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Titel: Bundeswehr im Inland: Das neue „Territoriale Führungskommando“
Datum: 27. September 2022 um 12:35 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Innere Sicherheit
Verantwortlich: Tobias Riegel
Ein neues Kommando der Bundeswehr soll die Führung der Streitkräfte im Inland „bündeln“, nun wurde es in Dienst gestellt: Kritiker wenden ein, hier würde Militärisches mit Zivilem auf gefährliche Weise vermischt. Die Militarisierung des Inlands hatte bereits mit der Corona-Politik sehr zugenommen. Von Tobias Riegel.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
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Das Verteidigungsministerium hat entschieden, die Führung der Streitkräfte im Inland in einem neuen Kommando zu bündeln, wie Medien berichten – angeblich als „Reaktion auf die veränderte Sicherheitslage nach dem russischen Angriff in der Ukraine“. Die zentrale Befehlsstelle des Territorialen Führungskommandos wurde am Montag in Dienst gestellt. Befehlshaber dieses neuen Führungskommandos wird laut den Berichten der Offizier Carsten Breuer, der bereits den Corona-Krisenstab im Kanzleramt unter Olaf Scholz geleitet hat.
„Nicht mehr ganz Frieden, noch nicht ganz Krieg“
Breuer will die Reaktionsfähigkeit der Bundeswehr im Inland auf eine „gezielte Destabilisierung“ zügig verbessern. Eine „hybride Einflussnahme auf die Sicherheitsarchitektur Deutschlands, also dieser Zustand, bei dem man sagen muss, das ist nicht mehr ganz Frieden, aber es ist auch noch nicht ganz Krieg“, sei der „worst case“ für das Kommando, sagte der Generalleutnant laut Medien. Diese sehr ungenaue Definition lässt den Verantwortlichen natürlich viel Gestaltungsspielraum.
Norbert Häring hat zu den Plänen für das Kommando bereits im August geschrieben:
„Dieses „TerrFüKdoBw“ soll – was in Wahrheit so gar nichts mit dem Ukrainekrieg zu tun hat – alle derzeitigen und möglichen künftigen zivilen und militärischen Inlandsaufgaben der Bundeswehr vermischen. Es soll verantwortlich sein „für die operative Führung nationaler Kräfte im Rahmen des Heimatschutzes, einschl. der Amts- und Katastrophenhilfe sowie der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit“. Es soll für die Organisation nationaler Verlegungen von eigenen und Bündnistruppen gemäß den Planungen der NATO zur Landes- und Bündnisverteidigung ebenso zuständig sein wie für Katastrophenschutz und – jetzt kommt’s – Pandemiebekämpfung.“
Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten unterstreicht auch der Chef Breuer:
„Den Wert dieses Kommandos macht eine ununterbrochene, robuste Führungsfähigkeit über das gesamte Intensitätsspektrum hinweg aus, – vom Frieden, von subsidiären Hilfseinsätzen der Streitkräfte über den Spannungs- und Verteidigungsfall bis hin zum Krieg.“
Soldaten gegen „Propaganda“?
Als „hybride Kriegsführung“ definiert das Verteidigungsministerium in gefährlich unscharfer Weise, „wenn gegnerische Mächte auf eine Kombination aus klassischen Militäreinsätzen, wirtschaftlichem Druck, Hackerangriffen auf die Infrastruktur bis hin zu Propaganda in Medien und sozialen Netzwerken setzen“ würden. „Dieses zu beherrschen, und zwar in der gesamten Bandbreite, das macht den Kern dieses Kommandos aus“, so Breuer. Sollen also Soldaten künftig unter anderem auch „Propaganda in Medien und sozialen Netzwerken“ in Deutschland als solche definieren und diese dann „beherrschen“?
Das neue Territoriale Führungskommando beinhaltet laut Medien die „operative Führung der Kräfte“ beim Heimatschutz – darunter Heer, Luftwaffe, Marine, Sanitätsdienst und Cyber-/Informationsraum. Dazu würden auch Amts- und Katastrophenhilfe, hybride Bedrohungslagen, die zivil-militärische Zusammenarbeit und „die Koordination des Aufmarsches verbündeter Kräfte in Deutschland“ oder die Verlegung über Deutschland gehören. Rund 550 Soldaten und 250 Zivilisten würden diese Aufgaben übernehmen und sollen rund um die Uhr in einer Operationszentrale im Einsatz sein. Informationen der Bundeswehr zu den Plänen finden sich unter diesem Link, der entsprechende „Tagesbefehl“ findet sich unter diesem Link.
Was sagt das Grundgesetz zu Inlandseinsätzen?
Das Grundgesetz regelt Einsätze der Bundeswehr im Inland folgendermaßen:
„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 87a
(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.
(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.“
Den dort erwähnten Artikel 91 kann man hier nachlesen:
„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 91
1. Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes anfordern.
2. Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und Satz 2 bleiben unberührt.“
Bereits 2012 meldeten Medien:
„Karlsruhe erlaubt bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Innern: Das Verfassungsgericht relativiert das Verbot eines Einsatzes militärischer Kräfte im Inland. Unter strengen Auflagen darf die Bundeswehr nun gegen Terroristen vorgehen.“
Gewöhnung an Militarisierung des Inlands durch Corona-Politik
Die Corona-Politik hat viele Bürger bereits an eine bis dahin ungewöhnliche Präsenz der Bundeswehr im Inland gewöhnt: Der Corona-Krisenstab wurde, wie gesagt, dem Soldaten Breuer unterstellt, Bundeswehrflugzeuge transportierten mit großem Medienecho Kranke, in Impfzentren traf man nun auf Soldaten. Und die Informationsstelle Militarisierung meldete schon 2020:
„Nachdem es über den Sommer sträflich versäumt wurde, die Gesundheitsämter mit Kapazitäten zur Bewältigung der Cornoakrise (sic) auszustatten, steigt die Zahl der dort eingesetzten BundeswehrsoldatInnen ständig. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland liefert die neuesten Zahlen: ‚Die Bundeswehr hat inzwischen etwa 5000 Soldaten zur Unterstützung von Ländern und Kommunen in der Corona-Pandemie im Einsatz‘.“
Vorbereitung auf Anti-Sanktions-Proteste?
Wurden die wahrscheinlich noch zunehmenden Proteste gegen die Sanktionspolitik bereits so weit als Ausdruck von „Putins Propaganda“ diffamiert, dass sie offiziell als „hybride Kriegsführung“ ausländischer Mächte (oder deren ausführende „nützliche Idioten“) gegen „die Demokratie“ klassifiziert und verfolgt werden können? Einige Artikel zu dem offiziellen Bestreben, die Proteste gegen die selbstzerstörerische und bezüglich des Kriegsverlaufs unwirksame Sanktionspolitik bereits im Vorfeld zu dämonisieren, finden sich unter diesem Text.
Hilfe durch die Bundeswehr etwa bei Naturkatastrophen muss meiner Meinung nach ohne viel Bürokratie möglich sein. Penibel sollte aber darauf geachtet werden, dass nicht die Grenzen zwischen solcher Hilfe einerseits und militärischen Inlandseinsätzen andererseits (etwa der „Beherrschung“ von ungenügend definierten „hybriden Angriffen“) verwischt werden – damit sich die Macht der Bundeswehr nicht irgendwann gegen berechtigte Proteste der eigenen Bevölkerung richten kann.
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