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- Initiatoren von Verfassungsbeschwerde gegen Ausgangssperre bedauern Entscheidung
- „Die gewünschte Schockwirkung erzielen“
- “Die Notbremse hat nicht gewirkt”
- „Grenzt an Realsatire“ – IHK Osnabrück kritisiert Verordnungs-Wirrwarr in Einzelhandel und Tourismus
- Beschaffung von »Luca«-Corona-App für rechtens erklärt
- SARS-CoV-2 und die Schulen – Was sagen die Daten?
- Corona-Impfstoff: Aktienkurse von Curevac und Biontech brechen nach Patentdiskussion ein
- Verfassungsschutz lieferte Akten nicht
- Andreas Scheuer will nicht zuständig sein
- Auf Mietendeckel-Aus folgt Kündigung: Berliner Familie soll nach 17 Jahren raus – dann kommt das gute Ende
- Steuervermeidung in der EU: Amazon zahlt trotz Rekordumsatz keine Körperschaftssteuer
- EU-Sozialgipfel: Neue Studie zeigt Reformbedarf für zukunftsfähiges Europa
- Waffenexporte verbieten, NATO-Aufrüstung beenden
- Campen mit Komfort
- „Notbremse 2030“ – Business as usual
Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Verantwortlich für die Richtigkeit der zitierten Texte sind die jeweiligen Quellen und nicht die NachDenkSeiten. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.
- Initiatoren von Verfassungsbeschwerde gegen Ausgangssperre bedauern Entscheidung
Die Initiatoren der am Mittwoch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgelehnten Eilanträge gegen die nächtlichen Ausgangssperren im Zuge der sogenannten Bundesnotbremse haben die Entscheidung bedauert. “Mit den Ausgangssperren bleibt eine Maßnahme mit schlechter grundrechtlicher Bilanz in Kraft”, erklärte der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Ulf Buermeyer, am Donnerstag in Berlin. Der Deutsche Anwaltverein kritisierte die Entscheidung als “hasenfüßig und beinahe lustlos”.
Buermeyer erklärte, der Gesetzgeber bleibe auch nach der Karlsruher Entscheidung aber aufgefordert, “wirksamere Maßnahmen” gegen Corona-Infektionen zu ergreifen. Deutschland sei damit “dem Ziel eines schlüssigen und wirksamen Gesamtkonzepts zur Bekämpfung der epidemischen Notlage nicht nähergekommen.”
Quelle: Täglicher Anzeiger
- “Die Notbremse hat nicht gewirkt”
Sten Rüdiger berechnet anhand von Mobilfunkdaten, wie oft Menschen einander begegnen. Das Ergebnis: Zuletzt sind die Kontakte sogar wieder mehr geworden. Warum die Inzidenzen trotzdem sinken und warum der Datenexperte enttäuscht von der Politik ist: ein Interview. […]
Was erklären würde, warum die Infektionsraten sich etwa in der Schweiz auch ohne eine Verschärfung der Regeln ähnlich entwickeln zurzeit. Wenn die Bundesnotbremse allerdings so wirkungslos geblieben ist, wenn die Menschen sich sogar wieder häufiger treffen, müssten wir uns dann absehbar auf wieder mehr Neuinfektionen einstellen?
Zum Glück nicht. Denn die meisten Leute haben den ganzen Winter über ihre Kontakthäufigkeit sehr niedrig gehalten. Ohne Virusmutation hätte das vermutlich sogar gereicht, um die dritte Welle ganz zu vermeiden. So ist sie immerhin flacher verlaufen als die zweite, und die wachsende Zahl der Impfungen gleicht die zusätzliche Wirkung der Virusmutation auf den Reproduktionswert immer stärker aus – wodurch die Zahlen weiter fallen. Und das bleibt nach unserem Modell auch bis auf Weiteres so, denn die Zunahme der Kontakthäufigkeit seit Inkrafttreten der Bundesnotbremse verharrt zum Glück auf vergleichsweise niedrigem Niveau.
