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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Kapital-Verbrechen mit und an Corona
Datum: 22. November 2021 um 10:30 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Gesundheitspolitik, Lobbyismus und politische Korruption
Verantwortlich: Redaktion
Pfizer und Facebook – und eine merkwürdige Begegnung der dritten Art: Die Schützenhilfe des US-Netzwerks für den Pharmakonzern im aktuellen Meinungskampf hat zu weiterer Recherche angeregt. Die zeigt zahlreiche Verfehlungen durch Pfizer bereits in der Vergangenheit und wirft ein Licht auf den juristischen Umgang mit Vergehen durch Unternehmen hierzulande. Von Wolf Wetzel.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
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Ich hatte am 4. November 2021 auf Facebook einen Post mitaufgenommen, der folgenden Inhalt hatte:
„Pfizer erhielt 2009 die höchste Strafe in der Geschichte der USA von 2.300.000.000 US-Dollar für ‚Bestechung von Ärzten und Unterdrückung negativer Studien‘.“
Ich konnte diesen Post halbwegs einordnen, denn ich wusste, dass US-Tabakkonzerne Aber-Millionen Dollar an Strafen bezahlen, um zu verhindern, dass in Gerichtsverhandlungen festgestellt wird, dass die Additive, die dem Tabak zugesetzt werden, krebserregend sind. Ein merkwürdiges und zugleich gängiges Geschäft mit dem Tod.
Von daher bin ich dieser Nachricht nicht weiter nachgegangen. Ein paar Tage später legte Facebook eine „Information“ darüber:
„Teilweise falsche Informationen.“
Wenn man dann „Grund anzeigen“ antippt, kommt man zu folgenden Nachrichten, die der „dpa-Factchecking“ anbietet:
„Pfizer wurde 2009 wegen illegalem Marketing verurteilt – nicht wegen Unterdrückung negativer Studienergebnisse
15/07/2021, 05:44 PM (CEST)
Corona-Impfstoffhersteller werden regelmäßig Gegenstand von falschen oder irreführenden Behauptungen im Internet. Derzeit heißt es etwa in Facebook-Postings (archiviert), dass der US-Pharmakonzern Pfizer im Jahr 2009 die höchste Strafe in der Geschichte der USA von 2,3 Milliarden Dollar wegen ‚Bestechung von Ärzten und Unterdrückung negativer Studienergebnisse‘ zahlen habe müssen. (…) Das ist teilweise falsch. Die US-amerikanische Justiz hat Pfizer im Jahr 2009 zu einer Rekordstrafe verurteilt, unter anderem wegen Zahlungen an Ärzte – aber nicht wegen ‚Unterdrückung negativer Studienergebnisse‘. (…) Es ist unbestritten, dass der US-Pharmakonzern Pfizer die 2,3 Milliarden Dollar zahlen musste. (…) Eine Milliarde Dollar der Strafe musste Pfizer in einer mit dem Zivilrecht vergleichbaren Einigung zahlen. Hier ging es um illegale Marketingpraktiken bei diversen Medikamenten. Dabei spielte auch Bestechungsgeld eine Rolle, das Pfizer an Ärzte und andere Akteure im amerikanischen Gesundheitswesen gezahlt hat, nachdem diese Medikamente des Konzerns verschrieben hatten. (…) Gegenstand war dem Bericht des Ministeriums zufolge aber nicht wie behauptet die ‚Unterdrückung negativer Studienergebnisse‘, sondern ein ganzes Bündel von anderen Vorwürfen gegen Pfizer und verschiedene Tochterunternehmen.
