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Titel: Kleine Lichtblicke und der große Schatten von Christian Lindner

Datum: 25. November 2021 um 12:50 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Bundesregierung, Finanzpolitik
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Der Koalitionsvertrag ist unter Dach und Fach, die Zustimmung der drei Parteien wohl nur noch Formsache. Albrecht Müller hat bereits das Themenfeld Rente ausführlich analysiert und wird sich auch noch zum Bereich Außen- und Sicherheitspolitik äußern. Dabei hat er auch auf die Lichtblicke des Papiers hingewiesen. Allen voran die deutliche Erhöhung des Mindestlohns ist in der Tat ein Punkt, für den man die Koalitionäre loben muss. Andere positive Punkte sind leider sehr vage formuliert und hier wird erst die konkrete Umsetzung zeigen, ob das Licht den Schatten überwiegt. Ernüchternd ist jedoch, dass der gesamte Koalitionsvertrag keine konkreten Zahlen zur Finanzierung nennt und dieses Versäumnis den designierten Finanzminister Christian Lindner zum wohl mächtigsten Mann der Ampel machen wird. Alles steht unter FDP-Kuratel und das ist keine gute Nachricht. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Doch bevor wir zu den Schattenseiten kommen, lohnt sich durchaus ein Blick auf die positiven Punkte. Allen voran können die Ampel-Parteien hier mit der längst überfälligen Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro die Stunde punkten. Ja, es hätte hier auch mehr sein können, zumal die Erhöhung nicht so groß ist, wie sie oberflächlich scheint. Im Juli 2022 wäre auch der alte Mindestlohn gemäß der Anpassungsklauseln auf 10,45 Euro die Stunde erhöht worden. So bleiben 1,55 Euro als faktische Erhöhung übrig. Für die Betroffenen ist das zwar schon viel Geld, aber auf der anderen Seite stehen jedoch auch Preissteigerungen für Lebensmittel und Energie, die gerade bei Geringverdienern mächtig durchschlagen. Aber wenn die moderate Erhöhung des Mindestlohns dies zumindest abfedert, ist das schon ein Schritt in die richtige Richtung – auch wenn er sicher beherzter hätte ausfallen können.

Grundsätzlich eine sinnvolle Neuerung ist auch die Einführung der Kindergrundsicherung. Künftig sollen alle bisherigen finanziellen Unterstützungen wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch und dem Bildungs- und Teilhabepaket zu einer Leistung zusammengefasst werden. Und die soll in zwei Komponenten gegliedert werden – einem Garantiebetrag, der einkommensunabhängig ist, und einem gestaffelten Zusatzbetrag, der vom Einkommen der Eltern abhängt. Natürlich soll das alles unbürokratisch und direkt auflaufen. Das klingt im Prinzip sehr gut, nur dass der Koalitionsvertrag hier keine konkreten Summen nennt. Insbesondere im Niedriglohnbereich gibt es zudem einige Fallstricke. So will man eine „Wechselwirkung mit anderen Leistungen überprüfen und sicherstellen, dass sich die Erwerbsarbeit für die Eltern lohnt“. Das ist der alte Agenda-Jargon, da man natürlich nicht die Löhne erhöhen, sondern die Leistungen absenken wird, wenn sie in Summe so hoch sind, dass es keinen großen Unterschied mehr zum Lohnniveau im Niedriglohnbereich gibt. Wie man dies genau regeln will, sagt der Koalitionsvertrag nicht.

Noch vager bleibt man bei der groß angekündigten Abschaffung von Hartz IV. Dieses rot-grüne Reformwerk soll ja nun in die Geschichte eingehen und durch ein neu geschaffenes Bürgergeld abgelöst werden. Die wirklich feststehenden Neuregelungen sind jedoch – auch wenn sie für die Betroffenen sicher wichtig sind – eher Kleinigkeiten. So soll die Vermögensprüfung in den ersten zwei Jahren des Bezugs ausgesetzt und für den weiteren Bezug vereinfacht werden. Zudem sollen die Zuverdienstmöglichkeiten verbessert werden, was jedoch ein zweischneidiges Schwert ist, wie wir bereits in einem weiteren Artikel analysiert haben. Zu den zwei wichtigsten Punkten erfährt man im Vertrag jedoch nur Vages. Die Sanktionen bleiben im Kern erhalten, sollen jedoch komplett neu überarbeitet werden. Auf was man sich am Ende verständigt, ist vollkommen offen. Und zur Höhe des Bürgergelds schweigen sich die Koalitionäre auch aus. So kann man das Bürgergeld zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös bewerten. Am Ende könnte es eine sinnvolle Erneuerung des Hartz-IV-Systems sein. Es könnte aber auch eine um unwesentliche Punkte geänderte Fortführung von Hartz IV unter neuem Namen sein. Erfahren werden wir das erst, wenn die entsprechenden Gesetze formuliert wurden.

