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- Gericht lehnt Berufung gegen Streik ab
- Entwarnung: Covid-19 in Deutschland: Im August nur ein Kind auf Intensivstation
- Datenschutz aufweichen, damit Arbeitgeber den Impfstatus von ihren Arbeitnehmern erfragen können?
- 2G-Regel ist Unsinn – weil sie auf vollkommen falscher RKI-Behauptung beruht
- Von wegen Rekommunalisierung der Krankenhäuser oder eine Vergesellschaftung der Klinikkonzerne – im Ruhrgebiet läuft gerade eine Krankenhaus-Mega-Fusion
- Pflegekräfte schlagen Alarm: “Eine Vollzeitstelle hält man nicht mehr aus”
- AstraZeneca: Diese Einigung bedeutet das Aus
- An diesen drei Krisen scheitert die EU
- Niedrige Tarifbindung, niedrige Entgelte und großer Niedriglohnsektor: Das Beispiel Thüringen
- Mindestlohn von 12 Euro bringt Millionen Beschäftigten Lohnverbesserung sowie höheres Wachstum – keine negativen Auswirkungen auf Beschäftigung
- Korruption am Niedriglohnstandort
- Schüler in Deutschland: Nach sozialem Status aussortiert
- Die Bundestagswahl 2021 unter den Bedingungen der Pandemie
Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Verantwortlich für die Richtigkeit der zitierten Texte sind die jeweiligen Quellen und nicht die NachDenkSeiten. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.
- Gericht lehnt Berufung gegen Streik ab
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in zweiter Instanz eine von der Bahn beantragte einstweilige Verfügung gegen den GDL-Streik abgelehnt. Damit kann der Ausstand bis kommende Woche weitergehen.
Der Lokführerstreik kann nach einem Gerichtsbeschluss wie geplant bis Dienstagmorgen weitergehen. Das hessische Landesarbeitsgericht teilte mit, es habe die Berufung der Deutschen Bahn zurückgewiesen, mit der das Unternehmen den Arbeitskampf der Gewerkschaft GDL stoppen wollte.
Quelle: Tagesschau
dazu: Ramelow: GDL-Streik ist ein Konflikt mit Ansage
Der Thüringer Ministerpräsident Ramelow macht das Tarifeinheitsgesetz für den Konflikt bei der Deutschen Bahn verantwortlich. Warum er das Gesetz für gescheitert hält, sagt der Linken-Politiker im Interview.
Quelle: mdr
dazu: Der Kern des Bahn-Streits: Heimliches Kündigungsrecht für die Staatsgewerkschaft EVG
Zum Ende 2020 liefen im DB-Konzern die Tarifverträge aus. Der Bahnvorstand forderte mit Rücksicht auf die pandemiebedingten Verluste eine Minusrunde. Zunächst hatte der Vorsitzende der größeren Bahn-Gewerkschaft EVG, Klaus-Dieter Hommel, getönt: „Mit mir wird es keine Nullrunde geben“.
Aber dann segnete Hommel für die EVG nicht nur eine Null-, sondern sogar eine Minus-Runde ab: Am 17.9.2020 unterschrieb Hommel den Tarifvertrag im Verkehrsministerium von Andreas Scheuer: Keine Lohnerhöhung bis 1.1.2022, danach 1,5 Prozent bis 28.2.2023. Das ist eine reale Lohnsenkung angesichts der durch die Corona-Politik der Bundesregierung beschleunigten Inflationsrate: die beträgt gegenwärtig 1,8 Prozent und steigt absehbar weiter.
Die abhängige Staatsgewerkschaft EVG hatte somit der Erpressung des Bahnvorstands sofort und konfliktscheu zugestimmt, hatte dazu die Mitglieder nicht befragt. Dagegen verweigerte die kleinere Gewerkschaft GDL die Zustimmung, führte eine Urabstimmung durch – Ergebnis: Ablehnung der Minusrunde und Streik.
