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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Leserbriefe zu „„Volksverhetzung“ – eine Verschärfung der Strafbestimmung“
Datum: 2. November 2022 um 14:59 Uhr
Rubrik: Leserbriefe
Verantwortlich: Redaktion
Wolfgang Bittner thematisiert hier eine von der Öffentlichkeit fast unbemerkte Änderung des Paragrafen 130 (Volksverhetzung) des Strafgesetzbuches (StGB). Eine Ergänzung sei „skandalträchtig“. „Augenscheinlich“ biete der neu hinzugefügte Absatz 5 „einen überaus weiten Ermessensspielraum für Staatsanwaltschaft und Gerichte“. Wer sich in einer Weise öffentlich äußere, die unerwünscht sei und von der Obrigkeit missbilligt werde, könne (womöglich) streng bestraft werden. Danke für die zahlreichen und interessanten Zuschriften. Eine Auswahl der Leserbriefe hat Christian Reimann hier für Sie zusammengestellt.
1. Leserbrief
Sehr geehrter Wolfgang Bittner,
ich schäme mich für den heutigen Zustand unserer (kriegerischen und die Grundrechte immer mehr einschränkenden) deutschen Regierenden/PolitikerInnen sowie für die schweigende Bevölkerungsmehrheit in Deutschland! Aus meiner Sicht gehen wir (als insb. geopolitischer Vasall der USA – was keine Entschuldigung für vorgenannte Regierenden/PolitikerInnen ist) mit großen Schritten (jedoch latent ein-/durchgeführt) hin zum Faschismus 2.0 (Gewaltherrschaft).
Mittlerweile schreckt der Staat meines Erachtens ja ganz offensichtlich auch nicht mehr vor der Mißhandlung (“Corona” – Injektion/”Maske”) und Indoktrination (und zwar auf vielfältige Weise) von (Klein)Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen zurück! Meines Erachtens werden Menschen in Deutschlend mittlerweile sowohl physisch wie auch psychisch durch politische Maßnahmen gequält/terrorisiert/gebrochen!
Mir bleibt nur mit den Worten der ermordeten Rosa Luxemburg (1870 bis 1919) zu sagen: »Wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht«! Etwas anders ausgedrückt: Nur wer sich wehrt/wer etwas sagt/wer kritisch hinterfragt spürt/erkennt die (aufkommende und bereits vorhandene) staatliche Gewaltherrschaft/die Diktatur!
Herzliche Grüße
Andreas Rommel
2. Leserbrief
Sehr geehrte NDS Redaktion,
Mein Leserbrief als Fragen:
Haben wir es jetzt offiziell dass der Völkermord an den Armeniern nicht mehr geleugnet werden darf und so genannt werden darf?
Haben wir es jetzt offiziell, dass das, was mit den Ureinwohnern in N-Amerika gemacht wurde ( besser bekannt als Indianer ) ein Genozid genannt werden darf?
Die 500000 toten Kinder im Irak, die Albright OK fand, ein Kriegsverbrechen der USA nennen dürfen?
Die WMD Lügen, unter denen die USA den Krieg gegen Irak begannen eine Anstiftung zu Kriegsverbrechen nennen dürfen.
Den Einsatz von Agent Orange durch die USA in Vietnam ein Kriegsverbrechen der USA nennen dürfen?
Wie dürfen wir die Vertreibung der Palästinenser durch Israel jetzt nennen, oder nicht nennen?
Gibt es da eine Klausel, mit der es in Zukunft möglich ist was der Westen jetzt mit russischen ganz normalen Bürgern macht irgendwann mal Volksverhetzung nennen zu dürfen?
Beispiel: Verbot Teilnahme an Paralympics, Ausschluss an internationalen kulturellen und sportlichen Ereignissen teilnehmen zu dürfen.
Mit freundlicgem Gruß
Patrick Janssens
3. Leserbrief
Liebe Redaktion,
unklare Gesetze als Schikane und zur willkürlichen Verurteilung gibt es mehrere oder viele in diesem „Rechtstaat“.
Der neue, still und leise im Bundestag verabschiedete Hetz- und Hass- Paragraph ist keine Ausnahme.
