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Titel: Vom NSU-VS- bis zum Amri-Komplex – Interview mit Thomas Moser

Datum: 22. Juli 2021 um 9:05 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Innere Sicherheit, Interviews, Terrorismus
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Ich bin Thomas Moser im Zusammenhang mit den NSU-Recherchen ab 2012 begegnet. Er hatte sich sehr stark in die Mordumstände in Heilbronn 2007 hineingekniet. Am Rande eines großen Festplatzes, quasi unter den Augen von Ausstellern, wurde um die Mittagszeit ein Mordanschlag auf Polizisten verübt, für den die neonazistische Terrorgruppe „NSU“ verantwortlich gemacht wurde. Dabei ist Thomas Moser u.a. auf eine ganz wertvolle Spur gestoßen: Auf insgesamt vierzehn Phantombilder, die Zeugen erstellt hatten, die sich zur Tatzeit auf dem Festplatz aufgehalten hatten. Für jeden Fahnder ein Traum und ein großes Glück. Doch dann passierte das völlig Unerwartete: Nichts. Anstatt mit diesen Phantombildern zu fahnden, wurde diese wertvollen Hinweise „vergraben“. Thomas Moser hatte sie ausgegraben, veröffentlicht und damit einen ganz wesentlichen Grund an die Öffentlichkeit gebracht, der dem offiziellen Ermittlungsergebnis widerspricht: Alle Phantombilder haben nicht das Geringste mit den beiden NSU-Mitgliedern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gemein, die zusammen den Mordanschlag verübt haben sollen. Von Wolf Wetzel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Auch damals hat dieser „verlorene“ Schatz in der Presse vor allem Stillschweigen und betretenes Schweigen ausgelöst. Fast zehn Jahre später stößt Thomas Moser im Fall Amri auf dasselbe Desinteresse, was erhebliche Widersprüche anbelangt, die die offizielle Version unglaubwürdig machen.

„Ich bin selber Pressevertreter und will jetzt keine uferlose Schelte begehen, aber die Art und Weise, wie Kollegen und ich berichtet haben, war doch sehr unterschiedlich. Wir saßen in derselben Sitzung wie in der vom März 2020, als die Tatortermittler über ihre Arbeit im LKW berichtet haben. Da kam heraus, dass es von Amri im Führerhaus des Lastwagens keine Fingerabdrücke und belastbaren DNA-Spuren gab. Das fand ich hoch elektrisierend, aber es wurde von niemandem berichtet, obwohl Kollegen in dieser Sitzung saßen und hätten berichten können.“

Über seine lange und ausdauernde Arbeit zum Amri-Komplex hat er ein Buch geschrieben: „Der Amri-Komplex. Ein Terroranschlag, zwölf Tote und die Verstrickungen des Staates.“ Was am Amri-Komplex neu und anders ist, was daran Zufall, was daran systemisch ist und warum diese Wiederholungen erwünscht sind, ist Gegenstand dieses Interviews.

Bitte nennen Sie uns die Kernpunkte der offiziellen Erzählung zum Anschlag vom Breitscheidplatz in Berlin vom 19. Dezember 2016?

Die Rahmenerzählung ist, Deutschland sei von einem Meer von Flüchtlingen geflutet worden, alle Stellen seien überfordert gewesen, kompletter Kontrollverlust darüber, wer in der Deutschland-WG wohnt und sich aufhält. Dass das konkrete Anschlagsnarrativ dann von einem einzelnen, isolierten, einsamen, ferngesteuerten Attentäter ausgeht, passt mit dieser potentiellen Massengefahr nicht so richtig zusammen. Nach der hätte es ja Dutzende von Anschlägen geben müssen. Die offizielle Anschlagsversion heißt, Anis Amri war ein Alleintäter, ohne Komplizen oder Mitwisser in Berlin und Deutschland, lediglich psychisch unterstützt von IS-Kadern aus dem Ausland. Die Tat sei spontan am Abend des Anschlagstages ausgeführt worden. Ein Mann, der möglicherweise nicht mal Auto fahren konnte, setzt sich in einen 40-Tonner, fährt durch eine dunkle unbekannte Stadt und rast kollisionsfrei in einen Weihnachtsmarkt. Vollkommen unverletzt geht er von dannen, holt seinen Rucksack und flieht solo erfolgreich durch halb Europa, ehe er in einer Nachtaktion von zwei Polizisten erschossen wird. Das BKA reist nach Italien, schaut sich aber nicht mal den Leichnam an, geschweige denn Pistole und alle anderen Sachen. Klappe zu, Anschlag erfolgreich eingetütet, Bahn frei für die sicherheitspolitischen Konsequenzen. Sorry für die Polemik, aber nach vier Jahren Vertuschungen, Manipulationen und Spiegelfechtereien fällt mir kein geeignetes Gegenmittel ein.