Quelle: Jan-Martin Wiarda
- „Die gewünschte Schockwirkung erzielen“
In der Corona-Krise werden Forscher mit abweichenden Meinungen gern als irrelevante Minderheit klassifiziert. Doch wer die tatsächliche Vielfalt des wissenschaftlichen Meinungsspektrums leugnet, untergräbt das Vertrauen in die Wissenschaft – und in die Politik. […]
Auch Wissenschaftlerinnen sollten sich von einem wissenschaftlichen Absolutheitsanspruch verabschieden, wenn sie politische Empfehlungen geben. Die Virologin und #NoCovid-Befürworterin Melanie Brinkmann etwa präsentiert ihre Überzeugungen gern als wissenschaftlich unumstritten. Wissenschaftler mit anderen Meinungen werden von ihr als irrelevante Minderheit klassifiziert. Hier nicht ehrlich zu sein, was die tatsächliche Pluralität des wissenschaftlichen Meinungsspektrums anbelangt, untergräbt ebenfalls das Vertrauen in die Wissenschaft.
Der Soziologe Bogner warnt treffend vor der Illusion einer „rein wissensgesteuerten Politik“. Eine solche Vorstellung basiere „auf der irrigen Annahme, dass es auf politische Streitfragen stets ‚richtige‘ oder wahre Antworten gibt“. Doch, so schreibt er weiter, das sei nicht der Fall: „Selbst wenn wir zuverlässige Zahlen über die Infektiosität des Virus oder über das Ausmaß der globalen Erwärmung haben, so steckt in diesen Zahlen doch noch kein politisches Handlungsprogramm.“
Für die politische Auseinandersetzung um das „richtige“ Handlungsprogramm können Wissenschaftlerinnen wichtige Impulse liefern. Wie das aktuelle Beispiel der Corona-Politik zeigt, funktioniert das am besten transparent, mit Offenheit für verschiedene Positionen und mit klarer Rollenverteilung zwischen Politik und Wissenschaft.
Das ist übrigens auch der beste Weg, um die Wissenschaftsfreiheit zu verteidigen und diese für Debatten in einer offenen Gesellschaft nutzbar zu machen.
Quelle: Cicero
dazu: Eine Religion namens Wissenschaft
Die Zeiten zu reden, zu beraten und abzuwägen, wie wissenschaftliche Erkenntnisse politisch umzusetzen sind, sei jetzt nicht gegeben: Solche Forderungen liest man oft derzeit. Es gäbe nämlich Zeiten der Diskussion und Zeiten zum Handeln. Und weil man hier nicht einfach irgendeinen Firlefanz durchzuregieren hat, sondern ja auf Wissenschaftlichkeit gründende Maßnahmen, müsse man nicht lange diskutieren: Sondern einfach nur machen. Überhaupt gäbe es gar keinen Diskussionsbedarf bei Sujets, die aus dem Wissenschaftsbetrieb kommen. Kurz zusammengefasst lautet die Lehre aus dieser Haltung: Keine Diskussion jetzt, das ist schließlich Wissenschaft!
Diese Haltung ist nicht weniger als eine tief verankerte Orthodoxie. Denn wenn Wissenschaft ja eines ist, so doch der Umstand, dass man miteinander spricht, ausdiskutiert und auf Grundlage des Austausches zu Schlüssen kommt. Natürlich bedeutet das nicht, dass man nun mit Menschen in einen Dialog tritt, die den Ansatz vollends verleugnen. Aber wenn man wissenschaftliche Erkenntnisse in politische Entscheidungen münden lassen will, muss man auch jene in den Dialog einbeziehen, die grundsätzliche Bedenken haben, die die Umsetzbarkeit anzweifeln und anmerken, dass die teilwissenschaftliche Forderung anderen teilwissenschaftlichen Erkenntnissen im Wege steht.
Denn es ist ja immer noch so, dass die, die jetzt von evidenzbasierten Grundlagen sprechen und damit meinen, alles sei wissenschaftlich verifizierbar, immer nur einen Teilaspekt sehen: Wir sprechen von der Virologie. Die Medizin darf auch noch ein Wörtchen mitreden. Aber was ist mit der Soziologie? Der Psychologie? Der Ökonomie? Der Kulturwissenschaft? Das sind allesamt Wissenschaften, die andere Ansätze verfolgen und zur Diskussion einladen. Da aber keine Zeit zur Diskussion sei, fallen sie hinten runter, werden als Wissenschaften geächtet. Denn Wissenschaft diskutiere jetzt nicht. Jetzt kömme es darauf an, die Welt zu verändern. Nicht sich auszutauschen.
