NachDenkSeiten – Die kritische Website

Titel: Hinweise des Tages

Datum: 28. Juni 2021 um 8:34 Uhr
Rubrik: Hinweise des Tages
Verantwortlich:

Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Medien und Veröffentlichungen. Wenn Sie auf “weiterlesen” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie lesen wollen. (CR/JB)

Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:

  1. 3. Juli 2021 – 50. Geburtstag von Julian Assange
  2. Die falsche Hoffnung auf die Herdenimmunität
  3. Sprecherin des russischen Außenministeriums zu Kramp-Karrenbauer: “Wer hat Ihnen das Recht gegeben?”
  4. Lügen und Doppelmoral
  5. Scholz will 96 Prozent der Steuerzahler entlasten
  6. Schneller ist nicht immer besser: Sanktionen können sich längerfristig auf die Beschäftigungsqualität auswirken
  7. Immobilienpreise steigen kräftig
  8. Wie die Coronafolgen Beschäftigte getroffen haben
  9. Die Bundesregierung hat sich das Recht erschlichen, die Reisefreiheit dauerhaft zu beschneiden
  10. Nüßleins Anwälte legen Beschwerde gegen Ermittlungen ein
  11. Defender-Skandal: Geheimdokumente des britischen Kriegsministeriums beweisen provokative Absicht
  12. Mit Desinfektionsmittel verätzt
  13. “Millionen Leben stehen auf dem Spiel”
  14. Verhängnisvolle „Kann“-Regelungen im PBefG
  15. Offener Brief gegen Seehofers Cybersicherheitsstrategie
  16. Ein Kritikverbot als Auftrag der Erinnerungskultur?
  17. Überwachungsfantasien im Ministerium
  18. Geheimes Netzwerk: Das rechte Phantom

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. 3. Juli 2021 – 50. Geburtstag von Julian Assange
    Feier und Protest
    Berlin, Pariser Platz
    Julian Assange ist der politische Gefangene des Westens.
    Seit mehr als 10 Jahren lebt Assange in Unfreiheit und wird seit 2 Jahren in einem englischen Hochsicherheitsgefängnis festgehalten, in dem Bedingungen herrschen, die von Prof. Melzer, UN-Sonderberichterstatter über Folter, als Folter bezeichnet werden.
    Julian Assange hat die Kriegsverbrechen der USA im nahen Osten und die desaströse Politik der USA in aller Welt öffentlich gemacht. Die USA fordern die Auslieferung Assanges, um an ihm ein Exempel zu statuieren und den freien Journalismus einzuschüchtern.
    Julian Assange begeht am 3.7.2021 seinen 50. Geburtstag.
    Aus diesem Anlass finden in aller Welt Veranstaltungen statt, die den Geburtstag Assanges feiern, der das Recht auf journalistische Meinungsfreiheit wahrgenommen und sich damit für das Recht auf freie Meinungsbildung, für unsere Meinungsbildungsfreiheit, eingesetzt, ja, geopfert hat. Der 3.7.2021 ist zugleich der Tag des Protests gegen die anhaltende Inhaftierung eines Journalisten und der Tag der Manifestation für die sofortige Freilassung von Julian Assange und für eine freie Presse.
    Am späten Nachmittag des 3.7., von 17:00 bis 20:00, wollen wir vor der Botschaft der Vereinigten Staaten auf dem Pariser Platz protestieren und Julian Assange feiern, mit Reden, Musik, Gesprächen. Die Veranstaltung wird von den Mitgliedern der regelmäßigen Mahnwachen für Assange getragen. Alle, die Assange und die Pressefreiheit feiern wollen, sind willkommen.
    Quelle: PDF

    dazu: Key witness in Assange case admits to lies in indictment
    A major witness in the United States’ Department of Justice case against Julian Assange has admitted to fabricating key accusations in the indictment against the Wikileaks founder.
    A major witness in the United States’ Department of Justice case against Julian Assange has admitted to fabricating key accusations in the indictment against the Wikileaks founder. The witness, who has a documented history with sociopathy and has received several convictions for sexual abuse of minors and wide-ranging financial fraud, made the admission in a newly published interview in Stundin where he also confessed to having continued his crime spree whilst working with the Department of Justice and FBI and receiving a promise of immunity from prosecution.
    The man in question, Sigurdur Ingi Thordarson, was recruited by US authorities to build a case against Assange after misleading them to believe he was previously a close associate of his. In fact he had volunteered on a limited basis to raise money for Wikileaks in 2010 but was found to have used that opportunity to embezzle more than $50,000 from the organization. Julian Assange was visiting Thordarson’s home country of Iceland around this time due to his work with Icelandic media and members of parliament in preparing the Icelandic Modern Media Initiative, a press freedom project that produced a parliamentary resolution supporting whistleblowers and investigative journalism.
    The United States is currently seeking Assange’s extradition from the United Kingdom in order to try him for espionage relating to the release of leaked classified documents. If convicted, he could face up to 175 years in prison. The indictment has sparked fears for press freedoms in the United States and beyond and prompted strong statements in support of Assange from Amnesty International, Reporters without borders, the editorial staff of the Washington Post and many others.
    US officials presented an updated version of an indictment against him to a Magistrate court in London last summer. The veracity of the information contained therein is now directly contradicted by the main witness, whose testimony it is based on.
    Quelle: Studin

    Anmerkung unseres Lesers Y.S.: Haben Sie schon davon gelesen, dass ein Zeuge der Anklage, Sigurdur Ingi Thordarson, gegenüber der isländischen Zeitung Stundin zugegeben hat, mit den USA einen Deal hatte, Falschaussagen zu machen, um Assange zu belasten?

    Er hat auch Daten von WikiLeaks-Mitarbeitern gestohlen – im Artikel wurde Renata Avila erwähnt, welche ja eine Anwältin ist.

    Der Artikel beschreibt, dass die Hacking-Anklagen (oder Verleumdungen, muss man ja sagen) und somit auch das Urteil vom 4.1. um die Aussagen von Thordarson herum aufgebaut wurden. Prozessmanipulation! Das Urteil vom 4.1. muss revidiert werden!

    dazu auch: Snowden – Das ist das Ende des Verfahrens gegen Julian Assange – US-Kronzeuge hat gelogen
    Die Hauptvorwürfe im Verfahren gegen den WikiLeaks-Mitbegründer Julian Assange, dem im Falle der Auslieferung an die USA bis zu 175 Jahre Haft drohen, basieren Berichten zufolge auf der Aussage eines verurteilten Betrügers, der nun gegenüber den Medien zugab, dass er gelogen hatte. Sigurdur Ingi Thordarson (“Siggi the Hacker” Sigur∂ur Ingi _ór∂arson) heißt ein isländischer Staatsbürger und ehemaliger ehrenamtlicher Mitarbeiter von WikiLeaks, der für eine Summe von 5.000 US-Dollar zum FBI-Informanten wurde. Nun gab der frühere Kronzeuge gegenüber der isländischen Zeitung Stundin zu, dass er entscheidende Teile seiner Behauptungen für eine Anklageschrift gegen Julian Assange erfunden hatte.In einem Artikel, der am Samstag veröffentlicht wurde, beschreibt Stundin mehrere Teile seiner damaligen Aussage, die er nun bestreitet und neuerdings sagt, dass Assange ihn niemals angewiesen hatte, irgendwelche Cyberhacking-Aktionen durchzuführen. Als Reaktion auf den Artikel von Stundin twitterte der NSA-Whistleblower Edward Snowden umgehend: “Dies ist das Ende des Falles gegen Julian Assange.”
    Quelle: RT