Im Grundgesetz steht öfter „…wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“.
Artikel 20, 4 des Grundgesetzes ist ein Beispiel. Hätten wir nicht spätestens jetzt allen Grund zum Widerstand gegen die Ausplünderung der Mühsamen und Beladenen oder gegen den Waffen- und zweiten Wums?
Ich erinnere an die Willkür-Verurteilungen in Hamburg wegen des G-20-Widerstandes. Dazu wurde ein Sondergericht eingerichtet.
Vor wenigen Tagen wurde ein Mann in Hamburg verurteilt der ein „Z“ am oder im Auto hatte. Begründung (nicht wörtlich) Es könnte sich jemand an dem „Z“ gestört fühlen.
Und nun ein neuer Willkürparagraph.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Mittelstädt
4. Leserbrief
Sehr geehrter Herr Bittner,
Zustimmung zu Ihren Aussagen!
Es stellt sich darüber hinaus die Frage, ob diese Gesetzesverschärfung nur für das Verharmlosen und Leugnen von angeblichen oder tatsächlichen Kriegsverbrechen NATO-offizieller “Feindstaaten” gilt oder auch für Kriegsverbrechen, die von NATO-Staaten und/oder mit der NATO verbündeter Staaten/Regime begangen werden.
So titelte beispielsweise die Frankfurter Rundschau am 11. August dieses Jahres:
“Grüne bezeichnen US-Drohnenangriffe nicht mehr als völkerrechtswidrig”.
US-Drohnenmorde nun also plötzlich nicht mehr völkerrechtswidrig, obwohl die Opfer von US-Drohnenmorden zumeist unschuldige Zivilisten, die sich zufällig in der Nähe des Drohneneinschlags befinden, nicht selten aber auch zum Beispiel ganze Hochzeitsgesellschaften sind?
Was zudem von einem Staat, der für sich in Anspruch nimmt, ein Rechtsstaat zu sein, zu achten ist: Jeder potenzielle Straftäter hat einen Anspruch auf ein faires gerichtliches Verfahren und er hat hierbei solange als unschuldig zu gelten, bis er von einem Gericht verurteilt worden ist. Drohnenangriffe zu dem Zweck, Menschen gezielt zu töten, stellen also nichts anderes dar, als eine Umgehung des rechtsstaatlichen Strafverfahrens und die Abschaffung der Unschuldsvermutung. Und bei diesem einem Rechtsstaat Hohn sprechenden Töten gebärdet sich die US-Regierung als Strafverfolger, Richter und Vollstrecker in einer Person.
Die Grünen haben diesen Drohnenmorden nun also einen Persilschein erteilt. Greift auch in diesem Fall der neue, im Eilverfahren vom Bundestag beschlossene Straftatbestand des Verharmlosens oder Leugnens von Kriegsverbrechen?
Die Frage sei zudem erlaubt: Ist der Drohnenmord auch dann kein Völkerrechts- und Kriegsverbrechen, wenn die Regierung eines von den USA mit einem Angriffskrieg überzogenen Staates versuchen würde, dafür verantwortliche US-Politiker und US-Militärs mittels Drohneneinsatz zu töten? Selbstverständlich nicht. Die Grünen wären mutmaßlich die Ersten, die laut aufschreien würden: “Massiver Völkerrechtsbruch!”, “Schweres Kriegsverbrechen!”, “Härteste Sanktionen!”
