Startseite - Zurück - Drucken
NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Eine Bilanz der Ära Merkel – Teil zwei
Datum: 15. Juli 2021 um 10:02 Uhr
Rubrik: Aktuelles, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Audio-Podcast, Gleichstellung, Lobbyismus und politische Korruption, Rente, Soziale Gerechtigkeit
Verantwortlich: Redaktion
Im ersten Teil des Artikels wurden unter anderem die Verschärfung des Arbeits-Unrechts nach der Agenda 2010, die Schützenhilfe für US-Investoren und die ungleiche Behandlung der Ostdeutschen thematisiert. Hier wird nun unter anderem auf die Frauen- und Rentenarmut und auf das Verhältnis der EU zu den USA eingegangen. Von Werner Rügemer.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Podcast: Play in new window | Download
Die Frau im Kanzleramt –
arbeitenden Frauen geht es besonders schlecht: #MeNot
Merkel wurde gelobt, weil sie als erste Frau in Deutschland die CDU und die Regierung führt. Mit anderen aufgestiegenen Frauen wie Christine Lagarde (Internationaler Währungsfonds, dann EZB) und der Tochter von US-Präsident Trump, Ivana Trump, setzte sie sich in aufwendiger Inszenierung für den Aufstieg von Frauen auf der ganzen Welt ein, wurde als „mächtigste Frau der Welt“ gefeiert. Da hätte frau/#MeToo annehmen können: Da kommt auch für die Mehrheit von uns Frauen was raus. Das Gegenteil ist der Fall: #MeNot. Und in der CDU-Führung – in der „Schwester“-Partei CSU noch mehr – wuchs mit Merkel das Patriarchat.[1]
Gleichheit:
Ein bisschen, nur in Führungspositionen und nur für Wenige
Die Merkel-Regierungen machten Gesetze für Frauen, aber nur für solche, die schon oben sind und nach ganz oben kommen sollen/wollen. Das ist in Merkel-Deutschland sowieso besonders nötig: Bei Frauen in Führungspositionen liegt Deutschland beim EU-Vergleich im unteren Drittel. Die beiden Gesetze gelten aber nur für ein paar Dutzend Frauen:
*Seit 2016 gilt das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst: Damit soll die Frauen-Quote in den Aufsichtsräten mindestens 30 Prozent betragen. Das Gesetz gilt aber nur für 105 Unternehmen. Und selbst in diesen ist noch kaum etwas erreicht.
*2021 wurde das Zweite Führungspositionen-Gesetz beschlossen: Auch in Vorständen von börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten soll mindestens eine Frau in einem Dreier-Vorstand sein. Außerdem dürfen solche Frauen nach der Geburt eines Kindes eine Babypause einlegen. Das Gesetz gilt aber nur für 66 Unternehmen. Das sind auch deshalb so wenige Unternehmen, weil die Bundesregierung es zulässt, dass immer mehr Unternehmen mithilfe von Gesetzeslücken (Umgründung auf S.E., Gründung von Tochterfirmen) sich der Mitbestimmung entziehen.
#MeNot: Niedriglöhnerei für die Mehrheit
Dagegen förderten die Gesetze, die allgemein gelten, die Frauenarmut:
Mindestlohn: Ausnahmen für Frauen
Bei der (späten) Einführung des Mindestlohns 2015 in Deutschland gestand die Merkel-Regierung der Lobby der privaten Zeitungsverleger zu: Für die Zeitungsausträger gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro nicht, sondern 6,37 Euro reichen. Diese Ausnahme galt bis 2018 und betraf vor allem Frauen, die mehrheitlich diese nächtlichen Jobs machen (müssen).
Deutsche Frauen: Ganz hinten in der EU
*Unter Merkel wurden die Teilzeit-, die befristeten und die 450-Euro-Jobs ausgebaut: Mehrheitlich für Frauen. In der ganzen EU verdienen Frauen weniger als Männer. Aber in Deutschland wird das Menschenrecht gleicher Bezahlung von Frauen besonders nachhaltig verletzt. In Deutschland ist der Stundenlohn für Frauen im Durchschnitt 20,1 Prozent niedriger als für Männer. Damit stehen Frauen im reichen Kanzlerinnen-Land ganz hinten an 25. Stelle im Vergleich der 27 EU-Staaten, nur in Österreich und Estland ist es noch schlechter.
