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Titel: Er wollte doch nur spielen. Gerechtigkeit für Andreas Scheuer!

Datum: 9. Mai 2022 um 13:00 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, einzelne Politiker/Personen der Zeitgeschichte, Lobbyismus und politische Korruption, Verkehrspolitik
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Die „Ausländermaut“ war Teil eines riesigen Komplotts zur Plünderung der Staatsfinanzen im Auftrag von Banken, Versicherungen und Bauindustrie. Wenn der Ex-Bundesverkehrsminister jetzt wegen einer möglicherweise einzigen von vielleicht hundert Lügen, Ausreden und Halbwahrheiten zum Werden und Scheitern des Projekts ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten ist, bedeutet das nicht, dass das deutsche Rechtssystem intakt ist. Eher beweisen die Vorgänge das Gegenteil, meint Ralf Wurzbacher.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Das wurde Anfang der Vorwoche bekannt. Es bestehe der Anfangsverdacht der uneidlichen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss, den die Opposition im Bundestag zur Aufarbeitung der Affäre um die vermasselte Pkw-Maut einberufen hatte, teilte ein Behördensprecher der Presse mit. Das Verfahren laufe seit dem 13. April und befasst sei damit die für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität zuständige Abteilung drei des Landeskriminalamts.

Das ist eine schöne Neuigkeit, die die Hoffnung nährt, der Rechtsstaat könnte auch jenen politischen Verantwortungsträgern Grenzen setzen, die sich im Schoße des Amtes und im vermeintlichen Dienst am und fürs Volk von geltenden Rechts- und Gerechtigkeitsmaßstäben entgrenzt glauben. Der CSU-Mann aus Passau hat diese Abgehobenheit von fast allem, was Anstand, Sitten, politische Hygiene und nicht zuletzt Gesetzbücher gebieten, wie vor ihm wohl kein anderer Bundesminister ausgelebt – und dies alles ohne erkennbare Regung von Scham den Menschen im Land und gegenüber sich selbst.

Freispruch mit Kratzern

Das, was ihm jetzt zur Last gelegt wird, ist angesichts des Berges seiner Verfehlungen, Vergehen, und sonstigen Zumutungen eine Petitesse. Scheuer soll gelogen haben, als es im höchsten deutschen Parlament darum ging, Genese und Scheitern des maßgeblich auf seinem Mist gewachsenen Projekts „Ausländermaut“ aufzuarbeiten. Zur Erinnerung: Der Chef des einstigen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI, heute BMDV) hatte die Verträge mit den – später verhinderten – Betreiberfirmen Kapsch Traffic-Com und CTS Eventim ein halbes Jahr vor dem entscheidenden Votum des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Europarechtstauglichkeit des Vorhabens unterzeichnet. Im Juni 2019 kippte der EuGH den „diskriminierenden“ deutschen Sonderweg, mit dem Fahrer aus dem Ausland abkassiert und einheimische durch Senkung der Kfz-Steuer verschont werden sollten. Nur Stunden später annullierte das BMVI die Kontrakte mit der Projektgesellschaft Autoticket aus ordnungspolitischen Gründen und wegen vermeintlicher „Schlechtleistung“.

Dieser Vorgang, einen Deal ohne Rechtssicherheit klarzumachen, ist für sich schon ungeheuerlich, aber wieder nur ein kleiner Baustein eines viel größeren Machwerks aus „Ignoranz, Verantwortungslosigkeit, Bedenkenlosigkeit und Rechtsbruch“. Diese Worte wählten FDP, Grünen- und Linkspartei in ihrem Sondervotum der vor zehn Monaten zu Ende gegangenen parlamentarischen Untersuchung. Die Opposition hatte allerlei mehr zu beanstanden: kalkulierter Bruch von Haushalts- und Vergaberecht, diverse Täuschungsmanöver, mangelhafte Transparenz, mangelndes Regierungshandwerk, Verschweigen diverser Geheimtreffen mit Autoticket-Vertretern, die Nutzung privater E-Mail-Accounts zu Dienstzwecken, das Löschen von Handydaten oder die Weigerung, mit einem Sonderermittler zu kooperieren

Der mit der Mehrheit von Union und SPD beschlossene Hauptabschlussbericht lieferte dagegen einen „Freispruch“, mit Kratzern zwar, aber keinen so hässlichen, dass Scheuer eine erneute Kandidatur für den Bundestag hätte scheuen müssen. In den wurde er drei Monate später prompt wieder entsandt, per Direktmandat durch seine lieben Passauer Mitbürger.