Und wie verhält es sich eigentlich mit dem Verfasser des FAZ-Beitrags, der vor mehreren Wochen die sehr steile These vertreten hat, wer Bushs Angriffskrieg gegen den Irak kritisiere, sei “antiamerikanisch”? Fällt auch diese Äußerung in die Kategorie “Verharmlosen und Leugnen von Kriegsverbrechen”? Mutmaßlich nicht, denn bei dem Kriegsverbrecher handelt es sich ja um einen NATO-Staat, nicht jedoch um einen offiziellen NATO-“Feindstaat”. Der Befund auch hier: Doppelstandard und damit Doppelmoral pur!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Kieren
5. Leserbrief
Am 26.10. kam auf ARD der Spielfilm „Rammstein – Das durchstoßene Herz“. Das Unglück bei der Flugshow in Rammstein hatte ich schon vergessen. Zu viel ist passiert, um daran noch zu denken. Wir vergessen so vieles, wenn wir nicht direkt betroffen sind. Unser Leben geht bei allem Unheil, das auf dieser Welt passiert, einfach weiter. Bei der Aufarbeitung des Unglücks wurde im Film verschleiert und politisch Einfluss genommen. Was damals wirklich geschehen ist, werden möglicherweise die Historiker herausfinden, wenn alle Akten einsehbar sind. In einem Ausschuss des Bundestages wird jedenfalls nichts aufgeklärt. Nicht in Vergangenheit und nicht in Zukunft. Es bleiben einzig die Historiker, die sich durch einen Filz von Lügen, Halbwahrheiten und Vertuschung graben können. Wir haben uns damit abgefunden, dass keine politische Verantwortung übernommen wird. Kleine Schweinereien werden aufgedeckt, wenn die handelnden Personen nicht mehr verantwortlich gemacht werden können. Bei großen Schweinereien bleiben die Akten wegen der Nationalen Sicherheit länger zu. Bevor aufgeklärt werden kann, wie es dazu kam und wer verantwortlich ist, liegt der Mantel des Vergessens darüber. In Zukunft werden vielleicht nicht einmal mehr die Historiker Ambitionen entwickeln, z.B. einen Kennedy-Mord aufzuklären. Die Zeichen stehen so, dass dieses in Zukunft als Volksverhetzung bestraft werden kann. Bis jetzt war immer nur eine Minderheit betroffen und das Vergessen viel einfacher. Das hat sich mit Corona geändert. Fast jeder ist betroffen. Wir dürfen es uns nicht immer so einfach machen und zum Alltag übergehen. Wir Deutschen müssen wissen, dass man den Anfängen wehren muss. Polen hat den Mantel des Vergessens gehoben und erhebt gegen Deutschland Reparationsforderungen. Wir haben den 2. Weltkrieg noch nicht hinter uns gelassen und arbeiten schon an einem 3. Weltkrieg. Wollen wir uns das wirklich weiter gefallen lassen? Seit Generationen lassen wir uns Angst vor einem zukünftigen Schaden machen und schließen dagegen Versicherungen ab. Wenn der Schaden dann eintritt stellen wir fest, dass wir das Kleingedruckte hätten lesen sollen. Einzelne kämpfen für ihr Recht, können aber nicht gewinnen, weil die Mehrheit aus Scham, sich derartig hinters Licht führen zu lassen, lieber schweigt. Wenn man sich auf etwas verlassen kann, dann auf das kollektive Vergessen.
Von Winston Churchill ist der Satz überliefert: „Man kann sich immer darauf verlassen, dass die Amerikaner das Richtige tun, nachdem sie alles andere ausprobiert haben.“
Das Problem ist nur, dass im Atomzeitalter, in dem wir mit der Genschere nach Belieben im Erbgut herum schnippeln, es vielleicht kein „nachdem“ mehr gibt.
Es darf kein Vergessen mehr geben. Die Opfer verdienen mehr als eine Entschuldigung, nachdem alles verjährt ist. Jedes Opfer hat nur einen Sinn, wenn es in Zukunft verhindert werden kann. Lernen wir endlich aus unseren Fehlern.
MfG
Andreas Teichmann
arte.tv/de/videos/091092-000-A/impfen-die-ganze-geschichte/
oder
youtube.com/watch?v=oA_-rkCF0zM
bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw41-pa-gesundheit-impfpflicht-912304
6. Leserbrief
Liebe NachDenkSeiten, Hallo Herr Bittner,
War das Konzept von Volksverhetzung von Anfang (1871) als Instrument zur Illegalisierung klassenkämpferischer Aktivitäten i.w.S. gedacht, kam in der Folge – und nun, mit der neuesten Ergänzung, vollends offen und krass – immer mehr hinzu, was man als “Hergestellt im Ministerium für Wahrheit” apostrophieren könnte. Wahrheit ist – und war immer – eine Machtfrage. Ohne Macht gibt es keine Wahrheit, sondern Versionen (vgl. “Rashomon”). Eine Regierung, die Wahrheit feststellt und jegliche Befragung, Analyse – und natürlich erst recht jede Gegenwahrheit oder Widerlegung unter Strafe stellt, ist totalitär und antipluralistisch in einem Sinn, wie es so oft und gern bspw. China oder Russland unterstellt wird.
