauft, um Andern ist jedoch auch unentschuldbar, dass der Staat diese Daten kauft, sind Geschwindigkeitskontrollen laut Gesetz doch zur Unfallverhütung und nicht zur Aufbesserung der öffentlichen Kassen gedacht.
Anmerkung unseres Lesers J.A.: Interessantes Statement von einer Zeitung, die sonst Thilo Sarrazin hochlobt, niedrigere Steuern und “weniger Staat” fordert und denen die SPD zu viel Geld für Öffentliches ausgibt.
Wie ist die Zeitung doch interessant
Für unser liebes Vaterland!
Was ist uns nicht alles berichtet worden!
Ein Portepeefähnrich ist Leutnant geworden,
Ein Oberhofprediger erhielt einen Orden,
Die Lakaien erhielten silberne Borden,
Die höchsten Herrschaften gehen nach Norden,
Und zeitig ist es Frühling geworden
Wie interessant! wie interessant!
Gott segne das liebe Vaterland!
Heinrich Hoffmann von Fallersleben: Unpolitische Lieder, II. Teil (1841)
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=9240