(…) Der Vorwurf der Bestechung von Ärzten lässt sich also durchaus vertreten. Im Zusammenhang mit dem Verfahren von 2009 hat Pfizer aber keine negativen Studienergebnisse verheimlicht – dieser Vorwurf könnte auf einen länger zurückliegenden Vorgang zurückgehen. Im Jahr 2004 hatte sich Pfizer laut US-Justizministerium zur Zahlung von über 430 Millionen Dollar bereit erklärt. Die im Jahr 2000 von Pfizer aufgekaufte Firma Warner-Lambert hatte das Epilepsie-Medikament Neurontin für diverse Anwendungen vermarktet, bei denen es Studien zufolge erwiesenermaßen nicht half.“
Man muss wirklich sagen: Facebook via Faktencheck nimmt es wirklich sehr genau – und das setzt hoffentlich Maßstäbe. Halten wir fest, denn es lohnt sich, das noch einmal sehr explizit zusammenzufassen:
Facebook und die angeheuerten „Faktenchecker“ haben tatsächlich etwas erreicht: Ihre Intervention hat mich neugierig gemacht. War das alles, was dpa-Factchecking herausbekommen wollte? Gibt es noch mehr über Pfizer zu berichten? Es war nicht schwer, ins Detail zu gehen:
„Verdacht auf Bestechung. Pfizer wehrt Ermittlungen ab
Finanzkraft schützt nicht unbedingt vor Strafe, kann aber unter Umständen dazu beitragen, unangenehme Enthüllungen zu verhindern: Der milliardenschwere Pharmakonzern Pfizer rettet sich mit einer überschaubaren Strafzahlung vor der juristischen Aufarbeitung internationaler Korruptionsvorwürfe. (…) Der Hersteller des Potenzmittels Viagra einigte sich im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen mit dem US-Justizministerium und der Börsenaufsicht SEC auf eine Strafzahlung. Pfizer überwies eine Summe von 60,2 Mio. Dollar und kann damit die weitere juristische Aufarbeitung von Schmiergeldzahlungen in mehreren Ländern beilegen. Der Fall betrifft zwei ausländische Töchter von Pfizer, sowie eine Gesellschaft, die dem Konzern im Zuge der Wyeth-Übernahme 2009 zugefallen ist. Die Einigung ist Teil einer Offensive gegen Bestechungen durch große US-Konzerne im Ausland.
Laut Justizministerium hat eine Pfizer-Tochtergesellschaft zugegeben, zwischen 1997 und 2006 mehr als zwei Mio. Dollar an Bestechungsgeldern unter anderem in Bulgarien, Kroatien, Kasachstan und Russland gezahlt zu haben. Das Geld floss an Mitglieder von Krankenhausverwaltungen, Regulierern und andere Vertreter von Gesundheitseinrichtungen, um beispielsweise die Zulassung von Medikamenten zu beeinflussen. (…) Zudem belohnte der Konzern staatlich angestellte Ärzte für zahlreiche Verschreibungen. Die Bestechung ausländischer Regierungsmitarbeiter ist Firmen mit einer Börsennotierung in den USA seit 1977 untersagt. Die Strafzahlung in zweistelliger Millionenhöhe dürfte Pfizer schnell verschmerzen. Allein für das zweite Quartal hatte der Konzern Ende Juli einen Reingewinn von 3,25 Mrd. Dollar eingestrichen, ein Plus von rund 25 Prozent binnen Jahresfrist.“ (n-tv.de vom 7. August 2012)
Und da wir schon einmal dabei sind: Was hat es mit der Rekordstrafe von 2,3 Mrd. Dollar auf sich?
„Pfizer muss auch deshalb so tief in die Tasche greifen, weil das Unternehmen als Wiederholungstäter eingestuft wurde. Im Jahr 2004 musste Pfizer schon einmal illegale Vermarktungspraktiken einräumen. ‚Das Ausmaß und die Schärfe dieses Beschlusses, einschließlich der hohen Strafzahlung von 1,3 Milliarden Dollar, spiegeln die Schwere und den Umfang der Vergehen von Pfizer wider‘, sagte Mike Loucks von der Staatsanwaltschaft für den District of Massachusetts. (…) Die Gesamtsumme von 2,3 Milliarden Dollar ist die bisher höchste Vergleichssumme in einem Streit um die Werbepraktiken von Pharmakonzernen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten.“ (diepresse.com vom 3.9.2009)
Generalstaatsanwalt Tom Perrelli kommentierte das Urteil als einen „Sieg der Öffentlichkeit über jene, die danach streben, Profit mit Betrug zu erwirtschaften.“ (The Guardian vom 2.9.2009)
All das störte die reichsten Staaten überhaupt nicht, Pfizer zu einem der wichtigsten Vertragspartner beim Impfstoff gegen Covid-19 zu küren:
„Die Regierungen investierten 2020 weltweit 88,3 Milliarden Euro in Covid-19-Impfstoffe (businesswire vom 11.1.2021). Das entspricht rund neun Prozent des Weltpharma-Umsatzes in diesem Jahr (statista.com vom 10.9.2021). Pfizer machte im 1. Halbjahr 2021 einen Gewinn von 10,4 Milliarden US-Dollar (Pfizer 2021). BioNTech machte im 1. Halbjahr 2021 einen Gewinn von vier Milliarden Euro. Das ist zuviel an Profit und ökonomischer Macht. Trotzdem erhöhten BioNTech/Pfizer Mitte 2021 die Preise um satte 25 Prozent (Wirtschaftswoche vom 13.9.2021).“ (30 Gründe, warum ich mich derzeit nicht impfen lassen, NDS vom 11. November 2021)
Pfizer beweist also ausdauernd und ungestört, dass Kapital-Verbrechen und Profit ein ausgezeichnetes Tandem bilden. Und man kann hinzufügen, dass sie für Beides einen wunderbaren, ganz und gar unbehelligten Ort gefunden haben:
„Pfizer sitzt in einer niederländischen Steueroase Capelle aan den Ijssel, wo es seinen jährlichen Umsatz um die 40 Milliarden US-Dollar und jährlichen Reingewinn von knapp 14 Milliarden USD in den letzten zehn Jahren erzielt und mit zuletzt nur 5 bis 6 Prozent effektiv versteuert. Dadurch entgehen der Allgemeinheit Milliarden an Steuereinnahmen (NL Times vom 11.5.2021).“ (s.o.)
