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Titel: Berliner Landgericht verurteilt „BILD am SONNTAG“ zu Gegendarstellung: „Lafontaine lügt nicht!“
Datum: 8. September 2005 um 15:19 Uhr
Rubrik: Aufbau Gegenöffentlichkeit, einzelne Politiker/Personen der Zeitgeschichte, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech, Wahlen
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Wie eine ausgelagerte Wahlkampagentur der CDU trommeln BILD und BILD am SONNTAG seit Monaten für den Wechsel, nahezu täglich erscheinen redaktionell verpackte unbezahlte Werbeanzeigen für Angela Merkel. Weil paradoxerweise gerade die Linkspartei eine schwarz-gelbe Mehrheit verhindern könnte, wird vor allem deren Spitzenkandidaten Oskar Lafontaine seine persönliche und politische Glaubwürdigkeit abgesprochen, bis hin zum Vorwurf der Lüge. Jetzt wurde der BamS gerichtlich auferlegt, auf ihrer ersten Seite abzudrucken: „Lafontaine lügt nicht!“
Lafontaine besitze eine pompöse Villa, er urlaube luxuriös in einer Mittelmeer-Finca, er speise und trinke gerne fürstlich, er beziehe über einhunderttausend Euro Pension, er lasse sich seine Wahlkampfhelferin vom Staat bezahlen usw. Das alles, um ihn als „Luxus-Linken“ abzustempeln, der Arbeitnehmerinteressen glaubwürdig nicht vertreten könne und dessen Hauptforderungen nach mehr sozialer Gerechtigkeit aufgrund seines Einkommens und seines gehobenen Lebenswandels unglaubwürdig seien.
BILD am SONNTAG setzte am 28. August 2005 noch einen drauf und wollte ihm eine „Privatjet“- Affäre anhängen. Für den Transport aus seinem Ferienort zu einem BamS-Wähler-Forum habe Lafontaine zur Bedingung gemacht, einen zehntausende Euro teuren Privatjet zur Verfügung gestellt zu bekommen. Als Lafontaine in seiner Rede auf dem Parteitag der Linkspartei sagte, es sei eine „Lüge“, dass er für ein Interview mit dieser Zeitung „einen Privatjet angefordert“ habe, warf ihm BamS-Chefredakteur Claus Strunz vor, die Unwahrheit zu sagen. An Hand eines „Protokolls“ des BamS- Parlamentskorrespondenten Bernhard Kellner über dessen Telefonate mit einer Mitarbeiterin von Lafontaine sollte belegt werden, dass BamS niemals ein Privatflugzeug für die Anreise und die anschließende Rückreise zu dem BamS-Termin angeboten habe. Im Gegenteil, die Teilnahme Lafontaines sei an dessen Forderung nach einem Privatjet gescheitert. In einer Presseerklärung teilt die WASG nunmehr mit, dass Bild am Sonntag vom Berliner Landgericht „verurteilt (wurde), auf Seite 1 eine Gegendarstellung unter dem Titel “Lafontaine lügt nicht!” und mit folgendem weiteren Wortlaut zu veröffentlichen: “In der ‘BILD am SONNTAG’ vom 28.08.2005 wurde auf der Titelseite unter der Überschrift ‘PRIVATJET-AFFÄRE. Lafontaine lügt!’ behauptet, ein ‘Protokoll der Privatjet-Affäre’ würde belegen, dass ich die Unwahrheit gesagt hätte. Dies ist falsch…” Und weiter: „Auf Seite 2 muss die BILD am Sonntag dann u.a. folgende Richtigstellung von Oskar Lafontaine zu dem vom BamS-Korrespondenten Bernhard Kellner erstellten “Privatjet-Protokoll” abdrucken: “Herr Kellner erklärte mir bei dem Gespräch Mitte Juli 2005, die BamS werde den Flug organisieren und erforderlichenfalls eine Privatmaschine chartern. Im August 2005 teilte Herr Kellner meiner Mitarbeiterin telefonisch mit, dass ein Privatflug zu teuer würde. Meine Mitarbeiterin hat in keinem der Gespräche mit Herrn Kellner für mich einen Privatjet gefordert. Ebensowenig habe ich eine solche Forderung gestellt.”
Auf diese Gegendarstellung darf man aber vor dem Wahltag nicht mehr rechnen, denn die BamS wird den Rechtsstreit weiter treiben. Nach dem 18. September ist aber eine Richtigstellung weitgehend belanglos, denn die Vorwürfe gegen Lafontaine hatten ja nur den Sinn, die Wahlchancen des Spitzenkandidaten der Linkspartei zu schädigen.
Wir berichten auf den NachDenkSeiten über diesen Vorgang, weil zwar etliche Medien über die Vorwürfe der BamS berichtet und sich viele Leute über Lafontaine empört haben, seine vor Gericht erwirkte Gegendarstellung jedoch weitgehend totgeschwiegen wird.
Quelle: WASG Harburg
Quelle: Yahoo News
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