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Titel: Hinweise des Tages

Datum: 1. Oktober 2020 um 8:18 Uhr
Rubrik: Hinweise des Tages
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  1. Falschangaben auf Corona-Gästelisten: Lokale wollen nicht selbst kontrollieren
  2. Deutschlands neue Corona-Regeln verwandeln Mitbürger in Kontrolleure des Alltags
  3. Pkw-Maut: Wie Scheuer sich an Österreich rächen wollte
  4. Geheimes Papier öffentlich geworden: Streit um Stuttgart 21: Eisenmann sollte “eingefangen” werden
  5. Schlag in den Magen
  6. Die Entprivatisierung der Krankenhäuser gehört auf die Tagesordnung
  7. Kapitalisierung des Pflegesektors: Kurze Lebenserwartung
  8. Lufthansa beendet Ausbildung: Bremer Pilotenschüler sollen sich neuen Job suchen
  9. Arbeitslosenversicherung für neue Herausforderungen wappnen
  10. Armut im Alter: Armutsgefahr steigt besonders bei Generation 65 plus
  11. Umwandlungsverbot für Mietwohnungen ist gestrichen
  12. Das lief doch wie geschmiert
  13. EU-Rechtsstaatsbericht: „Ernste Besorgnis“ über Lage in Ungarn
  14. Syrien: Kriegspropaganda im 21. Jahrhundert
  15. Deutschland im Indo-Pazifik (III)
  16. Eine neue Lizenz zum Hacken
  17. Deutsche Corona-Warn-App wird mit neuen Funktionen ausgebaut
  18. Das “Wunder” von Berlin: Alexei Nawalny, seine Genesung und das große Kino

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Falschangaben auf Corona-Gästelisten: Lokale wollen nicht selbst kontrollieren
    Bund und Länder hatten die die Gastronomiebetreiber in ihrem Beschluss aufgefordert, “durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden”. Merkel sagte dazu, dass sich Gastronomen “im Zweifelsfall” den Ausweis oder Führerschein von Besuchern zeigen lassen sollten.
    Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kritisiert diese Aufforderung an die Wirte. “Es ist ein Streit unter Rechtsexperten, ob Gastwirte das Recht haben, sich den Personalausweis vorzeigen zu lassen”, entgegnete Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges im SWR. “Ich befürchte, dass sie keinen Anspruch darauf haben.” Kontaktangaben der Gäste seien wichtig, um Corona-Infektionsketten nachverfolgen zu können, sagte Hartges. Doch “natürlich ist das Thema nicht konfliktfrei” – und Gastwirte hätten hier keine hoheitliche Aufgabe. Es sei Aufgabe der lokalen Behörden, die Umsetzung zu kontrollieren. Darüber müssten sich die Landesregierungen jetzt Gedanken machen.
    Quelle: Tagesschau

    Anmerkung André Tautenhahn: Die Bundesregierung treibt hier ein ähnliches Spiel wie vor ein paar Wochen, als man ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Zügen der Deutschen Bahn als Strafe für Maskenverweigerer vorschlug. Damals sollten die Zugbegleiter die Gelder für den Staat eintreiben, was die Gewerkschaft EVG entschieden ablehnte. Nun sollen also die Gastwirte die hoheitliche Aufgabe der Identitätsfeststellung übernehmen, obwohl doch die Kanzlerin nach der Ministerpräsidentenkonferenz in dieser Woche ausdrücklich betont hatte, an der Strafprozessordnung nichts ändern zu wollen, um den vielfach kritisierten Zugriff auf die Personendaten durch Ermittlungsbehörden zu unterbinden. Laut dieser Strafprozessordnung obliegt es wiederum nur den Amtsträgern, bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten die Personalien festzustellen. Es ist schwer vorstellbar, dass die Polizei nun wegen jedem Fred Feuerstein extra ausrücken wird. Es ist auch nicht ganz klar, wie eine Bundesregierung die zunehmende Mehrarbeit bei den Behörden rechtfertigen will, wenn sich der Bund als Arbeitgeber in der aktuellen Tarifauseinandersetzung weigert, den Beschäftigten im öffentlichen Dienst überhaupt mal ein Angebot vorzulegen. An der Haltung und den Aussagen der Kanzlerin gebe es also viel zu kritisieren, sie wird aber geschont und von allen Medien dafür beklatscht, eine simple Rechenaufgabe diesmal unfallfrei vorgetragen oder in der gestrigen Generaldebatte zum Haushalt Gefühl gezeigt zu haben.