Welche gravierenden Fakten führen Sie an, die die offizielle Version unglaubwürdig machen?

Die Spurenlage im LKW, Zeugenbeobachtungen und andere Ermittlungserkenntnisse führen mich zu dem Schluss, dass Anis Amri nicht der Fahrer des LKW war. Amri war zur Tatzeit zwar am Tatort, seine Fingerabdrücke finden sich außen am Tat-LKW, persönliche Sachen von ihm lagen im LKW, er trug die Pistole bei sich, mit der – mutmaßlich – der polnische Speditionsfahrer erschossen wurde – so gesehen kann er als Tatbeteiligter gelten. Aber: In der LKW-Fahrerkabine gibt es an den unbeweglichen Teilen keine Fingerabdrücke und belastbare DNA von Amri. Stattdessen gibt es beispielsweise DNA einer bis heute nicht identifizierten unbekannten Person, die auf dem Fahrersitz gesessen haben muss. Augenzeugen schilderten, dass der ausgestiegene Fahrer helle Boots trug, während Amri rote Sportschuhe anhatte. Hinzu kommt, dass die persönlichen Gegenstände Amris eher Beweismittel für Manipulationen sind als für seine Täterschaft. Im Loch des herausgefallenen vorderen Scheinwerfers, ganz hinten, lag das berühmte HTC-Handy. Das muss eine dritte Person dort abgelegt haben. Wenn den LKW also jemand anderes gefahren hat, müssen wir von einer Tätergruppierung ausgehen. Schließlich bin ich in den Akten noch auf Dementis von Amri gestoßen. Schriftlich und mündlich hat er gegenüber mehreren Leuten nach dem Anschlag erklärt, er habe mit der Sache nichts zu tun. Er hatte zwar damit zu tun, hatte vielleicht aber realisiert, dass er allein dafür verantwortlich gemacht werden soll und widersprach deshalb. Wer könnte zum Täterkreis gehört haben? Belastbare Tatspuren führen beispielsweise zu seinem Freund Ben Ammar, zu seinen Mitbewohnern Kamel A. und Khaled Abdeldaim oder zu den Mitgliedern der Fussilet-Moschee Soufiane Amri, Emrah Civelek, Nkanga Lutumba. In diesem Kreis gibt es mutmaßlich auch V-Personen der Sicherheitskräfte.

Zur politischen Aufklärung wurde ein PUA in Berlin eingerichtet. Beim PUA handelt sich um das „schärfste Schwert des Parlaments“. So wird der PUA in der Selbstdarstellung gerne bezeichnet. Deckt sich das mit Ihren Erfahrungen?

Nach NSU und Amri können wir das inzwischen genauer beobachten. Einerseits haben die Untersuchungsausschüsse durchaus Möglichkeiten, die sie aber anwenden müssen. Beispielsweise, wenn es um die Ladung von Zeugen geht. Wenn eine Behörde einen Zeugen nicht aussagen lassen will, verweigert sie den Namen und die Adresse. Die Parlamente sind aber hoheitliche Organe, sie brauchen nicht unbedingt die Unterstützung von Behörden und Ministerien, sie können selber tätig werden, die Anschrift eines Zeugen ausfindig machen und ihn vorladen. Und wenn sich ihre Untersuchungen auf die Behörden selber beziehen, verbietet es sich sowieso, sich von ihnen etwas sagen zu lassen. Behörden, die Gegenstand der Untersuchung sind, legen doch nicht die Regeln der Untersuchung fest. Im Abschlussbericht des Bundestagsausschusses, im Sondervotum von FDP, Linkspartei und Grünen, steht zum Beispiel folgender Satz: “Wenn die eigentlich zu Kontrollierenden jedoch beginnen, die Untersuchenden zu kontrollieren und zu überwachen, wird der gesamte grundgesetzliche Auftrag des Ausschusses ad absurdum geführt.” Eine Konsequenz könnte zum Beispiel sein: Wenn eine Behörde unvollständige oder geschwärzte Akten liefert, begibt sich der Ausschuss selber in die Registraturen und holt sich das Material.

Das „Schwert“ war ja schon bei anderen Anlässen recht stumpf. Man erinnere sich nur an die vielen PUA zum NSU-Komplex. Es wäre aber gar kein Problem, das Schwert „nachzuschärfen“, wenn man mit den bestehenden Befugnissen nicht zurechtkommt. Gerade in Berlin könnte man annehmen, dass es der amtierenden Regierungskoalition aus Linken, SPD und Grünen am Herzen läge, die Macht des Parlaments zu stärken. Warum macht man das nicht?

