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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Hannes Hofbauer zur Zensur: „YouTube, Facebook und Co erledigen nur die Drecksarbeit“
Datum: 8. April 2022 um 9:30 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Interviews, Medienkonzentration, Vermachtung der Medien, Strategien der Meinungsmache
Verantwortlich: Redaktion
Gegenöffentlichkeit herstellen: Das ist eines der Mittel, um sich Zensur entgegenzustellen. Im Interview mit den NachDenkSeiten führt der österreichische Publizist Hannes Hofbauer aus, wo Zensur derzeit eingesetzt wird, wie die modernen Zensoren vorgehen und wie man sich dagegen wehren kann. Hofbauer hat unter dem Titel „Zensur – Publikationsverbote im Spiegel der Geschichte. Vom kirchlichen Index zur YouTube-Löschung“ ein Buch veröffentlicht, worin er sich im Detail mit dem Thema Zensur auseinandersetzt. Hofbauer spricht im Interview von „massiven Anstrengungen von Staaten, Gegenöffentlichkeit in zentralen Fragen zu unterbinden“. Von Marcus Klöckner.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
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Kritiker werfen sowohl Medien als auch Politik Zensur vor. Sie haben sich nun intensiv mit dem Thema beschäftigt. Vorab die Frage: Was ist dran an dem Vorwurf?
Einiges. Wir erleben gerade massive Anstrengungen von Staaten, Gegenöffentlichkeit in zentralen Fragen zu unterbinden, das betrifft Themen wie die Corona-Maßnahmen genauso wie die Zensur- und Sanktionspolitik gegen Russland.
Eine Strafe droht, wenn das „Z“ als Sympathiebekundung für den Krieg Russlands gegen die Ukraine verwendet wird. Wie bewerten Sie den Vorgang?
Man könnte darüber lachen, wenn es nicht so ernst wäre. Tatsächlich erinnert das an dunkle Zeiten, als das Hören von Feindsendern eine Straftat war. Besonders skurril daran ist, dass es den lateinisch geschriebenen Buchstaben „Z“ im Russischen freilich nicht gibt, auch die Bedeutung dieses Symbols ist umstritten. Manche meinen, es soll an „Zorro“, den Rächer der Armen, erinnern. Wie auch immer: „Z“ im russischen Krieg gegen die Ukraine ist ein Propagandazeichen. Wer es trägt, stellt sich auf die Seite Moskaus, was angesichts des Angriffskrieges völlig unangebracht ist. Warum „Z“ allerdings verboten sein soll, erschließt sich mir nicht; außer der Staat oder das Bundesland, das so ein Verbot ausspricht, wähnt sich im Krieg mit Russland, sieht also Russland als Feind. Und das scheint auch der Grund für das Verbot zu sein. Wenn man auf der anderen Seite sieht, dass Kaufhausketten wie „Kaufland“ die Fahne des Asow-Regiments im Angebot haben, dann wird die Sache noch klarer, Deutschland wähnt sich im Krieg. Für 14,99 Euro ist die Fahne bei „Kaufland“ als „Ukraine NEU Flaggen 150 x 90 cm“ im Angebot. Auf blau-gelbem Grund prangt die Wolfsangel vor der schwarzen Sonne, beides faschistische Zeichen. Die Wolfsangel ist als nationalsozialistisches Zeichen in Deutschland sogar verboten, was „Kaufland“ nicht hindert, diese Art von fragwürdiger Solidarität anzubieten.
Woran machen Sie Zensur noch fest?
Am 21. September 2021 erfolgte ein erster großer Löschangriff von YouTube auf den von Moskau finanzierten Sender RT.de. Dieser konnte sich in den Monaten zuvor mit seiner kritischen Berichterstattung zum Corona-Regime der Bundesregierung ins Spitzenfeld der deutschen Nachrichtenportale katapultieren. Mit 600.000 Abonnenten und Zugriffen auf einzelne Videos in der Größenordnung von über einer Million war RT.de zu einer echten Herausforderung für die Meinungshoheit der Mainstream-Medien geworden. Nicht zufällig fünf Tage vor den Bundestagswahlen schaltete dann YouTube die Bildschirme auf schwarz. Es hieß: „Video nicht verfügbar“.
YouTube hat aber nicht einfach so interveniert und gelöscht. Oder?
Nein. Facebook, YouTube und Co. erledigen nur die Drecksarbeit. Die Konzerne folgen den politisch vorgegebenen Stichworten der neuen Zensoren.
Wie meinen Sie das? Was sind das für Stichworte?