  2. Deutschlands neue Corona-Regeln verwandeln Mitbürger in Kontrolleure des Alltags
    In der Pressekonferenz präzisierte die Kanzlerin, «die Betreiber der Einrichtung» würden bei Verstössen belangt, weshalb sie sich im Zweifel den Personalausweis zeigen lassen sollten «oder den Führerschein oder was auch immer». Selbst Friseure sollen so verfahren.
    Spätestens an diesem Punkt erhebt der Legalismus seine Fratze. Aus dem Willen, die Zügel anzuziehen (Söder), kann, um im Bild zu bleiben, der Gaul namens Freiheit totgeritten werden. Welcher Wirt wird sich inmitten einer Rezession von seinen Gästen einen Ausweis zeigen lassen, bevor er die Bestellung aufnimmt, weil ihn der Eintrag auf der Liste aus orthographischen oder sonstigen Gründen nicht überzeugt? Welcher Friseur wird eine Kundin, die er nicht kennt, peinlich befragen, ob sie wirklich und wahrhaftig so und genau so heisse? Eine solche Erwartungshaltung ist eine lebensfremde Zumutung. Merkels gestriger Satz – «wir wissen, dass wir im öffentlichen Raum besser kontrollieren können» – zeigt hier seine Nachtseite. Er stellt das private Leben unter Genehmigungsvorbehalt. Jede persönliche Beziehung ändert sich, wird sie primär als eine rechtliche betrachtet.
    Quelle: NZZ

    Anmerkung JK: Ein treffender Kommentar, der die Befürchtungen bestätigt, dass wir uns auf dem besten Weg in ein autoritäres Corona-Regime befinden. Ein absolut erschreckender Aspekt ist, dass es dagegen im Parlament nicht den geringsten Widerstand gibt und sich alle Parteien, mit Ausnahme der FDP und der AfD, sogar versuchen, darin zu übertreffen, wer sich die schärfsten Zwangsmaßnahmen ausdenkt, wie etwa der SPD-Vorschlag auf belebten Plätzen generell einen Maskenzwang einzuführen.

  3. Pkw-Maut: Wie Scheuer sich an Österreich rächen wollte
    Das Nachbarland hatte dem deutschen Verkehrsminister mit der Klage gegen die Maut ein wichtiges Prestigeprojekt verhagelt. Von der geplanten Retourkutsche blieben am Ende nur Kosten übrig. […]
    Interne Papiere zeigen, wie das Verkehrsministerium vorgehen wollte. Sechs Tage nach dem Debakel sandte das zuständige Referat eine brisante Vorlage an den “Herrn Minister”. Es ging um einen dreiseitigen Schlachtplan samt “Entscheidungsvorschlag”. Das Papier zieht Parallelen zum “Ablauf im Vertragsverletzungsverfahren AUT gg. DEU zur Infrastrukturabgabe Pkw”. Und es zeigt, dass das Ministerium entschlossen war, Österreich schnell zu verklagen. “Kurzfristig” habe man eine Rechtsanwaltskanzlei mit der “Erstellung eines Argumentationspapiers” als “Grundlage für den verfahrenseinleitenden Schriftsatz” beauftragt, heißt es dort.
    Quelle: Süddeutsche

    dazu: Überhastete Kündigung des Mautvertrags Eigene Rechtsberater zweifelten an Scheuers Strategie
    Nachdem der EuGH die Maut gestoppt hatte, kündigte der Verkehrsminister rasch den Betreibern – und richtete damit womöglich noch mehr Schaden an. Nach SPIEGEL-Informationen hatten ihn Anwälte und Beamte gewarnt.
    Quelle: DER SPIEGEL

    und: Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut: Unionsfraktion könnte Scheuers Zeugenaussage verzögern
    Verkehrsminister Scheuer soll am Donnerstag zur Pkw-Maut aussagen. Doch seine Fraktion will nach SPIEGEL-Informationen einen weiteren Zeugen laden – und verschiebt damit den Auftritt womöglich auf die nächste Sitzung.
    Quelle: DER SPIEGEL

