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Titel: Facebook behält „Hausrecht“: Freibrief für politische Willkür

Datum: 30. Juli 2021 um 10:47 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Medien und Medienanalyse, Medienkonzentration, Vermachtung der Medien, Strategien der Meinungsmache
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Der Bundesgerichtshof hat Facebook neue Regeln bei der Löschung von Beiträgen auferlegt. Das Grundproblem aber hat das aktuelle Urteil nicht erfasst: Weiterhin wird dem US-Unternehmen über sein „Hausrecht“ erlaubt, massiv in die politische Meinungsbildung in Deutschland einzugreifen – willkürlich und unabhängig von der deutschen Rechtssprechung. Von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook zur Löschung von Beiträgen und zur Sperrung von Nutzern für unwirksam erklärt, wie Medien berichten. Der Dritte Zivilsenat des BGH begründete dies laut den Berichten am Donnerstag in Karlsruhe mit fehlenden Anhörungsrechten der betroffenen Nutzer. Facebook dürfe Nutzerkonten nicht ohne Nachfragen vorübergehend sperren und Beiträge löschen. Die Löschregeln mit Stand vom 19. April 2018 seien unwirksam, so der III. Zivilsenat des BGH (Az. III ZR 179/20 und III ZR 192/20).

Zwei Facebook-Nutzer hatten sich abfällig über Muslime und Zugewanderte geäußert und waren daraufhin zeitweise gesperrt worden. Als Grundlage hatte sich Facebook auf seine „Gemeinschaftsstandards“ berufen. Dagegen waren die Nutzer vorgegangen, so die Medienberichte. Das Gericht hat dazu festgestellt, Facebook müsse die betreffenden Nutzer zumindest nachträglich über die Entfernung der Beiträge und die beabsichtigte Kontensperrung informieren und die Möglichkeit zur Gegenäußerung einräumen. Entsprechend wurden die vorausgegangenen Berufungsurteile teilweise aufgehoben. Facebook muss die gelöschten Beiträge wieder publizieren und darf sie nicht wieder löschen.

Schränkt Facebooks „Hausrecht“ ein!

Das ist einerseits eine gute Nachricht: Diese neuen Regeln, die Facebook zur Information und zur Gelegenheit der Reaktion bei Löschungen bzw. Sperrungen verpflichten, sind zwar selbstverständlich und überfällig, aber deswegen nicht weniger zu begrüßen. Man kann sie im größeren Zusammenhang aber auch als Augenwischerei einordnen. Denn es gibt auch einen problematischen Teil des Urteils – jenen, in dem Facebook ein „Grundrecht“ auf die Ausübung seines „Hausrechts“ (auch in Deutschland) zugebilligt wird. Dem US-Unternehmen wird dadurch die Entfaltung einer privaten kommunikativen „Paralleljustiz“ zugebilligt. Diese muss sich nicht an deutschen Gesetzen orientieren, sondern darf die eigenen Geschäftsbedingungen weiterhin als Grundlage für Löschungen, Sperrungen etc nutzen. Die FAZ schreibt dazu:

“Wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in der Urteilsbegründung erläuterte, kann Facebook grundsätzlich Beiträge auch dann löschen oder Nutzer sperren, wenn deren Beiträge nicht gegen das Strafrecht verstoßen. Allerdings gehe es darum, auf der Basis ‚kollidierender Grundrechte‘ einen Ausgleich zwischen den Grundrechten des Unternehmens und denen der Nutzer zu finden.“

Es gibt zu dem Thema widersprechende Ansichten. Manche Beobachter definieren Facebook streng als ein rein privates Unternehmen, das Dienstleistungen anbietet. Der große Erfolg des Netzwerkes und die daraus erwachsende zentrale gesellschaftliche Bedeutung in zahlreichen Ländern dürfe nicht zu Nachteilen für das Unternehmen führen – etwa in der Form, dass dem Unternehmen von Nationalstaaten die Hoheit über die Löschpraxis genommen wird.

Die andere Sichtweise sieht Facebook als zentrales gesellschaftliches Werkzeug der (auch politischen) Kommunikation in zahlreichen Ländern. Dieses Werkzeug sei als Kanal der politischen Meinungsbildung zu wichtig, um die Regie einzig dem US-Unternehmen zu überlassen. Dieser Standpunkt fordert vom deutschen Gesetzgeber, Facebook zur Akzeptanz des deutschen Rechts zu zwingen, und etwa nur Beiträge zu löschen, die Paragrafen wie Beleidigung oder Volksverhetzung verletzen. Die Praxis, dass ein US-Unternehmen nach eigenem Gusto massiv in die politische Diskussion in Deutschland eingreifen kann, muss demnach eingeschränkt werden. Als Richtschnur für Löschungen etc. hätten dann deutsche Gesetze zu gelten und nicht die Geschäftsbedingungen oder die politischen Vorstellungen von Facebook-Mitarbeitern. Diesem Standpunkt schließe ich mich an.