Die Legende vom Bierzelt

Für die und alle übrigen Bajuwaren hat er die Pkw-Maut ja überhaupt erst auf die Beine gestellt beziehungsweise in den Sand gesetzt. So geht jedenfalls die Legende: Weil die fiesen Ösis von nebenan uns Deutsche auf Austrias Autobahnen per „Pickerl“ um ein paar läppische Euros erleichtern (aktuell 9,60 Euro in zehn Tagen), blies einst der frühere CSU- und bayerische Regierungschef Horst Seehofer zur Revanche. Dass lange davor mächtige Lobbyisten von Industrie, Banken und Versicherungen per Fratzscher-Kommission eine Mammutreform zum Umbau der Fernstraßenverwaltung ausgeheckt hatten, um wenigstens eine funktionale, wenn nicht materielle Privatisierung der deutschen Autobahnen inklusive einer mittelfristig zu verwirklichenden allgemeinen Pkw-Maut ins Werk zu setzen, ist nicht Teil der gefälligen Erzählung, die „Ausländermaut“ wäre in Bayerns Bierzelten geboren worden und das Ganze bloß ein gefloppter CSU-Wahlkampfcoup.

Im Sommer 2017 durchgeboxt, oblag es dann auch dem bald darauf zum Bundesminister aufgestiegenen Scheuer, die Reform umzusetzen und die neue privatrechtliche Autobahn GmbH in Bundeshand zu errichten. Mit ihr sollen künftig noch viel mehr Neubau- und Sanierungsprojekte in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) realisiert werden, obwohl die Bilanz dieser Unternehmungen schon heute verheerend ist – für den Steuerzahler, nicht für die beteiligten Banken und Investoren.

Verträge wie von Kinderhand

Weil deren Interessen vorgehen, legte Scheuer auch gerne die zweite Megapleite seines vierjährigen Schaffens hin: Beim Aufbau der neuen Gesellschaft läuft praktisch nichts wie geplant, womit er der Allgemeinheit ein riesiges Milliardengrab mehr vermacht hat. „Damit wurden Strukturen geschaffen, durch die demnächst Steuergelder in einer Dimension an Banken abfließen, die eine Zehnerpotenz größer ist als bei Scheuers geplatzter Pkw-Maut“, befürchtet Carl Waßmuth vom Verein Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB). Gegenüber den NachDenkSeiten betonte er:

„Davor schützt uns kein Staatsanwalt.“

Warum eigentlich nicht? Zumal das, was Scheuers Mautfehlgeburt noch an Nachwehen verheißt, kein Pappenstiel ist. Das um seine Arbeit geprellte Konsortium sinnt bekanntlich vor Gericht darauf, sich für sein Nichtstun vergüten zu lassen. Und ziemlich viel spricht dafür, dass die beklagte BRD der Forderung von 560 Millionen Euro wird entsprechen müssen. Tatsächlich befand Ende März das in der Streitsache befasste Schiedsgericht in einem Zwischenentscheid, dass den Klägern eine Kompensation in noch nicht genannter Höhe zustehe.

Demnach hätte sich das BMVI „nicht einseitig und entschädigungslos“ von dem Vertrag lossagen dürfen, wodurch nun Ansprüche auf „Ersatz des Bruttounternehmenswerts“ und der durch Abwicklung des Betreibervertrags entstandenen Kosten „dem Grunde nach bestehen“. Der Bruttounternehmenswert bemisst sich daran, welche Profite das Konsortium hätte generieren können. Und vertragsgemäß sind den Investoren, sofern das Geschäft aus ordnungspolitischen Gründen platzt, die entgangenen Gewinne über die gesamte Vertragslaufzeit bis 2032 zugesichert. Kommt es so und rechnet man die schon aufgelaufenen und noch fälligen Ausgaben für Berater, Anwälte und Gerichte hinzu, bewegen sich die Unkosten stramm auf die Marke von einer Milliarde Euro zu.

Keine Anhaltspunkte für Untreue?

Erfüllt politisches Fehlverhalten derartiger Tragweite nicht den Straftatbestand der Untreue? Laut Paragraf 266 Strafgesetzbuch liegt diese vor, sobald ein Amtsträger die „ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die (…) obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt“. Geahndet wird dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Hat Scheuer sich nicht ebendies zu Schulden kommen lassen? Oder müsste nur der Verdacht nicht mindestens eingehend geprüft werden?

Fabio De Masi und Viktor Perli von der Partei Die Linke hatten schon 2019 eine Strafanzeige gegen Schauer wegen Untreue gestellt. Das BMVI sei „sehenden Auges vertragliche Verpflichtungen eingegangen, deren Erfüllung offenkundig rechtswidrig gewesen wäre“, hieß es in dem Antrag. Und das „finanzielle Risiko der Folgen (…) wurde dabei ohne Not vertraglich nahezu komplett der öffentlichen Hand auferlegt“. Im Februar legte die Berliner Staatsanwaltschaft den Fall zu den Akten. Es gebe „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Vergehen der Untreue“, lautete die Begründung. Das Eingehen von Risiken stelle erst dann eine Pflichtverletzung dar, „wenn das betreffende Geschäft klar und evident wirtschaftlich unvertretbar ist“.

