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Titel: Russlands Krieg im Spiegel von westlichem Völkerrechtsnihilismus und Propaganda

Datum: 30. November 2022 um 11:00 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Militäreinsätze/Kriege, Strategien der Meinungsmache
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Der seit 2014 laufende verdeckte Krieg zwischen Russland und der Ukraine nahm am 24. Februar 2022 eine neue, offen kriegerische Qualität an. Der Angriffskrieg wird nach russischer Sprachregelung nicht als Krieg, sondern als „Spezialoperation“ bezeichnet, obschon er alle Merkmale eines Krieges aufweist. Mit der Vermeidung des Begriffs „Krieg“ soll der Vorwurf des Bruchs des in der UN-Charta kodifizierten zwingenden Gewaltverbotes, der mit dem Begriff Krieg unmittelbar assoziiert wird, entkräftet werden. Ganz nach dem Motto: Da wir das nicht Krieg nennen, ist es kein Krieg und somit stellt das Vorgehen auch keinen Völkerrechtsbruch dar. Mit der Orwell’schen Umbenennung übernimmt die russische Führung eine Gepflogenheit westlicher Kriegspropaganda. Von Dr. Alexander S. Neu.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Wer erinnert sich nicht an das jahrelange „Brunnenbohren der Bundeswehr“ in Afghanistan, bei dem 59 Soldaten und noch viel mehr Afghanen ihr Leben verloren. Bis 2009 der deutsche Michel angesichts der Bombardierung von zwei Tanklastwagen, veranlasst auf Weisung des damals deutschen Oberst Klein, mit über 100 getöteten Zivilisten aus seinem wohlverdienten humanistischen Tiefschlaf gerissen wurde. Es war der damalige Verteidigungsminister und bis dahin verkannte Plagiatsexperte KT zu Guttenberg, der kurz darauf erstmals den Begriff „Krieg“ öffentlich benutzte. Nicht minder verharmlosend die Bezeichnung des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges der US-geführten NATO gegen Rest-Jugoslawien 1999. Auch dieser wurde nicht Krieg genannt, sondern euphemistisch als „Air Campaign“ bezeichnet.

Mit folgenden Worten stimmte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder die Bevölkerung in Deutschland auf den „altruistischen“ und somit im westlichen Selbstverständnis völkerrechtlich unproblematischen Krieg ein, ohne den Krieg beim Namen zu nennen, ja geradezu zu negieren:

„Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

heute Abend hat die NATO mit Luftschlägen gegen militärische Ziele in Jugoslawien begonnen. (…). Wir führen keinen Krieg, aber wir sind aufgerufen, eine friedliche Lösung im Kosovo auch mit militärischen Mitteln durchzusetzen. Die Militäraktion richtet sich nicht gegen das serbische Volk. (…). Die Bundesregierung hat sich ihre Entscheidung nicht leichtgemacht, schließlich stehen zum ersten Mal (sic!) nach Ende des Zweiten Weltkrieges deutsche Soldaten im Kampfeinsatz.“

Der Formulierung des letzten Satzes nach war der 2. Weltkrieg wohl auch nur ein Kampfeinsatz …

Zumindest hatte G. Schröder im Kontext der verfassungswidrigen Sezession der Krim und der völkerrechtswidrigen Integration derselben in die Russische Föderation 2014 die vom Westen so gerne praktizierten Doppelstandards offengelegt, indem er eingestand, dieser NATO-Angriffskrieg sei ebenfalls völkerrechtswidrig gewesen:

„Da haben wir unsere Flugzeuge nach Serbien geschickt, und die haben zusammen mit der NATO einen souveränen Staat gebombt – ohne dass es einen Sicherheitsratsbeschluss gegeben hätte.“