  4. Geheimes Papier öffentlich geworden: Streit um Stuttgart 21: Eisenmann sollte “eingefangen” werden
    Die aktuelle Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) wollte im Jahr 2010 den Stuttgart-21-Konflikt befrieden. Bei ihrer Partei kam das wohl nicht besonders gut an. Sie sollte “eingefangen werden”.
    Quelle: SWR
  5. Schlag in den Magen
    Der ehemalige Richter Dieter Reicherter erlebte den Polizeieinsatz gegen S-21-Gegner am 30. September 2010 hautnah mit. Zehn Jahre später rekapituliert er die juristische Aufarbeitung des Einsatzes ­– und kritisiert, dass objektive Ermittlungen ausblieben und viele Straftaten ungeahndet sind.
    Dank an Bundsinnenminister Horst Seehofer. Er hat mir ungewollt mit seiner Äußerung zu rechtsextremen WhatsApp-Gruppen bei der Polizei in einem “Bild am Sonntag”-Interview die passende Überschrift zur juristischen Aufarbeitung des Polizeieinsatzes am Schwarzen Donnerstag im Stuttgarter Schlossgarten geliefert. Beim Schreiben kommen die Erinnerungen, wie ein braver Staatsbürger und soeben pensionierter Richter, der am 30. September 2010 zufällig in Stuttgart war und sich für den Ablauf eines Polizeieinsatzes interessierte, plötzlich abseits des Geschehens zum Opfer eines Wasserwerferangriffes wurde. Und dies ohne jegliche Vorankündigung und ohne jegliche polizeitaktische Notwendigkeit. Das Gefühl der Ohnmacht angesichts des brutalen rechtswidrigen Vorgehens des Staates gegen seine eigenen Bürger hat mich in den zehn Jahren, in denen ich mich um eine Aufklärung des Geschehens bemühe und für Demokratie und Gerechtigkeit arbeite, nie mehr losgelassen.
    Quelle: Kontext: Wochenzeitung
  6. Die Entprivatisierung der Krankenhäuser gehört auf die Tagesordnung
    „Die Gesundheitsministerkonferenz hat eine eindrückliche Leerstelle: Während die Debatte über die Krise der Krankenhausfinanzierung und Alternativen zum bisherigen System der Fallpauschalen immer breiter geführt wird, taucht sie bei diesem Treffen überhaupt nicht auf“, kommentiert Harald Weinberg, krankenhauspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Ergebnisse der heutigen Tagung der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder. Weinberg weiter:
    „DIE LINKE hat mit dem Papier `Systemwechsel im Krankenhaus: Gemeinwohl vor Profit´ Eckpunkte für eine Krankenhausreform vorgestellt. Hieran waren auch die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner und die Bremer Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard beteiligt. Gemeinsam werden wir uns im Bund und den Ländern für diese Ziele einsetzen.
    Von den Gesundheitsministerinnen und -ministern der anderen Bundesländer ist hier bisher leider wenig zu hören, auch die bemerkenswerte Initiative des FDP-Gesundheitsministers Heiner Garg aus Schleswig-Holstein zur Herausnahme der Vorhaltekosten aus den Fallpauschalen scheint im Sande verlaufen zu sein.
    Für die Abschaffung der Fallpauschalen zugunsten einer bedarfsgerechten, kostendeckenden Finanzierung braucht es mehr Druck aus den Ländern. Der Bundesgesundheitsminister wird es sonst in dieser Wahlperiode nicht mehr angehen.
    Quelle: DIE LINKE. im Bundestag
  7. Kapitalisierung des Pflegesektors: Kurze Lebenserwartung
    Börsenorientierte Aktienunternehmen machen sich im Pflegesektor breit. Doch hohe Rendite verträgt sich nicht mit einer würdevollen Pflege.
    In keiner anderen Gruppe fordert das Coronavirus so viele Todesopfer: Mehr als ein Drittel der Todesfälle in Deutschland betreffen die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Die Pandemie wirft ein Schlaglicht auf die zentrale gesellschaftliche Frage der Pflege. Rhetorisch herrscht hier Einigkeit – würdevoll soll der Lebensabend unserer Großeltern und Eltern sein. Doch unter welchen konkreten Voraussetzungen lässt sich dieses Ziel umsetzen?
    In der öffentlichen Diskussion wird viel über Finanzierung und Mangel an Pflegekräften gesprochen. Unter den Tisch fallen dabei oft die voranschreitende Kommerzialisierung und Finanzialisierung der Pflege. Dabei lässt sich das öffentliche Gut Pflege nur zu hohen Kosten privatisieren. Das gesellschaftliche Ziel einer würdevollen Pflege ist mit dem privaten Ziel der Gewinnmaximierung unvereinbar. Deshalb brauchen wir nicht nur eine angemessene finanzielle Ausstattung der Pflege, sondern auch eine robuste „Industriepolitik“, die dem neuen Pflegekapitalismus Einhalt gebietet. […]
    Zudem könnten Bund und Länder Kapital bereitstellen und die Rolle der Kommunen in der Pflege wieder stärken. Schon heute stellt der Bund Kapital bereit, indem die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau die Finanzierung von Pflegeimmobilien unterstützt.
    Pflege ist keine Anlageklasse für Investoren, sondern eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist seit der Jahrtausendwende auf 3,7 Millionen Menschen angestiegen und wird bis 2050 auf 5,9 Millionen ansteigen. Statt diese Herausforderung an profitmaximierende, kurzfristig orientierte Finanzinvestoren zu delegieren, muss die Politik die Pflege nach Kriterien der langfristigen Nachhaltigkeit aktiv gestalten.
    Quelle: taz

