NachDenkSeiten – Die kritische Website

Titel: Wenn Landesmedienanstalten Medien öffentlich an den Pranger stellen

Datum: 28. Mai 2021 um 12:00 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Interviews, Medienkonzentration, Vermachtung der Medien, Strategien der Meinungsmache
Verantwortlich:

Wie weit gehen mittlerweile Zensurmaßnahmen im Netz? Die alternative Medienplattform KenFM wird nun vom Verfassungsschutz beobachtet und der Medienstaatsvertrag, der seit November 2020 in Kraft ist, erlaubt es Landesmedienanstalten, Online-Medien zu beaufsichtigen. Verfahren laufen bereits. Der Anwalt Markus Kompa vertritt einen Blogger, gegen den eine Landesmedienanstalt vorgeht. Im Interview mit den NachDenkSeiten spricht Kompa von einer „politischen Motivation“ der Landesmedienanstalten. „Im Internet“, so Kompa, seien wir jetzt „in der Zeit vor dem preußischen Reichspreßgesetz von 1874, das die Presse vor polizeilichen Eingriffen schützen sollte.“ Von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Herr Kompa, Landesmedienanstalten mahnen plötzlich Blogger an. Was ist da los?

Mit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags sind die ursprünglich zur Kontrolle des privaten Rundfunks aufgebauten Landesmedienanstalten berechtigt, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien, in denen regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind, zu beaufsichtigen und ggf. zu sperren. In den bislang bekannten Schreiben beanstanden die Landesmedienanstalten bestimmte Äußerungen und fordern für diese unter Fristsetzung Belege.

Den neuen Medienstaatsvertrag gibt es seit November 2020.
Was genau ist da nun neu geregelt?

Nach § 19 MStV sollen journalistisch-redaktionell gestaltete Internetangebote – etwa auch private Blogs – anerkannten journalistischen Grundsätzen Rechnung tragen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen – was konventionelle Presse und Rundfunkanbieter nicht ernsthaft müssen.

Journalisten sind aber doch zu einer wahrheitsgemäßen Berichterstattung verpflichtet.

Nein. In den meisten Landespressegesetzen steht zwar eine Verpflichtung zur Wahrheit drin, jedoch ohne Sanktion. Das ist ein unverbindliches Motto für Sonntagsreden. In § 109 MStV jedoch wird den Landesmedienanstalten die Macht zuerkannt, Inhalte oder ganze Angebote zu sperren.

Wie erklären Sie sich diese Neuerungen? Was ist die Absicht?

Hintergrund ist die Befürchtung, dass die öffentliche Meinungsbildung etwa vor Wahlen durch Fake News, Mythenbildung und aus dem Ausland lancierte Desinformationskampagnen manipuliert werden könnte. Ein Teil des politischen Spektrums, das sich von den Medien geschnitten sieht, informiert sich primär im Netz. Seit das Rezo-Video die Europawahl 2019 in Deutschland mehr beeinflusst haben dürfte als konventionelle Medienhäuser, sieht die etablierte Politik Handlungsbedarf.

Was heißt das denn nun konkret?

Die in politischer Hinsicht bislang unregulierte Meinungs- bzw. Medienfreiheit wird erstmals seit 1949 durch den Staat spezifisch beschnitten. Anbieter alternativer Medien mit Sitz in Deutschland – z.B. die NachDenkSeiten – können sich dieser Aufsicht nur entziehen, wenn sie sich – kostenpflichtig – dem Pressekodex des Deutschen Presserats oder einer vergleichbaren Organisation unterwerfen. Ansonsten muss man nunmehr so schreiben, dass es mutmaßlich den Landesmedienanstalten nicht missfällt.

Vertreten Sie selbst entsprechende Fälle?

Ich vertrete den Fall eines privaten Feierabendbloggers, der das Weltgeschehen ohne kommerzielle oder parteipolitische Interessen kommentiert und aktuell gegängelt wird. Der besteht allerdings auf seinem verfassungsmäßigen Rechten aus Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes und wird sich auch nicht dem von der Verlegerlobby betriebenen Presserat unterwerfen, weil er mit dem mal schlechte Erfahrungen machte. Von einem Presserat, der offensichtlich unwahre Kriegspropaganda eines großen Medienhauses nicht beanstandet, lässt der Blogger sich keine Belehrungen erteilen.

Würden Sie uns bitte schildern, was genau die Landesmedienanstalten bezüglich Ihrer Klienten anmahnen?

Zu laufenden Verfahren möchte ich mich nicht inhaltlich äußern. Erstaunlich ist allerdings, dass sämtliche mir bekannten Beanstandungen nicht etwa unwahre Behauptungen über Tatsachen betreffen, sondern subjektive Meinungsäußerungen. Meinungen haben aber mit journalistischen Sorgfaltspflichten grundsätzlich nichts zu tun, sondern sind subjektive Bewertungen. Die Beanstandungen sind in den mir bekannten Fällen evident unberechtigt und – was schwerer wiegt – bereits juristisch inkompetent. Dem Vorgehen steht die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben.

Was mahnen Sie noch an?

Das Verfahren ist völlig diffus. Anscheinend glauben die Landesmedienanstalten, dass Blogger die Beweislast für „Wahrheiten“ träfe, was insbesondere bei Meinungen sinnlos ist. Normalerweise trägt vor Gericht immer der Kläger die Beweislast. Im Bereich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch üble Nachrede gibt es in § 186 StGB eine Beweislastumkehr, aber das gilt nur zugunsten des Betroffenen. Die Landesmedienanstalten jedoch fordern von Bloggern Allwissenheit bzw. beanspruchen selbst eine solche. Seltsam ist die Aufforderung zum Einreichen von Quellen auch deshalb, weil konventionelle Journalisten im Gegenteil Quellenschutz beanspruchen und sogar vor Gericht Zeugnisverweigerungsrechte genießen.