DRK-Schwestern: Bundesregierung stuft sie zurück
25.000 Krankenschwestern arbeiten als Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) dauerhaft in Krankenhäusern, gelten aber nicht als normale abhängig Beschäftigte, sondern haben einen noch niedrigeren Status. Einige Schwestern hatten sich mithilfe der Gewerkschaft verdi gerichtlich in den Normal-Status eingeklagt. Das Bundesarbeitsgericht BAG bestätigte das. Aber die Bundesregierung mit Arbeitsministerin Andrea Nahles/SPD drückte zusammen mit dem DRK eine Sonderregelung durch: Die Schwestern behalten weiter den arbeitsrechtlichen Sonderstatus als DRK-Mitglieder. Deshalb gilt für sie nicht das Arbeitnehmer-Überlassungs-Gesetz und die darin vorgeschriebene Befristung der Leiharbeit auf maximal 18 Monate.
Etwa 600.000 Illegale in der häuslichen Pflege
Etwa 700.000 Frauen aus Ost- und Südosteuropa arbeiten in Deutschland in der häuslichen Pflege – etwa 600.000 von ihnen illegal: Dauerhaft, massenhaft und systemisch werden dabei im Merkel-Land die geltenden Arbeitsgesetze gebrochen, etwa die zum Mindestlohn, zur Arbeitszeit (Ruhezeiten), zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, zum Urlaub. Insbesondere polnische Agenturen vermitteln Frauen aus dem eigenen Land, aus der Ukraine, aus Kroatien, Nordmazedonien, dem Kosovo usw., mit doppelten Standards und notfalls mit gefälschten Dokumenten. Die Agenturen werben bei den Pflegefamilien mit der Rund-um-die-Uhr-„24-Stunden-Pflege“ während der ganzen Woche – eine der Agenturen heißt Prokura24 – während in den Arbeitsverträgen mit den Pflegerinnen nur 6 oder 8 Stunden für fünf Tage pro Woche stehen.
Die Bundesregierung wäscht ihre Hände in Unschuld und bewusst gepflegter Unkenntnis. Erst das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat durch das Urteil vom 24.6.2021 zugunsten einer bulgarischen Klägerin, unterstützt vom DGB, diesem Nicht-Skandal zur größeren Öffentlichkeit verholfen. Die Klägerin hatte einen Vertrag mit 30 Wochenstunden, musste aber auch nächtlich in Bereitschaft bleiben und erhielt 950 Euro netto im Monat. Konsequenzen? In der Merkel-Republik bestünde die Lösung wie bei den Prostituierten: Ausweichen in die vollständige Illegalität, in den Schwarzmarkt. Übrigens: Mit dieser gesetzlosen und ausbeuterischen Praxis machen die Merkel-Regierungen deutlich: Die Illusion für den deutschen Mittelstand, in einem „reichen Land“ zu leben, in dem es „allen gut geht“, beruht auf der nationalistischen Verarmung ausländischer Frauen und anderer Staaten.
Illegales Putzen in Privathaushalten: Auch hier führt Deutschland
Die OECD stellte 2021 fest: Deutschland führt mit großem Abstand bei häuslicher Schwarzarbeit (Pflege hier nicht inbegriffen). Putzen, Gartenpflege, Babysitting und Kinder am Kindergarten abholen, Reparaturen – 75 Prozent dieser Tätigkeiten werden (niedrig) bezahlt. Sie werden aber nicht angemeldet, so wenig wie in keinem anderen der untersuchten Staaten. Beim Putzen geht der Prozentsatz sogar bis 90 Prozent. Obwohl das auch mit 450-Euro-Jobs zu erledigen wäre, mit äußerst geringen Abgaben – nein, lieber sparen vor allem beruflich aufstrebende Deutsche auch noch die paar Euro ein, zulasten von Frauen, die ganz unten ungeschützt und im Dunkeln bleiben. Gegenmaßnahmen, etwa Sozialgutscheine wie in Schweden, Belgien und Frankreich – das ist den Merkel-Regierungen nicht eingefallen.
Merkel-Deutschland: „Das Bordell Europas“
2002 wurde mit dem Prostitutionsgesetz die Sexarbeit als Arbeit anerkannt und liberalisiert. Aber die meisten Sexarbeiterinnen (auch Sexarbeiter) blieben mehrheitlich in der Illegalität: Menschenhandel, mafiöse Strukturen, Zwangsprostitution mit meist armen jungen Frauen aus armen neuen EU-Staaten wie Rumänien, Bulgarien, dem Kosovo, zunehmend auch mit Flüchtlingen. Deutschland entwickelte sich zum zentralen Standort der (Billig-)Prostitution in Europa.
