NachDenkSeiten – Die kritische Website

Titel: München darf Meinungsfreiheit nicht länger verletzen

Datum: 24. Januar 2022 um 11:50 Uhr
Rubrik: Antisemitismus, Demokratie, Staatsorgane
Verantwortlich:

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Anspruch eines Klägers auf einen städtischen Saal.
Einer Kommune steht nicht das Recht zu, Räume für Veranstaltungen zu sperren, die sich mit dem Thema Israel-Boykott befassen. Damit würde das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig höchstrichterlich und wies eine von der Stadt München beantragte Revision zurück. Das Urteil und seine Entstehungsgeschichte beleuchtet Rolf-Henning Hintze.

Im Frühjahr 2018 hatte die Stadt München einen Saal für eine Podiumsdiskussion mit dem Thema „Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein? – Der Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017 und seine Folgen“ verweigert. Der Münchner Bürger Klaus Ried konnte sich nicht vorstellen, dass über einen Stadtratsbeschluss nicht in einem städtischen Saal diskutiert werden dürfe, deshalb rief er, von einer kleinen Gruppe von Freunden unterstützt, das Münchner Verwaltungsgericht an, um sein Recht durchzusetzen. Zur Überraschung vieler urteilte das Gericht am 12.12.2018 jedoch, die Stadt sei zu der Verweigerung berechtigt.

Ried und seine Freunde wollten sich mit dieser Einschränkung ihrer Grundrechte nicht abfinden. Sie beantragten ein Berufungsverfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und erreichten, mit Verzögerungen durch Corona, am 17. November 2020 ein Urteil, das einer schallenden Ohrfeige für die Stadt gleichkommt: Es stellt eine Verletzung des Grundrechtsartikels 5 (Meinungsfreiheit) durch den Stadtratsbeschluss von 2017 fest und verpflichtet die Stadt zur Bereitstellung eines städtischen Saals.

Wer nun erwartet hatte, die Stadt würde ihren Fehler einsehen, täuschte sich. Trotz der Aussichtslosigkeit des Unterfangens beschloss die Stadtratsmehrheit (nur gegen die Stimmen der Linken und der ÖDP), in die Revision zu gehen, und genehmigte für einen diesmal privaten Anwalt den Betrag von 30.000 Euro.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekräftigte das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und stellte fest, dass der Stadtratsbeschluss vom Dezember 2017 in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit eingreift, weil er, so heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts, „eine nachteilige Rechtslage – den Ausschluss von der Benutzung öffentlicher Einrichtungen – an die zu erwartende Kundgabe von Meinungen zur BDS-Kampagne oder zu deren Inhalten, Zielen und Themen knüpft. Die darin liegende Beschränkung der Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.“ Der Stadtratsbeschluss sei auch nicht mit dem Schutz von Rechtsgütern zu rechtfertigen, die ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützen seien. Dies sei nur der Fall, „wenn Meinungsäußerungen die geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen und so den Übergang zu Aggression und Rechtsbruch markieren“. Dies sei bei der von dem Kläger geplanten Veranstaltung nach den Tatsachenfeststellungen des Berufungsurteils nicht zu erwarten.

Das Leipziger Urteil löste ein sehr unterschiedliches Echo aus, das weiterhin anhält. Während das Urteil einerseits mit großer Erleichterung aufgenommen wurde, stieß es auch auf starke Kritik. So wertete Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD), dessen Partei zusammen mit der CSU den rechtlich nicht haltbaren Stadtratsbeschluss 2017 initiiert hatte, die Entscheidung des Gerichts als einen „Rückschlag“. Er habe kein Verständnis dafür, dass in Zeiten, in denen antisemitische Äußerungen unverhohlen unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit geäußert würden, der Schutz von Minderheiten keine stärkere Berücksichtigung erfahre „und die Kommunen auch noch gezwungen sind, die Verbreitung solcher Ausführungen durch Raumvergaben zu unterstützen“. Er appelliere deshalb an die Bayerische Staatsregierung und an den Bund, unverzüglich zu prüfen, ob eine „gesetzliche Grundlage geschaffen werden kann – zum Beispiel auf Ebene des Freistaats durch eine Ergänzung der Bayerischen Gemeindeordnung“. Münchens gerichtliche Niederlage nannte er einen Rückschlag, „der auch viele jüdische Münchner*innen persönlich und die demokratische Stadtgesellschaft insgesamt betrifft“.

Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, bedauerte ebenfalls das Urteil. Es sei eine „verpasste Chance“, BDS-Umtriebe gegen den Staat Israel in Räumlichkeiten der öffentlichen Hand grundsätzlich zu untersagen. Es handele sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung hinsichtlich der spezifischen Konstellation in München, meinte er.

