Startseite - Zurück - Drucken
NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Einseitige Gedenkkultur zum 17. Juni: Die vergessene Repression bei Streiks und Volksaufständen im Westen Deutschlands
Datum: 17. Juni 2022 um 8:37 Uhr
Rubrik: Erosion der Demokratie, Gedenktage/Jahrestage, Innere Sicherheit, Strategien der Meinungsmache
Verantwortlich: Florian Warweg
Mit besonderer Vehemenz wird in diesem Jahr an den „Arbeiteraufstand des 17. Juni 1953“ und dessen Niederschlagung durch sowjetische Truppen erinnert. Doch auch in der westlichen Besatzungszone schickten Briten und US-Amerikaner Panzer bei Protesten und Streiks. Nur fand dies kaum Eingang in die Geschichtsbücher und Erinnerungskultur. Von Florian Warweg.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Podcast: Play in new window | Download
1952 erklärte der Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Hans Carl Nipperdey, welcher zuvor bereits Karriere als Arbeitsrechtler im „Dritten Reich“ gemacht hatte und Mitautor des „Arbeitsordnungsgesetzes“ von 1934 war, alle Formen des politischen Streiks in der Bundesrepublik für illegal. Das entsprach dem Gedankengut, das Nipperdey bereits während seiner Zeit als Nazi-Jurist vertreten hatte, als er von der Pflicht des „Gefolgsmannes gegenüber dem Gefolgschaftsführer“ sprach.
Dieses bis heute in der EU einzigartige Verbot hat seinen Ursprung unter anderem in dem einzigen Generalstreik, der im Herbst 1948 die „Westzone“ erschütterte. Die damalige Protestwelle wurde von den Alliierten ähnlich beantwortet wie der 17. Juni 1953. Mit einem Unterschied: Im Gegensatz zu den Ereignissen von 1953 in der sowjetischen Zone griff die US-amerikanische Besatzungsmacht sofort ein.
Panzer, Maschinengewehre und Bajonette gegen protestierende Arbeiter in Stuttgart
Ein frühes Zentrum der Proteste, die zum Generalstreik führten, war die Stuttgarter Industrieregion. Dort war es am 28. Oktober 1948 nach Streiks und Protesten für Preisregulierung, Lohnerhöhung und politischer Mitbestimmung zu schweren Unruhen gekommen, die die US-Besatzungstruppen niederschlugen. Laut einem damaligen Bericht der New York Times kamen dabei 12 schussbereite Panzer und eine mit Maschinengewehren und Tränengas ausgerüstete Kompanie der US-Streitkräfte zum Einsatz. Auf beiden Seiten gab es Verletzte.
Die Losungen bei den Protesten in Stuttgart lauteten unter anderem „Wir wollen leben, nicht vegetieren!“ und „Fort mit Professor Erhard!“. Die Demonstranten trugen zudem einen Galgen, an dem ein Schild befestigt war mit der kaum verhohlenen Drohung: „Weg mit dem Preiswucher – oder …!“ Der Stuttgarter Gewerkschaftsvorsitzende Hans Stetter hielt die einzige Rede auf der Protestveranstaltung und erklärte:
„Was wir verlangen ist eine planmäßig gelenkte Wirtschaft mit staatlich kontrollierten Preisen. Wir fragen, wo bleibt der demokratische Gedanke, wenn die amerikanische Besatzungsmacht die Außerkraftsetzung der Bestimmungen über das Mitbestimmungsrecht in wirtschaftlichen Fragen anordnet.“
Der Militärgouverneur der US-amerikanischen Besatzungszone, General Lucius Clay, verhängte in Reaktion auf die Vorfälle umgehend eine Ausgangssperre und sprach von einer „kommunistischen Verschwörung.“ Presseberichte der damaligen Zeit sprechen von 50.000 bis 90.000 Teilnehmern an den Protesten.
In der CDU-Zeitung „Neue Zeit“ vom 29. Oktober 1948 heißt es dazu:
„Den amerikanischen Militärpolizisten gelang es mit aufgepflanztem Seitengewehr und Tränengas, die Stuttgarter Einkaufsmeile bis 17 Uhr zu räumen. Dabei kam es wiederholt zu tätlichen Angriffen. Militärgouverneur Clay hatte sich, als er anordnete, mit Panzern gegen die Demonstranten in Stuttgart vorzugehen, zu einem außerordentlichen, bis dahin für Westdeutschland beispiellosem Vorgehen entschlossen.“
Die Räumung des ebenfalls von Arbeitern besetzten Bahnhofsvorplatzes in Stuttgart traf auf noch mehr Widerstand. Dabei sollen vereinzelt auch US-Soldaten aus der Menge heraus niedergestochen worden sein. Hier setzten die US-Amerikaner neben Panzern und Tränengas zusätzlich noch eine Kavallerieeinheit ein.
Die Stuttgarter Nachrichten berichten am 30. Oktober 1948 von einer „unbefristeten Ausgangssperre“:
„General Clay ließ für Stuttgart eine zeitlich unbefristete Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr morgens verhängen. Die war ernst gemeint. Drei Tage nach den „Vorfällen“ hatten sich 38 Personen vor dem Schnellgericht der amerikanischen Militärregierung zu verantworten.“
Im Falle des 17. Juni hatten die sowjetischen Truppen, im Gegensatz zu den US-Besatzern, zunächst eine Woche die Entwicklungen und Unruhen abgewartet, bevor die Panzer zum Einsatz kamen. Dann allerdings mit zahlreichen Todesopfern, die es in dieser Form nach aktuellem Wissenstand bei der Niederschlagung in der Westzone nicht gab.