Das ließen die Merkel-Regierungen laufen. 2017 wurde lustlos das Prostituierten-Schutz-Gesetz beschlossen: Bordelle müssen genehmigt werden, Prostituierte müssen sich anmelden: Alles praktisch ohne Wirkung. Vor der Pandemie waren 40.000 Prostituierte angemeldet – in der illegalen Dunkelwelt gingen mindestens eine halbe Million Menschen weiter der Prostitution nach. Natürlich bekamen auch Bordell- und sonstige Prostitutionsbetreiber Corona-Hilfen: Systemrelevant in Merkel-Deutschland.
Entgelt-Transparenz-Gesetz: Gescheitert
Das Entgelt-Transparenz-Gesetz von 2017 ist das einzige Gesetz, mit dem abhängig beschäftigte Frauen gezielt gefördert werden sollten, nämlich für die gleiche Bezahlung. Aber das Gesetz schließt von vornherein zwei Drittel der beschäftigten Frauen aus, durch die Festlegung auf große Unternehmen: 3,5 Millionen Unternehmen sind ausgeklammert.
Und die Frauen müssen selbst vergleichbare Arbeitsplätze von Männern benennen, und zwar eine ausreichende Zahl (einer reicht nicht), und die Auskunft von der Unternehmensführung einfordern. Solche Auskünfte werden aber oft nur zögernd oder gar nicht erteilt. Und die Unternehmer müssen selbst nicht aktiv werden. Das Gesetz gilt als gescheitert.
EU-Arbeitsrecht, US-Recht
Merkels Antritt als Kanzlerin 2005 fiel mit der Osterweiterung der EU zusammen, in der auch die führenden Unternehmen aus Deutschland – Auto, Pharma, Logistik, Supermärkte, Banken – mit Regierungsprotektion eine führende Rolle spielten und spielen. Oligarchische, nationalistische, rechtsradikale Regierungen wie in Polen, Ungarn, Tschechien, Kroatien, den baltischen Staaten werden von der Bundesregierung auch über die EU (Subventionen) unterstützt, wenn sie die Arbeitsentgelte, Arbeitsstandards und die Gewerkschaften menschenrechtswidrig möglichst niedrig halten.
EU: Sammelsurium der niedrigsten Arbeits-Standards
Die EU hat viele Dutzend Richtlinien zum Arbeitsrecht erlassen, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Am bekanntesten sind die Entsende- und die Dienstleistungs-Richtlinie. Gemeinsam ist allen: Kollektive Rechte werden, menschenrechtswidrig, nicht gefördert, es geht immer nur um individuelle Rechte, zudem niedrige Standards. Eine formelle Ausnahme ist der Europäische Betriebsrat, dessen Rechte aber mit den – zumindest theoretischen – Rechten aus dem deutschen Betriebsverfassungs-Gesetz nicht vergleichbar sind.
Unter Merkel-Protektion: Nordmazedonien als „Bangladesh Europas“
Merkel gilt als Führungsfigur der EU. Wir nehmen beispielhaft die Westbalkan-Konferenz (auch genannt „Berliner Prozess“). Sie wurde 2014 von Merkel persönlich initiiert: Die aus Jugoslawien herausgesprengten Staaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien und Nordmazedonien sollen „stabilisiert“ und schrittweise in die EU geführt werden. Die EU hatte diese Staaten verarmen lassen. Als aber 2012 die Volksrepublik China sie in die Neue Seidenstraße einbezog mit dem Bau von Infrastruktur – da wurde Merkel aktiv und sah Handlungsbedarf. Im Juli 2021 zelebrierte sie mit ihrer üblichen, leicht warnenden Zufriedenheit („es ist noch einiges zu tun, aber wir sind auf gutem Weg“) ihre letzte Westbalkan-Konferenz.
Beispiel Nordmazedonien: 2019 wurde erstmal die NATO-Mitgliedschaft durchgesetzt. Die stand in allen ex-sozialistischen Staaten immer vor der EU-Mitgliedschaft. So bauen hier deutsche und andere westliche Unternehmen, auch mithilfe von EU-Subventionen, das arme NATO-Land zum „Bangladesh Europas“ aus. Die Arbeitslosigkeit liegt offiziell bei 26 Prozent, so kann von den Beschäftigten ein Mindestlohn von 283 Euro brutto erpresst werden. Gewerkschaften sind ausgegrenzt.