  2. Die falsche Hoffnung auf die Herdenimmunität
    Der Sommer hat gerade eben erst begonnen und schon steht der Herbst vor der Tür. Zumindest in Sachen Corona. Da die aktuellen Inzidenzwerte ja keinen Grund zur Besorgnis liefern, wird von Politik und Medien lieber die im Herbst erwartete „vierte Welle“ thematisiert und bereits jetzt als Ausrede ins Feld geführt, um die Corona-Maßnahmen einstweilen ganz auslaufen oder zumindest pausieren zu lassen. Bevor die Beschränkungen ausgesetzt werden könnten, müsse ein „Großteil der Bevölkerung eine Immunität gegen das Virus entwickelt haben“, so drückte es das Bundesgesundheitsministerium vor wenigen Wochen in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag aus. Unter einem „Großteil“ versteht die Bundesregierung die vielzitierte „Herdenimmunität“ und die ist nach Aussagen des Bundesgesundheitsministerium erst dann erreicht, wenn 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung gegen das Virus immun sind.
    70 bis 80 Prozent von 83 Millionen Einwohnern – das sind 57 bis 66 Millionen Menschen. Und da die Politik darauf aus ist, diese Immunisierung durch Impfungen zu erreichen und es bisher keinen Impfstoff gibt, der für Kinder und Jugendliche getestet oder gar zugelassen wäre, fallen vorerst ohnehin bereits 14 Millionen potenzielle Impflinge weg. Überträgt man nun die angestrebte Impfquote von 80 Prozent der Bevölkerung auf den Rest, so müsste man 96 Prozent der Erwachsenen gegen Covid-19 impfen. Das ist eine Zahl, die ohne einen rigorosen Impfzwang nicht zu erreichen ist. Eine solchen Impfzwang schließt die Politik jedoch bislang kategorisch aus und es ist auch nicht zu erwarten, dass sich dies vor den Bundestagswahlen im Herbst ändern. Und nachdem die STIKO keine Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche erteilen will, wird sich auch an der Zahl der potentiellen Impflinge bis dahin nichts mehr ändern. Wie will man also eine Herdenimmunität erreichen? […]
    Oder um es kurz zu machen: Eine Herdenimmunität ist weder erreichbar noch nötig. Der bereits jetzt vorhandenen Herdenschutz hat die Gefahr durch Covid-19 für die Gesellschaft deutlich gesenkt. Es gibt daher keinen Grund, die Aufrechterhaltung der Maßnahmen von einem Wert abhängig zu machen, der ohnehin keine große Rolle spielt. Es spricht alles dafür, die Maßnahmen und die von ihnen ausgelösten Kollateralschäden nun endlich zu beenden.
    Quelle: Jens Berger auf Westend Verlag

    Ab heute überall im Handel oder bei den Buchkomplizen: Jens Berger, „Schwarzbuch Corona. Zwischenbilanz der vermeidbaren Schäden und der tolerierten Opfer“, Westend Verlag

  3. Sprecherin des russischen Außenministeriums zu Kramp-Karrenbauer: “Wer hat Ihnen das Recht gegeben?”
    Die Sprecherin des russischen Außenministeriums Marija Sacharowa nahm bei ihrer Pressekonferenz am Mittwoch Stellung zu Annegret Kramp-Karrenbauers Rede an der Führungsakademie der Bundeswehr. Es sei zynisch, Russland und China mit dem islamistischen Extremismus zu vergleichen, so Sacharowa.
    Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer sprach vergangenen Freitag vor dem Offiziersnachwuchs der Führungsakademie in Hamburg. In der sich schnell verändernden Welt stehe die Bundeswehr vor neuen Herausforderungen, sagte die CDU-Politikerin.
    Konkret sprach sie mehrere Kernpunkte an: “Für uns Europäer bleibt also viel Platz für mehr Eigenverantwortung. Zum einen in der östlichen Nachbarschaft, wo Russland – mal verdeckt, mal offen – Krieg führt, militärisch massiv aufrüstet und – auch hier: mal verdeckt, mal offen – seine Nachbarn, unsere Freunde und Partner, bedroht. In der südlichen Nachbarschaft, wo sich der islamistische Terrorismus ausbreitet, auch wenn dies aktuell nicht die Nachrichten dominiert, wo das Mittelmeer Schauplatz von geopolitischen Streitereien, Migration und Schmuggel ist”. Außerdem betonte sie: “Wir müssen dem Ringen um Werte Muskeln verleihen”.
    Marija Sacharowa, Sprecherin des russischen Außenministeriums, kommentierte in diesem Zusammenhang am Mittwoch:
    “Sind Sie nicht krank? Ist alles gut? Wer hat Ihnen das Recht gegeben, von offizieller Tribüne aus Russland und China auf der einen Seite und den islamistischen Terrorismus auf der anderen Seite zu vergleichen? Ich möchte die deutsche Verteidigungsministerin daran erinnern, dass Russland – im Gegensatz zu Deutschland – den radikalen Islamismus in Syrien bekämpft.”
    In der Rede der Ministerin habe es jedoch eine These gegeben, der man nur zustimmen könne, so Sacharowa. Kramp-Karrenbauer hatte den Krieg in der Ostukraine als einen groben Verstoß gegen die Normen des Völkerrechts bezeichnet. Sacharowa meinte diesbezüglich: “Das ist wahr, aber es wäre schön, wenn die Verteidigungsministerin eines Staates, der zum Normandie-Format gehört, klar darauf hinweisen würde, dass dieser Krieg gegen die eigene Bevölkerung von Kiew entfesselt wurde”.
    Quelle: RT DE

    Anmerkung unseres Lesers M.H.: Hetzrede von AKK gegen Russland und China, und dies in der Nähe zum 80. Jahrestages des Überfalls auf die UdSSR!

    Gleichzeitig ist das nächste NATO-Manöver in der Ukraine –noch kein NATO-Mitglied!!!- und dem Schwarzen Meer in Arbeit; die Millionenkosten inkl. Umweltschäden zahlt die Steuerzahlerschaft ja aus der Portokasse!

    Friedenssicherung und Vertrauensaufbau sieht anders aus, jedoch sind dies für unsere ach so wertebewußte, politische Elite Relikte von Vorgestern!

