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Titel: Steuerparadies Deutschland: Über die CumEx-Files 2.0 und null Bock auf Aufklärung
Datum: 26. Oktober 2021 um 10:24 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Banken, Börse, Spekulation, Lobbyismus und politische Korruption, Steuerhinterziehung/Steueroasen/Steuerflucht
Verantwortlich: Redaktion
Ein internationaler Rechercheverbund deckt auf: In 20 Jahren haben Banken, Hedgefonds und andere Finanzjongleure weltweit 150 Milliarden Euro durch Aktienschiebereien ergaunert – mindestens. Das Geld ging für Villen, Yachten und Sportboliden drauf und fehlt zum Beispiel für Schulbau, bessere Pflege und öffentlichen Nahverkehr. Die Steuerdiebe markieren das Unschuldslamm, rauben munter weiter und die Politik erledigt mit zahnlosen Gesetzen hilfreiche Zubringerdienste. Nebenbei versagen entkernte Aufsichtsbehörden und überlastete Gerichte bei der Arbeit. Bundesfinanzminister Scholz ist trotzdem zufrieden – und darf Kanzler werden. Von Ralf Wurzbacher.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
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Wie ließen sich Finanzschiebereien der Sorte Cum-Ex und Cum-Cum unterbinden, die allein hierzulande einen Schaden von weit über 30 Milliarden Euro angerichtet haben? Man müsse, so der Vorschlag des britischen Investmentbankers Sanjay Shah, jede Aktie mit einer Art Barcode markieren, wodurch sie spezifisch und unverwechselbar wird. So könnten Finanzämter erkennen, dass sie für dasselbe Wertpapier mehrfach Steuern erstatten. „Ich glaube, das wäre einfach umzusetzen.“
Warum etwas einfach machen, wenn es auch komplizierter geht, beziehungsweise, man die Dinge einfach laufen lässt und einfach gar nichts macht? So wie zum Beispiel die hiesigen Politiker, Aufsichts- und Regulierungsbehörden, unter deren Augen die deutsche Staatskasse über Jahre und Jahrzehnte hinweg von abgebrühten Bankern, Tradern und ihren Anwälten hemmungslos ausgeraubt wurde. Obwohl die Machenschaften seit spätestens Anfang der 2020er-Jahre im Gange waren, schritt die Bundesregierung erst 2012 zur Tat und erließ ein Gesetz, das wenigstens die klassischen Cum-Ex-Geschäfte verhindern sollte. Woraus dann aber nichts wurde, wie die vor drei Jahren von einem internationalen Journalistenteam veröffentlichten CumEx-Files bewiesen. Offenbar ist Cum-Ex selbst heute noch nicht komplett aus dem Spiel genommen – und selbst wenn die Politik die Schlupflöcher wirklich dichtgemacht hätte, wäre das auch egal: Das globale Finanzcasino hat längst für Ersatz gesorgt.
Schaden in Europa: 145 Milliarden Euro
Jüngstes Zeugnis darüber legen die in der Vorwoche publizierten CumEx-Files 2.0 ab, so etwas wie das Update der Enthüllungen von 2018. Weil der große Raubzug immer weitergeht, ist dessen wahres Ausmaß eigentlich gar nicht zu fassen. Dabei hinterlassen schon die bekannten Dimensionen nichts als Fassungslosigkeit. Die Recherchen von vor drei Jahren hatten die Verluste für die Allgemeinheit auf über 55 Milliarden Euro allein in Europa taxiert. Nach den neuesten Kennzahlen waren es zwischen 2000 und 2020 weltweit mindestens 150 Milliarden Euro, wobei das Kerngeschäft mit rund 145 Milliarden Euro auf europäischer Ebene liegt. Die USA mit 4,9 Milliarden Euro (jedoch nur im Zeitraum 2000 bis 2008) sind dagegen fast glimpflich davongekommen. Die Finanzaufsicht trat dort vergleichsweise früh mit Gegenmaßnahmen auf den Plan und ein seit 2010 wirksames Gesetz machte zumindest die Cum-Ex-Mauscheleien unmöglich. Auch legt die Justiz eine härtere Gangart als in unseren Gefilden an den Tag. Seit 2017 wurden immerhin Strafen in Höhe von 380 Millionen Euro gegen 15 Banken verhängt.