Quelle: neulandrebellen
- „Grenzt an Realsatire“ – IHK Osnabrück kritisiert Verordnungs-Wirrwarr in Einzelhandel und Tourismus
„Die geltenden Corona-Regeln erzeugen in der Region ein Wirrwarr, das an Realsatire grenzt“, kritisiert Marco Graf, Hauptgeschäftsführer der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim, die derzeitigen Regelungen für den Einzelhandel. „Aktuell gilt für den Einzelhandel in der Grafschaft Click & Collect. Im Emsland wird heute Click & Meet nach Bundesrecht, morgen aber schon Click & Meet nach Landesrecht angewendet – das aber wiederum nur für Freitag und Samstag. Denn ab Montag gilt eine neue Corona-Verordnung des Landes. Dann fällt beim Click & Meet das Click, also die Terminbuchung, voraussichtlich weg, dafür könnte womöglich eine Testpflicht hinzutreten. Aber nur, wenn die Inzidenz im Emsland unter 100 bleibt. Im Landkreis Osnabrück gilt aktuell weiter Click & Meet nach Bundesrecht. In der Stadt auch, aber erst ab morgen. Heute hingegen gilt noch Click & Collect. Das versteht niemand“, so Graf. Die IHK fordert daher eine einfache Regelung, die für die Einzelhändler ebenso wie für die Kunden praktikabel ist
Quelle: Hasepost
dazu: Niedersachsen-Plan: Beim Shoppen reicht künftig ein Selbsttest
Nach HAZ-Informationen sollen künftig auch negative Selbsttests in den Geschäften oder Tests von Arbeitgebern zum Zugang berechtigen. Die Landesregierung will nach Gesprächen mit Branchenvertretern offenbar keine qualifizierten Testungen mehr vorschreiben.
Quelle: HAZ
Anmerkung André Tautenhahn: Das Tempo wird für die handelnde Politik zu hoch. Es ist aber nicht das Virus, das einen „Raketenantrieb“ gezündet hätte und damit zu irgendeinem Aktionismus verleite, sondern die normative Kraft des Faktischen. Dadurch werden die seitenlangen Verordnungen, die nun wie ein Klotz am Bein der Verwaltungen hängen, im Grunde ausgehebelt. Kaum vorstellbar, dass diese praxisfernen Regeln noch lange Bestand haben werden, geschweige denn in irgendeiner Form sauber überprüft werden können.
dazu auch: “Ohne Impfnachweis droht Bundes-Durcheinander”
Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow hat den Entwurf der Bundesregierung für die Verordnung zu den Rechten von Geimpften und Genesenen kritisiert. Es fehle der fälschungssichere Impfnachweis, sagte Ramelow im “Frühstart” bei ntv. “Das ist ein kleines, wenn auch nicht unwichtiges Detail, weil wir beim Nachweis der Impfzertifikate und der Testzertifikate sowie dem Status der Genesenen ein klares Instrument brauchen, damit es auch überprüft werden kann”, so der Linken-Politiker mit Blick auf die wegfallenden Ausgangsbeschränkungen und die notwendigen Kontrollen durch die Polizei.
Quelle: n-tv
- Beschaffung von »Luca«-Corona-App für rechtens erklärt
In Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesvergabekammer den Kauf der Landesregierung von Lizenzen der profitorientierten Corona-App »Luca« für rechtens erklärt. Das teilte Infrastrukturminister Christian Pegel (SPD) am Mittwoch mit, wie der Nordkurier berichtete. Die Kammer habe zudem die Beschwerde eines Konkurrenzunternehmens gegen die Vergabeentscheidung in allen relevanten Punkten zurückgewiesen, teilte Pegel mit. Auch habe die Kammer festgestellt, dass die sogenannte Markterkundung der Landesregierung rechtmäßig gewesen sei. Die von der Landesregierung formulierten Mindestanforderungen seien sachgerecht und nicht diskriminierend gewesen, zusätzlich seien die Dringlichkeitsanforderungen erfüllt worden. Der Geschäftsführer des Konkurrenten Wiener Cube Software- und Hotelprojektierungs GmbH kündigte dem Bericht zufolge an, beim Oberlandesgericht in Rostock gegen die Entscheidung der Landesvergabekammer Beschwerde einzulegen.