„Hate Speech“ und „Desinformation“. Entscheidend ist hierbei, wer die Definitionsgewalt über die Begriffe hat. Die Tatsache, dass es nicht wie in vergangenen Jahrhunderten staatlich verordnete Vorzensur gibt, kann einen nicht beruhigen. Im Gegenteil: Die Konzerne aus dem Silicon Valley privatisieren eine eigentlich hoheitliche Aufgabe, den Umgang mit der grundrechtlich verankerten Pressefreiheit, und hebeln diese gleichzeitig aus. Darin spiegelt sich auch der Bedeutungszuwachs von monopolartig operierendem Kapital gegenüber dem Staat wider. Noch dazu agieren Facebook und Co. jenseits der im Staate vorgesehenen Gewaltenteilung als Ankläger und Richter in einer Organisation.
Wir können festhalten: Heute spielt sich das Zensurgeschehen zwischen staatlicher bzw. suprastaatlicher Gesetzgebung auf der einen und den kalifornischen Mediennetzwerken auf der anderen Seite ab.
Bei uns begann die neue Zensurwelle in den späten Nuller-Jahren mit Leugnungsverboten, ab 2016 mit der Aufstellung einer EU-weiten Task Force zur Bekämpfung russischer und islamistischer Medien und ging im deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz von 2017 und dem Medienstaatsvertrag von 2020 weiter. Das sind die Instrumente, mit denen zum Beispiel eine offene Auseinandersetzung zu den Corona-Maßnahmen der Regierung durch Löschen und Blockieren von Inhalten massiv behindert werden. Regierungskritische Portale kämpfen seither mit Publikationsverboten.
Sie haben den Medienstaatsvertrag vom November 2020 angesprochen. Was hat es damit auf sich?
Er ist eines jener Zensurinstrumente, denen man auf den ersten Blick diese Funktion nicht anmerkt. Damit soll für digitale Informationsportale ein Rahmen abgesteckt werden, der die Nutzer vor Hass und Fehlinformation bewahrt. Und wieder stellt sich die Frage, was eine Fehlinformation ist. Der Text des Medienstaatsvertrages verrät dann, worum es geht. Dort ist zu lesen: „Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen“. Also geht es um die Wahrheit. Dass es eine solche insbesondere in so kritischen Fragen wie der Stellung zu Russland, der Einschätzung zur Massenmigration, der EU-Politik oder den Corona-Maßnahmen nicht gibt, liegt wohl auf der Hand. Dazu müsste offen diskutiert werden können. In all diesen wesentlichen gesellschaftlichen und geopolitischen Fragen ist das nach solch einer staatlichen Maßnahme wie dem Medienstaatsvertrag nur mehr unter der drohend geschwungenen Zensurkeule möglich. Portale wie „KenFM“ oder „Rubikon“ haben diese Keule bereits zu spüren bekommen.
Gibt es eine Systematik? Folgt die Zensur einer bestimmten Stoßrichtung? Wenn ja: Wie sieht diese aus?
Das Neue an Zensur im digitalen Zeitalter besteht darin, dass es meist private Konzerne sind, die durch Streichen, Blockieren und Löschen von Inhalten in die Meinungsfreiheit eingreifen. YouTube zum Beispiel beschäftigt dafür eine eigene Truppe von sogenannten „Trusted Flaggern“ – vertrauenswürdigen Fahnenträgern – die den Algorithmus auf der Suche nach missliebigen Inhalten ergänzt. Dass es trotzdem Zensur ist, obwohl sie nicht staatlich durchgeführt wird, hängt mit dem Monopolcharakter der digitalen Medienkonzerne zusammen. Nach YouTube-Löschungen und Facebook-Streichungen kann der Gelöschte nur schwer auf andere Kanäle ausweichen.
Das bringt mich aber – wenn es erlaubt ist – zu einer positiven Aussage. Denn zu allen Zeiten, in denen Zensur mal heftiger oder mal weniger schlimm im Einsatz war (wie zum Beispiel im 18. Jahrhundert oder in den 1980er-Jahren), wurde sie immer umgangen. Ein lückenlos durchgesetztes Publikationsverbot ist schlicht unmöglich. Auch heute weichen zensurierte Plattformen auf andere als die kalifornischen Netzwerke aus. Das offizielle, EU-weit gültige Sendeverbot für RT kann nicht sicherstellen, dass die russische Position im Ukraine-Konflikt medial komplett aus dem deutschen Sprachraum verschwindet. Sie ist zurückgedrängt, aber nicht verschwunden.
Dasselbe spielt sich im Übrigen auf der anderen Seite des Kriegsschauplatzes ab. Russische Zensur, die ein eigenes Buch füllen würde und von mir hier nicht behandelt wird, kann auch nicht verhindern, dass sich russische Bürgerinnen und Bürger über die Meinung der Gegenseite informieren.
