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Titel: Julian Assange ist seit 11 Jahren seiner Freiheit beraubt – auch weil US-Behörden ihre Zusicherungen nicht einhalten

Datum: 10. Dezember 2021 um 8:45 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, einzelne Politiker/Personen der Zeitgeschichte, Erosion der Demokratie, Gedenktage/Jahrestage
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Am Dienstag jährte sich der willkürliche Freiheitsentzug für Julian Assange zu elften Mal. Am 7. Dezember 2010 stellte er sich den Behörden auf einer Londoner Polizeiwache und seitdem ist er ununterbrochen auf verschiedene Arten seiner Freiheit beraubt. Vor einigen Tagen erschien auf Englisch dieser Artikel des britischen Journalisten Richard Medhurst, welcher darin detailliert am Beispiel des Spaniers David Mendoza Herrarte aufzeigt, wie sich US-Behörden in dessen Fall nicht an ihre Zusagen gehalten haben. Von Moritz Müller.

### Heute ab 11:15 Uhr Entscheidung über US-Berufungsantrag ###
### Gestern Abend wurde bekannt, dass die Richter am Londoner High Court heute ihre Entscheidung bezüglich der Berufungsanhörung Ende Oktober verkünden werden. ###

Die NachDenkSeiten werden zeitnah berichten.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Am 7. Dezember 2010 betritt Julian Assange freiwillig die Polizeiwache in Kentish Town/London und wird daraufhin festgenommen. Es gibt einen von einer schwedischen Staatsanwältin ausgestellten Haftbefehl gegen ihn, wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Er verbringt die nächsten neun Tage in Einzelhaft im Londoner Wandsworth-Gefängnis. Dann wird er vom High Court freigelassen, nachdem Freunde und Unterstützer insgesamt 240.000 Pfund Sterling (ca. 300.000 Euro) für ihn hinterlegt haben.

Die nächsten 550 Tage lebt er mit einer elektronischen Fußfessel unter Hausarrest bei seinem Freund Vaughan Smith in Ellingham Hall/Suffolk. Er muss sich dort täglich auf der Polizeiwache in Beccles melden, ein nervenaufreibendes Unterfangen, wenn man bedenkt, dass es mehrfache, im US-Fernsehen gegen ihn ausgesprochene Morddrohungen gibt. In diesem Interview forderte Donald Trump die „Todesstrafe oder so etwas“ für Wikileaks.

Nachdem am 30. Mai der britische Supreme Court die Auslieferung nach Schweden in dritter Instanz erlaubte, flüchtet sich Julian Assange in die ecuadorianische Botschaft in London und beantragt politisches Asyl, weil er hinter den schwedischen Vorwürfen eine Anklage der USA vermutet. Die Gesetzgebung im Vereinigten Königreich wird danach geändert. Heute muss ein richterlicher Haftbefehl für eine Auslieferung vorliegen und ein vom Staatsanwalt ausgestellter Haftbefehl ist nicht mehr ausreichend. Julian Assange kommt aber rückwirkend nicht in den Genuss dieser Änderung.

Die nächsten knapp sieben Jahre verbringt Julian Assange im ihm gewährten Botschaftsasyl, welches die britischen Behörden nicht offiziell anerkennen. Für sie ist Assange offiziell ein flüchtiger Vergewaltiger, der mit dem Gang in die Botschaft gegen Kautionsauflagen verstoßen hat. Interessanterweise gibt es E-Mails von britischen Strafverfolgern, in denen diese ihre schwedischen Kollegen vor einer Niederlegung des Falls warnen:

„Bekommen Sie jetzt keine kalten Füße.“

„Denken Sie nicht, dass dies ein normales Auslieferungsverfahren ist.“

Es wird auch von Seiten der USA, Großbritanniens und Schwedens immer bestritten, dass es in den USA eine Anklage gegen Assange gibt. Dies stellte sich nach seiner Verschleppung aus der Botschaft und der anschließenden Verhaftung am 11. April 2019 aber als Unwahrheit heraus. Innerhalb von Stunden beantragten die USA seine Auslieferung wegen Spionage und Einbruch in Computer. Diese Anklage gibt es wohl schon seit 2010.

Die Lage in der Botschaft Ecuadors war mittlerweile für Assange auch immer prekärer geworden. Im März 2018 hatten die ecuadorianischen Behörden seine Internet- und sonstigen Verbindungen zur Außenwelt gekappt und Besuche bei ihm waren nur noch schwer möglich. Es gab auch Berichte, dass ihm die Heizung abgestellt worden sei. Im Oktober 2018 richtete seine Mutter Christine Assange einen dramatischen Appell an die Weltöffentlichkeit, der letztlich auch mich dazu bewog, mich näher mit diesem Fall zu befassen und im Januar 2019 erstmalig in dieser Sache nach London zu reisen und darüber zu berichten.