Die von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) angeführte Regierungskoalition von SPD und CDU hatte Anfang März eine Lizenz zur Nutzung der bis heute von schwerwiegenden Sicherheitsmängeln belasteten »Luca«-Anwendung gekauft. Die Kosten für Lizenz und Betrieb für die Dauer eines Jahres wurden laut Nordkurier vom Digitalministerium damals mit 440.000 Euro angegeben. Das Unternehmen hinter der Anwendung habe bisher mehr als 20 Millionen Euro von den Bundesländern erhalten, in denen die Software landesweit eingesetzt werden soll. Das gehe aus Antworten hervor, die das Portal netzpolitik.org laut Bericht vom 12. April von den zuständigen Staatskanzleien und Ministerien erhielt. Datenschützer und IT-Sicherheitsexperten warnen seit längerem vor dem Einsatz der »Luca«-Corona-App und kritisieren die Förderung des Betreibers aus Steuermitteln deutlich.
Quelle: junge Welt
Anmerkung Christian Reimann: Die NachDenkSeiten haben mehrfach auf die Warnungen vor dem Einsatz dieser App hingewiesen:
- Luca-App: Fachleute warnen vor “massivem Missbrauchspotential”
- Luca-App: CCC fordert Bundesnotbremse mit einer Anmerkung.
- SARS-CoV-2 und die Schulen – Was sagen die Daten?
Immer noch wird – ohne belastbare Daten – die Befürchtung (und Behauptung) geäußert, dass Kinder die Treiber der SARS-CoV-2-Pandemie sind und Schulen besondere Verbreitungsherde darstellen. Dies wird jetzt auch mit den gestiegenen Zahlen im Zusammenhang mit dem Schulstart nach den Osterferien begründet. Es lohnt jedoch ein genauerer Blick auf die Daten und die Begleitumstände. Abbildungen 1-3 zeigen die die sog. 7-Tages-„Inzidenzen“ [1-3] für die Gesamtbevölkerung und die altersbezogenen Inzidenzen der Kinder im Alter von 5-9 und von 10-14 Jahren – für ganz Hessen (Abb. 1), für Frankfurt (Abb. 2) und für den Landkreis Bergstraße (Abb. 3) – letzterer als Beispiel für einen Kreis mit einer vergleichsweise niedrigen sog. 7-Tages-Inzidenz. Die Daten wurden mittels einer SURVStat-Abfrage aus den für jeden zugänglichen Daten des Robert Koch-Instituts erhalten. Auf den ersten Blick ist erkennbar, dass in der 16 Kalenderwoche (KW), d.h. mit dem Schulstart nach den Osterferien die Inzidenzen in der Bevölkerung deutlich angestiegen sind, (mit)verursacht durch eine extreme Zunahme der Meldungen von Kindern in der Altersgruppe 5-14 Jahre, die deutlich über den Maximalwerten sogar aus letztem November liegen. […] Beweisen diese Daten nicht eindeutig, dass die Schule der „hotspot“ ist? Mitnichten! […]
Die extreme Zunahme der Fallzahlen bei den Schulkindern in der KW 16 nach den Osterferien ist durch eine Änderung der Teststrategie (mit)bedingt und die Infektionen sind in den Ferien – im Privaten und Freizeitbereich – erworben worden, nicht in der Schule. Die Testpflicht hat nicht das Ziel erreicht, den Unterricht in Schulen sicherer zu machen, sondern sie hat in vielen Kreisen bewirkt, dass die Schulen erneut geschlossen wurden. Diese Daten bestätigen somit die Erkenntnisse aus vielen Studien, wonach SARS-CoV-2 bei Schülern nicht zwingend im Schulbetrieb, sondern eher im privaten, familiären oder Freizeitbereich erworben wurden. Schulen sind weder „hot-spots“ noch besondere Risikobereiche [5–8].
Quelle: Hessisches Ärzteblatt
- Corona-Impfstoff: Aktienkurse von Curevac und Biontech brechen nach Patentdiskussion ein
Die US-Regierung um Präsident Joe Biden hatte am Mittwoch überraschend angekündigt, sich im Kampf gegen die Corona-Krise bei der Welthandelsorganisation WTO für eine Ausnahmeregelung beim Patentschutz einzusetzen. Nichtregierungsorganisationen sowie Entwicklungs- und Schwellenländer fordern diesen Schritt bereits seit Monaten, damit die weltweite Impfstoff-Produktion angekurbelt werden kann. Daraufhin brachen die Kurse von Curevac und Biontech um mehr als zehn Prozent sowie um fast ein Fünftel ein. (…)
Neben den USA zeigt sich jetzt auch die EU offen für Gespräche über eine vorübergehende Aussetzung des Patentschutzes für Corona-Impfstoffe. Brüssel sei bereit, über einen entsprechenden Vorschlag der USA zu diskutieren, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einer Videobotschaft.