Wir sprechen über Zensur, haben aber noch nicht genau definiert, was darunter zu verstehen ist. Im Grundgesetz steht: Eine Zensur findet nicht statt. Das ist, wenn man den Zensurbegriff eng fasst und versteht, ja durchaus zutreffend, oder?
Der eng gefasste Zensurbegriff, wonach eine staatliche Stelle – wie beispielsweise unter Napoleon oder Hitler – Zensurbehörden einrichtet und den Zensor als ehrenwerten Beamten einstellt, ist nicht mehr zeitgemäß. Gerade weil es um die Meinungshoheit und nicht um eine einzelne Gegenstimme geht und das digitale Zeitalter einen enormen Schub an vielfältigen, teils sehr chaotischen Publikationsorganen hervorgebracht hat, muss man die Reichweite im Blick haben. Wenn irgendjemand einen Blog gegen die Corona-Maßnahmen betreibt, der pro Woche 150 Zugriffe hat, wird dieser kaum ins Schussfeld des Medienstaatsvertrages oder eines kalifornischen Netzwerks kommen. Wenn allerdings das Video „Gates kapert Deutschland“ auf „KenFM“ im Mai 2020 binnen weniger Tage 3 Millionen Zugriffe hat, dann ist Feuer am Dach der Herrschaft, die sich in diesem Fall aus Staat und Big Pharma zusammensetzt.
Der Begriff Zensur unterliegt also einem zeitlichen Wandel. Mit seiner ursprünglichen Bedeutung, nämlich „Begutachtung“, hat er nichts mehr gemein. Und auch an die Aufgabe des römischen Censors, über die Sitten der Römer zu wachen, denkt heute niemand mehr, wenn er von Zensur spricht.
Allgemein ist Zensur eine Herrschaftspraxis zum Erhalt der Meinungshoheit. Sie kommt immer dann verstärkt zum Einsatz, wenn das jeweilige herrschaftliche Narrativ bei breiten Schichten an Glaubwürdigkeit verliert und mit Argumenten nicht entsprechend aufrechterhalten werden kann. So gesehen ist Zensur ein Zeichen von Schwäche. Das war so, als sich die katholische Kirche im Spätmittelalter von protestantischen Schriften herausgefordert sah, zumal der damals erfundene Buchdruck die Möglichkeit zur Verbreitung oppositioneller Meinungen erheblich erleichterte. Später war es dann der absolutistische Staat, der Gegenmeinungen unterdrückte.
Was kann der einzelne Bürger tun, wenn er das Zensurhafte in der Berichterstattung bemerkt?
Er kann, soll und müsste sich Informationen der sogenannten jeweiligen Gegenöffentlichkeit besorgen. Solche gibt es immer, obwohl sie manchmal schwer verfügbar und oft auch nicht viel seriöser als die herrschende Propaganda sind. Es ist wie in vielen anderen Bereichen des Lebens: Man sieht sich mehrere Seiten an, bevor man eine Entscheidung trifft. Am Beispiel des Ukraine-Krieges: Einem kritischen Geist braucht man nicht zu erklären, dass die Nachrichten bei uns entlang von NATO-Interessen und westlichen Konzernen, die in der Ukraine die billige Arbeitskraft nutzen, geprägt sind. Also sieht sich der kritische Geist nach der russischen Erzählung um und stellt fest, dass diese völlig konträr ist. Kein Wunder, die beiden Seiten befinden sich de facto im Krieg miteinander, zumindest über Waffenlieferungen und logistische Hilfe. Die Propaganda der russischen Seite mit jener der transatlantischen Seite zu vergleichen, ist zwar zeitaufwändig, lohnt aber, um sich ein eigenes Bild von der Lage zu machen. Auch ein Blick auf nicht direkt beteiligte Beobachter, wie türkische oder chinesische Berichte, erweitert den Horizont.
Auf Zensur in unseren Medien hinzuweisen und per Empörungsschreiben Objektivität einzufordern, finde ich persönlich nicht sehr vielversprechend. Die Beschwerdestellen der Mainstream-Medien sind mit ausgewähltem Personal bestückt und zudem überlastet. Da scheint es mir sinnvoller, Gegenöffentlichkeit zu fördern.
Lesetipp: Hannes Hofbauer: „Zensur. Publikationsverbote im Spiegel der Geschichte. Vom kirchlichen Index zur YouTube-Löschung“. 248 Seiten. 19,90 Euro. März 2022. Promedia Verlag.
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