  4. Lügen und Doppelmoral
    Da hatten Merkel und Macron mal eine vernünftige Idee: Sie wollten sich, zusammen mit den anderen europäischen Regierungschefs, mit Putin treffen. Aber die Mehrheit der europäischen Staatenlenker lehnte ab. Stattdessen beschlossen sie: Es gäbe „die Notwendigkeit einer entschlossenen und koordinierten Reaktion der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf jede weitere böswillige, rechtswidrige und disruptive Aktivität Russlands“.
    Welch eine Heuchelei. Gilt das auch für böswillige, rechtswidrige und disruptive Aktivitäten der USA? Wie wäre es denn mit entschlossenen und koordinierten Reaktionen auf die rechtswidrigen Drohnenmorde der USA von deutschem Boden aus? Wo bleiben die entschlossenen und koordinierten Reaktionen der EU auf die von den USA „vom Zaun gebrochenen“ völkerrechtswidrigen Kriege? Und ist es nicht böswillig, wenn Washington Deutschland wie bei Nordstream 2 vorschreiben will, von wem es Gas oder Öl beziehen darf? Von „Hütern der Menschenrechte“ wie den USA und Saudi-Arabien können wir Gas und Öl beziehen, vom bösen Putin nicht?
    Wie lange glauben die EU-Regierungschefs eigentlich noch, zusammen mit den USA gegenüber Russland eine Politik der doppelten Moral machen zu können? Trotz all ihrer Lügen, wahr bleibt:
    Die Nato gibt mehr als 17mal so viel für Krieg aus wie Russland (Rüstungsausgaben 2020: Nato: 1,103 Milliarden Dollar, Russland: 61,7 Milliarden Dollar, Quelle: Friedensforschungsinstitut Sipri).
    Entgegen den Zusagen, die man Gorbatschow gegeben hatte, rückte die Nato an die russische Grenze vor, und als Dank für die Auflösung des Warschauer Paktes und der Wiedervereinigung Deutschlands wird Russland weiter eingekreist und mit Manövern (Defender 21) vor seiner Grenze provoziert.
    Was hat ein britisches Kriegsschiff im schwarzen Meer verloren (siehe dazu auch den Beitrag von Craig Murray auf den NachDenkSeiten.).
    Und ob es der Lügenbande passt oder nicht: Die Krim wäre nicht annektiert worden, wenn die USA nicht mit fünf Milliarden den Putsch in der Ukraine finanziert hätten (Die ehemalige US-Staatssekretärin Victoria Nuland: „Wir haben über fünf Milliarden Dollar aufgewandt, um die Ukraine zu destabilisieren.“). Genauso haben sie die Staaten im Vorderen Orient oder Libyen zerstört.
    Die Folgen dieser Regime-Change-Politik müssen die unterwürfigen europäischen Vasallen ausbaden. Sie glauben immer noch Joe Bidens Erzählung: Das Eintreten für die Menschenrechte gehöre zur DNA der USA. Wahr ist eher: Lügen und Doppelmoral gehören zur DNA der „westlichen Wertegemeinschaft“.
    Quelle: Oskar Lafontaine via Facebook
  5. Scholz will 96 Prozent der Steuerzahler entlasten
    Insgesamt will die SPD durch ihr Steuerkonzept nach Angaben von Scholz 96 Prozent der Steuerzahler entlasten. Die Partei wirbt im Bundestagswahlkampf damit, den Spitzensteuersatz auf 45 Prozent anzuheben. Um Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen zu entlasten, soll zugleich der aktuell geltende Spitzensteuersatz bei der Einkommenssteuer von 42 Prozent „viel später“ greifen.
    Laut den Berechnungen von Scholz würden auf diese Weise fast alle Steuerzahler entlastet, nur Spitzenverdiener wie er selbst müssten mehr zahlen: „Bei einem Durchschnittseinkommen beträgt die Steuerersparnis 75 bis 150 Euro im Jahr.“ Wer 3000 Euro brutto verdiene, spare im Jahr etwa 75 Euro an Steuern, sagte der Bundesfinanzminister. „96 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden entlastet. Für die obersten vier Prozent Topverdiener, das sind gut eine Million, wird es dafür etwas teurer.“
    Quelle: Welt

    Anmerkung unseres Lesers J.A.: Scholz’ Idee zur Steuererhöhungen und -senkungen sind erst mal begrüßenswert, auch wenn eine Steuerersparnis von 6,25 Euro im Monat für einen Durchschnittsverdiener ziemlich lächerlich ist und höhere Löhne – für einen Durchschnittsverdiener 20% mehr, etwa 600 Euro brutto im Monat – viel dringender und relevanter wären. Die Kritik an den CDU-Plänen für noch mehr Steuergeschenke an Gutverdiener und Unternehmen sind mehr als gerechtfertigt. Nur: wie kann das glaubwürdig sein, wenn Scholz als SPD-Generalsekretär unter Schröder genau diese CDU-Linie – Spitzensteuersatz und Körperschaftsteuer senken – vertreten hat (der aktuelle Spitzensteuersatz kommt von der Schröder-Fischer-Regierung) und zumindest noch vor vier Jahren die Agenda 2010 ausdrücklich befürwortet hat?