Quelle: FR Online
Anmerkung Christian Reimann: Erneut bestätigt sich der Satz: “Das Kapital ist ein scheues Reh”.
- Verfassungsschutz lieferte Akten nicht
Der Bundestagsausschuss zum Anschlag am Berliner Breitscheidplatz hat die Beweisaufnahme beendet. Doch nun stellt sich heraus, dass der Verfassungsschutz mehrere Aktenordner zum Umfeld des Terroristen Amri nicht geliefert hat.
Der Zeitpunkt ist denkbar schlecht. Vor wenigen Wochen hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss im Bundestag zum Terroranschlag am Berliner Breitscheidplatz seine Beweisaufnahme beendet. Nach drei Jahren Ausschussarbeit, mehr als 100 Sitzungen und zahlreichen Zeugenvernehmungen schreiben die Abgeordneten nun an den Abschlussberichten. Zuvor hatten alle beteiligen Stellen noch einmal schriftlich versichert, dass sie den Parlamentariern alle angeforderten Akten vollständig zur Verfügung gestellt habe.
Quelle: Tagesschau
- Andreas Scheuer will nicht zuständig sein
Mehrere deutsche Städte wollen testen, ob ein generelles Tempo 30 die Straßen sicherer macht und Lärm reduziert. Aber das Bundesverkehrsministerium blockiert.
Martin Horn ist überzeugt von Tempo 30. Davon, dass es den Verkehr sicherer, leiser und flüssiger macht. “Schon jetzt versuchen wir, es einzuführen, wo wir können”, sagt Horn, seit 2018 parteiloser Oberbürgermeister von Freiburg. Doch dem sind Grenzen gesetzt, die Hürden sind hoch. Grundsätzlich gilt innerhalb von Ortschaften Tempo 50, Ausnahmen dürfen nur an besonders kritischen Stellen gemacht werden, vor Kitas und Schulen etwa oder an Unfallschwerpunkten. Das bedeutet dann einen Flickenteppich an Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Quelle: Zeit Online
- Auf Mietendeckel-Aus folgt Kündigung: Berliner Familie soll nach 17 Jahren raus – dann kommt das gute Ende
Kurz nach Ende des Mietendeckels erhielt Holger Niederhausen wegen Nachzahlungsforderungen die Kündigung. Ein Mit-Eigentümer des Hauses: Springer-Chef Döpfner.
Am 15. April veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss, dass der Mietendeckel nichtig ist, am 30. April hatte Holger Niederhausen bereits das Kündigungsschreiben seiner Wohnung im Briefkasten, Tippfehler inklusive.
„Da Ihr Mietvertrag seit mehr als 8 Jahren besteht, erfolgt die Kündigung zum 31.1. 2021“, schrieb ein Anwalt dem Vater von drei Kindern. Muss natürlich 2022 heißen, aber das machte die Sache nicht besser.
Die Wohnung in Mitte, in der Holger Niederhausen mit seiner Familie seit 17 Jahren wohnt, gehört einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), und einer der drei Eigentümer dieser GbR ist Mathias Döpfner, der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer SE.
Die Kündigung hatte die Hausverwaltung ausgesprochen. Holger Niederhausen war empört, und aus Sicht von Reiner Wild, dem Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, auch völlig zu Recht: „Die Kündigung ist aus unserer Sicht unwirksam“, sagte er.
Quelle: Tagesspiegel
- Steuervermeidung in der EU: Amazon zahlt trotz Rekordumsatz keine Körperschaftssteuer
Amazon hat im vergangenen Jahr keine Körperschaftssteuern in der EU gezahlt. Bei einem Umsatz von 44 Milliarden Euro machte das Unternehmen in Luxemburg 1,2 Milliarden Euro Verluste.