Wovor aber fürchten sich die Ermächtigten? Offenbar ist doch die Zahl derer, die die Wahrheiten, die die Regierung und ihre Herolde in den öffentlich-rechtlichen und anderen Qualitätsmedien feststellen, klein. Oder vielleicht doch nicht so klein? Ist die Zahl derer, deren Glaube durch einen nur kleinen Anstoß dauerhaft irritiert werden könnte, am Ende so klein nicht? Aber selbst wenn das so wäre: Wäre das etwas, das Herrschende und die von ihnen Ermächtigten ernstlich fürchten müssten im Sinne von Machtschwund, von Herrschaftdämmerung? Mir kommt immer drängender und plausibler der Gedanke, Macht und Herrschaft seien Lüste sui generis, Süchte auch: Aller Rationalität entkleideter Drang, – letztendlich kindliches gleichwie tierisches Relikt.
Jede Macht versucht, sich und ihr Handeln durch Wahrheiten zu legitimieren. Wenn ich oben schreibe, Wahrheit sei eine Machtfrage, so stimmt das anders herum ganz genauso: Macht ist eine Wahrheitsfrage! Das, und nichts anderes ist die Kernaussage von “1984”! Macht besteht – neben ganz einfacher, kruder physischer Gewalt (“Stiefel in Gesichter”) – darin,
In der Formulierung “… geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören” stecken nicht weniger als drei Ermessens-Tummelwiesen (also Felder der Machtdemonstration): “geeignet”, “öffentlicher Frieden”, “stören”. Das sind absichtsvoll geschaffene, auf eine “eingenordete” Justiz spekulierende Steilvorlagen.
Für Unterhaltung ist jedenfalls gesorgt.
Beste Grüße
S.K.
7. Leserbrief
Liebe NachDenkSeiten
um es kurz ganz zu fassen:
Dieser Paragraf könnte Teile der Bevölkerung in die Kriminalität abschieben.
Viele Grüße und macht weiter so (hier richtig)
Ralph Schöpke
8. Leserbrief
Hallo Herr Bittner, liebes Team der nachdenkseiten,
die Frage ist ja zusätzlich auch die, inwieweit sich dieser verschärfte §130 auch auf Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen andere Staaten, Herbeiführen eines Angriffskrieges, Zersetzung der Gesellschaft durch Strategien der Aufstandsbekämpfung (Counterinsurgency), den Sturz von Präsidenten, Herbeiführung von Unruhen bezieht, aber NICHT durch Russland, SONDERN durch die USA samt assoziierter Staaten. Ich werde dazu eine kurze Liste von Ereignissen/Fakten geben, die, wie es Rainer Mausfeld immer so schön nennt, unsichtbar und somit dem öffentlichen Debattenraum unzugänglich gemacht wurden! Man stelle sich ferner vor, Kritiker hätten zur damaligen Zeit unterstellt, dass bei bestimmten Ereignissen etwas faul im Staate Dänemark ist, wäre dann auch dieser verschärfte §130 zur Anwendung gekommen?
Diese Liste ist noch beliebig erweiterbar. Wäre es heute noch möglich, derartige Ereignisse aus kriminalistischer Sicht zu analysieren, zu interpretieren, ohne dabei mit Denunziationsbegriffen wie Verschwörungstheoretiker, Antiamerikaner und dergleichen überzogen zu werden und vor allem ohne dabei in Berührung mit dem verschärften §130 zu kommen?
