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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: So führen Abgeordnete der Regierungsfraktionen ihre Wähler an der Nase herum
Datum: 6. Dezember 2010 um 9:56 Uhr
Rubrik: Das kritische Tagebuch, einzelne Politiker/Personen der Zeitgeschichte, Steuern und Abgaben, Ungleichheit, Armut, Reichtum
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Am 10. August habe ich den Artikel „7 Wahrheiten über Milliarden-Spender“ kritisch kommentiert. Siehe: Der Reiche als der ausgebeutete Gutmensch und der Arme als Schmarotzer.
Ein Leser hat diesen Beitrag an den FDP-Abgeordneten Sebastian Blumenthal geschickt und um Stellungnahme gebeten.
MdB Blumenthal hat geantwortet. Ich dokumentiere mit Erlaubnis des Abgeordneten seinen Antwortbrief und kommentiere ihn der Einfachheit halber mit kursiver Schrift im Text. Wolfgang Lieb
Zitat aus dem Brief des Abgeordneten Blumenthal:
Anrede,
sehr gerne habe ich mir die Zeit genommen, die von Ihnen zitierten “Klarstellungen” durchzuarbeiten. Zum einen stellt sich bei den von Ihnen aufgeführten Klarstellungen (von der Webseite nachdenkseiten.de) das gleiche Problem wie bei der von Ihnen (offensichtlich ungeprüft) weitergeleiteten Massen-Email zum Sparpaket: Es werden Behauptungen aufgestellt, die nachweislich falsch sind. Zum anderen ist Herr Wolfgang Lieb – der Autor der Beiträge der “nachdenkseiten.de” – entweder nicht in der Lage, seine “Berechnungen” zu dokumentieren, oder aber die dokumentierbaren Berechnungen sind falsch.
Hier einige Beispiele dazu:
Wolfgang Lieb behauptet:
“Aus der unten stehenden Grafik aus dem Jahr 2007 (die absoluten Beträge dürften sich seither etwas verändert haben, aber die Prozentanteile kaum) ist unschwer zu entnehmen, dass selbst wenn man Lohn- und veranlagte Einkommensteuer zusammenrechnet, alle Einkommenspflichtigen zusammen unter 30 Prozent der gesamten kassenmäßigen Steuereinnahmen des Staates erbringen.”
Diese Behauptung ist falsch:
Zu den direkten Steuern, die die Einkommenspflichtigen zu zahlen haben,
gehören:
Ausgehend von den Zahlen, die Wolfgang Lieb selbst dokumentiert, ergibt das in der Summe nicht „unter 30“ (wie Wolfgang Lieb behauptet), sondern 47,78 Prozent!
Anmerkung Wolfgang Lieb: Die Bild-Zeitung schreibt, dass das oberste Zehntel der Einkommensbezieher 55 % des gesamten Steueraufkommens zahlt.
Dieser Anteil von 55% konnte sich nur auf die von mir zitierten der Antwort einer von der Partei des Abgeordneten mitgetragenen Bundesregierung vom 10.02.2010 beziehen: Dort [PDF – 157 KB] ist der Tabelle auf Seite 3 zu entnehmen, dass die oberen 10% 54,4 % an der Einkommensteuer zahlen.
Ich habe somit nicht von allen direkten Steuern geschrieben, die der Abgeordnete Blumenthal aufzählt, sondern von der Einkommensteuer, auf die sich der Zeitungsbericht sachlich nur beziehen konnte.
Nach der neuesten Tabelle aus dem Jahr 2010 zahlt das oberste Zehntel der Steuerpflichtigen 54,6% an der Einkommensteuer (Datensammlung zur Steuerpolitik Ausgabe 2010, S. 33 [PDF – 495 KB])
Der von mir im Text wiedergegebenen Grafik der Bundeszentrale für politische Bildung aus dem Jahre 2008 habe ich nichts hinzuzufügen. Daraus ergibt sich, dass die Lohnsteuer und die veranlagte Einkommensteuer zusammengerechnet – wie von mir geschrieben – unter 30 (genau 29,2%) der kassenmäßigen Steuereinnahmen erbringen.
Zur Sicherheit habe ich in meinem Beitrag sogar noch darauf verwiesen, dass sich die absoluten Beträge verändert haben mögen, aber die Prozentanteile kaum.
Um neuere Daten überprüfen zu können (für die ich leider keine anschauliche Grafik bieten konnte) habe ich zusätzlich noch auf die Datensammlung des Bundesfinanzminsteriums Ausgabe 2008 [PDF – 1.9 MB] verwiesen.