    Anmerkung unseres Leser J.A.: Der Artikel führt kenntnisreich und detailliert die fürchterlichen Auswirkungen der Kommerzialisierung der Pflege vor Augen und schließt mit einigen Vorschlägen für eine Verbesserung der Lage, Rekommunalisierung, “langfristige[…] Nachhaltigkeit”. Alles nicht falsch, aber das Fazit steht doch schon im Teaser: “hohe Rendite verträgt sich nicht mit einer würdevollen Pflege”. Warum wird dann nicht gefordert, privates Kapital ganz aus der Pflege herauszuhalten, sprich, kommerzielle Pflegeeinrichtungen zu verbieten? Ist das nicht die einzige logische Konsequenz?

  8. Lufthansa beendet Ausbildung: Bremer Pilotenschüler sollen sich neuen Job suchen
    Auf Jahre hinaus gebe es bei den Konzern-Airlines keinen Bedarf an Nachwuchspiloten, begründete ein Sprecher des Schulbetreibers Lufthansa Aviation Training (LAT) den Appell.
    Die LAT fühle sich allerdings verpflichtet, die seit Monaten unterbrochene Ausbildung fortzuführen, wenn die Schüler darauf bestehen. Diejenigen, die kurz vor der Abschlussprüfung stehen, werde man noch selbst ausbilden. Für die übrigen suche man Plätze an anderen Flugschulen, kündigte der Sprecher an. Eine Übernahme könne Lufthansa nicht garantieren, so dass die Schüler nach fünf Jahren noch Vorleistungen des Konzerns zwischen 60.000 und 80.000 Euro zurückzahlen müssten.
    Quelle: n-tv

    Anmerkung André Tautenhahn: Neun Milliarden Euro hat der Staat an die Lufthansa überwiesen. Klar, dass die Flugschüler da noch Vorleistungen des Konzerns zwischen 60.000 und 80.000 Euro zurückzahlen müssen.

  9. Arbeitslosenversicherung für neue Herausforderungen wappnen
    „Der leichte Rückgang der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat gibt keinen Anlass zur Entwarnung. Erhebliche Risiken für den Arbeitsmarkt bleiben: Die Infektionszahlen steigen derzeit so rasant, dass neue Beschränkungen wieder wahrscheinlicher werden. Zudem drohen in den nächsten Monaten Insolvenzen, deren Ausmaß noch schwer abzuschätzen ist, und die wirtschaftliche Transformation durch Digitalisierung und umweltfreundlichere Technologien verursacht langanhaltende Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt. Noch immer liegt die Arbeitslosigkeit um mehr als ein Viertel höher als im Vorjahr. Die Bundesregierung darf sich daher nicht darauf verlassen, dass auf dem Arbeitsmarkt das Schlimmste abgewendet wurde, sondern sollte die Arbeitslosenversicherung für neue Herausforderungen fit machen“, kommentiert Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den aktuellen Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit.
    Quelle: DIE LINKE. im Bundestag

    dazu: Kommt jetzt die große Hartz IV-Welle?
    Mehr als 60.000 Menschen in NRW sind durch die Corona-Pandemie binnen weniger Monate zu Hartz IV-Empfängern geworden.
    Die „Unterwegs im Westen“-Reporterin Caroline Wiemann besucht jene, die Corona wirtschaftlich besonders hart trifft.
    Quelle: WDR