Hintergrund der Proteste und des Generalstreiks in der Westzone
Im Zuge der Wirtschafts- und Währungsreform vom 20. Juni 1948 unter Leitung von Ludwig Ehrhard (damals Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsrats der Westzone) kam es zu massiven Preiserhöhungen von bis 200 Prozent, bei Lebensmitteln wie Eiern erreichte die Steigerungsrate sogar 2.000 Prozent. Diese führte in Folge zu einer stark gesunkenen Lohnquote. So kam es nach verschiedenen Gewerkschaftsaufrufen im Jahr 1948 fortlaufend zu mehreren großen Demonstrationen in vielen Städten der sogenannten Bizone Deutschlands (britisches und US-amerikanisches Besatzungsgebiet). Endgültige Planungen für einen Generalstreik begannen am 26. Oktober 1948. Als Starttermin einigte man sich auf den 12. November 1948.
Dies führte in Folge zu einem beachtlichen Treppenwitz der deutschen Nachkriegsgeschichte. Es waren die Protestierenden und Gewerkschaften im Westen, die nun vehement im Zuge des Generalstreiks Verstaatlichung und Demokratisierung der Betriebe sowie Etablierung einer Planwirtschaft forderten:
Die Forderungen umfassten unter anderem folgende Punkte:
- Planung und Lenkung im gewerblich-industriellen Sektor, insbesondere für Rohstoffe, Energie und Kredite sowie für den Außenhandel und den Großverkehr.
- Überführung der Grundstoffindustrie und Kreditinstitute in Gemeineigentum.
- Demokratisierung der Wirtschaft und gleichberechtigte Mitwirkung der Gewerkschaften in allen Organen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung.
Über neun Millionen Teilnehmer am Generalstreik
Insgesamt nahmen an dem Generalstreik über 9,2 Millionen Arbeitnehmer aus Industrie, Handwerk, Handel und Verkehrswesen teil. Dies entsprach 79 Prozent der damals 11,7 Millionen Beschäftigten in der US-amerikanischen und britischen Besatzungszone.
Und während man 1953 in der DDR von „westlichen und faschistischen Agenten“ sprach, verkündete das US-Oberkommando in Frankfurt am Main, ähnlich wie bei den Vorfällen im Oktober in Stuttgart, hinter der Protestwelle ständen „kommunistische Elemente“.
In der französischen Besatzungszone wurde nicht gestreikt. Doch dies geschah nicht etwa, weil sich die dortigen Gewerkschaften und Arbeiter dagegen ausgesprochen hätten, sondern weil der französische Militärgouverneur unter Androhung drakonischer Strafen jede Form von Streik verboten hatte.
Weitere niedergeschlagene Proteste in der Westzone
Der Generalstreik von 1948 hatte zudem einige Vorläufer, über die in der westdeutschen Geschichtsschreibung ebenso wenig zu lesen ist.
Ein Jahr zuvor war ein großer Bergarbeiterstreik in der Bizone mit der zentralen Forderung nach Enteignung der „Kohlebarone“ beendet worden, indem man den Streikenden mitten im Hungerjahr 1947 die Lebensmittelrationen um die Hälfte kürzte.
In Hessen waren auf dem Höhepunkt der sogenannten Hungerkrise im Frühjahr 1947 Streiks und Proteste von der US-amerikanischen Militärregierung unter Androhung der Todesstrafe unterdrückt und verboten worden, ähnlich die Situation in Niedersachsen, dort setzten die britischen Besatzer umgehend gepanzerte Fahrzeuge gegen die Protestierenden ein.
Nicht zu vergessen ist der damalige Zeitgeist in der „Westzone“, bei dem selbst das Ahlener Programm der CDU, und das schon nach US-Intervention abgeschwächt, mit den Worten begann:
„Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden.“
US-Besatzungsdekret gegen demokratische Wahlentscheidungen
Die engen Grenzen der demokratischen Mitbestimmung auch im Westsektor zeigt beispielhaft der Fall der hessischen Verfassung auf. 1946 wollten die hessischen Abgeordneten die Verstaatlichung aller Schlüsselindustrien in ihre Verfassung schreiben. Doch war dies nicht im Interesse Washingtons.
Nach anfänglichen Überlegungen, dieses Vorhaben generell zu verbieten, ging man zu einer subtileren Taktik über. Der fragliche Paragraf 41 wurde auf Druck der USA aus der Verfassung herausgelöst und getrennt zur Abstimmung vorgelegt, in der Absicht, dass dieser dann die nötige Mehrheit verfehlt. Jedoch stimmten 70 Prozent für diesen “Verstaatlichungs-Paragrafen”.
Daraufhin wurde die von den Wählern mit großer Mehrheit beschlossene Verstaatlichung für den Montansektor, nun weniger subtil, per Besatzerdekret verboten.
Dieser massive Eingriff der US-Amerikaner in eine demokratische Grundsatzentscheidung findet sich genauso wenig in deutschen Schul- und Geschichtsbüchern wieder wie der zuvor genannte Generalstreik und die Niederschlagung der Arbeiterproteste in Stuttgart. Stattdessen verbleibt man bei einer schwarz-weißen Geschichtsschreibung, in der es Repression von Protesten und massive politische Einflussnahme durch die Besatzungsmacht ausnahmslos nur im Osten Deutschlands gegeben haben soll.
Titelbild: Stadtarchiv Stuttgart
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=84774