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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Videohinweise am Mittwoch
Datum: 20. Oktober 2021 um 16:23 Uhr
Rubrik: Videohinweise
Verantwortlich: Redaktion
Hier finden Sie in der Regel am Mittwoch und am Samstag einen Überblick über interessante Videobeiträge aus anderen Medien und Veröffentlichungen. Wenn Sie auf “weiterlesen” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie anschauen wollen. Die Videohinweise sind auch auf unserer YouTube-Seite als spezielle Playlist verfügbar. Auch für die Rubrik „Musik trifft Politik“ gibt es eine eigene Playlist (CG: Christian Goldbrunner)
Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:
Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Beiträge einverstanden sind. Sie können uns bei der Zusammenstellung der Videohinweise unterstützen, indem Sie interessante Fundstücke an die Adresse [email protected] schicken. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.
Ellen Rohring, Rechtsanwältin [Auszug transkribiert, CG]: “Es ist ja fast absurd, dass in der gegenwärtigen Lage, in der weit über 80 Prozent der Erwachsenen als immunisiert gelten sollten, die Sicherheitsvorkehrungen strenger sind, als im letzten Jahr, als es noch keine Impfung gab und nur ein kleiner Anteil der Bevölkerung immunisiert gewesen sein konnte. Wenn es mildere Mittel gibt, dann ist die Maßnahme nicht erforderlich und wir kommen eigentlich gar nicht zur Angemessenheitsprüfung, der Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne, wo die Rechtsgüter miteinander abgewogen werden. Im Folgenden soll aber trotzdem auf die Angemessenheitsprüfung eingegangen werden und hier ist zu berücksichtigen, dass die Studenten um ihre Bildungschancen gebracht werden. Hier geht es aber nicht um das Privatvergnügen der Studenten, die an irgendeiner Party teilnehmen wollen, sondern es geht um ihre Ausbildung, die sie ohne eine Impfung faktisch nicht fortsetzen können. Wenn es eine Impfpflicht gäbe und eine sterile Immunität, also der Fremdschutz gegeben wäre, wären dies wichtige Punkte, die bei der Abwägung ins Gewicht fallen würden. Wenn die Covid-19-Impfung aber keinen Fremdschutz im Sinne einer sterilen Immunität vermitteln sollte, sondern in erster Linie Selbstschutz darstellt, dann dürften derartige Eingriffe nicht angemessen und damit nicht verhältnismäßig sein. Auch das RKI veröffentlichte am 14.10.2021 für die über 60-Jährigen Impfdurchbrüche in Höhe von 55,4 Prozent. 39,6 Prozent der hospitalisierten Covid-Fälle sollen geimpft sein und 28,8 Prozent der Covid-Fälle auf Intensivstationen entfallen auf Geimpfte. […] Wenn wir dann noch bedenken, dass die Geimpften gar nicht mehr getestet werden und damit die symptomlosen Impfdurchbrüche gar nicht erfasst sein können, könnte der Anteil der Impfdurchbrüche noch höher sein. Dafür sprechen auch neue Studienergebnisse, die mir von Experten weitergeleitet wurden und die ich in meinem Beitrag verlinke. Auch da ist die Kernaussage, dass [bei] Infizierten mit vollständiger Impfung und Ungeimpften, keine wesentlichen Unterschiede in der Viruslast bestehen sollen. Auch das ist in meinem Beitrag verlinkt. […] Es gibt zahlreiche Angriffspunkte, die anders als im letzten Jahr auf Erfahrungen und Studien gestützt werden können, so dass ich davon ausgehe, dass kostenpflichtige Zugangsbeschränkung zur Lehre verfassungswidrig sein dürften und die Gerichte auch bei einer summarischen Prüfung im Eilverfahren zu diesem Ergebnis kommen können. Spätestens bei der Abwägung der zwei Szenarien müssten die Gerichte zu dem Schluss kommen, dass die Gefahr für die öffentliche Gesundheit nicht mehr so groß sein dürfte, dass sie einen praktischen Studienabbruch rechtfertigen könnte.”
Anmerkung CG: Die Website des “Bündnis Landtag abberufen” ist hier zu finden. Die Eintragungsfrist in allen bayerischen Gemeinden läuft vom 14. bis 27. Oktober 2021. Die Bayerische Verfassung, Artikel 18 ist hier nachzulesen.
Johanna May spricht mit Dr. Martin Hirte über Corona Schutzimpfung für Kinder
Johanna May ist Schauspielerin, Moderatorin.
