Startseite - Zurück - Drucken
NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Ein politischer Kuhhandel auf Kosten der Hartz-IV-Bezieher/innen
Datum: 1. März 2011 um 8:57 Uhr
Rubrik: Bundesverfassungsgericht, Verfassungsgerichtshof, Hartz-Gesetze/Bürgergeld, Sozialstaat
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Der faule Kompromiss von CDU/CSU, FDP und SPD entspricht dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9.2.2010 nicht. Von Christoph Butterwegge
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Berechnung der Regelsätze bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) am 9. Februar 2010 für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und verpflichtete die Bundesregierung, bis zum 31. Dezember desselben Jahres eine gesetzliche Neuregelung zu treffen, die auf einer transparenten und nachvollziehbaren Berechnung basieren sowie für Kinder ausreichend Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten schaffen sollte. Diese Gerichtsentscheidung (Az.: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09) war ein Meilenstein im Kampf gegen Hartz IV, weil zum ersten Mal die Gewährleistung eines „menschenwürdigen Existenzminimums“ als Aufgabe und Auftrag des Sozialstaates aus Art. 1 Abs. 1 (Unantastbarkeit der Würde des Menschen) und Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsgebot) hergeleitet wurde. Sie bestätigte höchstrichterlich, dass die bisher gültigen Regelsätze nach vorgegebenen politischen Kriterien und damit willkürlich festgelegt worden waren, ohne den Anspruch der Hilfebedürftigen an einer menschenwürdigen Existenz ausreichend zu berücksichtigen.
Bundessozialministerin Ursula von der Leyen nutzte die durch das Verfassungsgerichtsurteil entstandene Lage, um außer einer Neuberechnung der Regelsätze, die jetzt als „Regelbedarfe“ bezeichnet werden, weitere im Gesetzestext stehende Schlüsselbegriffe zu modernisieren – so heißen die Hilfebedürftigen nunmehr „Leistungsberechtigte“ – und inhaltliche Veränderungen vorzunehmen, die teilweise Verbesserungen für Hartz-IV-Bezieher/innen und teilweise Verschärfungen der für sie geltenden Bestimmungen darstellen. Das vom Bundestag beschlossene Regelbedarf-Ermittlungsgesetz entsprach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht einmal ansatzweise. So war die dort beschlossene Erhöhung des sog. Eckregelsatzes für alleinstehende Erwachsene um 5 EUR pro Monat kaum mehr als ein Almosen und weniger als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Folgerichtig sprachen Betroffene, die sie als eine weitere Demütigung und Erniedrigung empfanden, abschätzig von „Hartz IV plus 5“. Denn auch mit 364 EUR kann man in unserer Wohlstands- und Konsumgesellschaft keinesfalls menschenwürdig leben, sich weder gesund ernähren noch sich gut kleiden und erst recht nicht am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben.
Die entscheidende Forderung des Bundesverfassungsgerichts, den Hartz-IV-Bezieher(inne)n ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ zu gewähren, wurde nicht erfüllt, sondern einfach ignoriert. Wieder entsprangen die von der Regierungskoalition getroffenen Entscheidungen reiner Willkür und waren der Haushaltslage angepasst, hatten aber mit der Lebenswirklichkeit der Armen nicht das Geringste zu tun. So strich man den Hartz-IV-Empfänger(inne)n die ihnen bisher für Tabakwaren und alkoholische Getränke zugestandenen 19,10 EUR pro Monat mit der Begründung, diese Güter gehörten nicht zum Grundbedarf. Hierdurch sinkt der Lebensstandard der Betroffenen und wächst die Gefahr ihrer sozialen Ausgrenzung weiter, denn zu rauchen oder mal ein Bier zu trinken gehört zur Alltagsnormalität in unserer Gesellschaft. Da aber kein Langzeitarbeitsloser wegen des sonntäglichen Koalitionsbeschlusses zum Nichtraucher wird, müssen die Betroffenen das Geld für Zigaretten an einer anderen Stelle einsparen, was ihre soziale Ausgrenzung weiter verstärkt.