Erstaunlich ist, dass der Koalitionsvertrag nicht nur bei diesen sachpolitischen Fragen, sondern auch bei der großen Rahmensetzung unkonkret bleibt. Gab es jemals einen Koalitionsvertrag, der noch nicht einmal den finanziellen Rahmen für die nächste Legislaturperiode umreißt? Die Ampel nennt hier keine einzige konkrete Zahl. Und das ist um so erstaunlicher, da sie ja gleichzeitig vollmundig ein „Jahrzehnt der Investitionen“ ankündigt. Wer soll die bezahlen? Der Bund offenbar nicht, da man sich bar jeder Vernunft ab 2023 – vorher gelten Corona-Bedingungen – wieder zur Schuldenbremse bekennen will.

Wer die entsprechenden Passagen genau liest, stößt jedoch schnell auf zahlreiche Hintertürchen. Man will beispielsweise die Rolle der Förderbanken massiv ausweiten. Die sollen vor allem durch Risikoabsicherung „kapitalmarktnah“ die privaten Gelder aktivieren, die nötig sind, um die ganzen Zukunftsinvestitionen zu finanzieren. Das ist ein gewagter Plan, dessen Sinnhaftigkeit mit der konkreten Ausführung steht und fällt. Unter dieser Prämisse sind sowohl ganz normale Staatsanleihen möglich, deren Verzinsung dank der Absicherung durch die Förderbanken und damit den Staat marktüblich niedrig sein dürfte. Es wären hier aber auch für den Finanzsektor sehr lukrative Finanzprojekte in der Art der Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) möglich, bei denen der Steuerzahler letztlich nur eine satte Verzinsung privater Investitionen gewährleistet und die den Staat am Ende nur unnötig Unsummen an Geld kosten. Da das FDP-geführte Finanzministerium hier am Ende das Zünglein an der Waage ist, kann man jedoch bereits vermuten, dass eine Lösung, die nicht für den Privatsektor, sondern für die Allgemeinheit von Vorteil ist, keine Option sein wird.

Das Weglassen einer konkret definierten Rahmenfinanzierung für die Investitionen und für den Haushalt ist ohnehin ein Hauptgewinn für Christian Lindner. Alles, ja wirklich alles, steht unter Finanzierungsvorbehalt. Wörtlich heißt es dazu im Koalitionsvertrag:

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass für die gesamte Legislaturperiode alle Ausgaben auf den Prüfstand gestellt werden und eine strikte Neupriorisierung am Maßstab der Zielsetzungen in diesem Koalitionsvertrag erfolgt. Die daraus erzielten Umschichtungspotenziale und unerwartete finanzielle Spielräume sind prioritär für die Projekte des Koalitionsvertrages einzusetzen.

Um finanzielle Potenziale für Zukunftsinvestitionen zu schaffen, werden wir im Rahmen der Haushaltsaufstellungs- und des parlamentarischen Verfahrens auch Ausgabenkürzungen vornehmen und Ausgabenreste abbauen.

Es ist überflüssig, zu erwähnen, dass im Vertrag keine konkreten Punkte genannt werden, wo denn nun gekürzt werden soll. Doch eins steht fest: Wenn man die anvisierten Investitionen auch nur im Ansatz umsetzen und gleichzeitig die Schuldenbremse einhalten will, müssen wohl zahlreiche andere Ausgaben gekürzt werden.

So ist der Koalitionsvertrag zurzeit ein Wunschkonzert. Man kann mit nennenswerten Investitionsplänen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Forschung, Bildung und Infrastruktur glänzen, verschweigt jedoch, wie man das alles überhaupt finanzieren und vor allem welche jetzigen Ausgaben man dafür kürzen will. Und da alles unter Finanzierungsvorbehalt steht, ist die Gestaltungsmacht des Finanzministers gewaltig, der am Ende den Daumen über die einzelnen Finanzierungspläne hebt oder senkt. Olaf Scholz mag der neue Kanzler werden. Die eigentliche Macht in der Ampel hat jedoch Christian Lindner. Und das ist der wohl größte Schatten, der über dem ganzen Koalitionsprojekt steht.

Titelbild: photocosmos1/shutterstock.com


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