Neue Unternehmen bekommen zehn Jahre Steuerbefreiung und EU-Subventionen. Deutsche Autozulieferer wie Marquardt, Schmitz Cargobull und Lenze Antriebstechnik nutzen das. Dies und die Niedriglöhnerei gilt vor allem für die 1.100 Textilbetriebe, die ihre Niedriglöhnerinnen für die Edelmarken Gucci, Versace, Jack&Jones, La Salle, Seidensticker, BOSS und Escada schuften lassen. Transporte nach Deutschland übernehmen Deutsche Post DHL, Sixt, DB Schenker: In aller medial-politischen Stille entstand hier mit Merkel-Protektion das „Bangladesh Europas“.
Zero Hour Contract
Die letzte, zusammenfassende EU-Richtlinie zum Arbeitsrecht basiert auf der 2017 beschlossenen „Europäischen Säule Sozialer Rechte“ (ESSR). Darin sind die schlimmsten Regelungen aus Deutschland und anderen EU-Staaten als zulässig zusammengefasst. Dazu gehört auch der aus dem damaligen Mitglied Großbritannien übernommene Zero Hour Contract: Arbeitsvertrag ohne bestimmte Stundenzahl, die auch mal Null betragen kann. Die Bundesregierung bekräftigte ihre Unterstützung für die ESSR beim EU-Sozialgipfel am 7./8. Mai 2021 in Portugal.
Bundesregierung: EU-Regeln nutzen, aber auch unterlaufen
Wichtige EU-Staaten wie Frankreich, Italien, Belgien und Italien haben Regelungen aus der unter Merkel verschärften Agenda 2010 übernommen. Gleichzeitig nimmt das Merkel-Deutschland eine Führungsposition ein, wenn es darum geht, EU-Arbeitsrechts-Richtlinien zu unterlaufen, zu verzögern oder nicht umzusetzen, sobald sie leichte Verbesserungen enthalten. Das gilt etwa beim Equal Pay für Leiharbeit, beim Schutz von Whistleblowern und bei der Umsetzung des Urteils des EUGH, wonach alle geleisteten Arbeitsstunden, auch die Überstunden, rechtsgültig dokumentiert werden müssen.
Tausende LkW-Fahrer schlafen am Steuer ein
Nach Erhebungen der Europäischen Transportarbeiter-Föderation ETF ist im Jahre 2020 jeder dritte LkW-Fahrer mindestens einmal hinter dem Steuer eingeschlafen. Lange und unvorhersehbare Arbeitszeiten, niedrige Löhne, mangelhaft gewartete Fahrzeuge, schlechte Schlaf- und Ruhemöglichkeiten – so lassen sich die Arbeitsbedingungen zusammenfassen, in Deutschland und in der EU, unbeanstandet von der Bundesregierung.
USA setzen Bruch des deutschen Arbeitsrechts durch
Wenn die USA es fordern, bricht die Bundesregierung deutsches Arbeitsrecht. So entließ die Commerzbank – Hauptaktionär: Staat Deutschland – auf Verlangen von US-Behörden im Jahre 2015 vier Mitarbeiter: Sie hatten internationale Zahlungen für die staatliche Reederei des Iran abgewickelt. Das war nach deutschem und nach EU-Recht legal. Aber die Commerzbank zog die Entlassungen durch. Der entlassene Abteilungsleiter klagte dagegen, gewann zwar seine Klage vor dem Landesarbeitsgericht Hessen. Aber die Commerzbank holte sich die US-Union-Busting-Kanzlei Allen&Overy und ging gegen das Urteil vor das Bundesarbeitsgericht.
Die Bank zog dann zwar die Klage zurück, aber hielt an der Entlassung fest und zahlte eine Abfindung in unbekannter Höhe. Die zwei von Bundesfinanzminister Schäuble ernannten Vertreter des Staates im Aufsichtsrat der Bank stimmten zu. Zudem zahlte die Bank ein Strafgeld von 1,45 Millionen US-Dollar und ließ sich jahrelang von US-Beauftragten überwachen. Sie hatten Zugang zu allen internen Unterlagen, um zu prüfen, dass keine Zahlungen mehr an den Iran erfolgten – und die Commerzbank bezahlte selbst die hohen Honorare der Überwacher. Ähnliches gilt für die von VW und Daimler bezahlte Überwachung in Deutschland durch US-Beauftragte.