2016 entschied die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung UNWGAD, dass Schweden und das Vereinigte Königreich Julian Assange gemeinsam unrechtmäßig festhielten, dass ihm freies Geleit zu geben und Entschädigung zu zahlen sei. Auch dieses Urteil verhallte ohne Reaktion.

Das schwedische Verfahren wurde im November 2019 zum dritten Mal eingestellt, sang- und klanglos, nachdem es im Mai desselben Jahres öffentlichkeitswirksam wieder aufgenommen worden war. In all den Jahren war das Verfahren nie über eine Voruntersuchung hinausgekommen. Eine Anklage wurde auch nie erhoben. Der UN-Sonderbeauftragte Nils Melzer beschreibt diese merkwürdigen Begebenheiten alle sehr genau in seinem Buch „Der Fall Julian Assange“.

Man dachte damals, Julian Assanges Lage könne sich nicht mehr verschlimmern, aber die letzten zweieinhalb Jahre haben uns anderes gelehrt. Es ergibt sich der Eindruck, dass auch Covid-Maßnahmen dazu benutzt worden sind, das juristische Verfahren gegen Julian Assange in die Länge zu ziehen und ihn derweil noch weiter zu isolieren.

Covid wurde auch dazu benutzt, die Öffentlichkeit weitgehend vom Verfahren auszusperren. Wir saßen im September 2020 während der US-Auslieferungsanhörung höchstens zu fünft auf einer Besuchergalerie im Londoner Strafgericht Old Bailey, die für 32 Personen ausgelegt war, während viele öffentliche Einrichtungen und der öffentliche Nahverkehr immer noch mit größerer Kapazität operierten.

Im Januar wurde Assanges Auslieferung an die USA aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt, während zwei Tage später seine Freilassung allerdings auch abgelehnt wurde.

Die USA haben gegen das Urteil Berufung eingelegt und die Entscheidung über die Anhörung im Oktober wird heute bekanntgegeben.

Dies alles hat dazu geführt, dass Julian Assange zurzeit nur noch ein Schatten seiner selbst ist, wie Richard Medhurst in diesem Interview berichtet.

Die Verbindlichkeit von US-Zusicherungen

Es ist auch Richard Medhurst zu verdanken, dass die Details des Umgangs mit dem US-Spanier David Mendoza nun an die Öffentlichkeit gekommen sind. Assanges Verteidigung hatte den Fall auch schon gegenüber den britischen Gerichten angeführt.

Die Bezirksrichterin Vanessa Baraitser hatte nämlich die Auslieferung Assanges wegen dessen Gesundheitszustand abgelehnt, aber auch wegen der ihn in den USA erwartenden Haftbedingungen. Diese sind, wie von mehreren Zeugen am Old Bailey geschildert, nur als unmenschlich und grausam zu bezeichnen, wenn Assange in einem der Hochsicherheitsgefängnisse unter „speziellen administrativen Maßnahmen“ festgehalten werden würde.

Die USA haben dann nach Ablehnung ihres Auslieferungsantrags angefangen, Zusicherungen zu machen, bezüglich der Haftbedingungen, und dass Julian Assange seine mögliche Strafe in seinem Heimatland Australien verbüßen könne. Dazu bräuchte es allerdings eine Einwilligung von Australien und einen entsprechenden Antrag, was meines Wissens nach beides nicht vorliegt.

Die australische Regierung betreibt in Sachen Assange allerdings auch eine regelrechte Vogel-Strauß-Politik, obwohl von der australischen Öffentlichkeit und auch einigen Politikern mittlerweile mehr zu hören ist. Wie so vieles heutzutage wird aber auch dieser Protest weitgehend ignoriert.

Die US-Seite schränkte ihre Zusagen allerdings direkt wieder ein, indem sie sich die letzte Entscheidung überlässt, Assange doch härtere Haftbedingungen aufzuerlegen, sollte dieser etwas machen, was den US-Behörden als Rechtfertigung hierfür erscheint.

Wie diese Zusagen auch ohne diese Einschränkungen einzuschätzen sind, hat Richard Medhurst am Fall David Mendoza gezeigt.

Mendoza war um die Jahrtausendwende im Nordwesten der USA als Bauunternehmer und Investor tätig und entdeckte dann die Lukrativität des Marihuana-Schmuggels für sich. Marihuana ist mittlerweile in vielen US-Bundesstaaten legalisiert.