Es gibt nicht nur staatliche Zensur

In der Debatte um politisch motivierte Löschungen und Sperrungen bei Facebook, Twitter oder Youtube wird oft behauptet, Zensur könne nur staatlich sein, darum könne man die willkürliche und politisch motivierte Lösch-Praxis von privaten Tech-Konzernen nicht als Zensur bezeichnen. Diese Definition ist, wenn sie jemals zutraf, von der Realität überholt worden: Die Tech-Konzerne üben massive Zensur aus und sie nutzen ihre Vormachtstellungen, um in zahlreichen Ländern in ihrem eigenen politischen Sinne und von den USA aus Meinungsmache zu betreiben. Die Positionen beim Thema Zensur haben sich teils sogar umgedreht: Auf manchen Gebieten (etwa bei der Löschpraxis) müsste inzwischen der Staat aktiv werden, um private Zensur zu unterbinden. Die vom BGH nun verfügten neuen Regeln sind für diesen Zweck vollkommen ungenügend.

Zum Thema der teilprivatisierten Zensur haben die NachDenkSeiten zahlreiche Artikel geschrieben. Dass der Begriff „Hasssprache“ viel zu vage ist, um Zensur zu rechtfertigen, dass aber Facebook auch auf Basis dieser Gummi-Vokabel mit der Bertelsmann-Tochter Arvato von Berlin aus mit einer rund 150 Mitarbeiter starken „Löschtruppe“ Beiträge löscht, die den „Gemeinschaftsrichtlinien“ widersprechen, hat etwa Jens Berger beschrieben , er fährt fort:

„Während Begriffe wie Beleidigung, Nötigung oder Volksverhetzung Gegenstände des deutschen Rechtssystems und klar definiert sind, ist der Begriff Hasskommentar nicht näher definiert und die Präzisierung ‚direkt angreifen‘ ist vage und wird außerhalb des Rechtssystems von Facebook oder Arvato und Co. willkürlich interpretiert.“

In einem anderen Artikel schreibt Berger:

„Facebook und Twitter sind weder Anbieter von Inhalten noch Forenbetreiber, sondern Softwareanbieter, die mit der rechtlichen Kontrolle der Nutzeraktivitäten innerhalb ihres Softwareangebots gnadenlos überfordert und eigentlich dafür auch gar nicht zuständig sind. Hier wird ein Teil des Rechtssystems ausgegliedert und an private Dienstleistungsunternehmen übertragen. Nicht Facebook, Twitter und Co., sondern staatliche Stellen haben zu entscheiden, was offensichtlich strafbar und was zwar nicht offensichtlich, aber dennoch juristisch strafbar ist.“

Mit Gesetzen gegen die Meinungsmache der Tech-Konzerne?

Eine unauffälligere Art der Zensur auf Basis von Algorithmen wird in diesem Artikel beschrieben: „Die Monopolisten aus dem Silicon Valley bestimmen, was Sie zu sehen bekommen – intransparent und undemokratisch“. Dass es in einigen Ländern Bestrebungen gibt, politischer Willkür von privaten US-Unternehmen mit (möglicherweise teils fragwürdigen) Gesetzen entgegenzutreten, haben wir im Artikel „Stoppt die Zensur im Internet!“ beschrieben:

„In Polen und Russland könnte diese Form der privaten Willkür bald verboten werden: So will die Regierung in Polen den Anbietern sozialer Medien das Sperren von Konten durch hohe Strafen unattraktiv machen, wie Medien berichten. Und Russland hat laut Thomas Röper ebenfalls gerade ein Gesetz erlassen, das (westlichen) Internetkonzernen Strafen bis hin zur Sperrung in Russland androht, wenn sie russische Medien oder russische Blogger zensieren.“

Und zur zweischneidigen Betrachtung der „sozialen Medien“ heißt es:

„Denn die Gegenöffentlichkeit, die die Internetkonzerne nun teilweise radikal und selbstherrlich zensieren, haben sie vorher mit möglich gemacht: Auch Facebook, Google und YouTube haben einen Anteil daran, dass im Internet eine Medienlandschaft jenseits der etablierten Konzernmedien entstehen konnte. Nun bilden aber gerade die vorübergehend hilfreichen Tech-Konzerne eine potenzielle Gefahr für diese Meinungsfreiheiten. Die aktuellen Zensur-Bestrebungen für das Internet kommen sowohl von dieser privaten Seite als auch von staatlicher.“

Weitere Artikel zu den Themen Zensur und Privatisierung des Meinungskampfes finden Sie unter dem Beitrag.

Titelbild: M-SUR / Shutterstock


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