Weil man sich dann mit den Sicherheitsbehörden und der Exekutive anlegen müsste. Man müsste ihre Dominanz infrage stellen und Gewaltenteilung einfordern, zurückfordern quasi. Eine solche Auseinandersetzung wäre nicht einfach und nicht schnell vorüber. Hinzu kommt, dass jede Partei ja schon mal selber regiert hat bzw. perspektivisch regieren wird. Dann ist es bequem, wenn man die Befugnisse der Exekutive für sich selber in Anspruch nehmen kann und die Kontrollmöglichkeiten der Parlamente beschnitten sind. Der ganze demokratische Systemaufbau ist zu sehr an Machtfragen ausgerichtet und zu wenig an Fragen des sozialen Friedens und der Wahrhaftigkeit in Konflikten.

Welche Rechte und Befugnisse könnten die bedauerte Hilflosigkeit beseitigen? Schließlich könnte das Parlament die entsprechenden Gesetzessänderungen beschließen, wenn man nach wie vor davon ausgeht, dass das Parlament die Legislative ist, also alles in der Hand hat, „Gesetzeslücken“ und andere „Schlupflöcher“ zu schließen.

Zum Beispiel über Zeugen und Akten zu entscheiden, oder über die Frage Öffentlichkeit oder nicht. Eine andere Möglichkeit wäre, ein öffentliches, externes Fragerecht einzuführen. Wenn die Abgeordneten keine Fragen mehr haben, sind die Zuschauer dran und können ihre Fragen stellen. Ein Extra-Recht könnte man für Opfer einführen, analog den Rechten der Nebenklage in Strafprozessen. Warum sollen Opfer zusammen mit ihren Anwälten in Untersuchungsausschüssen nicht einen Sitzplatz, Frage- und Antragsrecht haben? Und umgekehrt sollte man die Vertreter der Exekutive auch schon mal vor die Tür setzen. Warum sollen sie wie Spitzel in einer internen Beratungssitzung der Abgeordneten sitzen dürfen und so erfahren, was der Ausschuss plant und wen er vernehmen will?

Schützen sich die Parlamentarier nicht davor, ein „schärferes Schwert“ in der Hand zu haben? Halten diese das „Schwert“ also selbst stumpf? Wie sind Ihre Erfahrungen? Und warum ergreift die rot-rot-grüne Regierung in Berlin nicht diese Chance, dem allseits wiederholten Credo von der „lückenlosen Aufklärung“ Taten folgen zu lassen?

In der Frage steckt idealerweise ja schon die Antwort. Die Abgeordneten wollen gar keine besseren Verhältnisse. Das könnte ja Folgen haben. Käme man der Wahrheit zu nahe, brächte man unter Umständen die Sicherheitsorgane in allzu große Schwierigkeiten. Und wenn man selber regiert oder anstrebt zu regieren, hat man kein Interesse an schwachen Sicherheitsorganen. Vor allem die Polizei wird immer wichtiger und immer mehr zu einem politischen Instrument. Das wurde im Corona-Regime regelrecht durchexerziert. Die rot-rot-grüne Regierung in Berlin hat ein “Versammlungsfreiheitsgesetz” verabschiedet, das einen Freibrief für die Polizei darstellt. “Besser” kann es die AfD auch nicht machen. Nebenbei wird das Grundgesetz durch die Hintertür verändert. Das macht das Berliner Versammlungsgesetz eigentlich verfassungswidrig. Das schert in Coronazeiten aber niemanden mehr, geschweige denn, dass es überhaupt auffällt.

Der Verfassungsschutz spielt eine wichtige und undurchsichtige Rolle rund um den Anschlag. Das ist nicht erst seit diesem Anschlag in Berlin so. Fast überall, wo es um Terrorismus geht, behindert der Verfassungsschutz die Aufklärung, anstatt „lückenlos“ aufzuklären. Wiederholt sich das im Amri-Komplex?

Die Erkenntnis ist, dass das BfV, also der Bundesverfassungsschutz, in der Operation “Amri-Breitscheidplatz” mindestens gleichberechtigter Partner mit dem LKA Berlin und dem BKA war. Es gibt aber sogar Hinweise, dass das BfV den Hut aufhatte. Die kleine Dreier-Koalition FDP, LP, Grüne hat in ihrem Sondervotum eine sagenhafte Enthüllung vorgenommen. Sie sprechen – in Frageform – davon, dass der Amri-Komplize Bilel Ben Ammar möglicherweise ein V-Mann des BfV war. Sie erklären zwar, dass der Ausschuss keine Belege dafür gefunden hat. Dass sie die Sache aber zumindest benennen, dokumentiert, dass sie ihnen wichtig genug erschien und dass die Hinweise, die sie haben, doch irgendwie ernstzunehmen sind. Sollte die Mutmaßung zutreffen, hätten wir natürlich den GAU.