  10. Armut im Alter: Armutsgefahr steigt besonders bei Generation 65 plus
    2019 waren 15,7 Prozent der Menschen ab 65 Jahren armutsgefährdet. Das sind 4,7 Prozent mehr als noch 2005. In einigen Bundesländern ist das Risiko für ältere Menschen, in die Armut zu rutschen, besonders hoch.
    Ältere Menschen in Deutschland sind zunehmend von Armut bedroht. Der Anstieg der Armutsgefährdungsquote seit dem Jahr 2005 sei in der Gruppe ab 65 Jahren am größten gewesen, teilte das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mit. Der Zuwachs betrug demnach 4,7 Punkte. Im vergangenen Jahr seien 15,7 Prozent der Menschen in dieser Altersgruppe armutsgefährdet gewesen. Die Armutsgefährdung war damit annähernd genauso hoch wie in der Gesamtbevölkerung, die Quote stieg hier um 1,2 Prozentpunkte auf 15,9 Prozent.
    Armut wird in der Bundesrepublik über das Haushaltseinkommen und die daraus folgenden Möglichkeiten an gesellschaftlicher Teilhabe definiert. Die Armutsgefährdungsquote gibt den Anteil der Bevölkerung an, der mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens auskommen muss. Bei einem Ein-Personen-Haushalt lag diese Grenze 2019 bei 1074 Euro im Monat.
    Quelle: FAZ

    Anmerkung unseres Lesers S.N.: Überraschung! Könnte das was mit den diversen Rentenkürzungsprogrammen ab 1978 zu tun haben? Bedeuten niedrige Renten womöglich doch immer öfter Armut im Alter, obwohl unsere Politik das Gegenteil behauptet?

    dazu: Rentnerinnen und Rentner endlich vor Armut schützen
    „In einem reichen Land wie Deutschland ist es eine Schande, dass die Große Koalition die zunehmende Altersarmut leugnet und nichts dagegen unternimmt. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen es eindeutig: Für die heutigen Rentnerinnen und Rentner brauchen wir sofort eine Solidarische Mindestrente, so dass im Alter niemand von weniger als 1200 Euro leben muss, und präventiv einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens zwölf Euro“, erklärt Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Birkwald weiter:
    „Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen nicht nur den drastischen Anstieg der Altersarmut, sondern auch die Ursachen auf. 17,4 Prozent aller Frauen und 13,5 Prozent aller Männer über 64 leben unterhalb der Armutsschwelle von 1.074 Euro (Ein-Personen-Haushalt). Besonders gefährdet sind demnach Rentnerinnen und Rentner, deren zu niedriges Einkommen von steigenden Mieten und Lebenshaltungskosten aufgefressen wird. Zu den 562.000 Menschen, die im Alter auf Sozialhilfe angewiesen sind, kommen deshalb noch einmal 200.000 Rentnerhaushalte, die deshalb Wohngeld beziehen, hinzu. Besonders gefährdet sind ostdeutsche Männer, die nach der Wende zu viele Jahre arbeitslos waren und darum keine oder nur geringe Rentenansprüche aufbauen konnten.
    Quelle: DIE LINKE. im Bundestag

  11. Umwandlungsverbot für Mietwohnungen ist gestrichen
    Das auch in der Union umstrittene Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen ist aus dem Baulandmobilisierungsgesetz gestrichen worden. Das gab am Dienstagabend Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bekannt. Er hatte sich zuvor öffentlich gegen das von Bundesinnen- und -bauminister Horst Seehofer (CSU) befürwortete Verbot stark gemacht.
    Quelle: Immobilien Zeitung

