NachDenkSeiten – Die kritische Website

Titel: Es muss bei eklatanten Fehlentscheidungen Sanktionen geben

Datum: 1. Februar 2011 um 18:14 Uhr
Rubrik: Erosion der Demokratie, Riester-Rürup-Täuschung, Privatrente, Strategien der Meinungsmache
Verantwortlich:

Dies ist ein Anstoßpapier. Ich habe keine fertigen Antworten auf einen sehr kritischen Befund: Auch bei gravierenden und folgenschweren Fehlentscheidungen müssen die Entscheider nicht mit Sanktionen rechnen. Das gilt auch bei Fehlentscheidungen, deren negative Folgen vorhersehbar waren. Ein Beispiel von vielen: Die Schwierigkeiten bei der Bahn sind die Konsequenz der Personalabbau- und Sparpolitik des früheren Bahnchefs Mehdorn; für seine Ernennung und für sein unkontrolliertes Walten verantwortlich ist die Regierung Schröder und die Nachfolgeregierung Merkel. Albrecht Müller.

Weder Mehdorn noch Schröder noch Merkel und auch nicht die zuständigen Verkehrsminister müssen mit irgendwelchen Sanktionen rechnen. Weder mit politischen noch mit strafrechtlichen noch mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen. Das ist kein guter Zustand. Weil keine Sanktionen zu befürchten sind, wird auch künftig kein Entscheider damit rechnen müssen, für Fehlentscheidungen belangt zu werden.
Das ist übrigens einer der Gründe dafür, dass so viele Menschen enttäuscht sind von der Politik. Sie bekommen manchmal mit, dass klar erkennbar Fehlentscheidungen getroffen werden, und sie erleben dann, dass das keinerlei Folgen für die Verantwortlichen hat. Oft bleiben die Abläufe und Hintergründe im Dunkeln. Meinungsmache überdeckt die Entscheidungsskandale.

Wenn wir bessere Entscheidungen wollen, müssen wir uns Sanktionsmechanismen einfallen lassen.

Im Folgenden werden zunächst einige Beispiele für Fehlentscheidungen, die ohne Sanktion geblieben sind und bleiben, in Stichworten skizziert.

  1. Bahn

    Im Gesamtkomplex der Deutschen Bahn findet man eine Fülle von Fehlentscheidungen der Politik und der Bahnführung, die schon vor der Entscheidung als Fehlentscheidung erkennbar waren. Zum Beispiel:

    1. Neues Preissystem zum Dezember 2002
      Im Dezember 2002 wurde ein neues Preissystem der Bahn eingeführt, das an die Erfahrungen des Luftverkehrs angelehnt war und zur Bahn schon wegen der anderen Zielgruppe voraussehbar nicht passte. Es musste nach einem beachtlichen Imageschaden schon im Jahr 2003 korrigiert werden. – Mehdorn musste dafür nicht geradestehen. Nicht andeutungsweise. Auch der Bundeskanzler und der Bundesverkehrsminister nicht, die trotz ihrer Verantwortung als Eigentümer dem Bahnchef völlig freie Hand gelassen hatten. Sie haben die Privatisierung sozusagen vorweggenommen. Aus welchem Grund eigentlich?
    2. Einsparungen bei Personal und Wagenpark
      Mehdorn hat wichtige Fachleute, zum Beispiel im Gleisbau, in die Pension geschickt. Fachleute, die dann bitter fehlten. Er hat offensichtlich den Wagenpark zusammenstreichen lassen, um die Rendite der Bahn scheinbar zu erhöhen und sie so für einen sinnlosen Börsengang aufzuhübschen.
    3. Börsengang
      Obwohl es keinerlei sachlichen Sinn gibt, das Eigentum an der Bahn aufzugeben, hat die Regierung Merkel mit dem Bahnchef Mehdorn zusammen die Privatisierung vorangetrieben. Sie ist nur durch die Finanzkrise gestoppt. Sie wird weiter betrieben werden – aus meiner Sicht, weil wichtige Spezis in der Finanzwirtschaft am Börsengang verdienen wollen.
    4. Global Player
      Mehdorn hat weltweit Unternehmen gekauft, um aus der Bahn einen so genannten Global Player zu machen und Investitionen im Kerngeschäft der Bahn in Deutschland vernachlässigt. Der neue Bahnchef Grube führt diesen Kurs weiter, wie man bei Beckmann am 31. Januar abends sehen konnte, ohne vernünftige Begründung. Auch er muss für diesen Kurs nicht mit Sanktionen rechnen.