Übrigens hat damals, also 2012, also ganz lange her, die Occupy-Bewegung in den USA genau jene korrupten und kriminellen Praktiken als systemisches Problem begriffen und als einen schwergewichtigen Teil vom „Corporate America“ benannt.
Natürlich kommt jetzt gerne die „Schwarze-Schafe-Theorie“ zum Zuge: Das seien vereinzelte und bedauerliche Einzelfälle. Auch hierzu ein kleiner Blick hinter die Schafstheorie:
„Ob Werbung für den Off-Label-Einsatz von Arzneimitteln, Preisbetrug oder geheime Provisionen an Mediziner: Zwischen 2009 und 2012 zahlten die von Public Citizen erfassten Konzerne zusammen 5,1 Milliarden Dollar Strafe für ihr Tun an die US-Regierung. Dies entsprach im Vergleich zu den drei Vorjahren einer Verfünffachung der Sanktionen. Insgesamt mussten die Unternehmen zwischen 1991 und 2012 30,2 Milliarden Dollar Strafe zahlen. Auch ‚Corporate Integrity Agreements‘, so werden in den USA vertragliche Verpflichtungen zur Niederlegung illegaler Machenschaften genannt, brachten laut Wolfe keinen nachhaltigen Effekt. Es gebe einen ‚pathologischen Mangel an Unternehmensintegrität‘ in vielen Pharmaunternehmen. Die Sanktionen gegen die Konzerne müssten viel höher ausfallen, noch machten diese nur einen Bruchteil des jeweiligen Firmengewinns aus.
Die Liste der Unternehmen, die in den vergangenen Jahren Ärger mit der amerikanischen Justiz bekamen, liest sich wie das Who is Who der Branche. Gleich mehrfach musste sich etwa Pfizer verantworten. 2009 zahlte der Konzern wegen der falschen Vermarktung von Medikamenten 2,3 Milliarden Dollar.“ (spiegel.de vom 14.1.2014)”.
Und was ist mit „Corporate Deutschland“?
Wenn man „gefühlt“ vergleicht, würden wahrscheinlich viele sagen, dass die Gesetze in Deutschland schärfer sind, dass das, was in den USA möglich ist, hier gar nicht geht. Von wegen „Wilder Westen“. Dieses „gefühlte“ Wissen wird gut genährt – von ziemlich falschen Fakten und potenten Interessen.
Tatsächlich gibt es in Deutschland weder ein bescheidenes, noch ein scharfes Unternehmensstrafrecht. Es gibt es einfach gar nicht. Ganz im Gegensatz zu den USA. Dort sucht man bei einer Straftat, die in einem Unternehmen begangen wurde, nicht nach einer Person, die dafür haftbar gemacht werden kann. In den USA geht man von den bestehenden Hierarchien aus, die über Weisungs- und Entscheidungsrechte verfügen. Man hält sich an die Konzernführung.
In Deutschland verwandelt sich ein straff geführtes Unternehmen unter dem wachsamen Auge der Justiz in eine unbestimmte Anzahl autonom Agierender. Wenn es also zum Beispiel um die Strafverfolgung im Rahmen der Dieselgate-Affäre geht, dann muss man in Deutschland die Einzelpersonen überführen, die diese Manipulationssoftware entwickelt haben. Das führt in Deutschland zu der aberwitzigen Situation, dass man dann irgendwelche Projektmanager (auf der mittleren Konzernebene) ausfindig macht, die „eigenmächtig“ und ohne Wissen der Konzernführung diese kriminellen Handlungen durchgeführt haben (sollen). Dieses absurde Spiel geht sogar so weit, dass sich dank dieses juristischen Schauspieles die Konzernspitze als Opfer gerieren kann, die von ihren Mitarbeitern hintergangen worden sein soll.