  6. Schneller ist nicht immer besser: Sanktionen können sich längerfristig auf die Beschäftigungsqualität auswirken
    Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können sanktioniert werden, wenn sie gegen die ihnen obliegenden Pflichten verstoßen. Sanktionen können sich allerdings negativ auf die Qualität der aufgenommenen Beschäftigung auswirken und damit eine nachhaltige Erwerbsintegration erschweren. Eine neue IAB-Studie zeigt, dass solche Auswirkungen langfristig Bestand haben: Rund fünf Jahre nach der Sanktionierung ist die Beschäftigungsqualität bei Sanktionierten geringer als bei nicht Sanktionierten. (…)
    Sanktionen sollen eine Verhaltensänderung der Betroffenen bewirken und ihre Kooperation mit dem Jobcenter fördern, um die Arbeitsmarktintegration zu beschleunigen. Die Arbeitsuchtheorie geht davon aus, dass Leistungsbeziehende infolge einer Sanktion nicht nur verstärkt nach Arbeit suchen, sondern auch eher bereit oder gezwungen sind, eine qualitativ schlechtere Beschäftigung anzunehmen – zum Beispiel niedrig entlohnte Arbeit oder Jobs im Helfer- und Anlernbereich.
    Empirische Analysen bestätigen diese Annahmen. In ihrer als IAB-Kurzbericht 5/2017 erschienenen Studie haben Gerard van den Berg, Arne Uhlendorff und Joachim Wolff die Auswirkungen von Sanktionen für männliche Leistungsbeziehende unter 25 Jahren in Westdeutschland untersucht. Demnach erhöhen sich die Übergänge in Beschäftigung nach der ersten und zweiten Sanktion aufgrund einer Pflichtverletzung deutlich. Allerdings fällt beim Übergang in eine ungeförderte versicherungspflichtige Beschäftigung das tägliche Erwerbsentgelt infolge der ersten Sanktion um circa 3 bis 5 Prozent geringer aus. Studien zum System der Arbeitslosenversicherung in der Schweiz oder Schweden kommen zu ähnlichen Ergebnissen. (…)
    Eine Reform der Sanktionsregelungen könnte unerwünschte Auswirkungen von Sanktionen auf die Beschäftigungsqualität, aber auch im Hinblick auf Einschnitte in die private Lebenssituation der Betroffenen begrenzen und sich gleichzeitig positiv auf die Erwerbsintegration auswirken. In diesem Fall könnten Sanktionen zu einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt beitragen.
    Joachim Wolff hat in einem 2019 erschienenen Beitrag für das IAB-Forum bereits Reformvorschläge formuliert: Da den Leistungsberechtigten der Zweck von Fördermaßnahmen, für deren Ablehnung oder Abbruch sie sanktioniert wurden, nicht immer klar zu sein scheint, sollten im Beratungsprozess gemeinsam die zu erreichenden Ziele und die hierfür zweckmäßigen Fördermaßnahmen festgehalten werden. Als Pflichtverletzungen würden dann lediglich Ablehnung oder Abbruch eben solcher Fördermaßnahmen gelten.
    Ähnliche Reformvorschläge wären für die Sanktionierung bei Ablehnung oder Abbruch einer Beschäftigung denkbar. So könnten Jobcenter im Eingliederungsprozess verstärkt die Erwerbshistorie der Leistungsbeziehenden berücksichtigen und in Abstimmung mit den Leistungsbeziehenden die angestrebten Tätigkeiten definieren. Als Pflichtverletzungen würden dann lediglich Ablehnung oder Abbruch dieser vorher definierten Tätigkeiten gelten.
    Hierfür müsste der Gesetzgeber jedoch Rahmenbedingungen schaffen, die eine stärkere Berücksichtigung der Beschäftigungsqualität im Beratungsprozess ermöglichen. Die bestehenden strengen Zumutbarkeitsregelungen für ALG-II-Beziehende dürften hier momentan eher hinderlich sein. Eine Anpassung dieser Regelungen könnte deshalb die negativen Auswirkungen der Sanktion auf die Beschäftigungsqualität abmildern. Denkbar wäre beispielsweise eine Karenzzeit, während der die derzeit bestehenden Zumutbarkeitsregelungen ganz oder teilweise ausgesetzt sind.
    Quelle: IAB-Forum
  7. Immobilienpreise steigen kräftig
    Die Preise für Wohnimmobilien sind in Deutschland zu Jahresbeginn weiter kräftig gestiegen. Von Januar bis März kletterte der so genannte Hauspreisindex im Schnitt um 9,4 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.
    Überdurchschnittlich verteuerten sich Wohnungen in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern mit einem Plus von 11,3 Prozent. Auch bei den Preisen von Ein- und Zweifamilienhäusern in dünn besiedelten ländlichen Kreisen gab es Preissteigerungen von 11,3 Prozent. (…)
    Immerhin gibt es für Käufer auch etwas Entlastung. Die Nebenkosten für den Erwerb einer Immobilie sanken im ersten Quartal um 0,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Grund ist das “Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser”, das kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres in Kraft getreten war. Seitdem müssen Käufer von Immobilien nur noch höchstens die Hälfte der Maklercourtage zahlen. Die Kosten werden nun zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
    Quelle: tagesschau

    Dazu: 343.000 Berliner wollen Wohnkonzerne enteignen
    Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hat demnach mehr als 343.000 Unterschriften gesammelt. Die Organisatoren erwarten, dass sie damit die nötige Anzahl an gültigen Stimmen sogar deutlich übertroffen haben. Voraussichtlich am 26. September werde es deshalb zu einem Volksentscheid kommen. (…)
    Bindend ist der Volksentscheid für die Berliner Landesregierung allerdings nicht. Dennoch erwartet Initiativen-Sprecher Rouzbeh Taheri, dass der Entscheid später auch umgesetzt wird. „Der Druck wird so groß sein, dass der zukünftige Senat nicht darum herum kommen wird, ein Vergesellschaftungsgesetz zu erarbeiten“, sagte er dem rbb. Der Sprecher der Initiative erinnerte an den Wasser-Volksentscheid vor zehn Jahren. „Auch wenn er damals unverbindlich war, führte er am Ende dazu, dass die Wasserbetriebe rekommunalisiert wurden.“ Das werde wieder der Fall sein.
    Quelle: Frankfurter Allgemeine

    Dazu auch: Fast 300 Euro mehr im Jahr: Mieter müssen nach CO2-Preis-Entscheidung blechen
    Die im Januar eingeführte CO2-Steuer gilt auch für Heizungen und wird nach einer Entscheidung der CDU/CSU auch künftig alleine von Mietern bezahlt. Das wird teuer: Mit dem steigenden CO2-Preis muss eine durchschnittliche Familie in einigen Jahren fast 300 Euro extra pro Jahr bezahlen.
    In seinem Haus noch mit einer Öl- oder Erdgasheizung heizt, wird seit dem 1. Januar extra zur Kasse gebeten. Die neu eingeführte CO2-Steuer gilt auch für den Verbrauch von Heizöl und Erdgas, schließlich sind beide die dreckigsten Heizmittel aus Emissionssicht. Getragen werden diese Kosten bisher allerdings nur von den Mietern. So hatten es CDU/CSU und SPD im vergangenen Jahr beschlossen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht aber im Mai das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung als unzureichend kassierte, wollte die SPD hier nacharbeiten.
    Quelle: Focus Online

  8. Wie die Coronafolgen Beschäftigte getroffen haben
    Neue Gesundheitsdaten zeigen: Die Pandemie hat Millionen Erwerbstätige belastet. Doch kaum einer war wegen Covid-19 krankgeschrieben – die Probleme liegen woanders.
    Isolation, Homeoffice, Bewegungsmangel: Auch wer von einer Infektion mit dem Coronavirus verschont blieb, musste während der Pandemie wie viele Millionen Deutsche zusätzliche körperliche und psychische Belastungen ertragen. Das bedeutete teilweise mehr als ein ganzes Jahr Einsamkeit, Angst um Angehörige oder einige Kilos mehr auf der Waage. Wie sehr die Pandemiefolgen die Gesundheit von Beschäftigten in Deutschland beeinträchtigt haben, zeigen nun Ergebnisse eines am Mittwoch erschienenen Reports der Techniker Krankenkasse (TK).
    Für die Untersuchung haben Gesundheitsforscher:innen im Auftrag der Krankenversicherung Krankschreibungen und Arzneimittelverordnungen von 5,4 Millionen Versicherten ausgewertet. Außerdem haben Forschende der Technischen Universität Chemnitz anhand von Befragungsdaten untersucht, wie stark die Pandemie die Menschen emotional erschöpft.
    Quelle: Der Tagesspiegel

    Dazu: Ein Jahr Corona: Krankenstand ist niedrig, psychische Belastung hoch
    Wie geht es den Bundesbürgern gesundheitlich nach gut einem Jahr Corona-Pandemie? Eine Analyse der Techniker Krankenkasse liefert Antworten – teils überraschende. (…)
    Den größten Anteil am Krankenstand machen mit knapp 20 Prozent Fehltage wegen psychischer Erkrankungen aus. Grobe betonte aber, dass man diesen Trend schon länger beobachte. Ein auffälliger „Corona-Peak“ lasse sich aus den aktuellen Daten jedenfalls nicht ablesen. Auf Platz zwei und drei folgen laut Report Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems – vor allem Rückenprobleme (17,9 Prozent) sowie Krankheiten des Atmungssystems (15,2 Prozent). COVID-19-Diagnosen machen mit knapp 0,4 Prozent dagegen nur einen kleinen Anteil am Gesamtkrankenstand aus.
    Quelle: ÄrzteZeitung