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Miertsch
9. Leserbrief
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihnen einen Leserbrief geschrieben, der viel zu lang geworden ist (siehe Anhang), aber ich kann Ihnen einen halbwegs zitierfähigen Ausschnitt anbieten:
“Es ist ziemlich offensichtlich, dass jeweils die ukrainische Seite Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Donbass begangen hat, aber die Bundesregierung hüllt sich in Schweigen, wer denn der Täter gewesen sein könnte – treibt es sogar im Falle von Nord Stream 1 & 2 so weit, die Frage der Täterschaft zum Staatsgeheimnis zu erklären!
Was man also tun sollte, ist Leute wie Habeck, Baerbock und Scholz fragen, wer denn Nord Stream 1 & 2 gesprengt hat, wer die Krim-Brücke angegriffen hat, wer die Wasserversorgung der Stadt Donezk und der Krim abgeschnitten hat, wer hier systematisch Zivilisten in Donezk und im Donbass beschießt, wer das AKW Saporoschje wiederholt derart beschießt, dass wiederholt Dieselgeneratoren zur Kühlung einspringen müssen um eine Kernschmelze und damit eine nukleare Katastrophe zu verhindern, wer immer wieder jammert, dass er keine eigenen Atombomben hat, wer einen nuklearen Präventivschlag auf Russland von der NATO gefordert hat, wer eine schmutzige nukleare Bombe in der Ukraine einsetzen wollte um einen Dritten Weltkrieg und potenziell einen Atomkrieg auszulösen (bis er von den USA zurückgepfiffen wurde), wer immer wieder einen Dritten Weltkrieg zwischen NATO und Russland provoziert und diesen offen von den NATO-Staaten fordert.Stellen Sie diese Fragen mal Habeck, Baerbock oder Scholz.
Einfach wäre es, wenn Habeck, Baerbock und Scholz einen falschen Täter dieser Verbrechen benennen würden – also z.B. Wladimir Putin. Dann könnte man wohl ein öffentliches Leugnen, Billigen oder Verharmlosen des jeweiligen Kriegsverbrechens annehmen – denn es waren in den oben genannten Fällen ganz klar jeweils ukrainische oder US-amerikanische Stellen. Das ist wohl auch der Grund, warum sich die Mitglieder der Bundesregierung zur Täterschaft in solchen Fällen nicht äußern wollen, in die ganz klar ukrainische oder US-amerikanische Stellen verwickelt waren (obwohl sie ihre Täterschaft sogar teilweise selbst zugeben). Sie wollen sich nicht selbst nach § 130 Abs. 5 StGB n.F. strafbar machen, sondern sie wollen damit Kritiker mundtot machen!Wenn Mitglieder der Bundesregierung also offensichtlich falsche Täter von Kriegsverbrechen benennen, dann bitte konsequent zur Anzeige nach § 130 Abs. 5 StGB n.F. bringen. Wenn die Bürger das mal konsequent durchziehen würden, würden Sie staunen, wie schnell diese Strafvorschrift wieder verschwindet. So schnell der § 130 Abs. 5 StGB n.F. aufgetaucht ist, so schnell könnte er auch wieder verschwinden.
Die deutschen Pressevertreter machen ohnehin sofort “die Russen” oder Putin für alles verantwortlich – sie laufen wegen der damit verbundenen Schuldumkehr damit an sich ins offene Messer des § 130 Abs. 5 StGB n.F.. Also bitte konsequent jeden Fall zur Anzeige bringen!”