    dazu: Umwandlungsbeschränkung für Mietwohnungen gestrichen
    Preisspirale am Wohnungsmarkt dreht sich unvermindert weiter
    „Ein unglaublicher Rückschlag für Mieterinnen und Mieter“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die heutige Meldung, dass der Entwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz gestern ohne den vorgesehenen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in die Ressortabstimmung gekommen ist. „Es ist vollkommen unverständlich, dass das Bundesinnenministerium unter dem Druck der Immobilienlobby selbst dieses zarte Pflänzchen zertreten hat, nachdem immerhin im eigenen Referentenentwurf der Umwandlungsvorbehalt vorgesehen war. Dass sogar die dringend benötigten Baugebote gestrichen wurden, setzt dem Ganzen die Krone auf“, kritisiert Siebenkotten.
    Die Ausweitung der Baugebote gehörte zu den zentralen Handlungsempfehlungen der Baulandkommission. Die Preise für Bauland und der Bauüberhang, also die Zahl der genehmigten und noch nicht fertiggestellten Wohnungen, erreichten 2020 Rekordwerte. In Deutschland liegt der Bauüberhang derzeit bei 740.400 Wohnungen, Tendenz steigend.
    Der von der Immobilienwirtschaft und Teilen der CDU-CSU-Fraktion diffamierte Genehmigungsvorbehalt sollte Mieter und Mieterinnen vor Verdrängung schützen. Jedes Jahr werden tausende Mietwohnungen umgewandelt, allein in Berlin seit 2015 fast 80.000. Bestehende Mietverhältnisse stehen unter Gentrifizierungsdruck durch (Luxus-) Modernisierungen mit stark ansteigenden Mieten, Veräußerung der bewohnten Wohnung oder Eigenbedarfskündigungen. In den seltensten Fällen führt eine Umwandlung zum Erwerb durch die Mieter und Mieterinnen, da sie die hohen Kaufpreise schlichtweg nicht aufbringen können.
    Quelle: Deutscher Mieterbund