    Dazu auch: “Die Batterien sind leer”
    Fehlende Kontakte und die Angst vor Erkrankung: In der Pandemie haben die Menschen unter dem zweiten Lockdown deutlich stärker gelitten als im vergangenen Jahr. Das zeigt ein Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse.
    Quelle: tagesschau

    Anmerkung unseres Lesers H.M.: Die Ergebnisse der TK-Umfrage sind überraschend, über die Folgewirkungen der Corona-Einschränkungen wurde viel geschrieben. Angesichts der festgestellten Kollateralschäden (insbesondere auch für Schüler) stellt sich eine weit wichtigere Frage: War der Lockdown in dieser Form notwendig? Gab es Alternativen, und gab es überhaupt eine dritte Welle?

  9. Die Bundesregierung hat sich das Recht erschlichen, die Reisefreiheit dauerhaft zu beschneiden
    Nachdem die Regierungsparteien das neue Infektionsschutzgesetz schon im Schweinsgalopp durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht hatten, haben sie nun einen wichtigen Teil ihrer Notstandsrechte in einer Nacht-und-Nebelaktion bis ein Jahr nach Ende des gesundheitlichen Notstands verlängert.
    Eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes wurde im letzten Moment an ein Gesetz zur Harmonisierung des Stiftungsrechts angehängt und gestern Nacht um 23 Uhr vom Bundestag angenommen, ohne nennenswerte Aussprache im Parlament und ohne dass die Öffentlichkeit vorher etwas davon erfahren hätte. Dabei geht es um sehr weitreichende Einschränkungen der Grundrechte. Es gab 412 Ja-Stimmen, 212 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.
    Dem Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung des Stiftungsrechts wurde ans Ende ein Artikel 9 gehängt, der das erst vor kurzem massiv verschärfte Infektionsschutzgesetz nochmal verschärft:
    § 36 Absatz 12 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2021 geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
    Eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag außer Kraft. Bis zu ihrem Außerkrafttreten kann eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden.“
    Ohne jede öffentliche Diskussion wurde dafür gesorgt, dass die Regierung noch ein Jahr nachdem die epidemische Notlage für beendet erklärt worden ist, per Notstandsermächtigung über Aufhebung, Beibehaltung oder Verschärfung von Einschränkungen unserer Reisefreiheit entscheiden darf, ohne das Parlament zu fragen. (…)
    Die in der Novelle genannte Absätze des §36 Infektionsschutzgesetz bestimmen unter anderem, dass für Menschen, die nach Deutschland einreisen Quarantänepflicht angeordnet werden kann. Außerdem kann die Einreiseerlaubnis davon abhängig gemacht werden, dass ein Impfzeugnis oder negativer Coronatest vorgelegt werden. Dabei ist nicht zwingend, dass ein negativer Test ein Impfzeugnis ersetzen kann. Das sieht man schon daran, dass zwar aus vielen Ländern Geimpfte in die EU einreisen dürfen, aber nicht negativ Getestete.
    Wie so viele der schwerer erklärbaren und anrüchigeren Pandemiemaßnahmen dient auch diese Änderung des Infektionsschutzgesetzes dazu, die Agenda der Nötigung zur Impfung und, damit zusammenhängend, die Durchsetzung und Verbreitung des digitalen Impfnachweises zu befördern.
    So ist vorgesorgt für den Fall, dass eine weitere Corona-Welle ausbleiben sollte. Per Verordnung kann die Regierung noch sehr lange alle nicht geimpften Reisenden so lange schikanieren, bis sie sich impfen lassen und einen digitalen Impfpass mit sich führen. Es reicht, in irgendeinem Land eine Virusvariante zu identifizieren, die man für gefährlich erklären kann. Das Land wird dann zum Variantengebiet erklärt und nur noch Geimpfte dürfen von dort einreisen, von Inländern vielleicht auch noch die negativ Getesteten, die dann in Quarantäne müssen.
    Natürlich kann man diese Ermächtigung bei Bewährung auch jederzeit befristet oder dauerhaft verlängern, wenn es genug Varianten gibt, vor denen man noch Angst vorschützen kann.
    Ein weltweit verwendeter digitaler Impfnachweis ist Teil der von der Rockefeller Foundation angestoßenen, von Microsoft und der Impfallianz Gavi vorangetriebenen Kampagne ID2020. Diese zielt darauf ab, jedem Erdenbürger einen digitalen Identitätsnachweis zu verpassen, der für alle möglichen behördlichen und privaten Zwecke Verwendung findet, und so die Totalüberwachung zu vervollkommnen.
    Quelle: Norbert Häring

    Anmerkung Christian Goldbrunner: Hier das Abstimmungsergebnis, welches auf bundestag.de unter den namentlichen Abstimmungen thematisch als „Verbraucherschutz, Stiftungsrecht“ benannt ist. Die massive Einschränkung der Grundrechte bis zu 12 Monaten auch nach Aufhebung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ erfährt man erst, im Kleingedruckten.

    Anmerkung Christian Reimann: Bitte lesen Sie dazu auch Tobias Riegels Beitrag Reisefreiheit: Beschneidung der Grundrechte bei Nacht und Nebel.

  10. Nüßleins Anwälte legen Beschwerde gegen Ermittlungen ein
    Der Ex-CSU-Abgeordnete Nüßlein soll für Maskengeschäfte 660.000 Euro erhalten haben. Seine Anwälte kritisieren die Ermittlungen. Die Maskendeals hätten nichts mit der Arbeit als Abgeordneter zu tun. (…)
    Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Nüßlein wegen Korruptionsverdachts. Grundlage ist Paragraf 108e des Strafgesetzbuchs: Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Nüßlein und dem früheren bayerischen Justizminister Alfred Sauter wird die Annahme von Schmiergeld für die Vermittlung des Ankaufs von Atemschutzmasken durch die Behörden vorgeworfen.
    Quelle: Spiegel

    Dazu: Fabio De Masi über Korruption
    Lustig. Der werte Herr MdB sagt er sei nicht korrupt. Denn 660 000 Euro für #Maskendeal – mit denen er sich jetzt die Nüsslein schaukelt – hätten nix mit seinem Mandat zu tun. (Außer dass er Mandat genutzt hat, um bei Spahns Ministerium Klinken zu putzen)
    Problem ist: Er könnte wirklich damit durchkommen. Auch wenn er das Geld über die Karibik und Liechtenstein schleuste, um nicht ertappt zu werden. Denn die Regeln gegen Abgeordnetenbestechung sind nicht streng genug (und waren es damals erst Recht nicht)
    Es kotzt mich so an. Ich habe mich sieben Jahre in Parlamenten wund gearbeitet, nie einen müden Cent eingesteckt, erheblichen Teil der Diät gespendet und mir keinen lukrativen Lobbyistenjob besorgt – und dann sagen die Leute wegen solchen Mafiosi – Ihr seid doch alle gleich!
    Quelle: Fabio De Masi via twitter