    Wir sehen an diesen Beispielen: Auch vorhersehbarer Fehlentscheidungen werden nicht sanktioniert. Es wird nicht einmal diskutiert, dass man den früheren Bahnchef Mehdorn haftbar machen müsste für die Fehlentscheidungen. Nicht für kleine, nicht für solche Fehlentscheidungen, deren Fehlerhaftigkeit man nicht erkennen konnte, sondern für grobe Fehler und vorhersehbare Fehler. Bei allen vier genannten Beispielen im Bereich der Deutschen Bahn konnte man dies vorhersehen.

    Zum Einstieg wäre es wichtig, dass wenigstens die Diskussion um Schadenersatz geführt wird. Es ist aus meiner Sicht auch angebracht, einen Untersuchungsausschuss mit den gravierenden Fehlern der Epoche Mehdorn zu beschäftigen. Geschieht das nicht, dann besteht die Gefahr, dass trotz aller Korrekturversuche der jetzige Bahnchef Grube bei wichtigen Fragen wie etwa dem Börsengang weitermacht wie bisher, und dass auch die Bundesregierung von diesem Vorhaben nicht abgeht. Auch sie muss unter den heutigen Umständen nicht damit rechnen, für diese grobe Fehlentscheidung – den Börsengang – bestraft zu werden. Politisch nicht und finanziell sowieso nicht.

  2. Privatisierung der Altersvorsorge und Zerstörung der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rente

    Es liegt heute offen auf der Hand, dass die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rente durch politische Entscheidungen bewusst verringert worden ist und dass durch diese politischen Entscheidungen wie auch durch Propaganda das Ansehen und das Vertrauen der gesetzlichen Rente zumindest bei der jungen Generation gegen Null gebracht worden ist.

    Es ist auch kein Geheimnis, dass an dieser Zerstörung des Vertrauens und der Einführung der mit Steuergeldern geförderten Privatvorsorge, also der Riester- und Rürup-Rente Millionen verdient worden sind – nicht nur von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern, sondern auch von Politikern und Wissenschaftlern.

    Einer der davon profitierenden Wissenschaftler, Professor Raffelhüschen, hat diese verkaufsfördernde Absicht offen bekannt. Siehe dazu die Fernsehdokumentation „Rentenangst“ Teil1 usw. und zitiert auf Seite 303 von „Meinungsmache“. Raffelhüschen macht sich bei einem Vortrag vor Vertretern über Norbert Blüms „Die Rente ist sicher“ lustig und fügt an:

    „Nur hat kein Mensch mitgekriegt, dass wir aus der Rente inzwischen ne Basisrente schon längst gemacht haben. Das ist alles schon passiert. Es ist alles schon passiert.“

    Raffelhüschen gibt zu, dass er in der Rürupkommission zusammen mit dem Kommissionsvorsitzenden und einigen anderen Professoren und Interessenten ganz bewusst Vorschläge gemacht hat, um aus der gesetzlichen Rente nur noch eine Basisrente zu machen. Diese Reduzierung der Leistungsfähigkeit ist ein bewusster Akt zur Eröffnung der Geschäftsfelder für die privaten Interesse der Versicherungs- und Bankenwirtschaft.

    Wo bleibt die Sanktion gegen die beteiligten Wissenschaftler? Sie haben sozusagen in die Taschen der privaten Wirtschaft „begutachtet“. Wo bleibt die Sanktion gegen die entscheidenden Politiker?
    Besonders infam an diesem Vorgang ist, dass der Schaden bei den Betroffenen erst sehr viel später eintreten und erkennbar sein wird. Dann nämlich, wenn sie merken, dass die Rendite-Versprechungen der Privatvorsorge-Akteure nicht zu halten sind. Dann werden die Falsch-Berater und die Fehlentscheider schon lange in Rente sein und ihre Judaslöhne genießen. Und niemand wird sie belangen können. Deshalb müssen wir heute über Sanktionsmöglichkeiten nachdenken.