Dieses ungewöhnliche, aber erfrischende Eingeständnis des Bundeskanzlers a.D. sorgte im politischen und medialen Berlin für Verschnupfung – schien doch das bisherige, mit viel propagandistischer Mühe gepflegte Narrativ von einer bloßen „Air Campaign“, die irgendwie doch völkerrechtlich gedeckt sei, gesichert. Die „wissenschaftliche“ Schützenhilfe für dieses Narrativkonstrukt leisteten seinerseits jene, die es eigentlich besser wussten und sich dennoch willig in den Dienst der Bundesregierung und der NATO stellten, womit sie ihrer Zunft keinen Gefallen taten: Die „Völkerrechtler“, sie bemühten sich mit erstaunlicher Phantasie, den NATO-Angriffskrieg doch als völkerrechtskonform zu interpretieren, während diese „Völkerrechtler“ beim gegenwärtigen russischen Angriffskrieg wiederum keine Verständnisprobleme haben, die Buchstaben und den Geist der UN-Charta zu verstehen. Die NATO-Kriegspropaganda zeigte sich sehr kreativ, ihren Krieg gegen Jugoslawien in seinen Facetten zu verharmlosen. So wurden die menschlichen Opfer als „Kollateralschäden” final verdinglicht bzw. entmenschlicht und die Bombardierung der zivilen Infrastruktur – inklusive Krankenhäuser, Züge, Elektrizitätswerke etc. – als „legitimes“ militärisches Ziel kategorisiert. Bruch des Humanitären Völkerrechts? Fehlanzeige.

Wie sehr die US-geführte NATO die restjugoslawische zivile Infrastruktur als Objekt der Vernichtung im Blick hatte, wurde nicht zuletzt durch die Äußerungen ihres Chefpropagandisten für die heimischen Wohnzimmer, Jamie Shea, deutlich. Dieser sprach auch schon mal im übereifrigen Redefluss davon, Jugoslawien in „die Steinzeit zurückzubomben“. CNN und die New York Times wussten zu berichten, mit der massiven Zerstörung jugoslawischer Infrastruktur, inklusive der Stromversorgung, sollte die Unzufriedenheit in der Bevölkerung geschürt und damit „ermuntert“ werden, gegen die jugoslawische Regierung aufzubegehren.

Nur mal so zur Erinnerung, wenn wir uns heute über die rechtswidrigen Angriffe Russlands auch auf die ukrainische Infrastruktur empören. Leider kann ich mich nicht an eine mediale oder gesellschaftliche Empörung in Deutschland oder anderen europäischen NATO-Staaten erinnern. Kein „stand with Yugoslavia“ oder das Zeigen der jugoslawischen Flagge in den Fenstern der Gutmenschen war zu vernehmen – im Gegenteil. Es gab international auch keine Sanktionsforderungen gegen die NATO-Mitgliedsstaaten oder Forderungen nach Ausschluss aus internationalen Regierungsorganisationen, wie dem Europarat, der OSZE oder der UNO, womit Russland derzeit konfrontiert wird. Auch der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der sogenannten „Koalition der Willigen“ unter Führung der USA gegen den Irak 2003 ist nach westlicher Lesart bis heute kein Völkerrechtsbruch. Die Bunderegierungen, beginnend mit rot-grün, haben diesen Angriffskrieg bis heute nicht als völkerrechtswidrig erklärt. Es wird rumgeeiert bis zur Lächerlichkeit.

Nicht anders die unter dem Vorwand der Selbstverteidigung wiederkehrenden Angriffe des NATO-Mitgliedsstaates Türkei auf syrisches Staatsgebiet gegen die von den USA unterstützten kurdischen YPG-Milizen und gegen den erklärten Willen der syrischen Regierung. Hinzu kommen die direkt gegen den syrischen Staat bzw. syrische Souveränität und Hoheitsgewalt gerichtete dauerhafte Okkupation syrischen Staatsgebietes im Norden und Westen des Landes bis hin zur offenen und massiven Unterstützung islamistischer Terrororganisationen (insbesondere in der Provinz Idlib). All diese Rechtsbrüche werden bis heute von den Bundesregierungen nicht als völkerrechtswidrig anerkannt. Man befinde sich in der Phase der völkerrechtlichen Prüfung, so die Argumentation, für die die Bundesregierung offensichtlich mehrere Jahre benötigt. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages benötigte 2018 auf meine Bitte hin, ein entsprechendes völkerrechtliches Gutachten zu erstellen, wenige Wochen.