Wie sieht Ihre Einschätzung aus? Haben die Landesmedienanstalten zu Recht interveniert?

Ich kann mir gut vorstellen, dass gegenüber Anbietern im rechtsextremen Spektrum tatsächlich Lügen beanstandet wurden, denn daran herrscht leider kein Mangel. Bei den mir bekannten Schreiben jedoch ist das nicht ansatzweise der Fall. Sehr befremdlich ist, dass die Landesmedienanstalten einige beanstandete Medien bereits öffentlich an den Pranger gestellt haben, ohne diese vorher anzuhören. Offensichtlich ist ausgerechnet dort unbekannt, dass Vorverurteilung diametral gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstößt. Hier gärtnern also Böcke.

Wenn wir über diese Beispiele reden, kommen wir nicht drumherum, auch die Diskussion um Fake News und Hatespeech mit einzubeziehen. Das Ganze ist hochpolitisch. Sehen Sie das anders?

Nein. Zuerst hatte man den Plattformbetreibern Haftung auferlegt, was bei evidenten Falschmeldungen ja grundsätzlich auch Sinn macht – aber zu Overblocking und Selbstzensur führt. Nun geht man Private an, was erstaunlich willkürlich geschieht. Da die mir vorliegenden Beanstandungen unqualifiziert sind, habe ich mal einen Blick auf das Personal der Landesmedienanstalten geworfen. Da rekrutiert man nur im Ausnahmefall vom Fach, wichtig ist da vor allem wohl das richtige Parteibuch. Ich sage mal so: Wenn man privaten Informationsanbietern Wahrheitspflichten auferlegt, müsste man auch solche angreifen, die sich zu Homöopathie, Religionen oder Kriegspropaganda bekennen, denn die werden ihre „Wahrheiten“ nicht belegen können. Die sind aber wohl nicht im Visier der Landesmedienanstalten.

Es gibt bei uns in Deutschland eine Pressefreiheit. Die Einschränkungen sind ziemlich überschaubar. Würden Sie uns bitte schildern, wo die Grenzen liegen?

Die Presse ist von staatlicher Kontrolle frei, es gibt in politischer Hinsicht keine Aufsichtsbehörde oder Berufsrecht. Ausnahmen gibt es im Bereich des Jugendschutzes, im Werberecht sowie im Strafrecht, etwa bei Volksverhetzung. Außerdem haben Betroffene das gesetzliche Recht auf Abdruck einer Gegendarstellung. Wer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wird, kann privatrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz etc. klagen, was den Staat aber nichts angeht. Im Rundfunkbereich haben wir eine indirekte Kontrolle, die vor allem die Unabhängigkeit und Meinungsvielfalt gewährleisten soll. Politische Meinungspolizei gibt es bei konventionellen Medien nicht.

Und nun, wie sieht es nun mit den Interventionen der Landesmedienanstalten aus? Sehen Sie die Pressefreiheit aufgeweicht?

„Pressefreiheit“ betrifft im engeren Sinne nur die gedruckte Presse, für die es nach wie vor keine Behörde gibt. Die Medienfreiheit und die Meinungsfreiheit des Einzelnen im Internet wird durch §§ 19, 109 MStV erstmals seit dem 23.05.1949 direkt durch den Staat angefasst und eine Selbstzensur induziert. Das widerspricht dem bislang liberalen Verständnis von Medienfreiheit. Das Ergebnis, private Blogger für angebliche Sorgfaltsverstöße existentiell zu sanktionieren, während professionelle Journalisten nach wie vor fröhlich Futter für das BILDblog produzieren, ist unbefriedigend.

Das Problem liegt also darin, dass „inhaltlich“ eingegriffen wird?

Ja. Theoretisch könnte eine solche Behörde seriös mit Beamten mit Befähigung zum Richteramt besetzt werden, welche den Parteien gegenüber neutral eingestellt sind und geltendes Verfassungsrecht im Auge haben. Die mir bekannten Arbeitsproben schließen solche Professionalität schon im Ansatz aus und sind erkennbar politisch motiviert. Verfassungsrechtlich ist das klar unzulässig. Wir sind jetzt im Internet in der Zeit vor dem preußischen Reichspreßgesetz von 1874, das die Presse vor polizeilichen Eingriffen schützen sollte.

Welche Möglichkeiten haben die Betroffenen?

Wenn Blogger mit Sitz in Deutschland sich dem Damoklesschwert einer Sperrverfügung entziehen wollen, können sie sich derzeit nur dem Deutschen Presserat unterwerfen. Wenn man vom Presserat akzeptiert wird, kann man sich nach § 19 MStV von der Zuständigkeit der Landesmedienanstalt freikaufen. Der Deutsche Presserat ist ein von den großen Verlagen in den 1950er Jahren aufgezogener privater Verein, der die Pressefreiheit schon deshalb sehr hochhält, weil über Beanstandungen nur Journalisten und Verlagsmitarbeiter zu entscheiden haben. Die können auch niemanden sperren, sondern nur Beanstandungen und Rügen aussprechen, die man lächelnd ignorieren kann. Dass Privatleute mehr oder weniger gezwungen werden, für die aktive Ausübung ihrer Meinungsfreiheit irgendwelche Jahresgebühren zwischen 100,- € und 10.000,- € zu bezahlen, ist international vermutlich so beispiellos wie der Rundfunkbeitrag. In Zukunft wird sich wohl ein alternativer Internetrat formieren, der aber von den Landesmedienanstalten erst einmal anerkannt werden muss.

Titelbild: kentoh/shutterstock.com


Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/

Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=72874