Korrigiert werden sollte nach dem BVerfG-Urteil auch, dass Kinder mit 60 Prozent des Erwachsenenregelsatzes abgefunden wurden, wenn sie jünger als 6 Jahre waren, mit 70 Prozent, wenn sie 6 bis 13 Jahre alt waren, und mit 80 Prozent, wenn sie 14 Jahre und älter waren. Das BVerfG erkannte im Unterschied zur Bundesregierung explizit an, dass Kinder keine Erwachsenen „im Miniformat“ sind, sondern spezifische Bedarfe haben. Kinder wachsen eben noch, weshalb sie häufiger Kleidung und neue Schuhe brauchen. All das blieb so lange unberücksichtigt, wie man vom Erwachsenen-Regelsatz einfach bloß einen bestimmten Prozentsatz für die Kinder vorsah.
Ursula von der Leyen, persönlich in Karlsruhe anwesend, hat unmittelbar nach der Urteilsverkündung dort statt einer notwendigen Erhöhung der Regelsätze für Kinder die zusätzliche Einführung von Sach- bzw. Dienstleistungen ins Gespräch gebracht. Gutscheine und die Bildungschipkarte bestimmten denn auch monatelang die öffentliche Debatte darüber. Dahinter steckte die Unterstellung, dass eine Regelsatzerhöhung bei vielen Kindern aus Hartz-IV-Familien gar nicht ankomme, weil die Eltern das Geld für ihre eigene Bedürfnisbefriedigung ausgeben würden. Zwar mag es tatsächlich den einen oder anderen Vater geben, der sich lieber einen Flachbildschirm kauft, als das zusätzliche Geld seinen Kindern zugute kommen zu lassen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch übereinstimmend ergeben, dass sich die meisten Eltern das letzte Hemd ausziehen würden, bevor sie ihre Kinder spüren ließen, wie arm die Familie ist. Mit den seltenen Ausnahmefällen vergnügungssüchtiger Familienväter zu begründen, dass keine Erhöhung der Kinderregelsätze stattfinden sollte, womit alle übrigen Eltern und Kinder völlig schuldlos benachteiligt wurden, war perfide. Übrigens landen auch Subventionen, die man Unternehmern zahlt, oft nicht dort, wo sie ankommen sollten. Das hat aber m.W. bisher nie dazu herhalten müssen, die Forderung nach einem Ende aller Subventionen für Unternehmen zu legitimieren.
Gemäß der Neuberechnung überhaupt nicht erhöht wurden die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche, was im Grunde auf eine Kürzung hinauslief, weil ihre Anpassung ebenso wie die der Erwachsenen künftig nicht mehr zum 1. Juli eines jeden Jahres, sondern bereits zum 1. Januar erfolgt und für das Jahr 2011 ganz entfiel. Stattdessen will man den Kindern ein „Bildungspaket“ im Wert von 250 EUR pro Jahr zukommen lassen. Hierin eingeschlossen sind allerdings 100 EUR des „Schulbedarfspakets“, das nunmehr bezeichnenderweise eigens beantragt werden muss und in zwei Raten ausgezahlt wird, sowie 30 EUR, die für eintägige Klassenfahrten und Ausflüge vorgesehen und bisher im Regelsatz enthalten waren. Deshalb stellt das von der zuständigen Bundesministerin wochenlang gefeierte Bildungspaket nicht bloß ein soziales Placebo, sondern auch eine politische Mogelpackung dar. Was sind schon 10 EUR pro Monat mehr für ein Kind? Man kann damit zwar z.B. Mitglied in einem Sportverein werden, sich von den im Regelsatz vorgesehenen dürftigen Mitteln aber kaum die dafür nötigen Ausrüstungsgegenstände (Fußballschuhe o.Ä.) kaufen. Auch die Ausgabe von „personalisierten Gutscheinen“ für „Bildungs- und Teilhabebedarfe“, etwa künstlerischen oder Nachhilfeunterricht, ist keine Lösung des Problems, weil sie einer Gängelung der Hartz-IV-Bezieher/innen durch Politiker/innen gleichkommen, die sonst immer „Wahlfreiheit“ für die Bürger/innen fordern, sowie letztlich eine weitere Einschränkung des Handlungsspielraums von Armen darstellen. Denn wenn diese einen Gutschein im Geschäft einlösen, müssen sie sich als Transferleistungsempfänger „outen“. Mit der Würde des Menschen, die unsere Verfassung in Artikel 1 des Grundgesetzes zum obersten Wert erklärt, ist das genauso wenig vereinbar wie der Zwang, betteln zu gehen. Statt der sonst viel beschworenen „Eigenverantwortung“ wird für Hartz-IV-Bezieher/innen offenbar Unmündigkeit zum erklärten Ziel. Das Geld, das die Armen bekommen, reicht übrigens gar nicht aus, um einen Missbrauch im großen Stil zu befürchten, denn auch Arme müssen sich ja Kleidung und etwa zu essen kaufen.