Wenn der VS immer wieder behauptet, dass der Quellenschutz einer umfänglichen Aufklärung Grenzen setzt, was in der Regel bedeutet, dass V-Leute und VS ggf. gar nichts zur Aufklärung beitragen, dann gibt es doch damit einen extralegalen Raum, der der Strafverfolgung und Aufklärung entzogen wird. Stimmt das? Und was halten Sie vom unentwegt angeführten „Quellenschutz“?

Quellenschutz ist schon zweifelhaft, wenn es nur um Informationen geht. Interessanterweise hat sich der Berliner Innensenator Geisel bei seiner Zeugenvernehmung im U-Ausschuss des Abgeordnetenhauses vor einem Jahr dafür ausgesprochen, den Quellenschutz zu lockern und ihn nicht über die Aufklärung von Mordfällen zu stellen. Quellenschutz wird im Zweifelsfall zum Täterschutz. Sollte eine Quelle aber außerdem zum potentiellen Täterkreis gehören, wäre Quellenschutz nicht nur Täterschutz, sondern er wäre dann auch noch Behördenschutz. Mit dem Quellenschutz schützen sich die quellen-führenden Ämter und die Verantwortlichen in diesen Ämtern letztendlich selber.

Es mutet doch im ersten Moment paradox an, wenn die Parlamentarier nicht alles dafür tun, um Terror-Anschläge zu verhindern, erst recht dann, wenn der Verfassungsschutz mit V-Leuten „mittendrin“ ist. Kann man das mit Pannen erklären?

Nach NSU und Breitscheidplatz nicht mehr. Das bewusste, aktive und zielgerichtete Handeln des Verfassungsschutzes ist belegt, genauso wie die programmatischen Vertuschungen und Verschleierungen. Da wird ein komplett anderes Spiel gespielt. Getoppt wird das schließlich noch durch den Verdacht, dass unter den mutmaßlichen Tätern V-Leute waren. Spätestens nach NSU, Amri, aber zum Beispiel auch dem Lübcke-Mord kann man nicht mehr einfach zur Tagesordnung übergehen.

Im NSU-Komplex gab es von Angehörigen und Rechtsanwälten der Mordopfer immer wieder den sehr handfesten Vorwurf, dass manche Morde hätten verhindert werden können, dass es sich um „betreutes Morden“ handelte. Gibt es im Amri-Komplex ähnliche schwerwiegende Indizien?

Die Causa Ben Ammar wäre so etwas. Es gibt mindestens noch einen weiteren – mutmaßlichen – V-Mann, der sehr nahe am Geschehen war. Man kann die Frage auch andersherum angehen: Warum hält der Sicherheitsapparat an der angeblichen Täterschaft von Anis Amri fest, obwohl mehr für eine andere Täterschaft spricht? Offensichtlich muss man eine oder mehrere Personen aus dem Fokus nehmen.

Sie haben auch sehr viel zum NSU-VS-Komplex recherchiert und publiziert. Fast unisono spricht man dort von einem „kompletten Behördenversagen“. Wenn Sie das mit dem Amri-Komplex vergleichen, stellt sich doch die Frage: Hat sich irgendetwas an den Grundbedingungen für ein „Behördenversagen“ geändert?

“Behördenversagen” – das ist ja die Notausrede. Man lässt sich sozusagen für ein kleineres Übel bashen, um das größere Übel aus dem Blickfeld zu nehmen. Und dieses größere Übel ist eben kein Versagen oder irgendeine tausendste Panne, sondern ein kriminelles Handeln. Das, was wir anhand der zurückliegenden Fragen erörtert haben.

Manchmal stelle ich mir wie in einem Krimi folgende Situation vor. Der Chef des Geheimdienstes hört sich geduldig an, was man dem Verfassungsschutz alles vorwirft, alles nachweist. Er nickt, er nickt fast schon ein bisschen gelangweilt, wie Al Capone, und antwortet dann ganz bedächtig: Ja, nicht schlecht. Na und? Was wollen Sie jetzt machen? Kommt Ihnen das Ganze manchmal ähnlich vor?

Man müsste natürlich wissen, was dem Geheimdienstchef konkret vorgehalten wird. Sind es wirklich nur Versäumnisse und Pannen? Oder ist es etwa aktives Handeln, Verstrickungen, antidemokratische Operationen usw. Wenn man ihm so etwas nachweisen kann und veröffentlichen würde, käme er vermutlich nicht mehr mit einem provokanten Schulterzucken davon. Wenn Ben Ammar im Dienst des BfV stand, wenn einer oder zwei oder alle drei des NSU-Kerntrios V-Leute waren, oder wenn Markus H., der beim Lübcke-Mord anzunehmenderweise dabei war, nachgewiesen werden könnte, dass er im staatlichen Auftrag unterwegs war, hätten wir sicher eine andere Debatte.

Ich bedanke mich für das Interview.

Titelbild: Aldo91/shutterstock.com und © Angela Margarethe Lehner

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