Mit derselben Lässigkeit wischten die Ermittler die Vorwürfe und zureichend belegten Tatsachen weg, dass Scheuer das ursprüngliche Gebot von Autoticket mit allerlei Mauscheleien um rund eine Milliarde Euro drückte, um nicht den vom Bundestag bewilligten Ausgabenrahmen zu sprengen. Dabei kamen unter anderem „Synergien“ durch Einbeziehung der im Bundesbesitz befindlichen Toll Collect GmbH ins Spiel, die die LKW-Maut betreibt. Weder setzte Scheuer darüber das Parlament ins Bild, noch gab er den übrigen Teilnehmern des Vergabeverfahrens die Gelegenheit, ihr Angebot ebenfalls zu überarbeiten.

Staatsmodell ausgebootet

Genau so wenig wollte die Staatsanwaltschaft dem CSU-Minister offenkundige Unregelmäßigkeiten bei der Vergabeentscheidung selbst verübeln. Im entscheidenden Wirtschaftlichkeitsgutachten kam es zu merkwürdigen „Kostenexplosionen“ bei der Veranschlagung staatlicher Ausgabenposten zugunsten der Variante mit privaten Investoren. Unter den Tisch fielen auch die „Synergien“ durch Toll Collect, die eineinhalb Jahre später das ganze Projekt (vorläufig) retten sollten. Wie seinerzeit die Grünen monierten, wäre schon mit der Einpreisung des gängigen Rabatts der Deutschen Post für Großkunden die staatliche Beschaffungsvariante günstiger ausgefallen.

Das heißt: Das Staatsmodell wurde mit großer Wahrscheinlichkeit ausgebootet, um nicht vom gängigen Privatisierungskurs abweichen zu müssen. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung hatte die Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse Cooper (PwC) vorgenommen, die zuvor schon per Gutachten eine Art Betriebssystem für eine künftige (und heute nach ähnlichem Muster aufgestellte) zentrale Autobahngesellschaft entworfen hatte. Zufälle gibt`s.

Wie gesagt: Gegen all das und noch viel mehr ist Scheuers mögliche Lüge, derentwegen die Staatsanwaltschaft infolge mehrerer Strafanzeigen in Aktion getreten ist, eine Nichtigkeit. Demnach sollen er und sein damaliger Staatssekretär Gerhard Schulz (parteilos)

„bei ihren zeugenschaftlichen Vernehmungen (…) bewusst wahrheitswidrig ausgesagt haben“.

Konkret geht es um Einlassungen bezüglich eines Treffens mit den Chefs von Kapsch und Eventim. Bei dem gemeinsamen Frühstück im Ministerium im November 2018 hätten die Manager gemäß Gedächtnisprotokoll eines Beteiligten angeboten, „mit einer Vertragsunterzeichnung bis zu einer Entscheidung des EuGH zu warten“. Der Minister habe das abgelehnt, da die Maut „noch im Jahr 2020 eingeführt werden“ solle. Sowohl Scheuer als auch Schulz hatten bei ihren Vernehmungen bestritten, eine derartige Offerte besprochen zu haben, und beriefen sich beide auf „Erinnerungslücken“.

Mr. Maut hat ausgesorgt

Dass sich diese mit den Ermittlungen werden füllen lassen, steht nicht zu erwarten. Wo Aussage gegen Aussage steht, lässt sich juristisch wenig ausrichten. Laut Perli von der Linksfraktion sei es allerdings „nicht unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft für ihre Ermittlung Gründe hat, die darüber hinausgehen“. Wie er am Freitag den NachDenkSeiten sagte, „würde das die Chancen natürlich deutlich erhöhen“, wobei er sich wünscht, „auch alle anderen strafrechtlich relevanten Fragen“ würden geprüft und die „Erkenntnisse aus dem Schiedsverfahren“ genutzt.

Nimmt man die Abfuhr derselben Staatsanwaltschaft gegen Perlis und De Masis Strafanzeige, erscheint das reichlich optimistisch. Voraussetzung für eine Verletzung der Treuepflicht wäre demnach, „dass entweder den aufgewendeten Haushaltsmitteln keine entsprechende Gegenleistung gegenübersteht oder die Dispositionsfähigkeit des Haushaltsgesetzgebers in schwerwiegender Weise beeinträchtigt wird und er durch den Mittelaufwand insbesondere in seiner politischen Gestaltungsbefugnis beschnitten wird“. Aber noch einmal: „Dafür, dass dies der Fall wäre, liegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vor.“

Bei so einer Justiz wird Staatsraub glatt zum Kavaliersdelikt und Schamlosigkeit zum Selbstläufer. Übrigens: Vielleicht-Lügner Schulz – alias „Mister Maut“ – ist seit März 2019 Vorstandsboss bei Toll Collect bei einem Jahressalär von über zwei Millionen Euro, ohne Zulagen und Pensionen, versteht sich. Gibt`s ja schließlich von Staats wegen.

Titelbild: Tverdokhlib/shutterstock.com


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