Quelle: Werner Rügemer in gewerkschaftsforum.de
Anmerkung Christian Reimann: Bitte lesen Sie dazu auch Werner Rügemers Beitrag auf den NachDenkSeiten und die entsprechende Leserbriefsammlung mit einigen nachträglichen Klarstellungen.
dazu auch: Andreas Scheuers letzter großer Fehler
Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnt ein Verbot ab. Dennoch geht es beim GDL-Streik um mehr als Tariffragen. Minister Scheuer muss nun eingreifen. […]
Unabhängig von der juristischen Bewertung: Natürlich geht es Weselsky auch um politische Fragen. Er sieht seine GDL im „Existenzkampf“ gegen das verhasste Tarifeinheitsgesetz, das den Einfluss von Spartengewerkschafen zurückdrängen soll. Die entscheidende Vorlage hat ihm dabei ausgerechnet Verkehrsminister Andreas Scheuer gegeben. Im Frühjahr 2020 schloss der CSU-Politiker mit der Deutschen Bahn und der EVG das „Bündnis für unsere Bahn“.
Der Deal dabei: Die EVG erklärte sich für 2021 zu einer Nullrunde beim Gehalt bereit. Der DB-Konzern wiederum verkaufte dies der Bundesregierung als Beitrag zur Konsolidierung nach der Coronakrise und bekam im Gegenzug frisches Eigenkapital.
Allen Beteiligten hätte klar sein müssen, dass dieser Deal ohne GDL-Beteiligung fatale Folgen haben würde.
Quelle: Tagesspiegel
- Entwarnung: Covid-19 in Deutschland: Im August nur ein Kind auf Intensivstation
Der Chef einer Klinik für Kinder- und Jugendmedizin sagt: Wir können nicht von einer bedrohlichen Situation sprechen. Auch die Berliner Charité gibt Entwarnung. […]
„Wir können in keiner Weise von einer bedrohlichen Situation sprechen“, sagt Jörg Dötsch, Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin der Uniklinik Köln. „Im Moment werden bundesweit nach dem Register der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie zwischen zehn und 15 Kinder pro Woche mit Corona aufgenommen – bei mehr als 300 Kinderkliniken im ganzen Land ist das eine sehr geringe Anzahl“, sagt der Mediziner weiter. Im gesamten Monat August sei demnach ein Kind mit einem schweren Covid-19-Verlauf auf einer deutschen Intensivstation behandelt worden. In Nordrhein-Westfalen – dem bevölkerungsreichsten Bundesland mit der höchsten Inzidenz Deutschlands – sei die Situation etwas angespannter. „In Köln zum Beispiel haben wir in der Altersgruppe der Schulkinder eine Inzidenz von 400. In unserer Klinik muss aktuell ein Kind wegen einer Corona-Erkrankung stationär behandelt werden, aber ihm geht es gut“, so Dötsch weiter.
Absolute Fallzahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zeigen, dass in der 33. Kalenderwoche 2021 bei insgesamt 54 Kindern zwischen null und vier Jahren, bei 42 Kindern zwischen fünf und 14 Jahren und bei 296 Jugendlichen und Erwachsenen zwischen 15 und 34 Jahren eine Hospitalisierung vorlag. „In die Daten werden die jungen Menschen aufgenommen, weil bei ihnen ein positiver Sars-CoV-2-Befund festgestellt wurde. Aber ein Test, der positiv ausfällt, bedeutet nicht automatisch, dass die Kinder auch Corona-spezifische Symptome entwickeln. Diese Differenzierung zwischen Befund und Krankheit wird in den Daten nicht gemacht“, erklärt der Kölner Klinikdirektor. Eine Schätzung sei, dass auf zehn Kinder mit einem positiven Abstrich ein Kind mit Covid-19-Erkrankung komme. „Das stimmt dann auch mit unserer Beobachtung von zehn bis 15 Kindern in der Woche überein“, sagt er.
Quelle: Berliner Zeitung
- Datenschutz aufweichen, damit Arbeitgeber den Impfstatus von ihren Arbeitnehmern erfragen können?