Dieses Gutachten mit dem Titel „Völkerrechtliche Bewertung der ‚Operation Olivenzweig‘ der Türkei gegen die kurdische YPG in Nordsyrien“ hat den türkischen Völkerrechtsbruch zweifellos identifiziert. Kritische Berichterstattung unserer Mainstreammedien zu diesem faktischen Decken des türkischen Vorgehens seitens der Bundesregierung? Fehlanzeige! Demgegenüber erweisen sich die Medien bei der Skandalisierung des russischen völkerrechtswidrigen Krieges als sehr eifrig.

Ließen unsere Mainstreammedien auch so eine völkerrechtstreue Sensibilität erkennen, wenn es um westliche Rechtsbrüche ginge, so wäre ihre massive Kritik gegenüber Rechtsbrüchen nicht-westlicher Staaten auch glaubwürdiger. Doch in allen genannten Fällen, dem Angriffskrieg der US-geführten NATO gegen Rest-Jugoslawien, dem US-Angriffskrieg gegen den Irak-Krieg, dem auch faktisch türkischen Angriffskrieg gegen Syrien wie auch dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, fanden/finden Brüche des Humanitären Völkerrechts statt. Und ausnahmslos in allen Fällen handelt es sich auch um einen klaren Bruch des zwingenden Gewaltverbotes der UN-Charta (Art. 2 Abs. 4).

In keinem einzigen Fall kann/konnte glaubhaft mit dem Recht auf Selbstverteidigung argumentiert werden: Weder wurde Russland im Februar 2022 von der Ukraine, noch wurde das NATO-Vertragsgebiet 1999 von Restjugoslawien, 2003 dem Irak oder seit 2011 durch Syrien angegriffen, womit eine Berufung auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UNO-Charta definitiv entfällt. Auch gab/gibt es für keinen dieser Angriffskriege eine legitimierende UNO-Sicherheitsratsresolution.

Interessant ist, dass Russlands Präsident, W. Putin, gegenüber Bundeskanzler O. Scholz bei seinem Besuch kurz vor dem russischen Waffengang mit Blick auf die Bewohner der beiden „Volksrepubliken“ im Osten der Ukraine den Genozidvorwurf ins Spiel brachte. Auf diese Weise versuchte der russische Präsident offensichtlich auf die westliche Legitimationsfigur der humanitären Intervention (zentrales Argument der NATO 1999) für den anvisierten Krieg gegen die Ukraine zurückzugreifen.

Die humanitäre Intervention wie auch die modernisierte Variante, die responsibility-to-protect-Doktrin (R2P-Doktrin), sind Interventionskonstrukte mit vorgeblich humanitärem Motiv westlicher Strategen. Beide Legitimationsfiguren sind weder völkergewohnheitsrechtlich etabliert und schon gar nicht in der UN-Charta kodifiziert, da es bislang keine abschließende Verständigung darüber gibt, welche Instanz eine solche militärische Intervention gegen einen souveränen Staat anordnen darf. Besonders der globale Süden ist in dieser Frage hochsensibel – zu tief sitzen die Erinnerungen an den westlichen Kolonialismus und Imperialismus – und fürchtet deshalb den Missbrauch dieser Doktrin für westliche Machtpolitik. Und tatsächlich, die missbräuchliche „Anwendung“ der R2P-Doktrin ließ dann auch nicht lange auf sich warten: Im Falle Libyens 2011 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat eigenmächtig ein R2P-basiertes Mandat zur Intervention, nicht aber zum Regime Change.

Genau das aber verfolgte die US-geführte Koalition gegen die Regierung Gaddafi und interpretierte die UN-Sicherheitsratsresolution entsprechend. Gaddafi wurde gestürzt und brutal getötet. Dieser unverhohlene Missbrauch der R2P-basierten Sicherheitsratsresolution durch den Westen zwecks machtpolitischer Eigeninteressen hat die Befürchtungen des globalen Südens sicherlich nicht entkräftet und schließlich dazu geführt, dass die Doktrin auf lange Zeit nicht mehrheitsfähig in der Staatenwelt sein wird.