2009 betrugen die deutschen Steuereinnahmen insgesamt 524 Mrd. €. Davon waren u.a.
Quelle: Prof. Dr. Lorenz JARASS [PDF – 43 KB]
Die Lohnsteuer hat sich gegenüber 2007 bis 2009 also geringfügig um 1,5 Prozentpunkte erhöht, Jarass addiert die veranlagte Einkommensteuer und die Abgeltungssteuer (also die Quellensteuer auf Kapitalerträge) und käme so auf einen Anteil der Einkommensteuer von insgesamt 36 %.
Laut Datensammlung zur Steuerpolitik Ausgabe 2010 Tabelle 15 lagen die Einnahmen aus der Lohnsteuer 2009 bei 135.165 Mio. Euro und der veranlagten Einkommensteuer bei 26.430 Mio. Euro.
Bei Steuereinnahmen von insgesamt 523.986 Mio. Euro bleibt es also bei dem von mir genannten Anteil von rd. 30 % für die Einkommensteuer.
Aus der Zusammenstellung von Professor Jarass ergibt sich im Übrigen, wie gering im Verhältnis zur Lohn- und zur Einkommensteuer (insgesamt) die Steueranteile aus den vom Abgeordneten zusätzlichen direkten Steuern von in der Regel Selbständigen (also etwa der Gewerbe- und der Körperschaftssteuer) sind.
Alle diese Ablenkungsversuche des Abgeordneten ändern nichts daran, dass nach der aktuellsten Angabe seiner von ihm mitgetragenen Bundesregierung [PDF – 157 KB], wie in meinem Beitrag berichtet, die oberen 10 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen eben auch einen Anteil von 37,9 Prozent am zu versteuernden Einkommen haben. Dass also ihr hoher Anteil an der Einkommensteuer ihrem hohen Anteil am zu versteuernden Einkommen weitgehend entspricht.
Fortsetzung des Zitats aus dem Brief des Abgeordneten Blumenthal:
Darüber hinaus ist es nicht gerade ein Zeichen von sachgerechter Aufbereitung, wenn Herr Lieb im Jahr 2010 auf Zahlen aus dem Jahr 2007 zurückgreift.
Anmerkung: Diesen Vorhalt brauche ich mir nicht machen zu lassen, wenn sich selbst die Bundesregierung bei ihrer Tabelle der Schichtung der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen auf die Zahlen von 2005 stützt. (Datensammlung zur Steuerpolitik Ausgabe 2010, S. 22ff. [PDF – 495 KB])
Fortsetzung des Zitats aus Brief des Abgeordneten Blumenthal:
Wolfgang Lieb behauptet:
“Die oberen zehn Prozent haben am privaten Vermögen einen Anteil von 61,1 Prozent (2007, Michael Hartmann). Die unteren 70 Prozent kommen nicht einmal auf 9 Prozent des Gesamtvermögens. Allein das Geldvermögen erreichte 2009 einen Wert von 4,67 Billionen Euro.”
Diese Darstellung von Herrn Lieb ist falsch:
In seiner Berechnung unterschlägt er wesentliche Bestandteile. Ein Großteil des „Gesamtvermögens“ ist kredit- bzw. darlehnsfinanziert (z.B. Immobilien). Hier muss also das Nettovermögen angesetzt werden – also abzgl. der zu zahlenden Bau- und Finanzierungsschulden (die darüber hinaus anfallen Substanzsteuern – wie z.B. Grunderwerbssteuern, Grundsteuern, Kfz-Steuern – lasse ich mal außen vor).
Anmerkung: Die Unterscheidung von Brutto- und Nettovermögen ist mir durchaus klar. Sie wird hier vom Abgeordneten Blumenthal nur zur Vernebelung eingeführt.
Im Verteilungsbericht des DGB für das Jahr 2008 heißt es: „Das Nettogesamtvermögen (ohne Sachvermögen) der Deutschen über 17 Jahre beträgt auf Basis der Daten aus dem SOEP für 2002 4,5 Billionen Euro. Dem Brutto-Vermögen von 6,5 Millionen Euro stehen Verbindlichkeiten, d. h. Schulden der privaten Haushalte, in Höhe von 1,1 Billionen Euro, gegenüber. Den größten Bestandteil machen der Grund- und Immobilienbesitz mit 4,5 Billionen Euro aus (vgl. DIW Berlin Wochenbericht Nr. 45/2007, Seite 667).