Ich bin selbst Arbeitgeber und auch ich muss die Sicherheit meiner Angestellten garantieren. Weder als Arbeitgeber und noch weniger als Datenschutzbeauftragter kann ich jedoch die Argumente der Arbeitgeberverbände nachvollziehen. Wie ich gezeigt habe, ist es nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich, den Impfstatus von Arbeitnehmern zu verarbeiten. Nur eine Gesetzesänderung ermöglicht es, dass Arbeitgeber diesen generell abfragen.
Wenn man den Einschätzungen der CDC und der britischen Gesundheitsbehörde zur Infektiösität der Delta-Variante glaubt, dann ist es völlig irrelevant, ob ein Arbeitgeber den Impfstatus seiner Arbeitnehmer kennt. Umsichtige Arbeitgeber tun gut daran, ihre bisherigen Schutzmaßnahmen fortzusetzen, da das die Wahrscheinlichkeit von Infektionen reduziert. Wenn sie das nicht tun, werden infizierte Arbeitnehmer wie bisher auch in Quarantäne müssen, so lange sich die gesetzlichen Regeln nicht ändern.
Die aktuelle Debatte, dass Datenschutz die Umsetzung von Schutzmaßnahmen verhindere, ist wieder eine Scheindebatte. Sie erinnert sehr stark an die Debatte, dass die Corona-Warn-App am Datenschutz scheitern würde. Fragte man nach konkreten Argumenten, weshalb Datenschutz diese verhindern würde, dann waren keine objektiven oder rechtlich begründbaren Argumente zu hören. Wer jetzt also den Impfstatus abfragen möchte oder wer dies erlaubt, akzeptiert Diskriminierungen, schwächt Persönlichkeitsrechte und verbessert in keinster Weise die Schutzmaßnahmen von Arbeitgebern. Er schwächt den Schutz von Arbeitnehmern.
Dass Arbeitgeber zur Normalität zurückkehren wollen, ist verständlich. Dass sie Kosten sparen wollen, da sie keine Tests mehr anbieten wollen, insbesondere, wenn es ab Oktober keine kostenlosen Tests mehr für nicht Geimpfte gibt, ebenfalls. Statt gegen das Grundrecht Datenschutz zu schießen, wäre es wünschenswert vom Bund und den Ländern eine klare und nachvollziehbare Gesetzgebung zu fordern, die für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer plausibel erscheint.
Quelle: ENSECUR
- 2G-Regel ist Unsinn – weil sie auf vollkommen falscher RKI-Behauptung beruht
Der Druck auf Ungeimpfte wächst – zum Beispiel durch die in Hamburg bereits geltende 2G-Pflicht. In seiner Kolumne erklärt Virologe Alexander Kekulé, warum er davon wenig hält. Und warum die neue Regel schon wieder die Kinder die Virus-Zeche der Erwachsenen zahlen lässt. […]
Schließlich seien, so erklären juristisch versierte 2G-Fans, Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das juristische Argument ist für sich alleine nichts wert, denn Richter orientieren sich im Zweifelsfall an der fachlichen Beurteilung des Robert Koch-Instituts (RKI). So begründet auch das Verwaltungsgericht Berlin seine einstweilige Anordnung, mit der es am vorletzten Freitag das allgemeine Verbot von “Tanzlustbarkeiten und ähnlichen Unternehmen” vorläufig gekippt hat, mit den Informationen auf der Website des RKI. Dort ist – in Fettschrift – zu lesen: “Aus Public-Health-Sicht erscheint durch die Impfung das Risiko einer Virusübertragung in dem Maß reduziert, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen.”
Auf dieser Grundlage kommt das Gericht – durchaus nachvollziehbar – zu dem Ergebnis, das Verbot von Tanzveranstaltungen greife unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit der Gastwirte ein. Doch diese Behauptung des RKI ist, man muss es leider so deutlich sagen, vollkommen falsch. […]
Hinzukommt, dass sich Geimpfte und Genesene im Vertrauen auf ihren vermeintlich sicheren Impfschutz eher unvorsichtig verhalten. Wenn sie sich dann anstecken, vermuten sie häufig keine Corona-Infektion, isolieren sich nicht und lassen sich auch nicht testen.