Nach einer Weile wurden die US-Strafverfolgungsbehörden auf ihn aufmerksam und er flüchtete über Mexiko nach Spanien, wo er 2006 eintraf. Er besitzt die spanische und die US-amerikanische Staatsangehörigkeit.

Dort gründete er eine Familie, aber 2008 wurde er auf einen internationalen Haftbefehl hin von der spanischen Polizei verhaftet. Die USA verlangten seine Auslieferung, um ihn wegen Drogenhandel und Geldwäsche vor Gericht zu stellen.

Im August 2008 entschied die Audiencia Nacional de España (der Nationale Gerichtshof von Spanien), dass Mendoza nur unter drei Bedingungen an die USA ausgeliefert werden könne: 1. dass er eine etwaige Strafe in Spanien verbüßen kann, 2. dass keine lebenslange Haftstrafe verhängt wird und 3. dass er nicht wegen Währungsstrukturierung (currency structuring) vor Gericht gestellt wird.

Die US-Strafverfolger lehnten dies mit der Begründung ab, dass Spanien nach dem Auslieferungsabkommen nicht das Recht habe, bei einer Auslieferung Bedingungen zu stellen. In einem zweiten Urteil bestätigte das spanische Gericht, dass es sich in der Lage sieht, Bedingungen für eine Auslieferung zu stellen.

In beiden Urteilen legten die spanischen Richter ihren Standpunkt unmissverständlich dar. Im Falle einer nach der Auslieferung an die USA verhängten Haftstrafe müsse Mendoza diese in Spanien verbüßen können.

Daraufhin antworteten die USA, dass Mendoza nach einer möglichen Verurteilung einen Antrag stellen könne, diese Strafe in Spanien abzusitzen. Dies bewirkte bei den Beobachtern des Prozesses Stirnrunzeln. Einen Antrag zu stellen, ist das verbriefte Recht eines jeden Verurteilten, und die US-Behörden können dies gar nicht verbieten.

Außerdem versicherten die USA, keine lebenslange Haftstrafe zu verhängen, sondern eine Zeitstrafe, deren Obergrenze aber nicht festgelegt war. Dies war alles sehr unscharf formuliert. Nun verlangte das spanische Gericht, dass die spanische Regierung alle nötigen Schritte unternehmen müsse, damit bei der Auslieferung kein Platz für Zweideutigkeit blieb.

Auf der Rollbahn des Madrider Flughafens unterzeichneten Mendoza, die US-Botschaftsangehörige Kimberley Wise und ein spanischer Regierungsbeauftragter eine Acta de Entraga (Auslieferungsnote). Der spanische Diplomat kritzelte eine noch heute sichtbare Hervorhebung an den Rand des Dokuments und fragte die Unterzeichner, ob sie verstünden, was dies bedeute.

Obwohl Mendoza selbst einer der Unterzeichner ist, weigerten sich die US-Behörden über Jahre, mit dem Hinweis auf Geheimhaltung, ihm dieses Dokument wieder zu zeigen. Hier kann man sehen, wie sich Kimberley Wise mit ihren guten Beziehungen in den spanischen Justizapparat brüstet. Mendoza kommentiert das heute so:

„Es ist widerlich, wie diese Leute so in das spanische Justizsystem integriert sind – und das mit einer solchen Arroganz, als ob sie (Anm. MM: Kimberley Wise) dieses kontrollieren würde.“

Nach der Unterzeichnung des Papiers war Mendoza unter der Jurisdiktion der Amerikaner und die begannen nach seinen Worten sofort damit, ihn zu erniedrigen.

„Das Erste, was sie tun, wenn sie dich erwischen, ist, dich nackt auszuziehen. Die Marshals schauen dir in den Mund, in den Hintern, in die Ohren, in jede Körperöffnung. Sie versuchen, dich auf jede Art und Weise zu demütigen: „Hocke! Jetzt mach das …“. Sie sagen dir: Du unterstehst jetzt der US-Gerichtsbarkeit und unser Gesetz wird für dich gelten.“

Nach der Ankunft in den USA nahm Mendoza an einer Schiedsanhörung mit Staatsanwälten und Richter teil. Ihm wurden 20 Jahre Gefängnis angedroht, wenn er seine Schuld nicht bekenne und seine Immobilien an den Staat abtreten würde.

„Ich hatte ein sehr großes Gebäude in Tacoma, Washington, im Wert von 2 Millionen Dollar. Das FBI wollte es beschlagnahmen, konnte es aber nicht, da es auf den Namen meiner Frau lautete und keine Verbindung zu Drogen hatte.“

Mendoza wollte die Versicherung der Behörden, dass sie sich einer Überstellung nach Spanien nicht widersetzen würden, schriftlich haben, aber ihm wurde gesagt, dass dies nicht üblich sei. Der Richter versicherte ihm, dass er darüber wachen würde, dass die Strafverfolger ihr Wort hielten.