Völlig anders sieht das die Vorsitzende der „Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“, Iris Hefets. Sie bezeichnete das Urteil gegenüber den NachDenkSeiten als „sehr erfreulich und beruhigend“, denn eine Demokratie müsse Meinungen, die nicht zum Mainstream gehörten und unliebsam sein könnten, aushalten. „Wenn es zu Israel als fantasiertes homogenes Judenkollektiv kommt, scheitern daran fast alle deutschen Politiker und Journalisten, die sich als Kämpfer gegen Antisemitismus stilisieren möchten oder Angst haben, als Antisemiten denunziert zu werden. Im Namen dieses angeblichen Kampfes werden Juden als Antisemiten von deutschen Nachfolgern der Täter denunziert.“ In ihrer kurzen Stellungnahme heißt es weiter: „Das Gericht hat jetzt bestätigt, dass wir, wenn wir das Völkerrecht und dementsprechend BDS unterstützen, durch deutsche Kommunen nicht diskriminiert werden dürfen.“

Die deutsch-israelische Künstlerin Nirit Sommerfeld, die 2018 für die verhinderte Podiumsdiskussion vorgesehen war, äußerte sich genervt über die Reaktionen u.a. des Oberbürgermeisters und des Antisemitismusbeauftragten. Sie stehe jetzt persönlich vor der Frage, „wie ich mich als Jüdin in Deutschland, als gebürtige Israelin, als Tochter eines Holocaust-Überlebenden, verhalten soll, wenn ich von Antisemitismusbeauftragten, deutschen Bürgermeistern und anderen erfahre, dass sie das höchstrichterliche Urteil, welches mir meine Meinungsfreiheit nach über vier Jahren wieder gibt, bedauerlich finden“. In ihrer Stellungnahme heißt es weiter: „Muss ich mit erneuten juristischen Kniffen rechnen, die weiterhin meine Auftritte behindern werden? Werde ich für mehr als vier Jahre entschädigt, in denen ich in München und andernorts in Deutschland faktisch von einem Rede- und Auftrittsverbot in öffentlichen Räumen betroffen war? In denen mir als Künstlerin Förderungen verweigert wurden, weil „uns die Hände gebunden sind” (Münchner Kultur-Administration)? Wird es dafür zumindest eine Entschuldigung geben, wird das irgend jemand bedauern, nachdem das höchste deutsche Gericht in dieser Sache festgestellt hat, dass wir unserer Meinungsfreiheit beraubt wurden?“

Dagegen nannte die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde Münchens, Charlotte Knobloch, die als eine der treibenden Kräfte hinter dem Stadtratsbeschluss von 2017 angesehen wird, das Leipziger Urteil auf Facebook „enttäuschend und unverständlich“. Im Kampf gegen zunehmenden Antisemitismus bedeute es einen schweren Rückschlag. Sie hält die Boykott-Kampagne BDS für

„nur eine von vielen Gruppierungen, die von Meinungsfreiheit spricht, aber die Verbreitung von Hass meint.“

Der nunmehr aufgehobene Stadtratsbeschluss hatte über vier Jahre zur Folge, dass in München keine Vorträge und Veranstaltungen mehr über die Auswirkungen der israelischen Besatzung und Siedlungspolitik stattfinden konnten. Ein Vortrag etwa des bekannten Haaretz-Journalisten Gideon Levy über tägliche Rechtsverstöße und Diskriminierungen von Palästinensern im Westjordanland, wie er noch vor Dezember 2017 im städtischen Kulturzentrum Gasteig stattgefunden hat, wäre von der Stadt mit der gleichen Begründung untersagt worden wie die Podiumsdiskussion über der Stadtratsbeschluss: In der Diskussion hätte aus dem Publikum heraus eine Frage zur Boykottbewegung BDS gestellt werden können. Als die Jüdisch-Palästinensische Gruppe München einmal einen Spiegel-Redakteur zu einem Vortrag über seine Recherchen zu israelischem Lobbyismus gegenüber Bundestagsabgeordneten einladen wollte und mit Glück einen privaten Saal der Caritas dafür buchen konnte, übte Charlotte Knobloch so starken Druck aus, dass die Caritas die Saalbuchung rückgängig machte. Nur mit Hilfe einer gerichtlichen Verfügung konnte Zugang zu dem Saal erzwungen werden, sie traf allerdings zu spät ein, als dass der Redakteur noch rechtzeitig von Hamburg hätte kommen können. Auch die Jüdin Judith Bernstein, Sprecherin der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe, konnte wegen des Stadtratsbeschlusses keinen Vortrag mehr über ihre Heimatstadt Jerusalem halten, was sie früher mehrfach getan hatte. Das Münchner EineWeltHaus schließlich sah sich in seinem Bildungsauftrag behindert und trat einmal vergeblich mit der Forderung an die Öffentlichkeit, der Stadtrat solle seinen Beschluss wieder aufheben.

(Die Kernpunkte des Urteils finden sich in dieser Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts.)

Titelbild: B.Kuan/shutterstock.com


Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/

Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=80083