Während die häufig proklamierte “Welle der Ungeimpften” anhand der Tests und Krankenhauseinweisungen sichtbar und berechenbar ist, rauscht die Welle der Geimpften wie ein Tarnkappen-Bomber durch die Bevölkerung.
Die Vorstellung des RKI, dass dies für die Epidemie unbedeutend wäre, ist eine Illusion: Außerhalb der 2G-Gaststätten treffen geimpfte Infizierte natürlich ständig mit Ungeimpften zusammen. Das 2G-Modell schützt deshalb Ungeimpfte nicht, sondern setzt sie, im Gegenteil, durch steigende Inzidenzen einem höheren Infektionsrisiko aus. Wenn sich das Virus dann massiv unter Kindern und Jugendlichen ausbreitet, sind Schulschließungen vorprogrammiert. Für die große Freiheit der Großen zahlen am Ende die Kleinen.
Quelle: Alexander Kekulé auf Focus Online
dazu auch: Werden die Ungeimpften zum statistischen Sündenbock gemacht?
In immer mehr Ländern in Deutschland greift die 2G-Regel. Das bedeutet, dass Geimpfte und Genesene ohne Test und ohne Abstandsregeln zunehmend Bars und Clubs aufsuchen können. Geimpfte werden jetzt nicht mehr getestet. Was bedeutet das für die Infektionszahlen? (…)
Auch Gesundheitsminister Jens Spahn weiß um die Bedeutung der Geimpften für die Statistik. Mit Blick auf die neue Strategie gab er in der Sendung hart aber fair zu:
“Hier ist eben so, dass bei Geimpften das Risiko deutlich niedriger ist, es ist nicht bei null, aber deutlich niedriger. Das Impfen macht einen Unterschied, und wenn wir jetzt sozusagen geschützte Menschen auch genauso testen wie ungeschützte, dann hört diese Pandemie nie auf.”
Quelle: Arthur Buchholz in RT DE
- Von wegen Rekommunalisierung der Krankenhäuser oder eine Vergesellschaftung der Klinikkonzerne – im Ruhrgebiet läuft gerade eine Krankenhaus-Mega-Fusion
Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit den kaputtgesparten Krankenhäusern in den vergangenen Jahren sind die Stimmen lauter geworden, die eine Rekommunalisierung der Krankenhäuser und eine Vergesellschaftung der Klinikkonzerne fordern. Erste Rechtsgutachten, die die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Vergesellschaftung untersuchen, gibt es bereits.
Zeitgleich werden aber Krankenhäuser, die nicht den erwarteten Gewinn erwirtschaften, geschlossen und die weitere Konzentration auf dem Gesundheitsmarkt geht scheinbar unbemerkt ihren Weg.
So auch im Ruhrgebiet, dort haben sich die katholischen Kliniken in Dortmund, Castrop-Rauxel, Lünen, Werne, Hamm und Schwerte zur „Kath. St. Paulus Gesellschaft“ zusammengeschlossen. Es ist ein Gesundheitsverbund mit rund 10.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 800 Millionen Euro entstanden.
Nach der Zustimmung des Bundeskartellamtes konnte im Frühjahr 2021 die Mega-Fusion der Krankenhäuser im Ruhrgebiet an den Start gehen. Die Geschäftsführer der vier Partner, Kath. St.-Johannes-Gesellschaft gGmbH Dortmund, Katholische St. Lukas-Gesellschaft mbH Dortmund, Marienkrankenhaus Schwerte gem.GmbH und das Katholische Klinikum Lünen-Werne GmbH haben die entsprechenden Verträge mit Wirkung zum 1. Juni unterzeichnet.
Begleitet wird das Ganze von einer begeisterten Presse, die den Zusammenschluss als „in seiner Art als einzigartig in ganz Deutschland“ feiert. (…)
Nach den im Ärzteblatt veröffentlichten Daten, sank die Zahl der 2020 abgerechneten Behandlungsfälle in den Krankenhäusern gegenüber 2019 massiv um fast 13 Prozent von 19,2 auf 16,8 Millionen, demnach behandelten 2020 die Krankenhäuser in der Bundesrepublik 2,4 Millionen Patienten weniger, als 2019.