Vielgestaltig wachsende Rentenarmut
Mit den fallenden Löhnen fielen in der Ära Merkel auch die Renten. Die Netto-Standardrente vor Steuern und nach 45 Versicherungsjahren betrug 1990 im Jahr der deutschen Vereinigung noch 55 Prozent des durchschnittlichen Jahreslohns. In den 15 Jahren bis 2005 fiel die Standardrente um 2,4 Prozent. Aber in den 15 Merkel-Jahren bis 2020 fiel sie um das Doppelte, um 4,7 Prozent, und würde nach dem Rentenversicherungsbericht der Regierung bis 2030 nochmal beschleunigt um 4,9 Prozent absinken.
Renten für abhängig Beschäftigte sinken vielfältig
Neben der gesteuerten Niedriglöhnerei kamen direkte Maßnahmen bzw. unterlassene Maßnahmen der Regierung hinzu, zum Beispiel:
*Die Betriebsrente spielt nur für Stammbelegschaften in großen Unternehmen eine Rolle. Über drei Millionen mittlere und kleine Betriebe sind gar nicht erfasst. Und für die wachsende Zahl der befristet und Teil-Beschäftigten, Leih- und Werkvertragsbeschäftigten spielen Betriebsrenten keine Rolle, ebenso für gig- und crowdworker und Schein-Selbstständige, die in Subunternehmerketten arbeiten und mit der Digitalisierung von Plattform-Konzernen Aufträge erhalten, so bei Uber/Taxi, Lieferando, WeWork und bei den mit der Corona-Politik vermehrten Lieferdiensten wie Flaschenpost, Gorillas, Flink und bei den Bereitstellern von Elektrorollern der Unternehmen Lime, Bird, Bolt&Co.
*Die Riester-Rente ist gescheitert. Die Merkel-Regierung beschloss 2014 ein Reformgesetz – ohne Wirkung. Die privaten Versicherer wie die Allianz AG konnten ihre Interessen durchsetzen.
*Mit dem Arbeitsminister Franz Müntefering/SPD wurde 2007 das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre erhöht, dies wird schrittweise bis 2030 umgesetzt. Das bedeutet in vielen Fällen eine Kürzung der Rente, weil viele Menschen wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Burn Out früher in Rente gehen und Abschläge hinnehmen müssen.
*Unter der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen/CDU wurde der bisher von den Jobcentern gezahlte Rentenbeitrag für Arbeitslose gestrichen. Dies trägt zur Senkung der Rente für diejenigen bei, die kurz oder dauerhaft arbeitslos waren.
Erwerbsminderungsrente: Immer häufiger beantragt, immer häufiger abgelehnt
Beschäftigte können wegen verschiedener Erkrankungen z.T. lange vor dem regulären Renteneintritt eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Im Jahr 2020 betrug ihre Zahl 1,6 Millionen.
*Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt zwischen 492 und für einige wenige bis maximal etwa 1.000 Euro. Die 87.000 Teil-Renten dieser Art liegen noch niedriger. Das Zugangsalter beträgt durchschnittlich 52,7 Jahre (Stand: 2019): Diese Menschen müssen also bis zum regulären Renteneintritt über ein Jahrzehnt mit diesen niedrigen Renten auskommen. Ihre reguläre Rente danach wird ebenfalls niedrig sein.
*Seit unter Arbeitsministerin von der Leyen im Jahre 2011 der Rentenbeitrag für ALG-II-Bezieher gestrichen wurde, können immer weniger eigentlich Betroffene die Erwerbsminderungsrente beantragen, denn die Eingangsvoraussetzung, vorher in die Rentenkasse eingezahlt zu haben, ist weggefallen.
*So ist in der Merkel-Ära zwar die Zahl der Erwerbsminderungs-Rentnerinnen und -Rentner mit etwa 1,6 Millionen gleich geblieben. Aber erstens sind Eingangsvoraussetzungen verschärft worden. Zweitens werden immer mehr Anträge teilweise einige Jahre lang verzögert („Gutachter-Krieg“). Drittens wird die Hälfte der abschließend bearbeiteten Anträge abgelehnt. Das sah für das Jahr 2019 so aus:
Es wurden 433.709 Anträge auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt.