  11. Defender-Skandal: Geheimdokumente des britischen Kriegsministeriums beweisen provokative Absicht
    Hinter einer Bushaltestelle im britischen Kent wurden am Dienstagmorgen laut Darlegung der BBC geheime Dokumente des Verteidigungsministeriums des Vereinigten Königreiches gefunden, die brisante Details über die Operationsplanung der HMS Defender im Schwarzen Meer enthalten. Ein Bürger, der anonym bleiben möchte, kontaktierte die BBC, als ihm die Sensibilität der Inhalte bewusst wurde. Die Dokumente wurden noch einen Tag vor der spektakulären Operation gefunden und dann weitergeleitet. Es bleibt allerdings unklar, ob die BBC vor oder erst nach der Operation der HMS Defender vor der Krim die geheimen Dokumente erhielt. Fakt bleibt aber, dass sogar ein BBC-Journalist am Mittwoch beim Eindringen des britischen Zerstörers HMS Defender in russische Hoheitsgewässer an Bord war.
    In der staatlichen Dokumentation, die insgesamt fast 50 Seiten umfasst, werden die möglichen Reaktionen Russlands auf die Durchfahrt der HMS Defender durch angeblich “ukrainische” Gewässer vor der Küste der Krim diskutiert. Die Dokumente beschreiben außerdem auch Pläne für einen möglichen Fortbestand der britischen Militärpräsenz in Afghanistan nach dem vollständigen Abzug der US-Truppen aus diesem Land am Hindukusch.
    Die Dokumente zeigen, dass eine vom britischen Verteidigungsministerium als “harmlose Durchfahrt durch ukrainische Hoheitsgewässer” bezeichnete Operation durchaus ganz bewusst mit der Erwartung durchgeführt wurde, dass Russland “aggressiv” reagieren könnte.
    Quelle: RT DE
  12. Mit Desinfektionsmittel verätzt
    Nach einem Angriff mit der grünen Chemikalie „Seljonka“ befindet sich der ukrainische Kriegsdienstverweigerer Ruslan Kozaba in augenärztlicher Behandlung. Kozaba war kurz nach Mitternacht in der westukrainischen Stadt Iwano-Frankiwsk aus dem Zug ausgestiegen, als er von Rechtsradikalen auf dem Bahnhof mit dem Desinfektionsmittel übergossen wurde. Am Morgen diagnostizierten ihm die behandelnden Ärzte eine Hornhautverätzung an einem Auge.
    Der Überfall dürfte mit der für Dienstag, den 29. Juni, angesetzten Gerichtsverhandlung gegen Kozaba im Zusammenhang stehen. Der Journalist hatte 2015 nach einem Aufenthalt im ostukrainischen Kriegsgebiet in einem auf Youtube veröffentlichten Video erklärt, dass er sich einer etwaigen Einberufung verweigern werde. Gleichzeitig hatte er auch seinen Landsleuten geraten, dies ebenfalls zu tun.
    Quelle: taz
  13. “Millionen Leben stehen auf dem Spiel”
    In Syrien herrscht die schlimmste Hungerkrise seit Beginn des Konflikts. Mehr als 12 Millionen Menschen haben nicht genug zu essen. Und nun droht auch noch die Schließung eines wichtigen Versorgungsweges für Hilfsgüter.
    In Syrien gibt es nach Angaben der Vereinten Nationen so wenig zu essen wie nie zuvor seit Beginn des Bürgerkriegs. Dem Welternährungsprogramm (WFP) zufolge haben 12,4 Millionen Menschen Probleme, sich zu ernähren. Das seien nahezu 60 Prozent der Bevölkerung. Damit habe sich die Zahl der Hungernden in Syrien innerhalb eines Jahres um 4,5 Millionen erhöht.
    Quelle: tagesschau

    Dazu: Hunderttausenden droht der Hungertod
    Wegen einer anhaltenden Dürre sind in Madagaskar nach Einschätzung des Welternährungsprogramms derzeit etwa 400.000 Menschen vom Hungertod bedroht. Die Lage sei dramatisch heißt es seitens des Welternährungsprogramms (WFP). Es habe bereits Todesfälle gegeben. Laut Welthungerhilfe stehen im Süden des Landes bereits jetzt 14.000 Menschen kurz vor dem Hungertod. Der Inselstaat vor der Küste Afrikas erlebt derzeit die schlimmste Dürre seit 40 Jahren.
    Führende WFP-Mitarbeiter hatten sich in der vergangenen Woche vor Ort ein Bild über die Lage gemacht. Die zuständige Regionaldirektorin des WFP für das südliche Afrika, Lola Castro, sagte, in den 28 Jahren, in denen sie für das Welternährungsprogramm auf vier Kontinenten gearbeitet habe, habe sie so etwas noch nie gesehen, erklärte Castro. Einzige Ausnahme sei ihr Besuch in Bahr al-Gazal im heutigen Südsudan 1998 gewesen. Erwachsene und Kinder seien vom Hunger geschwächt, Hunderte Kinder nur noch Haut und Knochen – abhängig von Nährstoffunterstützung.
    Quelle: tagesschau

    Anmerkung Christian Reimann: Warum spenden Super-Vermögende, die gelegentlich als Philanthropen bezeichnet werden, nicht um Hungerkrisen wie in Madagaskar, Syrien und weltweit zu beenden? An den finanziellen Mitteln dürfte es nicht liegen. Die sind ja ausreichend, aber leider konzentriert vorhanden.