Einen besonders starken Rückgang der Fallzahlen verzeichnete eine Studie der Technischen Universität (TU) Berlin in kleinen und mittleren Krankenhäusern. Die Verweiltage pro Patient schrumpften dort um 15 beziehungsweise 13 Prozent, in großen Kliniken um 11 Prozent. Die Bettenauslastung ging damit auf ein historisches Tief zurück. Gemessen an der Bettenzahl lag diese 2019 bei 75 Prozent. Im Pandemiejahr 2020 hingegen waren kleine Häuser gerade noch zu 62,1 Prozent, mittlere zu 66,3 Prozent und große Kliniken zu 71,2 Prozent belegt.
Die gesunkenen Fallzahlen werden den Kliniken wirtschaftliche Probleme bringen, vielen Einrichtungen droht die Pleite.
Wenn die Patienten fehlen, die gemäß der Fallpauschalen lukrativ behandelt werden können und massiv Geld in die Krankenhauskasse spülen, wird wie auf dem Gesundheitsmarkt üblich, am Personal gespart. Im ersten Pandemiejahr sank die Zahl der Pflegekräfte in Krankenhäusern und Altenheimen kontinuierlich, die Bundesagentur für Arbeit (BA) meldet einen Rückgang um rund 9.000 Beschäftigte in diesem Bereich.
Da macht auch eine Krankenhaus-Mega-Fusion Sinn, bei der marktgerecht die Großen die Kleinen schlucken und die Kosten hauptsächlich beim Personal eingespart werden, also auf dem Rücken der Beschäftigten und Patienten.
Quelle: gewerkschaftsforum.de
- Pflegekräfte schlagen Alarm: “Eine Vollzeitstelle hält man nicht mehr aus”
Deutschlandweit klagen Pflegekräfte über Überstunden, schlechte Bezahlung und mangelnde Wertschätzung. Auch in Hamburg soll die Situation dramatisch sein – ein Klinikchef spricht von einer regelrechten “Flucht aus den Pflegeberufen”.
Die Pflegekräfte der Hamburger Krankenhäuser sind am Limit – oder schon weit darüber hinaus. Seit Jahren spricht man in Deutschland vom Pflegenotstand, zu Beginn der Corona-Krise applaudierte man auf Balkonen für die Krankenhausmitarbeiter, doch direkt geholfen hat das nicht.
Professor Stefan Kluge, Direktor der Klinik für Intensivmedizin am Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf (UKE), warnte in der vergangenen Woche: “Wir erleben in Deutschland geradezu eine Flucht aus den Pflegeberufen. Das ist ein Alarmzeichen.”
So sieht es auch Daniel Gravanis. Er arbeitet als Intensivpflegekraft im UKE. Seine Arbeitszeit hat der Hamburger mittlerweile auf 25 Prozent reduziert, im zweiten Semester studiert er Jura. Er sagt: “Eigentlich wollte ich ein pflegenahes Studium beginnen, aber unter diesen Arbeitsbedingungen ergibt das keinen Sinn.”
Quelle: T-Online
- AstraZeneca: Diese Einigung bedeutet das Aus
Überraschend haben AstraZeneca und die EU-Kommission ihren Rechtsstreit außergerichtlich beigelegt. Die nun vereinbarte Impfstoff-Lieferung dürfte die letzte sein – sie wird kaum noch gebraucht.
Der britisch-schwedische Hersteller will die vertraglich vereinbarte Gesamtmenge von 300 Millionen Impfstoffdosen nun bis Ende März 2022 liefern. Ursprünglich sollte es schon bis Ende Juni 2021 so weit sein. Die Einigung ist der Schlußpunkt eines monatelangen Streits. Nicht nur AstraZeneca sah dabei nicht gut aus – auch die EU-Kommission hat Federn gelassen. Die EU-Behörde war zu Anfang des Jahres wegen der schleppend anlaufenden Impfkampagne in die Schußlinie geraten. Brüssel machte vor allem Astrazeneca für die Probleme verantwortlich.
