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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Videohinweise am Samstag
Datum: 10. April 2021 um 9:00 Uhr
Rubrik: Videohinweise
Verantwortlich: Redaktion
Hier finden Sie in der Regel am Mittwoch und am Samstag einen Überblick über interessante Videobeiträge aus anderen Medien und Veröffentlichungen. Wenn Sie auf “weiterlesen” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie anschauen wollen. Die Videohinweise sind auch auf unserer YouTube-Seite als spezielle Playlist verfügbar. Auch für die Rubrik „Musik trifft Politik“ gibt es eine eigene Playlist (CG: Christian Goldbrunner)
Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:
Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Beiträge einverstanden sind. Sie können uns bei der Zusammenstellung der Videohinweise unterstützen, indem Sie interessante Fundstücke an die Adresse [email protected] schicken. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.
Dr. Silvia Behrendt, hat zum internationalen Pandemierecht promoviert [Ausschnitt, transkribiert]: “Die Problematik ist noch immer, dass wenige die wirklichen Rechtsgrundlagen kennen […] Das Epidemiegesetz ist jetzt die vorrangige Rechtsgrundlage, auf der alle Verordnungen beruhen und sämtliche Rechtsmaßnahmen zur Bekämpfung von Covid getroffen werden. Tatsächlich hat das Epidemiegesetz, wie auch das deutsche Infektionsschutzgesetz oder auch das Epidemiegesetz der Schweiz eine internationale Rechtsvorlage, und das sind die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation. Die haben einen völkerrechtlich bindenden Charakter, der ständig unterschätzt wird und gegen den auch immer verstoßen wird. […] Die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation haben bindenden Charakter, sie sind von den Vertragsstaaten verpflichtend umzusetzen. Es heißt zwar ‘Empfehlung’ […], es ist allerdings so, dass sich ein Vertragsstaat ausdrücklich erklären muss gegenüber der Weltgesundheitsorganisation, warum man dieser Empfehlung nicht nachgekommen ist. […] Es gibt 196 Vertragsstaaten insgesamt, einschließlich sogar Nicht-WHO-Mitglieder, wie Vatikan oder Liechtenstein. […] Ein Ziel ist, die Grenzüberschreitung der Ausbreitung von Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen und davor zu schützen und dagegen Gesundheitsmaßnahmen einzuleiten, und zwar auf eine Art und Weise, die den Gefahren für die öffentliche Gesundheit entspricht und auf diese beschränkt ist und eine unnötige Beeinträchtigung des internationalen Verkehrs vermeidet. […] Die internationalen Verkehrsbeschränkungen müssen immer mitgedacht werden. Es gab eine große Revision dieser IGV […], die 2007 in Kraft getreten ist. […] Die Haupt-Errungenschaft war die Einhaltung von Menschenrechten und Grundfreiheiten, dem Verweis, dass alle Gesundheitsmaßnahmen als Reaktion des Ausbruchs einer internationalen Gesundheitsgefährdung immer in Relation zu den Menschenrechten gesehen werden müssen. Es ist jetzt so, wie wenn es die Regierungen überraschen würde, dass sie menschenrechtskonform handeln müssen. Es handelt sich immer um eine Güterabwägung im Recht, und diese Güterabwägung wird derzeit ganz einseitig getroffen und nur zugunsten dieser ‘Auslöschung’ eines Virus, ohne dass man die Kollateralschäden einbezieht, obwohl sie verpflichtet wären nach internationalen Verträgen, diese einzubeziehen.”
Doris Peczar: “Das heißt, das was da jetzt passiert und was auch immer von den Anwälten angeprangert wird, nämlich dass die Verhältnismäßigkeit nicht [gewahrt] ist und dass es gelindere Mittel geben müsste und dergleichen, ist eigentlich sogar in diesen internationalen Verträgen der WHO verankert und auch verpflichtend festgelegt? Habe ich das richtig verstanden?”
Behrendt: “Genau, das ist ein Problem, das sich seit Jahren abzeichnet, gerade im Völkerrechtsbereich und im ‘international legal experts public health’-Bereich enorm ausgedehnt wurde, aber es wurde Schritt für Schritt die Verrechtlichung gestoppt und mit einer Global-Governance-Perspektive ersetzt.”
Behrendt [ab Min. 10 geht es um Ambivalenz und Unschärfen in formulierten Vorschriften, Überprüfbarkeit, Transparenz, Haftung]: “Es geht ganz definitiv auch darum, dass […] nicht überprüfbar ist, wie PCR-Tests gemacht werden. […] Am 20. Januar ist die Definition qualitativ verbessert worden [von der WHO, bezüglich] der Analyse, wie die Falldefinition und wie die PCR-Tests zu erfolgen haben […], aber es bräuchte jetzt eine viel genauere Aufarbeitung, wie man das rechtlich handhabt, also wie nach welchen wissenschaftlichen transparenten Kriterien zu arbeiten ist.”
Behrendt [ab Min. 11:45]: “Es ist interessant dass, obwohl es so scheint, als würden die Staaten [die IGV] absolut nicht kennen, am 28.01. Professor Lothar Wieler bei dem Executive Board vorgesprochen, einen Vortrag gehalten hat, wie die [IGV] zu […] überarbeiten sind. Da wird jetzt versucht, die Probleme weiter in Blei zu gießen. Man sieht weiter die Tendenz – wenn das nicht gestoppt wird – dass Unschärfen verschärft werden. Dadurch ist das natürlich ein großer Schaden der öffentlichen Gesundheit und der gesamten Pandemie-Bewältigung. […] Die Vorgaben der Falldefinition und der Labordiagnostik sind eben nicht genauer definiert. Es steht drin, sobald eine Falldefinition oder eine Laborbestätigung vorliegt, aber wie das konkret gehandhabt wird, und dass es eine transparente Überprüfung braucht, weil es so viele verschiedene Methoden gibt, das ist eben dann undefiniert oder im rechtsleeren Raum. Das gehört jetzt definiert. Stattdessen hat Prof. Wieler verlangt, die nationalen Kompetenzzentren – also die Institute, die zuständig sind für die Meldungen an die WHO, das ist in Deutschland das RKI und in Österreich ist es direkt beim Gesundheitsministerium angesiedelt – dass die eine viel höhere Machtstellung bekommen sollen. Das ist sicher eine Richtung, die nicht ganz nachzuvollziehen ist, weil ja die Machtstellung derzeit sehr hoch ist und das Problem eher ist, dass die Kollateralaspekte nicht eingezogen werden […] und dass so eine einseitige Sicht auf die Bekämpfung der Krankheit gelegt wird, die mit der tatsächlichen Gefahr für die öffentliche Gesundheit nicht mehr abzuwägen ist und derart [unverhältnismäßig] ist.”
Anmerkung CG: Ab Min. 15 geht es um die sog. ‘Notstandsdeklaration’ und wie dieser ‘öff. Gesundheitsnotstand’ ausgerufen wurde. Behrend erklärt, dass ihrer Ansicht nach der Begriff des öffentlichen Gesundheitsnotstands falsch verstanden werde, es handle sich nur um eine Art Hilfsdeklaration, und es werde mit dem Begriff suggeriert, es bräuchte Notstandsgesetze und eine militärische Denkweise.
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