Nach und nach beschlagnahmten die Behörden Besitz im Wert von 14 Mio. US-Dollar, obwohl ihm nur Drogengeschäfte im Wert von 2 Mio. Dollar nachgewiesen wurden. Der Richter beugte sich zu ihm herunter und sagte:

„Junger Mann, wenn sie hier in den USA einen schmutzigen Cent mit einhundert sauberen mischen, werden alle zum Eigentum der Regierung.“

Bei seiner Verurteilung bat Mendoza Richter Zilly, die Auslieferungsvereinbarung zu respektieren und ihn die Strafe in Spanien in der Nähe seiner Familie absitzen zu lassen. Der Richter erwiderte, ob Mendoza wisse, wer die Unterzeichner des Auslieferungsabkommens zwischen Spanien und den USA seien. Mendoza antwortete, dies seien die USA und Spanien, und der Richter sagte, ja sehen sie, weil sie selber kein Unterzeichner sind, können sie auch keine Ansprüche stellen.

Für Mendoza liegt auf der Hand, dass die USA nie vorhatten, sich an die Acta de Entraga zu halten. Erst hatten sie den letzten Pfennig aus Mendoza herausgeholt und danach hielten sie sich nicht an die diplomatischen Vereinbarungen mit Spanien.

Im Endeffekt sagten die USA, dass Mendoza nicht auf Vertragsverletzung klagen könne, weil er nicht der Unterzeichner des bilateralen Auslieferungsabkommens ist. Richard Medhurst schreibt:

„Das klingt lächerlich, und das ist es auch. Auslieferungsabkommen werden zwischen Staaten geschlossen.“

Mendoza glaubt, dass die USA versuchen werden, bei Julian Assange den gleichen Trick anzuwenden.

Es gibt aber ein Dokument, welches die Unterschrift von Mendoza trägt, und das ist die Acta de Entraga. Mendoza verlangte mittels des Informationsfreiheitsgesetzes (FOIA) Einsicht in dieses Dokument. Erst weigerten sich die Behörden, doch dann wurde ihm eine Kopie ausgehändigt, auf der seine Unterschrift fehlt, obwohl Ort und Datum gleich sind. Es sieht auch so aus, als seien es zwei andere Behördenvertreter, welche unterschrieben haben.

Mendoza wurde zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt und sein Antrag auf Transfer nach Spanien wurde umgehend abgelehnt. Nachdem er dreimal von US-Gerichten abgelehnt wurde, dachte sich Mendoza, er sei beim falschen Gericht, und begann einen Weg durch die spanischen Instanzen, der 2014 bei spanischen Obersten Gerichtshof landete.

Dieser bezeichnete die Anstrengungen der spanischen Regierung in Mendozas Fall als lachhaft und wies die Regierung an, mehr zu unternehmen. Daraufhin wurden auch die US-Behörden nervös, denn eine Aufkündigung des Auslieferungsabkommens hätte langwierige rechtliche Schritte nach sich gezogen, die auch EU-Behörden involviert hätten.

Mendoza schrieb Unmengen von Briefen an spanische Abgeordnete, Richter und Rechtsanwälte, um auf seinen Fall aufmerksam zu machen. Er hatte Glück und ein Richter der Audiencia Nacional bestellte den US-Botschafter ein, um diesem klarzumachen, dass die USA sich an die Vereinbarung, die zur Auslieferung führte, halten müssten. Ein anderer Richter schickte Mendoza anonym die originale Acta de Entraga mit den drei Unterschriften.

Mit dieser Urkunde in der Hand verklagte Mendoza Obamas Generalstaatsanwalt Eric Holder wegen Vertragsbruchs. Es folgten weitere Scharaden und Mendoza ließ die Klage gegen die USA fallen, um nach Spanien zurückzukehren. Hier wurde ihm erst bedeutet, dass er nun auf freien Fuß käme, weil die Vergehen, wegen denen er verurteilt wurde, nur mit 6 Jahren bestraft würden, die er in den USA schon abgesessen habe.

Nach drei Tagen änderte der Richter seine Meinung und sagte, dass das Strafmaß seit seiner Verurteilung in den USA geändert worden sei, und Mendoza kam erst 2019 aus dem Gefängnis. Seitdem hat Mendoza ein UN-Verfahren gegen Spanien angestrengt, weil ihn das Gericht rückwirkend verurteilt habe.