Dr. Martin Hirte ist Kinder- und Jugend-Facharzt, Mitglied ‚Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e.V.‘ und freier Publizist.
Abstract Dr. Martin Hirte: Kinder erkranken nur äußerst selten schwer an COVID-19 und spielen als Überträger des Virus eine geringe Rolle. Trotzdem sind sie nach wie vor die Hauptleidtragenden der verordneten Abwehrmaßnahmen. Nun sprach sich die Impfkommission auf massiven politischen Druck hin für die Impfung der Zwölf- bis Siebzehnjährigen aus. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfung dieser Altersgruppe ist eher ungünstig, denn die Impfung kann in seltenen Fällen zu gravierenden Nebenwirkungen und bleibenden Schäden führen. Bedenklich sind auch die psychosozialen Folgen der Impfempfehlung durch die drohende Ausgrenzung ungeimpfter Kinder.
Quelle: allesaufdentisch, 30.09.2021
Dr. med. Martin Hirte [Auszug transkribiert, CG]: “Es gibt in meinen Augen keinen medizinischen Grund, Kinder gegen Coronaviren zu impfen. Wir wissen ja auch, dass die Impfung nicht zum Herdenschutz führen kann. Die Impfung kann auch nicht verhindern, dass jemand sich infiziert und auch andere dann wieder infiziert. Also dieses Solidaritäts-Argument entfällt. […] Ich wundere mich, dass nicht mehr Kollegen jetzt ihre Stimme erheben und sagen, nein dafür sind wir nicht. Leider ist der Verband der Kinderärzte inzwischen auch auf die Stiko-Linie eingeschwenkt. Das ist in vielen anderen europäischen Ländern nicht so. Da ist keine Kinderimpfung empfohlen, in Großbritannien zum Beispiel ab 16, und ein Vertreter der Impfkommission hat klipp und klar gesagt, dass für Kinder das Nutzen-Risiko-Verhältnis unklar ist, und sie deswegen das nicht empfehlen. […] Ich sehe im Übrigen diese Schulimpfungen, die jetzt in verschiedenen Bundesländern beginnen sehr sehr kritisch. Das ist eine Veranstaltung, bei der praktisch jeder mitkriegt: Wer lässt sich impfen und wer ist möglicherweise ungeimpft? Damit wird einem Mobbing, einem Ausgrenzen oder auch einer Diffamierung ungeimpfter Kinder Tür und Tor geöffnet. Ich habe das schon erlebt bei Masken-befreiten Kindern. Ich habe gelegentlich in meiner Praxis Kinder von dem Maskentragen in der Schule befreit, wenn die sich nicht konzentrieren können, Kopfweh [haben], Übelkeit, Schwindel, diese möglichen Nebenwirkungen. Ich habe immer wieder gehört, dass diese Kinder von Mitschülern oder auch von Lehrern benachteiligt werden, gemobbt werden, ans offene Fenster gesetzt werden im Winter, dass sie sich nicht mit anderen Kindern in der Pause treffen dürfen und solche Dinge. So etwas könnte ich mir natürlich vorstellen, dass das auch bei ungeimpften Kindern jetzt passiert. […] Da muss von politischer Seite aus die Reißleine gezogen werden. Man muss vermitteln, dass es sowieso sehr unwahrscheinlich ist, dass ein Kind jemand anderen ansteckt. Kinder gehören zu der Gruppe, die in dieser Pandemie eine ganz geringe Rolle spielen. Sie haben aber die Hauptlast der Pandemiemaßnahmen getragen. Kinder – selbst wenn sie jetzt PCR-positiv sind – übertragen nur sehr selten und sehr wenig diese Erkrankungen. Auch geimpfte Kinder könnten natürlich theoretisch Erkrankungen übertragen. Aber wenn es schon wenige Ungeimpfte sind – selbst wenn es [angenommen] ein Drittel weniger sind von den Geimpften – das spielt eigentlich gar keine Rolle. Der Unterschied ist so gering, dass es überhaupt nicht ansteht, geimpften Kindern irgendwelche Vorteile zu geben.”
Tina-Maria Aigner spricht mit Dr. Pieter Schleiter über Corona und Rechtsstaat
Tina-Maria Aigner ist Schauspielerin und Sängerin.
Dr. Pieter Schleiter ist Volljurist.
Abstract Dr. Pieter Schleiter:
Bewährt sich unser Rechtsstaat in der Corona-Krise? – Leider nein.