  14. Verhängnisvolle „Kann“-Regelungen im PBefG
    Ein recht düsteres Zukunftsbild für die Taxibranche der Bundeshauptstadt malte (ab Minute 3:50) Richard Leipold, Erster Vorsitzender der Berliner Taxivereinigung e. V. (BTV). Ein großes Problem resultiert seiner Einschätzung nach aus dem kleinen Wörtchen „kann“ in den Paragraphen 51 und 51 a des novellierten Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). So geben einzelne Kann-Bestimmungen den Genehmigungsbehörden die Möglichkeit, Kontingentierungen und Tarifkorridore festzulegen.
    Hamburg werde aufgrund seiner funktionierenden Politik und funktionierender Genehmigungsbehörden damit geringe Schwierigkeiten haben. In Berlin mit seiner „unwilligen“ Behörde sehe es jedoch ganz anders aus: Egal, wie viele Prozesse man gewinne und wie viele Rechtsverstöße durch digitale Plattformanbieter man belege, die Zahl der Mietwagen wachse unaufhörlich und werde demnächst die Zahl von 5.000 erreichen.
    „Das Wort ‚kann’ macht uns also erhebliche Schwierigkeiten, weil es bedeutet, dass die Genehmigungsbehörden nicht verpflichtet sind, bestimmte Maßnahmen einzuleiten, die notwendig wären, um das Überleben des Taxengewerbes zu gewährleisten“, so Leipold. Der Hauptgrund für den Erfolg der Plattformanbieter liegt nach Leipolds Ansicht darin, dass sie das Taxigewerbe systematisch preislich unterbieten – was bei weitgehender Einhaltung rechtlicher Regeln wie Umsatzsteuergesetz und Arbeitsrecht gar nicht möglich sei (was er anhand einer Beispielrechnung belegt hat, die in der kommenden Printausgabe der Taxi Times Berlin behandelt wird). Die Angebote der Plattformanbieter könnten folglich nicht im Rahmen der Legalität liegen.
    Als Folge rechnet Leipold mit dem Verschwinden des über 100 Jahre alten Taxigewerbes. Seine Konkurrenzunfähigkeit resultiere nicht aus der Corona-Krise, sondern sei ein strukturelles, systemisches Problem. Durch die Vorteile gegenüber dem Taxigewerbe – nicht vorhandene Betriebspflicht, Beförderungspflicht und Tarifpflicht – würden die Plattformanbieter das Taxigewerbe weiterhin durch Rosinenpickerei kannibalisieren, um sich nach dessen Verschwinden vom Markt einen erbitterten Konkurrenzkampf zu liefern.
    Die PBefG-Novelle sei somit nicht unbedingt als Fortschritt anzusehen, sondern bedeute in Berlin eher den Todesstoß des Taxigewerbes. Der Grund: Die hiesige Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) wäre in der Lage, zu sehen, was in Berlin passiert, doch sei der Wille, darauf zu reagieren, leider nicht erkennbar. Leipold zitierte den Oberbürgermeister einer westdeutschen Stadt, wenn man die Landesgrenze nach Berlin überschreite, verlasse man den funktionierenden Teil Deutschlands. Dass dieses Nichtfunktionieren nur am fehlenden Willen der Verwaltung bzw. der Politik liegt, zeige das Beispiel Hamburg, wo das Mietwagengewerbe funktionierend unter Kontrolle gehalten werde.
    Quelle: Taxi Times

    Anmerkung unseres Lesers J.S.: Nun, da seh’ ich meinen Chef, der da sagt, das nun das Ende naht. Kutscher, egal ob Chef oder Fahrer sind selten sentimental. Herzblut? Wo?

    Aber in dem Satz ‘Als Folge rechnet Leipold mit dem Verschwinden des über 100 Jahre alten Taxigewerbes.’ ist es verborgen. Die Broschüre zum 100jährigen Bestehen der Berliner Taxiinnung von Ulrich Kubisch ‘Der Nerv der Stadt’ ©2000 Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.,Berlin schildert schön die Entwicklung in dieses Jahrtausend.

    Chefs berufen sich gerne auf diesen Teil der Geschichte, bei weiterem Graben findet sich allerdings das Reglement vom großen Churfürsten, wirksam zum 1.1.1688 als eine der ersten Regulierungen des Personentransports im deutschsprachigen Raum. Noch waren Sänften am Werk, mit zwei Trägern, aber die gnadenlose Konkurrenz wurde durch diese Reglementierung zumindest entschärft. Ein kluger ordnungspolitischer Zug, den der Feudalherr da geleistet hat.

    Somit ist das Taxigewerbe in seinen Ursprüngen noch älter – und wird nun durch die Untätigkeit der Verwaltung und das Desinteresse der politischen Kaste auf dem Altar des Mammons geopfert. Smarte Versprechen der von den Plattformbetreibern geschickten Einflüsterer geben die Daseinsfürsorge Mobilität dem privaten Raubfischbecken zum Fraß. (Versuchen sie doch mal zu kalkulieren, wieviel Geld jeden Tag für Taxi weltweit ausgegeben wird und ohne zu Zögern werden ihnen die Dagobertaugen der Investoren einleuchten.) Das dies im Personentransport grundsätzlich auf Kosten von Sicherheit und Komfort geht und letztendlich in privilegiertem Zugang endet wird vor allem verschleiert.

    Gerade am Berliner Taxigewerbe kann deutlich nachgezeichnet werden, wie grundsätzlich der Staat die allgemeinwohlbedingenden Daseinsfürsorgen mißhandelt und der egoistischen Gewinnerzielungslogik überantwortet.

    Frei nach dem Motto: Verantwortung? Nein Danke!

  15. Offener Brief gegen Seehofers Cybersicherheitsstrategie
    Der Innenminister will Schwachstellen in IT-Systemen offenhalten. Das gefällt Sicherheitsbehörden. Interessen von Verbrauchern würden dagegen nicht berücksichtigt, sagen Kritiker.
    Der Vorwurf wiegt schwer: Schlechte Regierungsführung beweise das Haus von Horst Seehofer mit dem Plan, noch vor dem Ende der Legislatur die umstrittene Cybersicherheitsstrategie 2021 im Kabinett zu verabschieden. Die letzte solche Strategie datiert von 2016, sie könnte ein Update also durchaus vertragen. Doch mehr als 60 Einzelpersonen, Unternehmen und Verbände aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft kritisieren den aktuellen Entwurf des Innenministeriums in einem offenen Brief an die Bundesregierung deutlich. Unter den Unterzeichnenden finden sich die parteinahen digitalpolitischen Think Tanks D64 (SPD), Load (FDP) und Cnetz (CDU), der Verband der Internetwirtschaft Eco und zivilgesellschaftliche Akteure wie der Chaos Computer Club und Reporter ohne Grenzen.
    Quelle: Süddeutsche Zeitung

    Anmerkung unseres Lesers H.M.: Die Bevölkerung lässt der Politik selbst offen dreiste Beschlüsse und Entscheidungen, die auch für Laien gut erkennbar sind, durchgehen. Die politische Klasse hat hier offenbar etwas geschafft, war ihr bei Corona nicht gelingen will: Die Durchsetzung einer Herdenimmunität!