Davon bearbeitet wurden 279.977. Davon abgelehnt wurden 142.000, also die Hälfte.
Rentenarmut von Frauen
Dabei wurde die Spaltung nach Arm und Reich auch bei den Renten vorangetrieben. Das gilt besonders für die Rentenarmut von Frauen: Bei den niedrigen Renten zwischen 300 und 900 Euro pro Monat dominieren absolut die Frauen, bei 900 bis 1200 Euro haben sie fast Gleichstand mit den Männern erreicht. Aber bei der monatlichen Rentenhöhe ab 1.200 sind Frauen immer weniger vertreten und ab 1.800 Rentenhöhe sind sie mit einem Zehntel gegenüber Männern in einer kleinen Minderheit – und bei den ohnehin sehr seltenen Renten ab 2.100 bis 2.500 Euro sind Frauen praktisch verschwunden.
Grundrente: Ein Almosen
Ab 2021 gilt die neue Grundrente. Sie soll die schlimmsten Niedrigrenten aufbessern. Im Durchschnitt soll dabei für bisherige und Neu-Rentner ein Zuschlag von 80 Euro herauskommen – die CDU-Unternehmerlobby hatte erreicht, dass die ursprünglich geplanten 100 Euro um 20 Euro gekürzt werden. Und für dieses Almosen sind die Hürden hoch: Mindestens 33 Beitragsjahre sind Voraussetzung. Schätzungsweise 1,7 Millionen der allerärmsten Rentnerinnen und Rentner würden davon profitieren – eine Farce, auch wenn wegen der Existenznöte gerade für diese Betroffenen 80 Euro wichtig sind.
Weiteres Renten-Unrecht: Privilegierung der Beamtenpensionen
Die abhängig Beschäftigten zahlen mit ihren Steuern weiter die Pensionen der Beamtinnen und Beamten, die nicht in eine Rentenkasse einzahlen und deren Alterseinkommen erstens wesentlich höher sind (im Durchschnitt 2.793 Euro/Monat), zweitens durch staatliche Beihilfen weiter erhöht werden und drittens im Durchschnitt weit über ein Jahrzehnt länger gezahlt werden, auch unter Berücksichtigung des vielfach vorgezogenen Renteneintritts ab dem 60. Lebensjahr.
Wenn die etwa 65 Milliarden Euro, die der Staat gegenwärtig für Beamtenpensionen jährlich zahlt (an „Beihilfen“ kommt eine öffentlich unbekannte Milliardensumme noch hinzu), in die Kasse der gesetzlichen Rente eingezahlt würden und die Beamten wie andere Beschäftigte – übrigens: die Abgeordneten nicht vergessen! – auch während ihres Arbeitslebens in die Rentenversicherung einzahlen würden, dann wäre – neben der Abschaffung der verschiedensten Formen prekärer Arbeit – das Rentenproblem erstmal gelöst.
Arbeits-Armut, krank durch Arbeit, Renten-Armut:
Höchster Stand in der Geschichte der Bundesrepublik
Im Jahre 2020 bestand die höchste, jemals in der Bundesrepublik Deutschland gemessene Armut. Viele Faktoren sind dabei noch nicht berücksichtigt, etwa die bis über 50 Prozent steigende Belastung der Arbeitseinkommen und der Renten durch Mieten und Mietnebenkosten. Künftig werden zusätzlich CO2-Minderungskosten auf die Beschäftigten abgewälzt. Arbeits-Armut, krank durch Arbeit, Renten-Armut.
Neue demokratische Opposition: In Deutschland, in der EU
Antreiber dieser Unrechts-Politik war die nationale und internationale Unternehmerlobby. Die nationale Lobby in Deutschland bestand aus dem CDU-Wirtschaftsrat, dann BDI, BDA und den Leitmedien. Die internationale Lobby der Blackstone, BlackRock & Co lief auch über die immer größere Zahl an Beratern, die wie McKinsey, Accenture und Freshfields nicht nur ihre privaten Mandanten vertreten, sondern unter Merkel noch mehr Mehrfach- und Dauer-Staatsaufträge bekamen als unter Schröder/Fischer.
