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Titel: Bundeskanzler ernennt Mitglieder der Mitbestimmungskommission – einseitig zu Gunsten der Arbeitgeber
Datum: 2. August 2005 um 8:25 Uhr
Rubrik: Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Bundesregierung, Gewerkschaften
Verantwortlich: Albrecht Müller
Wenn SPD und Bundesregierung die Auseinandersetzungen mit der Linkspartei ernst nähmen, dann würden sie diese Auseinandersetzung inhaltlich führen. Dazu gehörte zunächst einmal, dass man die unter Beschuss der Arbeitgeber stehende Mitbestimmung verteidigt. Dazu würde weiter gehören, sichtbar zu machen, dass man den Arbeitnehmern nahe steht, jedenfalls nicht ferner als dem Arbeitgeberlager.
Der Bundeskanzler demonstriert mit einer Pressemitteilung, dass er von einer solchen Überlegung nicht viel hält. Das beweist er schon damit, wen er in eine Kommission zur Modernisierung der deutschen Unternehmensmitbestimmung berufen hat. Ein Dokument der Einseitigkeit.
Die Pressemitteilung ist unten komplett abgedruckt. Vorweg dazu und zur Besetzung der Kommission ein paar Anmerkungen:
Mit einer solchen Besetzung wird der Bundeskanzler nachdenkliche Arbeitnehmer, Betriebsräte, Vertrauensleute und Gewerkschafter nicht beeindrucken. Und seine Partei, die SPD, in diesem Lager nicht stärken. Seltsam. Offenbar will er die Wahlen gar nicht gewinnen.
Hier die offizielle Pressemitteilung:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
“REGIERUNGonline” – Wissen aus erster Hand
Pressemitteilung
Veröffentlicht am: 26.07.2005
Bundeskanzler ernennt Mitglieder der Mitbestimmungskommission
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat heute die Mitglieder der Kommission zur Modernisierung der deutschen Unternehmensmitbestimmung ernannt. Der ehemalige Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf übernimmt den Vorsitz.
Die Mitbestimmung im Unternehmen ist ein Kernbestandteil der Sozialen Marktwirtschaft und der deutschen Unternehmenskultur. Sie steht nicht nur aufgrund der europäischen Entwicklungen vor erheblichen Herausforderungen. Auftrag der Kommission ist es daher, ausgehend vom geltenden Recht Vorschläge für eine moderne und europataugliche Weiterentwicklung der deutschen Unternehmensmitbestimmung zu unterbreiten.
Die Kommission wird die Mitbestimmungsregelungen im europäischen Raum analysieren. Auf dieser Grundlage wird sie die Stärken und Schwächen der deutschen Unternehmensmitbestimmung, insbesondere vor dem Hintergrund europäischer und globaler Anforderungen, bewerten. Diese Bewertung und die Erarbeitung praxisorientierter Reformansätze werden in einen Bericht der Kommission münden. Der Bericht soll spätestens bis zum 1. September 2006 vorliegen.
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