Mit freundlichen Grüßen
E. L.
10. Leserbrief
Sehr geehrtes NDS-Team,
geehrter Herr Bittner,
vielen Dank, dass Sie auf die Verabschiedung einer wichtigen Gesetzesänderung hingewiesen haben. Durch den Paragrafen 130 Absatz 5 des StGB wird die freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Wie Sie bereits selbst feststellen, erscheint die offizielle Absicht, Hass und Gewalt zu reduzieren, zunächst vernünftig und plausibel. Allerdings gibt es für Laien, wie mich, keine klare Abgrenzung zwischen Kritik und Hassrede. Es ist zu erwarten, dass insbesondere solche Kritiken unterdrückt werden, die von der veröffentlichen Meinung abweichen. Hier werden Erinnerungen an meine Jugend wach, als man aufpassen musste, wo man was erzählte. Ehemalige DDR-Bürger werden den Spruch ihrer Eltern kennen: „Aber erzähle das bloß nicht in der Schule.“ Im privaten Bereich wurde durchaus Kritik am real existierenden Sozialismus geübt. In der Öffentlichkeit trauten es sich nur die wenigsten. Weil man nicht sicher wusste, welche Kritik erlaubt und welche verboten war, schwiegen die meisten. Allein das Wissen um die Existenz der Stasi trug wesentlich zur Unterdrückung der freien Meinungsäußerung bei. Diese Erfahrung unterscheidet die Bevölkerung der neuen und der alten Bundesländer. Bei älteren ostdeutschen Bürgern hat sie dazu beigetragen, den öffentlich-rechtlichen Medien kritisch gegenüberzustehen. Wir haben die parteikonforme Berichterstattung der DDR kennengelernt. Nach der Wende wurde es, ohne Frage, offener. Aber in vielen Berichten hat man sich nicht wiedererkannt, insbesondere wenn von „Wessis“ analysiert und berichtet wurde, wie „Ossis“ gelebt haben. Die Sozialisierung prägt den Menschen. Unsere Sozialisierung machte uns medienkritischer und weniger anfällig gegen die aktuell grassierende Russophobie.
Eine echte Demokratie war damals nicht möglich und wird auch heute zunehmend eingeschränkt. Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. Die Mitgestaltung des Volkes an den sich selbst auferlegten Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens (Gesetzgebung) setzt eine umfassende Information des mündigen Bürgers voraus. Dazu muss jedoch der öffentliche Debattenraum vergrößert werden, anstatt ihn noch weiter einzuschränken. Marius Krüger begründet diese Forderung in seinen Vorträgen „Die Geschichte der Demokratie – Zwischen Ideal und Pervertierung“ und insbesondere im 2. Teil „Demokratie zwischen Innen und Außen“, zu finden unter wissen-ist-relevant.com.
Vielleicht sollte man die Gesetzesänderung des Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) nicht nur kritisch sehen. Sie ist schließlich keine Einbahnstraße. Insbesondere liegt in der relativ allgemein gehaltenen Formulierung „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zughörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert …“ die Chance, eine neutrale und ausgewogene Berichterstattung in den öffentlich-rechtlichen Medien einzuklagen. Die weitgehende Ausblendung der Vorgeschichte und die häufig parteiische Darstellung des Ukrainekonfliktes, mit der vorschnellen Übernahme von ungeprüften Argumenten ausschließlich einer der beiden Konfliktpartei, widerspricht nicht nur der gesetzlichen Verpflichtung des ÖRR: Pluralismus, Ausgewogenheit und Staatsferne, sondern durchaus geeignet, aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören. So könnten Referenzfälle geschaffen werden, die für Klarheit bei der Auslegung des Gesetzes sorgen. Strafrechtliche Konsequenzen sind auf Seiten des Klägers – aus meiner laienhaften Sicht – kaum zu befürchten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schwenke
11. Leserbrief
Sehr geehrter Dr. Bittner,
herzlichen Dank für Ihre hervorragende und sehr aufschlussreiche Analyse zur Änderung des § 130 StGB, neu hinzugefügter Absatz 5. Das Problem liege , so Ihre Erläuterung, in der Ergänzung: „Wer eine Handlung…. öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost…. ” Die Einschränkung sei lediglich, dass die Äußerung „geeignet“ sein müsse, zu Hass und Gewalt anzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.
Am 23. Oktober 2022 wurde in der Frankfurter Paulskirche, Geburtsort der ersten deutschen Demokratie von 1848, der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels, einer der wichtigsten europäischen Kulturpreise unserer Zeit gemäß „Zeit online” vom 20.10.2022, an den ukrainischen Dichter Serhij Zhadan vergeben; jenem Dichter, der in seinem soeben erschienenen Buch “Himmel über Charkiw” die Russen als “Horde”, “Verbrecher”, “Tiere”, “Unrat” beschreibt und, gemäß “Zeit-Online” schreibt, Zitat: “Die Russen sind Barbaren, sie sind gekommen, um unsere Geschichte, unsere Kultur, unsere Bildung zu vernichten….Brennt in der Hölle, Ihr Schweine” Zitatende. “ Zeit online“ weist darauf hin, dass die jeweils mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnete Persönlichkeit gemäß dem Statut in hervorragendem Maße , Zitat “zur Verwirklichung des Friedensgedankens“, Zitatende beigetragen habe.