Das zeigt: Dem Treiben windiger Finanzjongleure lässt sich durchaus begegnen. Es braucht nur den nötigen politischen Willen und die richtigen Rezepte. Vielleicht wäre ja besagte Idee, jede Aktie mit einer exklusiven Markierung zu versehen, eine effektive Lösung. Bezeichnend dabei ist allerdings, dass der Ratschlag von einem der größten Cum-Ex-Profiteure selbst kommt. Sanjay Shah hat nach eigenen Angaben mehr als 1,2 Milliarden Euro mit dieser und ähnlichen Maschen des Steuerbetrugs ergaunert und davon 500 Millionen Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet. Er wird mit internationalem Haftbefehl gesucht und entzieht sich den Ermittlern in einer Villa auf den künstlich angelegten „Palmeninseln“ vor Dubais Küste.
Drei Ferraris fürs Wochenende
Das ARD-Magazin „Panorama“, eines der 15 an der Erstellung der CumEx-Papers beteiligten Medienpartner, hat den Mann in seiner Zuflucht aufgesucht und vor der Kamera zu Wort kommen lassen. Zum Beispiel prahlt er dabei von seinen drei Ferraris, „das waren meine Wochenendautos“, während er für die Fahrt ins Büro sein „Lieblingsauto“, einen Mercedes G-Klasse, nutzt. Und wenn er mal ein paar Stunden Zeit hat, geht es raus aufs Meer mit der eigenen Yacht, deren Crew „immer standby“ für ihn bereitstehe.
Aber richtig unbeschwert lebt es sich freilich nur mit reinem Gewissen. Worum geht es bei Cum-Ex? Das sind Aktienschiebereien, die auf eine Erstattung von Kapitalertragsteuern auf Dividenden zielen, die gar nicht an das Finanzamt abgeführt wurden. Man lässt sich vom Fiskus Geld zurückzahlen, das man nie bezahlt hat. Für jeden Normalbürger mit nur einem Funken an Rechtsgefühl, Anstand und Ehre ist das: Diebstahl. Wie das Recherchenetzwerk „Correctiv“ in der „Story“ zu seinem Fall schreibt, habe Shah das System „auf die Spitze getrieben. Er rotierte dieselben Aktien bis zu 20 Mal – und kassierte jedes Mal die Steuer“.
„Bitte greifen Sie zu“
Trotzdem mimt der Brite die verfolgte Unschuld, schließlich war sein Vorgehen qua Gesetz nicht verboten beziehungsweise das Loch in den Bestimmungen so groß, dass er dadurch ohne Scheu scheffeln konnte. „Wenn da auf einem großen Schild ‚Bitte greifen Sie zu‘ steht, dann greife ich zu, oder jemand anders tut es“, bemerkte er und weiter: „Mein Plan ist es, bald wieder in das Geschäft einzusteigen.“
Das könnte klappen, denn das Business floriert wie eh und je, wenn auch unter anderem Namen. Waren die öffentliche Aufmerksamkeit sowie die kläglichen Interventionen von Politik, Aufsehern und Justiz bisher vor allem auf Cum-Ex gerichtet, ist in Wahrheit und seit langem Cum-Cum der große Kassenschlager. Nach Erhebungen des Mannheimer Steuerprofessors Christoph Spengel – Hauptinformant hinter den CumEx-Files – entfallen vom durch ihn ermittelten weltweiten Gesamtschaden „nur“ zehn Milliarden Euro auf Cum-Ex oder die sehr ähnlichen Geschäfte mit sogenannten ADR-Papieren. Die restlichen 140 Milliarden Euro gehen auf das Konto Cum-Cum. Mit dem Trick verschieben ausländische Anleger ihre Aktien vor der Dividendenausschüttung ins Inland, um unrechtmäßig Steuern zu sparen.
Alle machen mit
Der Verein „Finanzwende“ nennt Cum-Cum dann auch den „großen Bruder“ von Cum-Ex. Dem deutschen Staat sollen allein damit 28,5 Milliarden Euro durch die Lappen gegangen sein. Das sind fast 80 Prozent des Gesamtschadens durch krumme Steuerdeals, der sich nach Spengels Daten hierzulande auf knapp 36 Milliarden Euro beläuft (bei früheren Berechnungen war er von vier Milliarden Euro weniger ausgegangen). Laut Gerhard Schick, Geschäftsführer von „Finanzwende“, hätten „fast alle Banken in Deutschland“ beim großen Cum-Cum-Reibach mitgemischt. Eine entsprechende Abfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte 2017 ergeben, dass damals 85 Geldinstitute mit Cum-Cum-Konstrukten operierten, 77 Institute rechneten mit finanziellen Belastungen, sollten sich die Gerichte um die Transaktionen kümmern.