    Es geht bei diesem Thema um einen sehr gravierenden Akt. Und es ist offensichtlich und im Falle von Raffelhüschen auch belegt, dass die folgenschwere Fehlberatung vorsätzlich getätigt worden ist. Bei Vorsatz müsste auch in einem solchen Fall Schadenersatz möglich sein.
    Ich weiß, dass dies schwer umzusetzen ist. Aber ich möchte die Diskussion darüber anstoßen, dass selbst bei offen liegenden Verstößen Sanktionen ausbleiben. Das kann man nicht weiter zulassen.

Ab hier nur noch Stichworte:

  1. Exportweltmeister

    Angela Merkel und mit ihr eine Reihe von Regierungspolitikern und Wissenschaftlern leisten sich das populäre Beharren auf Exportüberschüssen. Das ist nachweisbar von Nachteil für unser Land. Schön zusammengefasst im Titel eines Beitrags von Stephan Schulmeister im Handelsblatt vom 26.11.2010:

    „Exportüberschüsse. Deutschland verbrennt sein Vermögen im Ausland. Fast 1 Billion € an Vermögen haben deutsche Unternehmen seit 2003 im Ausland angehäuft. Die Hälfte davon hat sich verflüchtigt.“

    Selbst wenn man diese Ziffern für Überschätzungen hält, Tatsache ist, dass wir für den populistischen Luxus von Frau Merkel real werden bezahlen müssen und schon gezahlt haben.

  2. Hilfe für die IKB und HRE

    Die Entscheidungen der Bundesregierung zur Rettung der IKB (mindestens 8 Milliarden €) und der HRE (vermutlich bis zu 100 Milliarden oder mehr) bleibt ohne Sanktionen gegen Merkel, Steinbrück, Asmussen etc. Im Gegenteil, Steinbrück lässt sich sogar als Retter unserer Volkswirtschaft in der Finanzkrise feiern und Frau Merkel behauptet, kein Land sei besser durch die Krise gekommen. Das kann sie gut behaupten, weil die Verluste noch nicht voll sichtbar geworden sind und außerdem die Medien den Schleier des Vergessens und Verzeihens über diese Fehlentscheidungen gelegt haben. Auch hier wird sichtbar, dass Sanktionen, auch politische Sanktionen bei Wahlen, oft auch deshalb ausbleiben, weil die Fehlentscheidungen von Propaganda überlagert werden und die Medien ihrer eigentlichen Aufgabe, der kritischen Begleitung des Geschehens, nicht mehr gerecht werden.

  3. Verscherbeln der ostdeutschen Banken an die westdeutschen Banken weit unter Preis

    Daran war der ehemalige Finanzstaatssekretär und spätere Bundespräsident Horst Köhler beteiligt. Er musste nie mit Sanktionen rechnen.

  4. Ruin vieler Betriebe der ehemaligen DDR
  5. Agitation und Entscheidung gegen Konjunkturprogramme
  6. Öffnung des Finanzplatzes Deutschland für die Akteure des Finanzcasinos (Eichel, Steinbrück, Merz)
  7. Verkauf der Berliner Wasserwerke
  8. Förderung der Leiharbeit (Clement)

Die Liste lässt sich leicht verlängern. Es geht um ein gravierendes Problem.

Es ist wichtig, Öffentlichkeit über das Fehlen der Sanktionen herzustellen. Wir brauchen eine Diskussion dieses Problems und wir müssen über Instrumente der besseren Sanktionierung nachdenken: Untersuchungsausschüsse, Strafverfahren, Volksbegehren zur Auslösung von Strafverfahren, öffentliche Anhörungen auch zu weiter zurückliegenden Verfehlungen. Alles was das Problem in die Öffentlichkeit holt, ist von Nutzen.


Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/

Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=8183