Aufgrund des Regierungswechsels in Nordrhein-Westfalen, wo die SPD-Politikerin Hannelore Kraft bei Stimmenthaltung der LINKEN am 14. Juli 2010 zur ersten Ministerpräsidentin des Landes gewählt worden war, damit Jürgen Rüttgers (CDU) abgelöst und ein rot-grünes Minderheitskabinett gebildet hatte, fand das Regelbedarfsermittlungsgesetz am 17. Dezember 2010 im Bundesrat keine Mehrheit. Die sehr zähen, schwierigen und langwierigen Verhandlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat bzw. der für Hartz IV zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe begannen kurz vor Weihnachten (mit Plätzchen, die Frau von der Leyen gebacken hatte und medienwirksam verteilte) und scheiterten in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2011, also genau ein Jahr nach der Urteilsverkündung.
Während der von Ursula von der Leyen auf der Regierungsseite und Manuela Schwesig auf Seiten der sog. A-Länder geführten Verhandlungen einigte man sich, den Empfängerkreis des „Bildungspaketes“ auf die Kinder der Bezieher/innen von Kinderzuschlag und Wohngeld auszuweiten und seine Organisation – wie es die SPD verlangte – nicht den Jobcentern, sondern den Kommunen zu übertragen. Zunächst war geplant gewesen, dass über die Vergabe bzw. Ausgestaltung der Bildungs- und Teilhabegutscheine sog. Familienlotsen in den Jobcentern entscheiden sollten, was diese zweifellos überfordert hätte.
Gutscheine diskriminieren nicht bloß Hartz-IV-Bezieher/innen bzw. deren Nachwuchs, weil als solche bei jedem Theater- oder Schwimmbadbesuch kenntlich machen, sondern disziplinieren sie auch und diktieren ihnen, wofür Transfers zu verwenden sind – wenn das nicht sogar der heimliche Kardinalzweck des besagten Gutscheinsystems für seine Hauptprotagonist(inn)en ist. Warum soll eine alleinerziehende Mutter im Hartz-IV-Bezug, die am 20. eines Monats kein warmes Essen mehr auf den Tisch bringt, weil das Geld für den Supermarkteinkauf nicht reicht oder ihr aufgrund unbezahlter Rechnungen der Strom bzw. das Gas abgestellt wurde, das ihren Kindern zugedachte Geld eigentlich nicht für Nahrungsmittel oder für die Begleichung ihrer Schulden bei den Stadtwerken, sondern für Museumsbesuche oder die Musikschule ausgeben? Wenigstens diese Entscheidung selbst treffen zu können, macht doch ihre Menschenwürde aus und ist der Inbegriff von Eigenverantwortung!
Dass die CDU/CSU/FDP-Koalition die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder entgegen den öffentlichen Erwartungen überhaupt nicht anheben, sie vielmehr auf Drängen der zuständigen Ministerin Ursula von der Leyen mit einem „Bildungs- und Teilhabepaket“ als sozialem Trostpflaster abfinden wollte, war ein weiterer sozialpolitischer Skandal. Grundsätzlich müsste stärker als bisher in unsere soziale Infrastruktur allgemein und besonders die Betreuungsinfrastruktur für Kinder investiert werden, die vor allem gegenüber den skandinavischen Ländern einen großen Nachholbedarf aufweist. In den dortigen Gemeinschaftsschulen, die Kinder bis zur 10. Klasse gemeinsam unterrichten, existieren nicht bloß mehr Lehrer/innen, sondern auch Sozialarbeiter und Psychologinnen. So kommen Aufwendungen für die Hilfe und die Betreuung auch bei den sozial benachteiligten Kindern an. Und gerade für die ist es ja besonders wichtig, dass sie in Ganztagsschulen ein warmes Mittagessen, Förderunterricht und kulturelle Angebote bekommen. Außerdem können die Eltern, besonders alleinerziehende Mütter, in jener Zeit, in der ihre Kinder betreut werden, vollzeiterwerbstätig sein und sich entsprechend quasi aus der Armut heraus arbeiten.