  12. Das lief doch wie geschmiert
    Hallo Bürgerinnen und Bürger, hier ist Eure Bundesregierung, der Finanzminister. Wir heißen Hans Eichel, Peer Steinbrück, Wolfgang Schäuble, Olaf Scholz. Wir haben eine Frage: Ist es legal, dass wir einem Aktienbesitzer eine Steuer zurückzahlen, die der gar nicht bezahlt hat? Wir sind da unsicher. Bitte sagt uns Eure Meinung. Wir werden uns dann nach der Meinung des Volkes richten, wir sind ja schließlich eine Demokratie. Also bitte abstimmen!
    Leider hat sich keiner der bundesdeutschen Finanzminister von SPD und CDU in dieser Frage an die Bevölkerung gewandt. Dabei wäre die Frage doch einfach zu beantworten, oder? Wer eine bestimmte Steuer, hier die Kapitalertragssteuer auf eine Aktien-Dividende, gar nicht bezahlt hat, darf sie auch nicht rückerstattet bekommen, oder? Die Finanzminister wussten aber nicht, wie sie diese einfache Frage beantworten sollten. Deshalb fragten sie hochbezahlte Besserwisser. Das war die “renommierte”, global tätige Wirtschaftskanzlei Freshfields mit Hauptsitz im Finanzzentrum London. Sie wusste die Antwort: Ja, es ist legal, eine nicht gezahlte Kapitalertragssteuer darf auch an einen Aktionär ausgezahlt werden, der gar keine Kapitalertragssteuer gezahlt hat. Und diese Operation wurde möglich, weil andere “renommierte”, hochbezahlte Besserwisser die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte entwickelt hatten:
    Quelle: Werner Rügemer in ver.di publik
  13. EU-Rechtsstaatsbericht: „Ernste Besorgnis“ über Lage in Ungarn
    Der erste Rechtsstaatsbericht der EU-Kommission verstärkt die Spannungen zwischen Brüssel und Ungarn weiter. Zum deutschen Justizsystem äußert sich die Kommission in einem Punkt kritisch.
    Erstmals hat die EU-Kommission am Mittwoch einen umfassenden Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten veröffentlicht. Ursula von der Leyen löste damit eines ihrer Wahlversprechen ein. Lange hatten das Europäische Parlament und einige Mitgliedstaaten darauf gedrungen. Doch gab es auch Widerstände. So ist etwa zu hören, dass der französische Präsident Emmanuel Macron nicht begeistert über diese Initiative gewesen sei. Er habe seinen innenpolitischen Gegnern rund um Marine Le Pen keine Wahlkampfmunition liefern wollen. Die findet sich freilich gar nicht in dem Bericht; wo es in Frankreich Schwachstellen gibt, wird auf schon eingeleitete Reformen verwiesen. Auch Deutschland kommt gut weg. Nur bei der Abhängigkeit der Staatsanwaltschaften von politischen Weisungen erlaubt sich die Kommission kritische Anmerkungen.
    Quelle: FAZ
  14. Syrien: Kriegspropaganda im 21. Jahrhundert
    Leaks aus dem britischen Außenministerium bestätigen Vorwürfe über ein systematisches Weißwaschen der bewaffneten islamistischen Milizen als moderate Opposition
    Das Label “moderate Opposition” oder “Rebellen” als Sammelname für die Milizen, die mit Waffengewalt in Syrien einen islamischen Staat herbeiführen wollten, hat sich lange gehalten. Erst seit einigen Monaten taucht in deutschen, englischen oder französischen Berichten der Begriff “islamistisch” oder “dschihadistisch” öfter auf, wenn es um diese Gruppierungen geht.
    Dass sich der Blick auf die Verhältnisse auf dem syrischen Terrain erst mit einer derartigen Verzögerung verändert hat, hat mehrere Gründe; einer davon ist die professionelle und weitreichende Medien-PR-Arbeit zugunsten der militanten Gotteskrieger gegen die syrischen Regierung. Wie schnell die Medienabteilungen der islamistischen, salafistischen und dschihadistischen Milizen arbeiteten, war in Journalistenkreisen kein Geheimnis. Über Mail oder Whats-App-Kontakte wurde sehr rasch auf Ereignisse und Konfliktstoffe in Medienberichten reagiert. Die Milizen sind gut vernetzt.
    Quelle: Telepolis
  15. Deutschland im Indo-Pazifik (III)
    Mit einem Akt der “Maskendiplomatie” bemüht sich die Bundesrepublik um neuen Einfluss in Indien. Wie die Bundesregierung kürzlich angekündigt hat, stellt sie dem hart von der Covid-19-Pandemie getroffenen Land 600.000 Schutzausrüstungen und 330.000 Covid-19-Testkits zur Verfügung; auch soll es Kredite im Wert von 460 Millionen Euro für New Delhi geben. Der Schritt ist Teil der Bestrebungen Deutschlands, seine Stellung im “Indo-Pazifik” auszubauen – im Machtkampf gegen China. Eine engere Kooperation mit Indien hat Berlin dabei schon seit Jahren im Visier, konnte allerdings bislang keinen wirklichen Durchbruch erzielen. So bleiben Handel und Investitionen hinter dem erhofften Potenzial zurück – nicht zuletzt, weil deutsche Manager über unzulängliche Rahmenbedingungen in Indien klagen. Auch die militärische Zusammenarbeit kam lange Zeit kaum vom Fleck, soll nun aber intensiviert werden. Indien wird seit Jahren wegen schwerer Menschenrechtsverbrechen kritisiert. Amnesty International hat gestern mitgeteilt, seine Arbeit in dem Land einzustellen – wegen eskalierender staatlicher Repressalien.
    Quelle: German Foreign Policy
  16. Eine neue Lizenz zum Hacken
    Der Bundesnachrichtendienst sucht per Stellenanzeige Hacker (m/w/d) und überschreibt eine Mitarbeiter-Geschichte mit Lizenz zum Hacken. Dienstreisen ins Ausland gehören zu den Geheimdienst-Hackern wie „einzigartige“ Angriffswerkzeuge, mit denen sie in Computernetzwerke eindringen und dort Daten erheben sollen. Im Fokus des BND stehen dabei Netze außerhalb Deutschlands. Vor allem das nicht-europäische Ausland betrachteten die Geheimdienstler lange als „vogelfrei“.
    Das Bundesverfassungsgericht setzte dem BND im Mai höchstrichterliche Grenzen. Die Richter aus Karlsruhe stellten klar: Auch im Ausland ist der deutsche Staat an Grundrechte gebunden, Menschenwürde und Fernmeldegeheimnis gelten nicht nur für Deutsche. Das höchste Gericht erklärte das erst vier Jahre alte BND-Gesetz der Großen Koalition für verfassungswidrig.
    Bis Ende 2021 muss der Gesetzgeber daher beim BND-Gesetz nachbessern. Das Bundeskanzleramt hat einen Referentenentwurf erarbeitet und am Freitag an die anderen Ministerien verschickt. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf in Volltext.
    Als Dienstherrin des Geheimdiensts versucht das Bundeskanzleramt mit dem neuen Gesetz, einerseits den Vorgaben des Gerichts zu entsprechen und andererseits den BND so wenig wie möglich einzuschränken. Das zeigt sich unter anderem an den offensiven Hacking-Befugnissen.
    Quelle: Netzpolitik.org

    Anmerkung Christian Reimann: Der Referentenentwurf des Bundeskanzleramtes mit dem Titel “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2020 (1 BvR 2835/17)” ist dem Artikel unten angefügt.