Im Kampf gegen COVID-19 erleben 83 Millionen Menschen seit anderthalb Jahren flächendeckend die schwersten Grundrechtseingriffe seit Bestehen der Bundesrepublik.
Dabei werden sicher geglaubte verfassungsrechtliche Errungenschaften unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung systematisch verletzt.
Die Exekutive missachtet den Parlamentsvorbehalt, das Föderalismusprinzip sowie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und überdehnt ihr Ermessen bei der Beurteilung unklarer Sachverhalte. Die Legislative ebnet hierzu durch stetige Verlängerung der Notlage den Weg und hat das ihr zustehende Heft des Handelns aus der Hand gegeben. Die Judikative verfehlt es im Wesentlichen, die beiden anderen Gewalten auf Recht und Gesetz einzugrenzen.
Dieses Versagen des Rechtsstaats hat seine Ursache auch in behebbaren dysfunktionalen Mechanismen.
Quelle: allesaufdentisch, 30.09.2021
Dr. Pieter Schleiter [Auszug transkribiert, P. Schreyer]: “Das, was wir heute sehen, den Zustand unseres Rechtsstaates und unserer Gesellschaft, hätten wahrscheinlich die meisten Juristen vor anderthalb oder zwei Jahren noch für unmöglich gehalten und klar als verfassungswidrige Dystopie abgetan. (…) Die Legislative hat den Weg dafür geebnet, dass die Exekutive so handeln kann. Und sie hält das weiter aufrecht, indem immer wieder die epidemische Lage von nationaler Tragweite beschlossen wird. Nach Auffassung vieler Verfassungsrechtler ist das ein Gewähren lassen der Exekutive trotz offenkundiger Verfassungswidrigkeit. (…) Die großen Fragen sind gerichtlich nicht angegangen worden – beispielsweise der [durch die Regierungen häufig ignorierte] Parlamentsvorbehalt, die Bund-Länder-Konferenz und die Einschränkungen auf Verdacht. (…) Wenn ich als Richter entscheiden soll, ob eine Verordnung rechtmäßig ist, dann darf ich nicht die Argumente desjenigen als Beweismittel oder Begründung anführen, der dazu beigetragen hat, dass diese Verordnung so zustande gekommen ist. (…) Das Bundesverfassungsgericht hat keinen guten Job gemacht in dieser Krise, weil die Richter dort zu lange zuwarten. Wenn über 80 Prozent aller Grundrechte eingeschränkt sind, dann muss ein so hohes Staatsorgan auch mal alles stehen und liegen lassen und ganz schnell in die Hauptsacheprüfungen einsteigen. Das ist nicht erfolgt. (…) Wir haben ein ungeahnt schweres Versagen des Rechtsstaates in allen drei Säulen der Gewaltenteilung.“
Lesen Sie hierzu auch auf den NachDenkSeiten von Jens Berger “Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr soll weichen.” (07.07.2020)
Anmerkung CG: Die Thematik ab Min. 30 – Bücher aus Schulbibliotheken werden verbrannt in Kanada (beispielsweise Asterix und Obelix, Tim und Struppi) – schockiert doch sehr, gerade im Hinblick auf den dunkelsten Teil deutscher Geschichte.
Martin Wehrle [Auszug transkribiert, CG]: “Unser Grundgesetz gilt für alle, nicht nur für Geimpfte und im Zweifel muss sich ein demokratischer Staat immer für die Freiheit seiner Bürger entscheidend, sonst macht er das, was er angeblich schützen will, durch sein restriktives Handeln selbst kaputt. Das bedeutet aus meiner Sicht keinen Freibrief für Ungeimpfte, es bedeutet aber sehr wohl, dass der Coronatest respektiert wird als Alternative. […] Jeder Mensch hat Respekt verdient, weil er ein Mensch ist, ob geimpft oder ungeimpft. Lassen Sie uns das in der Hitze des Gefechts bitte niemals vergessen.”
Anmerkung: In dieser Rubrik wollen wir Ihnen Songs mit politischen und gesellschaftskritischen Texten vorstellen, die vielleicht noch nicht jeder Leser kennt oder die nicht in Vergessenheit geraten sollten. Wenn auch Sie Musiktipps für uns haben, mailen Sie uns Ihre Empfehlungen bitte an unsere Mailadresse für die Videohinweise videohinweise(at)nachdenkseiten.de mit dem Betreff: Musik.
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