Darüber hinaus brauchen die sozial benachteiligten und bedürftigen Familien allerdings auch mehr finanzielle Mittel zu ihrer freien Verfügung, denn das meiste, was man bei uns zum Leben braucht, bekommt man nur gegen Bares. So zu tun, als lägen die sozialen Defizite bloß auf dem Gebiet der Beteiligungs-, nicht aber der Verteilungsgerechtigkeit, wäre verkürzt. Denn heute ist das Geld in fast allen Lebensbereichen so wichtig wie noch nie, und es ist auch so ungleich verteilt wie noch nie. Wer die Armut bekämpfen will, kommt an einer Umverteilung von Einkommen, Vermögen und Arbeit nicht vorbei.
Statt das „unechte“, d.h. nur von der knappen CDU/CSU/FDP-Mehrheit im Vermittlungsausschuss getragene Verhandlungskonzept aufgrund der dieser Koalition im Bundesrat für eine Beschlussfassung fehlenden Stimme durchfallen zu lassen, einigten sich der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck als Verhandlungsführer der SPD-geführten Länder sowie seine beiden Amtskollegen Wolfgang Böhmer (Sachsen-Anhalt) und Horst Seehofer (Bayern) für die unionsgeführten Länder am 11. Februar 2011 kurzfristig auf eine neuerliche Anrufung des Vermittlungsausschusses. Dessen neuerliche Verhandlungen begannen kurz darauf, standen unter der Federführung der genannten Ministerpräsidenten und fanden diesmal unter Ausschluss der (Medien-)Öffentlichkeit statt und endeten in der Nacht vom 20. auf den 21. Februar 2011.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten eine Anhebung des Regelsatzes auf 370 EUR gefordert, konnten sich aber damit nicht durchsetzen, was die Bündnisgrünen veranlasste, den Verhandlungstisch kurz vor Schluss zu verlassen. Es bleibt nunmehr bei der geplanten Erhöhung des Regelsatzes um 5 EUR rückwirkend zum 1. Januar 2011. Am 1. Januar 2012 soll es eine weitere Regelsatzerhöhung um 3 EUR geben. Bei diesem faulen Kompromiss handelt es sich um einen Kuhhandel auf Kosten der Hartz-IV-Betroffenen. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte (Bedarfs-)Gerechtigkeit beim Regelsatz gibt es nicht auf Raten.
Zu fragen bleibt, warum sich die Bundesregierung so schwer mit einer Anpassung der Regelsätze an die gestiegenen Lebenshaltungskosten tat. Die etablierten Parteien halten seit jeher das sog. Lohnabstandsgebot hoch und interpretieren es so, dass die Sozialleistungen für Familien niedrig bleiben müssen, damit Beschäftigte mit mehreren Kindern ein höheres Einkommen haben. Deshalb werden Sozialleistungen den steigenden Lebenshaltungskosten möglichst gar nicht oder nur sehr zögerlich angepasst. Umgekehrt müssten die Löhne steigen, damit die Sozialleistungen nicht sinken. Die einzig richtige Konsequenz aus dem Karlsruher Urteil wäre deshalb ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, will man dem „Lohnabstandsgebot“, das aus einer Zeit ohne breiten Niedriglohnsektor mit Hungerlöhnen stammt, Genüge tun. Denn bloß wenn das Lohn- und Gehaltsniveau stabilisiert wird, macht ein solches Postulat überhaupt Sinn, ohne dass die Menschenwürde der Sozialleistungsbezieher/innen auf der Strecke bleibt.
Schaut man genau hin, trägt der Kompromiss dem Karlsruher Urteilsspruch nicht einmal ansatzweise Rechnung. Vielmehr wird Hartz IV in Bezug auf die Grundsicherungsbezieher(inne)n drohenden Sanktionen, die Möglichkeit der Pauschalierung von Unterkunftskosten durch die Kommunen, die Gewährung von Darlehen, die Aufrechnung von behördlichen Ansprüchen sogar weiter verschärft, sodass man ohne Übertreibung von „Hartz V“ sprechen kann. Obwohl der Eckregelsatz (für alleinstehende Erwachsene) geringfügig erhöht wurde und Kinder nunmehr „Bildungs- und Teilhabegutscheine“ erhalten, hat sich das BVerfG-Urteil als sozialpolitischer Pyrrhussieg erwiesen und führte der juristische (Teil-)Erfolg der Kläger/innen nicht zur Weiterentwicklung, vielmehr zu einer Bankrotterklärung des Sozialstaates.
Literatur:
Prof. Dr. Christoph Butterwegge, geb. 1951, lehrt seit 1998 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln.
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=8520