Somit verfügt jeder Bundesbürger über 17 Jahre über ein Nettogesamtvermögen im Durchschnitt (arithmetisches Mittel) in Höhe von knapp 81.000 Euro). Der Median oder der Zentralwert des Vermögens, der eine Grenze zwischen zwei Hälften bezeichnet, liegt hingegen über 15.000 Euro. Das heißt, die ärmere Hälfte der Bevölkerung verfügt über weniger als 15.000 Euro Vermögen.“
Fortsetzung des Zitats aus dem Brief des Abgeordneten Blumenthal:
Die oberen 10 Prozent haben damit am privaten Vermögen einen Anteil von 46,8 Prozent – also weit weniger als die von Wolfgang Lieb unterstellten 61,1 Prozent.
Die unteren 70 Prozent kommen auf 18,4 Prozent des Gesamt-Nettovermögens. (Also ein mehr als doppelt so hoher Vermögensanteil, wie von Lieb behauptet). (Stand 10.07.2009, Quelle: Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales).
Anmerkung Wolfgang Lieb: Die Statistik des BMAS ist offenbar Online nicht mehr verfügbar, so dass ich die vom Abgeordneten eingeführten Zahlen nicht überprüfen kann.
Ich stelle die Vermögensverteilung nicht falsch dar, noch unterstelle ich etwas, sondern ich habe mich auf eine Angaben von Michael Hartmann und von Ulrike Herrmann, aus dem Buch „Hurra wir dürfen zahlen, der Selbstbetrug der Mittelschicht“, S. 33) bezogen.
Ergänzend und als weitere Quelle füge ich an:
Quelle: WSI Miteilungen 12/2009 S. 687 [PDF – 292 KB]
Ich zitiere aus dieser Quelle:
„Vom privaten Vermögen in Deutschland nach Abzug aller Schulden besitzt die „untere“ Hälfte der deutschen (erwachsenen) Bevölkerung per Saldo fast nichts; 10 % aus dieser Gruppe (das unterste Dezil) haben sogar nur negatives Vermögen bzw. Schulden. Auf der anderen Seite
konzentriert die „obere“ Bevölkerungshälfte fast das gesamte private Netto-Vermögen auf sich, darunter allein die obersten 10 % fast zwei Drittel davon. Besonders bemerkenswert ist: Innerhalb der beobachteten fünf Jahre haben nur die obersten oder reichsten 10 % ihre Vermögensposition verbessern können, und zwar um gleich drei Prozentpunkte.“
Fortsetzung des Zitats aus dem Brief des Abgeordneten Blumenthal:
Außerdem muss hier ergänzt werden, dass sich Lieb auf eine veraltete Studie des DIW aus dem Jahr 2007 stützt, die vom DIW mittlerweile korrigiert und wesentlich ergänzt worden ist. So weist die Ergänzungsstudie des DIW (Stand Januar 2010) darauf hin, dass bei der Berechnung von Vermögen die Rentenansprüche nicht außen vor bleiben dürfen. Auf Basis von Erwerbsbiografien, Alter und Daten zur Lebenserwartung schätzte das DIW für verschiedene Bevölkerungsgruppen den “Gegenwartswert” ihrer Alterssicherungsansprüche.
Die DIW-Studie stellt fest (im Wortlaut):
„Und das Ergebnis ist beeindruckend: Im Durchschnitt entspricht das einem individuellen Anspruch in Höhe von 67.000 Euro. Bezieht man die Rentenanwartschaften in die Vermögensberechnung ein, stehen insbesondere diejenigen besser da, deren Vermögen geringer ist als das des Durchschnitts.“ Durch diese Anwartschaften relativieren sich also die Vermögensunterschiede. “Der Grund liegt darin, dass jeder abhängig Beschäftigte und eine Vielzahl von Selbständigen Vorsorge in verschiedenen Alterssicherungssystemen betreiben”, erklärt Markus Grabka, einer der Autoren der Studie.
“Rechnet man die daraus resultierenden Ansprüche zu den Geld- und Sachwerten hinzu, dann reduzieren sich die [Vermögens-]Unterschiede um etwa 20 Prozent.”
Außerdem greift Wolfgang Lieb erneut auf Zahlen aus dem Jahr 2007 zurück und vermischt sie willkürlich mit Erhebungen aus dem Jahr 2009.
Anmerkung Wolfgang Lieb: Wenn der Abgeordnete Blumenthal schon Markus Grabka vom DIW aus einem Interview zitiert, dann sollte er ihn auch ganz zitieren:
Frage: Dabei handelt es sich aber doch nur um einen fiktiven Vermögenswert?