2000 gründeten der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) und die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeber (BDA) über ihre Tochterfirma Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM): Die wird mit einem Millionenhaushalt vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall (v.a. Unternehmen der Auto-, Luft- und Raumfahrt-, Stahl- und Maschinenbauindustrie) finanziert. 2003 ließ Merkel als CDU-Vorsitzende folgsam das Programm „Neue Soziale Marktwirtschaft“ schreiben – von Jürgen Kluge, dem damaligen Chef des damals größten Unternehmensberatungs-Konzerns McKinsey. „Neu“ – das weckt Hoffnung auf Besseres, ist aber bewusst ungenau, lässt alles offen, scheinbar, lässt aber die Konzerne zur Vorder- und vor allem zur Hintertür rein, gern auch ins Bundeskanzleramt.
Merkel: Dauerhafter Verfassungsbruch
Das bedeutet auch: Die Unternehmen und Berater machen vieles einfach so, fragen nicht unbedingt die Bundesregierung oder die Finanzaufsicht oder das Kartellamt oder Merkel, zahlen den Mindestlohn und die Überstunden nicht, beuten Migranten noch härter aus, bilden neue Kartelle, organisieren Steuerflucht, umgehen EU-Richtlinien. Die Unternehmer und ihre Berater wissen ja: Wir dürfen das, die Merkel sagt nix. Das bedeutet aber auch: Die Bundeskanzlerin Merkel begeht dauerhaften Verfassungsbruch, denn 1. sie nimmt ihre Richtlinien-Kompetenz nicht wahr, 2. Wirtschaft dient nicht, wie das Grundgesetz in Artikel 14 festlegt, „zugleich dem Wohle der Allgemeinheit“, 3. die Bundeskanzlerin duldet die flächendeckende Dauer-Verletzung von Menschenrechten.
Das Bundeskanzleramt verdoppelte unter Merkel das Personal und wurde als Nebenregierung ausgebaut. Dazu gehört etwa die Abteilung für das Nudging: nach dem Vorbild von US-Präsident Obama richtete Merkel 2014 im Kanzleramt die Abteilung nach den Erkenntnissen der US-Verhaltensökonomen Richard Thaler und Cass Sunstein ein: Nudging = Schubsen = scheinbar unmerklich regieren. Immer wieder „Schwierigkeiten“ ansprechen, aber für die Zukunft vorsichtig und freundlich Lösungen“ und „Glück“ in Aussicht stellen. Das Buch von Thaler/Sunstein bezieht auch schon die Gesundheitspolitik mit ein: Nudge – Improving Decisions About Health, Wealth and Happiness (2008).
Die Corona-Politik der Merkel-Regierung wurde zusätzlich von mehrjährig beauftragten Beraterfirmen wie Scholz&Friends noch mehr gestaltet bzw. inszeniert als zuvor. Diese unter Merkel gewachsene direkte Verbindung von Kapital und Politik äußerte sich auch in den korrupten Masken-Geschäften von CDU/CSU-Abgeordneten.
Hinzu kommt die Komplizenschaft der SPD mit ihren Arbeits- und Außenministern. Mit der Corona-Politik konnten sich die beiden absterbenden „Volks“parteien miteinander noch über Wasser halten. Gleichzeitig mit der letzten „christlichen“ Partei in Europa wankt das staatlich angebundene Christentum im Sumpf seiner Missbrauchsskandale – ist aber zugleich für die Merkel-geführte Regierung eine wichtige Stütze bei der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse – wie sich zuletzt bei der Verhinderung besserer Löhne für die Pflegekräfte durch die Caritas zeigte.
Demokratische Neubesinnung
Die vorliegend skizzierte Bilanz der Ära Merkel, begrenzt auf die Arbeitsverhältnisse und die Renten, will keine Gegen-Strategie entwickeln. Zu der müsste auch die Bewertung der geschwächten und hilflosen Gewerkschaften und auch der Partei Die LINKE zählen, die wenig Ahnung vom gegenwärtigen Kapitalismus haben, weder vom Kapital noch von der Art des Regierens.
Die Skizze soll lediglich aus dem Ausschnitt der Arbeitsverhältnisse einige Argumente dafür liefern, dass auch für diesen hier behandelten zentralen, besonders tabuisierten Bereich eine demokratische Neubesinnung not-wendig ist, in Deutschland wie auch in der EU – international sowieso.
Teil eins des Artikels finden Sie unter diesem Link.
Titelbild: 360b / Shutterstock
[«1] Werner Rügemer: Der neue CDU-Vorsitzende Armin Laschet. Gelernter Mehrfach-Populist, mit Hintermännern, nachdenkseiten.de 25.1.2021
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=74289