Ein juristisches Großreinemachen zeichnet sich derweil gerade nicht ab. Stand jetzt werden laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) bundesweit 102 Cum-Cum-Fälle mit einer Rückerstattungsforderung von 135 Millionen Euro bearbeitet. Das ist nicht einmal ein halbes Prozent des für die BRD aufgehäuften Gesamtschadens. Und strafrechtlich hat sich – anders als bei Cum-Ex – noch keine Staatsanwaltschaft des Komplexes angenommen. Betroffen sind ohnehin ausnahmslos ältere Fälle. Von neueren Vorgängen will das BMF auf Anfrage von „Panorama“ keine Kenntnis haben. Daher ließen sich auch die von Spengel errechneten Steuerschäden „auf Grundlage der Angaben der für die Steuerverwaltung zuständigen Länder nicht bestätigen“. Tatsächlich war vor fünf Jahren unter der Ägide von Ex-Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) ein Gesetz in Kraft getreten, das nach Cum-Ex auch Cum-Cum den Garaus machen oder wenigstens erheblich erschweren sollte. Was aber schon beim „kleinen Bruder“ nicht klappte, ging offenbar wieder reichlich schief. Und trotzdem klammern sich die Verantwortlichen seither an die Sprachregelung: Die Kuh ist vom Eis.
Reinwaschen und vergessen
Ein ganz anderes Bild zeichnet man bei „Finanzwende“: Dass weder Finanzverwaltungen noch Staatsanwaltschaften das Thema bis dato entschieden angegangen seien, „schien lange politisch genau so gewollt“. So habe das BMF im November 2016 eine Bekanntmachung an die Bundesländer verschickt, in der der Großteil der Cum-Cum-Geschäfte „quasi reingewaschen“ worden sei. Damaligen Berichten zufolge wurde das Schreiben auch unter dem Druck einzelner Landesregierungen verfasst, die ihre involvierten Landesbanken vor hohen Rückforderungen schützen wollten. Eine unrühmliche Rolle spielte vor allem Hessen, das als Heimstatt der Frankfurter Finanzmetropole für den Fall einer gründlichen Aufarbeitung der Vorgänge eigentlich am meisten für seine Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen hätte.
Oder sorgt man sich mehr um die Verluste von Bankern und Finanzjongleuren? Im November 2016 wies die Landesregierung unter Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) ihre Finanzverwaltungen an, Prüfungen der Cum-Cum-Deals einzustellen. Das „Handelsblatt“ befand seinerzeit „Bankenrettung, mal anders“ und der ehemalige NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) wetterte über eine „skrupellose Kumpanei mit den Banken“. Auf seine Initiative hin wurde das Thema zwar wieder zur Angelegenheit des Bundes, bald darauf aber erneut auf eine Art abserviert, die den Steuerbetrügern in Nadelstreifen bestens zupass kam. Per BMF-Verordnung wurde für eine rückwirkende Aufarbeitung die Frist 2013 festgesetzt. Alles, was davor passierte, hat Ermittler und Richter nicht zu interessieren. Für Spengel lieferte die Bundesregierung mit ihrem Agieren „einen Offenbarungseid“.
Leichtes Spiel für Staatsräuber
Ins Bild passt dabei: Nirgendwo sonst haben die Staatsräuber so leichtes Spiel wie in Deutschland. Zwar sind wenigstens elf weitere Staaten betroffen, etwa Spanien, Italien, Belgien und die Schweiz. Aber lediglich Frankreich verzeichnet mit 33,4 Milliarden Euro ähnlich hohe Verluste, danach folgen die Niederlande mit 27 Milliarden Euro. Worin mag wohl die deutsche Sonderrolle begründet sein? Personell hat sich die Konstellation im BMF inzwischen geändert, politisch herrscht Kontinuität. Das vom designierten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geführte Ressort will von Cum-Cum schlicht nichts wissen, so als hätte man der Gier einfach den Hahn abgedreht. Dabei hält man inzwischen sogar die Werkzeuge in der Hand, Licht ins Dunkel der Machenschaften zu bringen. Erst im Juli waren die „Fehler“ der Vergangenheit durch zwei Neufassungen der besagten Bestimmungen von 2016 und 2017 korrigiert worden. „Doch bis heute findet dazu kaum Aufklärung statt. Noch immer gibt es offenbar keine aktiven Bemühungen, die Gelder zurückzuholen“, beklagt man bei „Finanzwende“ und weiter: „Über Cum-Cum liegt ein großes Schweigen.“
Von Scholz selbst weiß man, dass er in seiner Zeit als Hamburgs Erster Bürgermeister der Privatbank M. M. Warburg die fällige Rückerstattung einer per Dividendenstripping erschlichenen Summe von 47 Millionen Euro zunächst erspart hatte. Erst zu Jahresanfang 2021 beglich das Geldhaus seine Schuld von 155 Millionen Euro für die Jahre 2007 bis 2011. Der zur Affäre tagende parlamentarische Untersuchungsausschuss in der Hamburgischen Bürgerschaft befasst sich zudem mit früheren Spenden des Geldhauses an die Sozialdemokraten. Eine schlechte Figur gibt der scheidende BMF-Chef ebenso im Zusammenhang mit der Megapleite des Finanzdienstleisters Wirecard ab. Auch hier haben die Aufsichtsbehörden, vorneweg die BaFin, auf ganzer Linie versagt.