Der Handelskonzern Amazon musste bei einem Rekordumsatz von 44 Milliarden Euro im Vorjahr in seinen europäischen Niederlassungen in Luxemburg keine Körperschaftssteuern zahlen. Das geht aus einem Bericht des Guardian hervor. Im Gegenteil: Ein beigefügtes Steuerdokument legt offen, dass die Amazon EU Sarl durch Steuergutschriften in Höhe von 56 Millionen Euro sogar zukünftige Steuerrechnungen ausgleichen könne, sollte sie Gewinne erzielen. Trotz der hohen Umsätze verzeichnete die Luxemburger Niederlassung einen Verlust von 1,2 Milliarden Euro.
Ein Sprecher von Amazon betont, das Unternehmen zahle „alle anwendbaren Steuern in allen Ländern, in denen wir agieren“. „Die Körperschaftsteuer basiert auf Gewinnen und nicht auf Umsätzen“, so der Sprecher weiter. Die Gewinne seien unter anderem aufgrund großer Investitionen und geringer Margen im Einzelhandel gering ausgefallen.
Quelle: netzpolitik.org
- EU-Sozialgipfel: Neue Studie zeigt Reformbedarf für zukunftsfähiges Europa
Die Europäische Union muss sozialer werden, nur dann wird es gelingen, Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen. Die EU-Kommission hat auf diese Herausforderung mit einem „Aktionsplan“ für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte reagiert. Ein weiteres Zeichen des Aufbruchs könnte vom EU-Sozialgipfel ausgehen, der Ende dieser Woche in Porto stattfindet. Welche Reformen notwendig sind, haben Expertinnen und Experten der Hans-Böckler-Stiftung in einer neuen Studie untersucht. Aus Sicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zentral ist unter anderem die Aufwertung von kollektiven sozialen Rechten, damit diese in der europäischen Rechtsprechung nicht wie bisher meist gegenüber Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit den Kürzeren ziehen. Dringend nötig sind auch europäische Regeln für existenzsichernde Mindestlöhne und eine Stärkung der Tarifsysteme, bessere soziale Rechte für Soloselbständige, Plattformarbeitende und grenzüberschreitend Beschäftigte sowie eine Rahmenrechtlinie, um Mitbestimmung in Unternehmen zu sichern. Solche Mitbestimmungsrechte existieren in 18 von 27 EU-Ländern, sie erodieren aber. Defizite im EU-Gesellschaftsrecht sind ein wichtiger Grund dafür.
Quelle: Hans Böckler Stiftung
- Waffenexporte verbieten, NATO-Aufrüstung beenden
„DIE LINKE begrüßt die breite Unterstützung in der Bevölkerung für die Forderung nach einem Stopp von Waffenexporten. Die aktuellen Umfragewerte sind eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung und ein Weckruf an die Parteien für einen grundsätzlichen politischen Richtungswechsel in der Rüstungspolitik“, erklärt Sevim Dagdelen, abrüstungspolitische Sprecherin und Obfrau der Fraktion DIE LINKE im Auswärtigen Ausschuss, mit Blick auf eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov. Dagdelen weiter:
„Profitgarantien für die deutsche Rüstungsindustrie dürfen nicht länger Handlungsmaxime der Bundesregierung sein. Die aktuellen Umfrageergebnisse sind vielmehr ein deutlicher Auftrag an die Parteien zu einem Kurswechsel. Demokratie herrscht, wenn sich die Mehrheit der Bevölkerung mit ihrer Forderung auch durchsetzt.
Weder die immer weiter steigenden Ausgaben für die Aufrüstung der Bundeswehr noch skrupellose Waffenlieferungen der Bundesregierung in die Konfliktgebiete dieser Welt haben die Zustimmung der Bevölkerung. Die Absage an das Zwei-Prozent-Aufrüstungsziel der NATO ist überfällig, wie die Forderung einer überdeutlichen Mehrheit in Deutschland, Spanien und Italien nach Kürzung der Militärausgaben unterstreicht.