Im Ergebnis führen in Deutschland solche juristischen Untersuchungen … zu nichts bzw. enden im Kiesbett. In den USA wird derselbe Sachverhalt, dieselbe kriminelle Handlung vom VW-Konzern ganz anders behandelt. Man muss den einzelnen führenden Mitarbeitern keine individuelle Schuld nachweisen, sondern behandelt sie, wie der Konzern auch, als systemische Größen, die Anweisungen ausführen. Gegebenenfalls müsste die Konzernführung beweisen, dass die Mitarbeiter gegen deren Willen gehandelt haben. Diese Beweisführung erspart sich die VW-Konzernführung und bezahlt lieber über 30 Milliarden Euro, um einen Prozess und die Offenlegung aller Details zu vermeiden:
„VW hatte im September 2015 Abgasmanipulationen in großem Stil eingeräumt. Den Skandal bezahlte der Konzern bereits mit Rechtskosten von über 30 Milliarden Euro – der größte Teil davon entfiel auf Strafen und Entschädigungen in USA. Gegen mehrere mutmaßlich Verantwortliche – darunter Ex-Konzernchef Martin Winterkorn – liegen Strafanzeigen und Haftbefehle der US-Justizbehörden vor. Zwei frühere VW-Mitarbeiter wurden bereits zu jahrelangen Haft- und hohen Geldstrafen verurteilt.“ (zdf.de vom 2.6.2020)
Wie „Corporate Deutschland“ (Deutschland GmbH) funktioniert, sei hier an zwei Beispielen angerissen:
In Deutschland flog 2010 auf, dass Pharmakonzerne die Gesetzesvorlage verfasst haben, die dann fast wörtlich übernommen und abgenickt wurde:
„Pharmalobby diktiert Gesetzesänderung Nr. 4
Die Pharmakonzerne sahen schon wie die Verlierer des neuen Arzneimittelgesetzes aus – bis ihre Lobby zuschlug. Nun können sie schon wieder einen grandiosen Erfolg feiern. (Sie haben) es geschafft, dass das Arzneimittelgesetz so verändert wird, dass nicht mehr unterschieden werden darf zwischen der Zulassung und dem Nutzen eines Präparats, genauer: Dass mit der Zulassung automatisch der Nutzen gegeben ist. Wie der SPIEGEL am Wochenende bereits vorab berichtet hat, ist es der zweite Erfolg der Pharma-Multis binnen Monatsfrist: Schon vor zwei Wochen hatten sie ihre Forderung durchgesetzt, dass nicht der Gemeinsame Bundesausschuss, sondern das leichter beeinflussbare Gesundheitsministerium in einer Rechtsverordnung die Kriterien festlegen darf, nach denen der zusätzliche Nutzen neuer Arzneimittel künftig bewertet wird. Vorformuliert hat beide Änderungswünsche eine der bundesweit führenden Pharmakanzleien: Clifford Chance. (…)
Den Interessenverbänden der Pharmakonzerne sei es ‚grandios gelungen, die Politik einzuleimen‘. Für die Patienten bedeute dies, dass sie künftig weiter mit Mitteln behandelt werden könnten, die nichts nützen oder sogar ein höheres Schadenspotential haben.“ (spiegel.de vom 27.9.2010)
Und dann gibt es als Bonus noch höchstrichterlichen Flankenschutz:
„Ende Juni (2010) hatte der der Bundesgerichtshof (BHG) entschieden, dass Vertragsärztinnen und -ärzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Entsprechend sind auch Mitarbeiter von Pharmaunternehmen, die Ärzten solche Vorteile gewähren, nicht wegen Bestechung zu belangen.“ © mis/aerzteblatt.de vom 2.10.2010
Was in den USA, im ‚Land der unbegrenzten Möglichkeiten‘, strafbar ist, wird hier in Deutschland höchstrichterlich abgesegnet und durchgewunken. Kann man Corporate Deutschland also als eine ganz große Vereinigung verstehen, die von Pharmakonzernen, über Ärzte zu Kliniken, über Regierungen bis hin zum Bundesgerichtshof reicht?
Und wer jetzt behauptet, dass solche Praktiken, die in Deutschland ganz besonders geschützt sind, in Corona-Zeiten nicht angewandt werden, der darf auch allen Leserinnen und Lesern die Geschichte von der Zahnfee erzählen.
Titelbild: Ralf Liebhold
Quellen und Hinweise:
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