Für zusätzlichen Ärger sorgte Deutschland. Das größte EU-Land änderte wiederholt seine Impf-Empfehlungen und setzte AstraZeneca sogar einige Tage aus. Der Verdacht auf große Risiken hat sich allerdings nicht bestätigt. Dies betont nun auch wieder die EU-Kommission. Das Vakzin sei gut und sicher. Man freue sich auf die noch ausstehende Lieferung. Allerdings dürfte es die letzte sein. Der Vertrag wird nicht verlängert.
Quelle: Lost in Europe
- An diesen drei Krisen scheitert die EU
Treffen der Außenminister in Slowenien soll zentrale Herausforderungen lösen helfen. Die Chancen dafür stehen schlecht
Das Drei-Krisen-Treffen der EU-Außenminister am gestrigen Donnerstag und am heutigen Freitag im slowenischen Kranj droht zu einem weiteren Fiasko zu werden. Die Beratungen, die teilweise unter Leitung des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell stehen, finden im sogenannten Gymnich-Format statt. Sie sind damit zwar nicht darauf ausgelegt, konkrete Beschlüsse zu fassen oder Ratsschlussfolgerungen zu verabschieden. Doch gerade das wäre mit Blick auf das monumentale Scheitern des Westens in Afghanistan notwendig. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt zudem: Die EU ist weder handlungsfähig, noch – was wichtiger ist – zu einem Umdenken in der Außenpolitik bereit.
Quelle: Telepolis
- Niedrige Tarifbindung, niedrige Entgelte und großer Niedriglohnsektor: Das Beispiel Thüringen
Beschäftigte, die nicht nach Tarif bezahlt werden, verdienen deutlich weniger als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen mit Tariflöhnen. In Thüringen beträgt der Abstand beispielsweise 11 Prozent, dabei sind mögliche andere Einflussfaktoren schon herausgerechnet. Allerdings werden im Freistaat lediglich 44 Prozent der Beschäftigten nach Tarif bezahlt – eine der geringsten Quoten unter allen Bundesländern und im internationalen Vergleich auf dem Niveau von Zypern. Die niedrige Tarifbindung beeinflusst die Einkommen deutlich negativ und ist ein wichtiger Faktor dafür, dass in Thüringen bundesweit nach Mecklenburg-Vorpommern die niedrigsten Löhne gezahlt werden. Zugleich hat der Freistaat den zweitgrößten Niedriglohnsektor (detaillierte Daten unten) in Deutschland. Das sind Ergebnisse einer neuen Studie über „Tarifverträge und Tarifflucht in Thüringen“, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung erstellt hat. Die Untersuchung wird heute auf einer Pressekonferenz im Landtag in Erfurt vorgestellt.
„Mit einer Niedriglohnstrategie lässt sich für Thüringen keine zukunftsgerechte Wirtschaftspolitik formulieren“, warnen die Studienautoren Prof. Thorsten Schulten, Dr. Reinhard Bispinck und Dr. Malte Lübker. Für bessere Arbeitsbedingungen sei „eine weitere Stärkung des Tarifvertragssystems unabdingbar.“
Quelle: Hans Böckler Stiftung
- Mindestlohn von 12 Euro bringt Millionen Beschäftigten Lohnverbesserung sowie höheres Wachstum – keine negativen Auswirkungen auf Beschäftigung
Eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland auf 12 Euro pro Stunde bringt unmittelbar rund acht Millionen Beschäftigten eine Verbesserung ihres Lohns, zusätzlich dürfte eine Anhebung auch auf Löhne etwas über 12 Euro ausstrahlen. Sie steigert zudem die deutsche Wirtschaftsleistung langfristig um circa 50 Milliarden Euro im Jahr und erhöht die Staatseinnahmen um jährlich rund 20 Milliarden Euro, was einen wichtigen Beitrag für die Finanzierung öffentlicher Investitionen leisten kann. Die Gesamtbeschäftigung würde hingegen langfristig nicht negativ beeinflusst. Das ergibt eine neue Studie von Prof. Dr. Tom Krebs und Dr. Moritz Drechsel-Grau, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, die das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat.