Wie kann es sein, dass ausgerechnet der Souverän des deutschen Volkes, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, für eine eklatante Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit votieren, wenn die geäußerte Ansicht geeignet ist – unbestimmter Rechtsbegriff – die öffentliche Ordnung / den Frieden zu untergraben? Während also der am 23. Oktober 2022 frisch gekürte ukrainische Friedenspreisträger des Deutschen Buchhandels in aller Öffentlichkeit, sprich in seinem aktuellen Buch „Himmel über Charkiw“ die Russen als “Horde”, “Verbrecher”, “Tiere” und als “Unrat” betitelt und offensichtlich nach Ansicht der Friedenspreisverleihers damit “in hervorragendem Maße zur Verwirklichung des Friedensgedankens” beiträgt (entnommen aus “Zeit Online”, 20. 10. 2022, 15:56 Uhr “Krieg und Frieden”), läuft der vom bundesdeutschen Mainstream abweichende Demonstrant, Aktivist, Diskussionsteilnehmer oder öffentlich Vortragender – siehe Professorin Dr. Gabriele Krone-Schmalz – nicht nur Gefahr, diskreditiert, ausgegrenzt und an den medialen Pranger gestellt zu werden, sondern schlimmstenfalls auch in die Unwägbarkeiten bundesdeutscher Justiz zu geraten. Was bislang als undenkbar galt, hält nun, dank offensichtlich rückgratloser Volksvertreter, die eigentlich nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, Einzug in den Politikalltag! Demokratie lebt jedoch von dem Ringen, von der wehrhaften Auseinandersetzung mit einer breiten Meinungsvielfalt, um letztendlich sich dem Königsweg im Abwägen zwischen Pro und Contra zu nähern. Ein Abwürgen, schlimmer noch: Ein mögliches Kriminalisieren abweichender nicht im öffentlichen Raum abgesegneter Positionen ist der schleichende Tod einer Demokratie! Doch angesichts der auf die Menschheit zurollenden Klimaapokalypse ist nicht nur die sinnlose menschenverachtende weitere Eskalation des Ukraine-Krieges zu stoppen, sondern alles Menschenerdenkliche zu instrumentalisieren, ob im politischen, im öffentlichen oder auch im religiösen Bereich, dass die Erkenntnis reife, dass die Abwendung der Klimaapokalypse nur dann gelingen kann, wenn Kriege, Gewalt und Unterdrückung geächtet werden, um – über alle ideologischen Grenzen hinweg – sich gemeinsam als Menschheitsfamilie dem Inferno entgegenzustemmen!
Wilfried Böckmann
12. Leserbrief
Sehr geehrte Redaktion der NachDenkSeiten,
“das ist skandalträchtig, denn es könnte Tür und Tor für willkürliche Verurteilungen öffnen“ schreibt Wolfgang Bittner. Das könnte es in der Tat, und es ist zu befürchten, dass davon schamlos Gebrauch gemacht wird, um unbotmäßige Zeitgenossen „auszuschalten“.
Ein Hoffnungsschimmer, dass es trotz „Zeitenwende“ die „NachDenkSeiten“ gibt, bei denen der „Friedenspreis“ des deutschen Buchhandels besser aufgehoben wäre statt analog dem Zeitgeist bei ……., Sie wissen schon. Und wegen eben dieses Zeitgeistes hoffe ich sehr, dass Sie Ihrer Leserschaft noch lange erhalten bleiben.
Ihr Werner F. Becker
Anmerkung zur Korrespondenz mit den NachDenkSeiten
Die NachDenkSeiten freuen sich über Ihre Zuschriften, am besten in einer angemessenen Länge und mit einem eindeutigen Betreff.
Es gibt die folgenden E-Mail-Adressen:
Weitere Details zu diesem Thema finden Sie in unserer „Gebrauchsanleitung“.
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
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