Die Zeit im Gefängnis hat Spuren bei Mendoza hinterlassen. Seine beiden Eltern starben, während er in den USA inhaftiert war, und seine Ehe litt unter der Gefangenschaft in der weiten Ferne. Mendoza hofft, dass seine Erfahrung hilft, die Auslieferung von Julian Assange an die USA abzuwenden.

Auf die Aussagen von James Lewis, dem Anklagevertreter im Auslieferungsverfahren gegen Assange, der gesagt hatte, „Die USA haben noch nie diplomatische Zusagen gebrochen, nie.“, reagiert Mendoza empört. Als die Assange-Verteidiger Mendozas Fall anführten, antwortete Lewis, es habe kein Vertragsbruch stattgefunden, denn Mendoza sei doch nach Spanien überstellt worden. Wer diesen kurzen Abriss von Mendozas Odyssee gelesen hat, weiß diese Aussage einzuordnen.

Obwohl Mendoza am Ende nach Spanien zurückkehren konnte, hatten die Behörden mit ihrem Verstoß gegen die Auslieferungsvereinbarung Erfolg. Er verlor in der Zeit im Gefängnis seine Eltern und seine Ehe wurde geschieden. Seine Kinder sagen nicht Dad zu ihm, sondern David.

Eine außerordentliche Geschichte. Der Artikel ist von Richard Medhurst wirklich gut recherchiert und es lohnt sich, ihn im noch viel detaillierteren englischen Original zu lesen.

Mendoza hatte Glück und es gab spanische Richter, welche auf seiner Seite waren. Ob sich solche Richter angesichts der „speziellen Beziehungen“ zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich auch dort finden, ist zweifelhaft.

Einer der beiden High-Court-Richter, die gerade über Assanges Fall beraten, ist in langjähriger Freundschaft mit dem britischen Ex-Außenminister Sir Alan Duncan verbunden, der die Verhaftung von Julian Assange auf ecuadorianischem Territorium in deren Botschaft in London organisierte. Das muss nichts Nachteiliges für Assange heißen, kann es aber. Das ist dann auch schon wieder Stoff für weitere Recherchen.

Der Richterspruch erfolgt heute um 11:15 MEZ bzw. dann beginnt das Gericht zu tagen. Ich schätze, dass wir gegen Mittag mehr wissen. Die Assange-Unterstützer haben dazu aufgerufen, morgen früh vor dem Gericht zu erscheinen und lautstark seine Freilassung zu fordern.

Auf den Twitter-Kanälen von Stella Moris, Kevin Gosztola, Richard Medhurst oder Mohamed Elmaazi wird man die Neuigkeiten finden, falls sie so kurzfristig vom Gericht (virtuellen) Einlass bekommen.

Julian Assange hat viele Fürsprecher, aber auch viele eingefleischte Gegner und wie so oft ist die große Mehrheit von Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft eher gleichgültig gegenüber seinem Schicksal oder von den Umständen des Lebens selbst so gebeutelt, dass keine Zeit und Energie für Protest und den Einsatz für Bedürftige bleibt. Von denen gibt es dann auch schon wieder so viele, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll.

Dass Obdachlosen jetzt der Aufenthalt in Bahnhöfen verweigert wird, weil sie möglicherweise gegen diverse G-Regeln verstoßen oder nicht konform sind oder sein können, ist ein weiteres Indiz für die grassierende Gleichgültigkeit.

Während David Mendoza und seine Familie litt und während Julian Assange und seine Familie leidet, gehen ihre Gegenspieler nach getaner Arbeit nach Hause oder in die Ferien und legen die Füße hoch. Was für die einen der bittere Ernst des Lebens ist, ist für die, die sich in der bequemen Überzahl fühlen, leider vielleicht nebensächlich.

Solange jene verfolgt werden, die über Verbrechen berichten, anstatt von denjenigen, die sie begehen, Rechenschaft zu verlangen, gibt es noch viel zu tun. Wenn es nicht gelingt, dass wir Menschen mehr auf Kooperation, Verständnis und Mitgefühl setzen anstatt auf Misstrauen, Wettbewerb und Profit um jeden Preis, sieht es bald schon recht trübe aus. Noch ist es nicht zu spät.

Eigentlich kommen wir ja alle mit guten Anlagen auf die Welt, aber irgendetwas läuft dann bei vielen von uns verkehrt und lässt uns vergessen, dass wir im Endeffekt alle gleich und sterblich sind. Wahrscheinlich stirbt es sich mit einem relativ ruhigen Gewissen auch leichter.

Titelbild: Ruptly/bearbeitet


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