DIE LINKE fordert ein gesetzliches Verbot von Waffenexporten und ein Ende der Aufrüstung der Bundeswehr zur global operierenden Interventionsarmee. Statt den Waffenschmieden in Deutschland und Europa immer neue Megaprofite zu sichern, muss jetzt umgehend die Konversion der Rüstungsindustrie für die Herstellung von Gütern der Gesundheitssicherung und des täglichen Bedarfs in die Wege geleitet werden.“
Quelle: DIE LINKE. im Bundestag
- Campen mit Komfort
Für derlei Beschaffungsvorhaben setzt die Bundeswehr bereits seit vielen Jahren auf die vermeintliche Kosteneffizienz des freien Marktes. In der Praxis ist der Kreis der Bundeswehr-Dienstleister:innen und Lieferant:innen ein relativ geschlossener Kreis (siehe IMI-Studie 05/2020).2 Die Erfahrung zeigt seit vielen Jahren, dass von freiem Wettbewerb und den damit einhergehenden Effizienz-Versprechen kaum die Rede sein kann. Nicht nur ist die Konkurrenz unter den Wettbewerber:innen durch zunehmende Spezialisierung nahezu elemiliniert. Die Bundeswehr hat zudem einen Habitus bewiesen, ihren Partner:innen gegenüber eine nahezu bedingungslose Loyalität aufzubringen. Skandalen, Fehltritten und mitunter grob fahrlässigen Fehlern zum Trotz werden immer wieder dieselben Unternehmen beauftragt. So nun auch wieder mit der „bewegliche[n] Unterbringung im Einsatz Streitkräfte“. Diese Ausschreibung konnte Kärcher Futuretech, wie sie selbst zu Protokoll geben, auf Basis des letztjährigen Auftrages der mobilen Feldküchen für sich entscheiden. (…)
Zusammenfassend ergibt sich folgendes Bild: Die Bundeswehr ist unter Druck, da sie die Anforderungen an die anstehende Verantwortung für die VJTF 2023 (noch) nicht erfüllt. Diese Mängel waren über Jahre absehbar. Dennoch wurde der Auftrag zur Beschaffung der benötigen Zelte auf den letzten Pfiff an ein Unternehmen ‚des Vertrauens‘ vergeben. Damit wird ein weiteres Mal das Dogma der Beschaffung auf dem ach so effizienten ‚freien Markt‘ von der Bundeswehr selbst ad absurdum geführt.
Abgesehen von diesen (vermeintlichen) Sachzwängen der NATO-Zertifizierung werden im Windschatten tausende Zelte für Millionen gekauft. Wofür? Die Bundeswehr befindet sich in den großen Einsätzen und Missionen hauptsächlicher innerhalb der örtlichen Militärbasen und gelegentlich auf Patrouillen. Der aktuell größte Auslandseinsatz wird in Kürze beendet, womit sich die Anzahl der sich im Einsatz befindlichen Soldat:innen beinahe halbiert. Parallel hierzu werden nun 83 Millionen Euro für Zelte mobilisiert, deren einziger Zweck es scheinbar ist, den Komfort zu erhöhen – in Missionen die in dem gewährleisteten Ausmaß aus Sicherheitsgründen kaum stattfinden dürften.
Quelle: Informationsstelle Militarisierung e.V.
- „Notbremse 2030“ – Business as usual
Das Urteil des Bundeverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz, mit dem der Fahrplan für die Einhaltung des deutschen CO2-Restbudgets und Klimaneutralität bis 2050 festgelegt werden, trifft auf allgemeine Zustimmung. Warum eigentlich?
Die gute Nachricht für die Bundesregierung vorweg: Dass die vorgesehene Reduzierung der deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um (nur) mindestens 55 % gegenüber dem Basisjahr 1990 möglicherweise dazu führt, das vom Sachverständigenrat für Umweltfragen auf der Grundlage der Schätzungen des IPCC errechnete deutsche Co2-Restbudget bis dahin aufzubrauchen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Schließlich weise die Berechnung des Restbudgets Unsicherheiten auf, sodass die Bundesregierung (meine Formulierung) nicht verpflichtet sei, mit dem schlimmsten zu rechnen.
Auch in Angelegenheiten von menschheitsgeschichtlicher Bedeutung ergibt sich – so der Sache nach das Gericht – keine Beschränkung des politischen Beurteilungsspielraums der Bundesregierung in Form einer Vorsorgepflicht. Gemeint ist Vorsorge auch im Hinblick auf einen sonst ab 2030 auf Grund der internationalen deutschen Verpflichtungen (Paris-Abkommen) möglichweise eintretenden gesetzlichen Klimanotstand. Ein plausibles worst-case-Szenario. Die Bundesregierung darf (und wir mit ihr) optimistisch bleiben, dass alles so schlimm nicht kommen wird.
Quelle: Makroskop