„Ein Mindestlohn von 12 Euro erhöht nicht nur das Erwerbseinkommen der direkt betroffenen Personen, sondern er würde auch das Wirtschaftswachstum steigern und so zusätzliche finanzielle Spielräume für die öffentliche Hand schaffen. Darüber hinaus sind keine nennenswerten Beschäftigungseffekte zu erwarten“, fasst Krebs, Professor für Volkswirtschaftslehre, die Untersuchung zusammen.
Quelle: Hans Böckler Stiftung
- Korruption am Niedriglohnstandort
Mit starkem Unmut reagiert Berlin auf Korruptionsvorwürfe gegen einen Kooperationspartner der deutschen Entwicklungshilfe in Tunesien. Präsident Kaïs Saïed, der Ende Juli die fast alleinige Macht in Tunis an sich gerissen hat, dabei jedoch die überwältigende Zustimmung der Bevölkerung genießt, wirft jetzt der Antikorruptionsbehörde des Landes vor, selbst bestechlich zu sein. Mit der Behörde arbeitet die deutsche Entwicklungsagentur GIZ eng zusammen. “Wir erwarten”, wird ein deutscher Diplomat zitiert, dass Saïed – unabhängig von der Haltung der Bevölkerung – “einen Fahrplan” zur Wiedereinsetzung aller entmachteten Amtsträger vorlege. Tunesien ist ein wichtiger Auslandsstandort deutscher Unternehmen, darunter vor allem Kfz-Zulieferer, die in dem Land arbeitsintensive Produkte herstellen lassen – für Löhne, die erheblich unter den Löhnen in den ärmsten EU-Mitgliedstaaten liegen. Organisationen wie die GIZ bemühen sich um günstigere Rahmenbedingungen für Investoren und um politische Schritte, die den Ärger der verarmten Bevölkerung dämpfen sollen. Lohnerhöhungen zählen nicht dazu.
Quelle: German Foreign Policy
- Schüler in Deutschland: Nach sozialem Status aussortiert
In kaum einem anderen Land hängt der Bildungserfolg der Kinder so stark vom sozialen Status der Eltern ab. Politiker wollten das ändern; aber es blieb bei Lippenbekenntnissen
An deutschen Schulen hat sich wenig getan in den letzten 20 Jahren – noch immer hängt Bildung vom sozialen Status der Eltern ab, so stark wie in fast keinem anderen Land der OECD. Bei der PISA-Untersuchung von 2018 belegte Deutschland Platz 33 unter 36 teilnehmenden Ländern. Bei der ersten PISA-Studie im Jahre 2001 war die Bundesrepublik das Schlusslicht in der Rangliste.
“Die PISA 2000-Studie zeigte, dass in keinem Land das Ausmaß sozialer Ungleichheit unter den Schülerinnen und Schülern OECD-weit so groß war wie in Deutschland”, schreibt der Bildungsforscher Klaus Klemm in einer aktuellen Studie, die er für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) verfasst hat. Bis heute habe sich nichts verbessert, stellt darin der emeritierte Professor für Bildungsforschung und Bildungsplanung an der Universität Duisburg-Essen fest. Ein echter Fortschritt sei nicht zu erkennen.
Die Studie trägt den Titel: “Alle Jahre wieder – zur Konstanz sozialer Ungleichheit in und durch Deutschlands Schulen”. Klemm hat dafür die Ergebnisse mehrerer nationaler und internationaler Leistungsstudien ausgewertet, die in Grundschulen und in den weiterführenden Schulen für die gesamte Bundesrepublik durchgeführt wurden. Vor allem die Studien aus dem Zeitraum vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2019 waren dabei von Interesse.