Institutionelle Korruption
Wobei Versagen ein weites Feld ist: Die Aufsichtsbehörden sind wie der große Rest der öffentlichen Verwaltung nach immer neuen Spardiktaten strukturell und personell ausgezehrt. Wo es an Aufpassern fehlt, wird Gesetzesbruch leicht gemacht, und wenn zugleich die Justiz auf dem letzten Loch pfeift, drohen selbst für den Fall, ertappt zu werden, vielfach keine Konsequenzen. Auch bei Cum-Ex und Cum-Cum werden allein aufgrund der Arbeitsunfähigkeit der Gerichte massenhaft Vergehen ungesühnt bleiben. Dazu verwischen die Grenzen zwischen Aufsehern und Beaufsichtigten immer mehr. Expertise, die intern selbst nicht mehr zu leisten ist, holt man sich von Externen ein, selbst übergeordnete Bundesbehörden mutieren zusehends zu Handlangern einer von Kapitalinteressen durchsetzten Beratungsindustrie.
Das alles treibt Blüten: Zum Beispiel haben gleich mehrere BaFin-Beschäftigte mit Wirecard-Aktien gehandelt, einer wurde sogar wegen Insiderhandels angezeigt. Und kurz vor der Bundestagswahl war das Scholz-Ministerium von Fahndern durchsucht worden, weil die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen Mitarbeiter der Anti-Geldwäsche-Einheit FIU wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt ermittelt. Hinweise auf ein millionenschweres Waffen- und Drogengeschäft sollen nicht an Polizei und Justiz weitergeleitet worden sein.
Arbeit systematisch vernachlässigt
Mitte September sorgte eine Studie der Research-Abteilung der Deutschen Bank für Aufsehen, die vor lauter Klartext prompt wieder eingezogen wurde. „Es gibt wohl – leider – kaum eine Finanzaufsicht in den Industrieländern weltweit, unter deren Augen in den letzten 15 Jahren derart viele Finanzskandale stattgefunden haben und bei denen die Finanzaufsicht insgesamt so ein schlechtes, ja teilweise dysfunktionales Bild abgegeben hat“, konstatierte darin der Analyst Jan Schildbach. Warum ausgerechnet Deutschlands Skandalbank Nr 1. einen solchen Verriss zuerst lanciert und gleich wieder kassiert, sei dahingestellt. Was bleibt, sind Sätze wie der, dass in den Fällen Cum-Ex und Wirecard starke Verdachtsmomente bestünden, dass die Aufseher mindestens fahrlässig, wenn nicht systematisch und mit Hintersinn ihre Arbeit vernachlässigt hätten.
In puncto Cum-Cum profitieren die Profiteure dazu von einem weitverbreiteten Irrglauben. Dem nämlich, dass die Praktiken gar nicht illegal seien. So viel Chuzpe war nie: Man plündert die Steuerkassen und wäscht seine Hände in Unschuld? Während im ganzen Land Schulen und Kitas verrotten, die Sozialsysteme geschleift und Menschen zu Zehntausenden unter Brücken schlafen. Bei „Panorama“ stellte Helmut Lotzgeselle die Dinge richtig. Unter seinem Vorsitz hat das Hessische Finanzgericht Anfang 2020 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine Landesbank wegen ihrer Cum-Cum-Geschäfte verurteilt. Er nennt die Geschäfte nicht nur einen „Gestaltungsmissbrauch und eine Steuerumgehung, für mich als Jurist sind Cum-Cum-Geschäfte auch eine Straftat“. Er könne nur hoffen, „dass man diese Fälle alsbald aufgreift, um die Gelder – und hier geht es um Milliarden – zurückzufordern und diejenigen bestraft, die aufgrund ihrer Gier dem Steuerzahler diese Milliarden entzogen haben“.
Und wann endlich kennzeichnet man Aktien mit einem Code, um den Raubbau am Allgemeinwohl zu verhindern? Noch einmal Steuerexperte Spengel: „Es ist unverständlich, warum dies in Deutschland und in anderen betroffenen Ländern nicht umgesetzt wird.“ Frage an den BMF-Chef und kommenden Kanzler: Wann endlich liefern Sie, Herr Scholz?
Titelbild: Yabresse / Shutterstock
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