  16. Ein Kritikverbot als Auftrag der Erinnerungskultur?
    Wer sich als Deutscher mit Bedenken zum Staat Israel und dessen politisch-militärischen Aktivitäten äußert, muss – das haben die letzten Protestaktionen und die darauf gemünzten öffentlichen Ansagen wieder deutlich gemacht – mehrere rote Linien beachten, sonst wird er schnell als Antisemit abgestempelt. Denn immer wieder wird die Kritik an Israel mit einer rassistischen Kritik an Juden, mit Judenhass, gleichgesetzt. Und dann hören die Differenzierungen, die die Experten sonst natürlich kennen, sofort auf (siehe: Der
    ganz normale-Antisemitismus).
    In der hiesigen Öffentlichkeit wird dann der Unterschied zwischen der generellen Verurteilung von Juden – gleich Antisemitismus – und einer kritischen Beurteilung israelischer Politik oder der Räson dieses Staates – gleich Antizionismus – zielstrebig zum Verschwinden gebracht. So seit dem 10. Mai 2021, als der Konflikt im Nahen Osten eskalierte und auf Deutschlands Straßen Demonstrationen und Kundgebungen stattfanden. (…)
    Seit seiner Gründung befindet sich dieser Staat in Konfrontation zu seinen Nachbarn, hat Teile Syriens annektiert und definiert seine Sicherheitsinteressen so, dass er ungefährdet alle Nachbarn bedrohen kann. Dazu ist er nicht nur von den USA reichlich mit Waffen ausgestattet worden, sondern auch von Deutschland. So werden Nachbarn wie Syrien oder auch der Iran immer wieder terrorisiert, und israelische Luftschläge gelten selbstverständlich als vorbeugende Gefahrenabwehr.
    Mit diesem dauerhaften Kriegszustand gefährdet der israelische Staat auch das Leben vieler Menschen, als deren Heimstatt er sich in Szene setzt. Dies alles wird von Seiten der deutschen Regierung mit ihrer Solidaritätsadresse abgehakt, Recht und Unrecht in bester Schwarz-Weiß-Manier auf die beiden Parteien verteilt. Dagegen zu protestieren, gilt dann als Anschlag auf Israel und sein Selbstverteidigungsrecht. Der Anspruch, dass der israelische Staat identisch ist mit allen Juden, die sich irgendwo auf dem Globus finden lassen, dass er also in deren Volksnatur verankert ist, wird nicht in Frage gestellt.
    Wenn sich aber Demonstranten darauf beziehen und in der nationalistischen Logik weiterdenken, gilt das schlichtweg als Antisemitismus, als Ausdruck eines irrationalen Judenhasses, der – so die spezielle deutsche Nutzanwendung – unverkennbar aus einer fremden (muslimischen, arabischen…) Welt stammen muss: „importierter Antisemitismus“ eben, der in der mustergültig geläuterten deutschen Nation nichts zu suchen hat. So die jüngste Erkenntnis von Minister Seehofer auf der Innenministerkonferenz, die beschlossen hat, die kriminalstatistische Erfassung des Antisemitismus aus der Verbindung mit dem Rechtsextremismus herauszulösen.
    Quelle: buchkomplizen
  17. Überwachungsfantasien im Ministerium
    Arbeitsgruppe im Forschungsministerium lässt Anwendung von Sozialkreditsystem erforschen. Debatte um Folgen, auch für den Arbeitsmarkt
    Technische Kontrollinstrumente zur Covid-19-Entwicklung in Südkorea begeisterten auch in Europa machen Regierungspolitiken, die laxen Vorschriften bei Neubauten in Katar sorgen für Zuspruch bei Bauunternehmern. Häufig werden Erfahrungen anderer Länder zur Argumentation hierzulande genutzt. Manchmal auch von höchsten Stellen. Wie das Sozialkreditsystem Chinas in der Bundesrepublik eingesetzt werden kann, lässt nun Bundesforschungsministerin Anja Karliczek untersuchen.
    Bei Sozialkreditsystemen werden Menschen anhand unterschiedlicher gesammelter Daten bewertet. Nachbarn können als “Big Brother” Noten vergeben, Kameras mit Gesichtserkennungsprogrammen dokumentieren Fehlverhalten, wie das Überfahren einer roten Ampel oder die Teilnahme an einer verbotenen Demonstration.
    Die ermittelten Punkte sind bedeutsam beim Erwerb von Tickets für Hochgeschwindigkeitszüge oder helfen dem Personalchef, der über eine Bewerbung zu entscheiden hat. Dieses umfassende gesellschaftliche Experiment zur Disziplinierung und Kontrolle weckt offenbar auch hierzulande Begehrlichkeiten.
    Der “Zukunftskreis” des Bundesforschungsministeriums sucht aktuell nach Zukunftstrends. Dabei wurde auch ein Szenario zu Social-Scoring-Praktiken entwickelt. Die Frage: Was wäre, wenn hierzulande ein Bonuspunktesystem eingeführt wird, dass sich am Sozialkreditsystem Chinas orientiert? Von den Forschungsergebnissen berichtet Karim Fathi, Mitglied des Zukunftskreises des Ministeriums.
    Quelle: Telepolis
  18. Geheimes Netzwerk: Das rechte Phantom
    AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel und der Bundesschatzmeister der Partei wollen ein Netzwerk untersuchen, das innerparteiliche Prozesse in der AfD massiv beeinflusst haben soll. Hintergrund sind Recherchen von NDR, WDR und “Zeit”. […]
    Die Verbindungen Rohrböcks reichten den Recherchen zufolge zwar auch zu einzelnen Politikern und Politikerinnen in FDP, CDU und NPD hinein. Doch in der AfD konnte er offenbar systematisch ein Netz spinnen, das über Mitarbeiterbüros, Funktionäre in Landesverbänden bis hin zu Schlüsselpositionen der Partei reicht. Einen offiziellen Beratervertrag hatte Rohrböck offenbar in keiner dieser Parteien, hieß es auf Anfrage. […]
    Hinter Rohrböcks Wirken “steckt Geld”. Woher dieses stamme sei ihr ein “völliges Rätsel”. Einige Partei-Funktionäre ließen sich von Rohrböck wiederholt in noble Luxushotels einladen – darunter auch Weidel selbst. Das erste Treffen der beiden fand im Sommer 2017 statt. Kurz zuvor war sie Spitzenkandidatin geworden. Von den Treffen erhoffte sie sich auch Unterstützung für die Finanzierung ihres Bundestagswahlkampfes. […]
    Gegenüber Gesprächspartnern erweckte Rohrböck den Eindruck, im Auftrag reicher Auftraggeber zu handeln. Sich selbst soll er als “Söldner” beschrieben haben. Wer diese Hintermänner sein könnten und ob sie tatsächlich Gelder zur Verfügung stellten, bleibt unklar. Mehreren Gesprächspartnern soll Rohrböck im Laufe der Jahre erzählt haben, Gelder des als streng konservativ geltenden Milliardärs August von Finck besorgen zu wollen oder gar bekommen zu haben. Einen Beleg dafür gibt es nicht. Von Finck ließ eine Anfrage unbeantwortet. […]
    Recherchen von NDR, WDR und “Zeit” zeigen, dass Tom Rohrböck in Gesprächen und Chats einigen AfD-Politikerinnen und -Politikern konkrete politische Empfehlungen gegeben und strategische Manöver betrieben hat. So soll er etwa 2019 in einer Auseinandersetzung um die Spitze der bayerischen Landespartei zugunsten Corinna Miazgas tätig geworden sei. Zunächst soll er sie zur Kandidatur ermuntert und schließlich einen Konkurrenten für das Amt gezielt ausgebremst haben, legen Chats nahe.
    Quelle: NDR

    dazu: AfD: Verdeckte Geldflüsse und dubiose Netzwerke müssen untersucht werden
    Angesichts neuer Enthüllungen über das Netzwerk des Politikberaters Tom Rohrböck in der AfD fordert LobbyControl eine umfassende Untersuchung verdeckter Geldflüsse im Umfeld der AfD. Die Transparenzorganisation begrüßt zugleich einen Bericht über bevorstehende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Parteichef Meuthen.
    Quelle: LobbyControl


Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/

Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=73748