Quelle: Telepolis
- Die Bundestagswahl 2021 unter den Bedingungen der Pandemie
Zu den ungelösten Problemen im rechtlichen Umgang mit der Corona-Pandemie gehört das Verhältnis von Infektionsschutzrecht und Wahlrecht. Darf die Ausübung des Stimmrechts an infektionsschutzrechtliche Auflagen, etwa das Tragen einer Maske oder die Vorlage eines negativen Coronatests, geknüpft werden? Die Kommunalwahlen in Bayern im Frühjahr 2020 in der Frühphase der Pandemie hatten insoweit noch nicht zu größeren Verwerfungen geführt (s. dazu Lindner, hier und hier). Zwar wurde der zweite Wahlgang – also die Stichwahl – als obligatorische Briefwahl durchgeführt. Dafür hatte der bayerische Gesetzgeber aber eine eigene Grundlage im Gemeindewahlgesetz geschaffen (Art. 60a GLkrWG). In Sachsen-Anhalt wurde am 6. Juni 2021 ein neuer Landtag gewählt. Auch diese Wahl wurde als reine Briefwahl durchgeführt. Eine entsprechende Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hatte das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt mit Entscheidung vom 3.5.2021 (LVG 5/21) für mit der Landesverfassung vereinbar erklärt. Auch hier stellte sich die Frage nach dem Verhältnis von Pandemie- und Wahlrecht noch nicht in aller Schärfe, da die Anordnung der obligatorischen Briefwahl nicht auf der Basis des Infektionsschutzrechts erfolgte, sondern im Wahlrecht selbst verankert wurde. Bei der am 26.9.2021 anstehenden Bundestagswahl tritt das Problem des Verhältnisses von Infektionsschutz- und Wahlrecht hingegen in aller Deutlichkeit zu Tage. Denn hier hat der für das Bundestagswahlrecht ausschließlich zuständige Bundesgesetzgeber (Art. 38 Abs. 3 GG) bislang keine pandemiebedingten Änderungen im Bundeswahlgesetz (BWahlG) vorgenommen. Auch in der die Details der Wahl regelnden Bundeswahlordnung (BWO) finden sich bisher (Stand 2.9.2021) keine Vorgaben für die Durchführung der Wahl unter Pandemiebedingungen. Lediglich für die Aufstellung von Wahlbewerbern war mit der „COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung“ vom 28.1.2021 (BGBl. I S. 115) eine auf die Pandemie zugeschnittene Rechtsverordnung erlassen worden. Auch das in der Pandemie mehrfach geänderte, mittlerweile kaum mehr lesbare Infektionsschutzgesetz (IfSG) enthält keine speziellen Vorgaben für die Durchführung der Bundestagswahl 2021. Dies bedeutet zunächst, dass diese Wahl nach den allgemeinen Regeln des BWahlG und der BWO durchgeführt werden muss. (…)
Es stellt sich die Frage, ob diese sog. „3 G“-Regelung auch für die Wahllokale gelten kann. Dies wird man verneinen müssen. Der Bund hat die Durchführung der Wahl, insbesondere auch die Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts abschließend im BWahlG und in der BWO geregelt. Dort ist von „3 G“ keine Rede; ebenso wenig findet sich eine entsprechende Anordnung im IfSG. Darüber dürfen sich die Länder durch den Erlass von Landesverordnungen nicht hinwegsetzen. An der Urnenwahl im Wahllokal kann daher auch teilnehmen, wer weder geimpft noch genesen noch negativ getestet ist. Bayern hat dies in der jüngst erlassenen 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1.9.2021 (BayMBl. 2021 Nr. 615) ausdrücklich klargestellt und die „Wahllokale“ von der „3 G“-Regelung in § 3 Abs. 3 der genannten Verordnung ausgenommen. (…)
Das Nichttragen einer Maske lässt sich unter keine der Nummern des § 56 Abs. 6 BWO subsumieren. Die Zurückweisung eines Wählers wegen Nichttragens einer Maske wäre daher rechtswidrig. Daher drohen am 26.9. massenweise Fehler im Wahlverfahren und sich daran anknüpfende Einsprüche nach dem Wahlprüfungsgesetz. Dies könnte nur dadurch vermieden werden, dass die Pflicht zum Tragen von Masken im Wahllokal und die Konsequenzen von Verstößen gegen diese Pflicht auf eine klare Rechtsgrundlage mindestens in der BWO gestellt werden. Dass dies bislang nicht passiert ist, erstaunt.
Quelle: Josef Franz Lindner in Verfassungsblog