Kurzum, es gibt zwei Ausnahmen vom zwingenden Gewaltverbot der für alle UN-Mitgliedsstaaten verbindlichen UN-Charta: Die individuelle und kollektive Selbstverteidigung (Art. 51) im Falle eines vorangegangenen Angriffs auf das eigene Staatsgebiet. Und die Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat zu militärischen Zwangsmaßnahmen (Art. 42) zwecks „Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ (Art. 42).

Die UN-Charta ist eindeutig, und das ist auch sinnvoll. Die Konsequenzen eigenmächtiger Interpretationen der UN-Charta seitens diverser Konfliktparteien (im Übrigen auch das Verständnis durch die Sympathisanten der einen oder anderen Seite) hingegen sind für die Stabilität des internationalen Systems fatal. Es gibt immer irgendwelche entschuldigenden Motive für einen Rechtsbruch. Stehen jedoch die entschuldigenden Motive, warum hier und dort militärisch gegen einen Staat bei Umgehung des Völkerrechts vorgegangen werden musste, im Vordergrund, so ist die direkte Konsequenz das Ende des modernen Völkerrechts und damit einhergehend die Anarchisierung der Staatenwelt – kurzum, die Rückkehr zu den Gesetzen des Dschungels.

Denn in der sich herausbildenden multipolaren Weltordnung hat der durch den Völkerrechtsbruch geschaffene Präzedenzfall eine unmittelbare Nachahmungswirkung. Hat der Westen während der unipolaren Epoche und der damit bedauerlicherweise – nicht zwangsläufig – einhergehenden Hybris tatsächlich geglaubt, dass seine eigenwilligen Rechtsinterpretationen bis hin zum offenen Rechtsbruch dauerhaft folgenlos blieben?

Der Völkerrechtsbruch Krim ist die Antwort auf den Völkerrechtsbruch Kosovo, genau genommen sogar die Antwort auf die vom Westen praktizierten völkerrechtswidrigen Anerkennungspolitiken der sezessionistischen jugoslawischen Teilrepubliken Slowenien, Kroatien und Bosnien-Herzegowina und somit die Zerlegung des Völkerrechtssubjekts Jugoslawien. Sind die westlichen Hauptstädte tatsächlich davon ausgegangen, dass diese von ihnen ohne Nöte geschaffenen Präzedenzfälle nicht durch andere Großmächte irgendwann aufgegriffen werden würden? Glauben die westlichen Schreibtischstrategen tatsächlich, dass die seit Jahrhunderten währende westliche Globaldominanz ewig währen würde? Glaubt man im Westen tatsächlich, dass der Osten und der Globale Süden die neue Mogelpackung mit dem Terminus „regelbasierte internationale Ordnung“ statt UN-Charta und das neue Projekt „Demokratien gegen Autokratien“ zwecks faktischer Sicherung der westlichen Vorherrschaft widerstandslos hinnehmen werden?

Sollte das wirklich im politischen und medialen Westen geglaubt werden, so wäre das ausgesprochen naiv. Das Ergebnis des jüngst stattgefundenen G-20-Gipfels auf Bali sollte ein Weckruf sein. Das Ergebnis von Bali liegt hinter den Erwartungen (Isolierung Russlands) des Westens zurück. Russland hat sogar die Abschlusserklärung mitgetragen, womit es eben keine 19:1-Abschlusserklärung – also ohne Russland – gegeben hat und somit der Versuch der Isolierung Russlands vor der Weltöffentlichkeit nicht wirklich erfolgreich gewesen ist. Die fortgesetzte Naivität vom ewig dominierenden und „hochzivilisatorischen“ Westen dürfte vor allem Europa und Deutschland noch teuer zu stehen kommen.

Die Realpolitik, das heißt die neuen, sich verfestigenden globalen Kräftekonstellationen zu verstehen, damit konstruktiv, also nicht blockgebunden, sondern in friedlicher Koexistenz und auf der Grundlage der UN-Charta umzugehen, ist der einzig gangbare Ausweg, um europäischen und deutschen Interessen in der multipolaren Welt des 21. Jahrhunderts noch Geltung verschaffen zu können.

Titelbild: shutterstock / Alisusha


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