Grabka: Ja, ich kann mein Alterssicherungsvermögen nicht beleihen, ich kann es mir nicht vorzeitig auszahlen lassen, ich habe auch keinen wirklich festgelegten privatwirtschaftlich gesicherten Wert, weil in der Gesetzlichen Rentenversicherung nur Entgeltpunkte gesammelt werden und der Rentenwert von der Politik neu festgelegt werden kann. Das heißt, es gibt durchaus verschiedene Argumente, warum dies auch ein eingeschränkter Vermögensbegriff ist.
Oder:
Frage: Ist damit der Trend zu einer zunehmenden Vermögensungleichheit in Deutschland vorbei?
Grabka: Das darf man nicht miteinander verwechseln. Wir schauen uns hier die Vermögensverteilung nur zu einem bestimmten Zeitpunkt an.
Das steht nicht im Gegensatz zu der Aussage, dass wir insbesondere in den letzten fünf Jahren
eine deutliche Zunahme der Vermögensungleichheit in Deutschland beobachtet haben.
Wir gehen davon aus, dass auch zukünftig die Vermögensungleichheit zunehmen wird.
Quelle: DIW Wochenbericht [PDF – 350 KB]
Nach dieser vom Abgeordneten Blumenthal herangezogenen DIW-Studie ergibt sich folgendes Bild:
Quelle: diw.de [PDF – 350 KB]
Angesichts dieser Grafik aus dem Jahr 2010 braucht man nicht mehr viele trockene Zahlen anzuführen. Vergleichen Sie diese Grafik einfach mit der weiter oben dargestellten Grafik.
Ja, die unteren Einkommen bis zum 8 Dezibel stehen inklusive der Renten- und Pensionsanwartschaften bei der Verteilung des (nur rechnerischen) Geld- und Sachvermögens etwas besser da, aber die Verteilungskurve verläuft fast genauso steil, wie ohne Einbeziehung des fiktiven Vermögenswertes der Renten- und Pensionsanwartschaften.
Das war auch erwartbar, denn natürlich haben die höheren Einkommensbezieher auch höhere Altersversorgungsansprüche.
Fortsetzung des Zitats aus dem Brief des Abgeordneten Blumenthal:
Erschwerend kommt bei diesem Umstand hinzu, dass es im Jahr 2008 die schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise seit 80 Jahren gegeben hat – dabei wurden in nicht unerheblichem Ausmaß Vermögen entwertet. Diesem Umstand hat Herr Wolfgang Lieb ebenfalls keine Rechnung getragen.
Anmerkung Wolfgang Lieb: Typischerweise plappert der parlamentarische Vertreter der Besserverdienenden auch noch die Schreckensmeldung des Instituts der deutschen Wirtschaft und des Chefs des DIW nach, wonach die Wirtschaftskrise die Vermögen der Reichen deutlich entwertet habe. Nach den (durchaus anzweifelbaren) Einschätzungen des Finanzhauses Merrill Lynch und die Unternehmensberatung Capgemini verloren hierzulande die Reichen 2008 10 % ihres Vermögens und die Zahl derjenigen mit einem Finanzvermögen von mehr als einer Million Dollar ging um 3 Prozent auf 810.000 zurück.
Die Einkommen der Vorstände der 30 größten börsennotierten Unternehmen gingen pro Kopf im Durchschnitt um 700.000 auf 2,3 Millionen zurück.
(Da kommen einem fast die Tränen.)
Einmal abgesehen, dass dem FDP-Abgeordneten die Lohnverluste der zeitweise weit über eine Million Kurzarbeiter keine Erwähnung wert sind, hat er wohl nicht zur Kenntnis genommen, dass die Deutschen ihre Vermögensverluste aus der Finanzkrise dank der Rettungsschirme der Bundesregierung sowohl nach dem Allianz Wohlstandsbericht 2010 als auch nach einer DIW-Studie längst wieder ausgeglichen haben und die Zahl der Vermögensmillionäre auf einem Rekordniveau liegt.
(…)
(Der Rest des Briefes richtet sich an den Absender)
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Blumenthal
Mein Fazit:
Ich unterstelle, dass eine so ausführliche Antwort aus den Regierungsfraktionen bzw. Regierungsparteien, von der Bundesregierung üblicherweise zur Verfügung gestellten Argumentationsbausteinen zusammengefügt bzw. gleich von den Ministerbüros der parteizugehörigen Ministerinnen und Minister entworfen wurde.
Jedenfalls wird deutlich: Mit solchen Vernebelungen und Ablenkungen versuchen Abgeordnete der Regierungsfraktionen ihre Wähler an der Nase herumzuführen.
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