  17. Deutsche Corona-Warn-App wird mit neuen Funktionen ausgebaut
    Die App werde künftig auch Krankheitssymptome abfragen, sagte SAP-Technikchef Jürgen Müller. Die Eingabe sei freiwillig. “Diese Daten werden auch nicht geteilt, sondern nur lokal auf dem Smartphone abgespeichert.” Die Angabe der Symptome helfe bei der Einschätzung, wie kritisch eine Risikobegegnung gewesen sei.
    Telekom-Chef Tim Höttges kündigte eine europäische Erweiterung der App an. “Wir werden in der kommenden Woche die App übergeben, die dann bis zum Oktober in Europa ausgerollt wird.” Zusätzlich zu Deutschland seien in der ersten Phase dann zehn weitere Laänder dabei: Österreich, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Italien, Lettland, Niederlande, Polen und Spanien. In diesen Ländern kommuniziere die App des Bundes auch mit den jeweiligen nationalen Corona-Warn-Apps. Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) stellte auch in Aussicht, dass die Schweiz in den Verbund aufgenommen werde. Länder wie Frankreich, die technisch eine zentralen Ansatz zur Datenspeicherung gewählt haben, könnten dagegen nicht integriert werden.
    Quelle: com!

    Anmerkung Christian Reimann: Bitte lesen Sie dazu auch Corona-App – ein soziales Experiment mit Risiken und Nebenwirkungen und Corona-Warn-App wird (endlich) als teurer Versager erkannt.

    Offenbar ist es auch möglich, die Corona-App zu hacken. Dann wäre der Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger wohl nicht gewährleistet.

  18. Das “Wunder” von Berlin: Alexei Nawalny, seine Genesung und das große Kino
    Hat eine besonders tödliche Variante des Nervenkampfstoffes ihre Wirkung beim “Berliner Patienten” Nawalny verfehlt? Die wundersame Genesung des russischen Oppositionellen lässt für die “Nowitschok-Theorie” kaum noch Raum. Über die verbale Äquilibristik im Fall Nawalny.
    Wie ratlos die Ärzte im Fall Nawalny eigentlich sind, zeigte das Interview des Chefs von Cinema for Peace Jaka Bizilj. Laut seiner Darlegung geht inzwischen ein Teil der Ärzte aufgrund der extrem kurzen Wirkzeit von Nowitschok davon aus, dass die mutmaßliche Nowitschok-Vergiftung erst direkt im Flugzeug erfolgt sein müsste. Zuvor wurde die Vergiftung im Hotel der Stadt Tomsk oder im Flughafen-Café vermutet.
    Diese Version ist aber die problematischste von allen. Wie konnte der unbekannte Täter Nawalny in dem Gedränge des Flugzeugs mit der geringen Dosis einer Massenvernichtungswaffe so vergiften, dass weder er selbst noch Nawalnys Sitznachbarn zu Schaden kamen? Und vor allem: Wie konnte der Vergiftete dann die Giftspuren am Flaschenhals hinterlassen, wenn die Wasserflaschen, die angeblich Nowitschok-Spuren aufweisen, im Hotel geblieben sind? Laut Medienberichten hat das Bundeswehrlabor Giftspuren nicht nur im Blut und Urin, sondern auch an den Händen Nawalnys und am Flaschenhals gefunden.
    Außerdem meldete Nawalnys Pressesprecherin Kira Jarmysch nichts Verdächtiges im Flugzeug. Nawalny saß die ganze Zeit, bevor ihm schlecht wurde, zwischen ihr und einem anderen Nawalny-Mitarbeiter. Je mehr die “eingeweihten Kreise” an Informationen durchsickern lassen, desto schwieriger wird es, die Version aufrechtzuerhalten, dass Nawalny mit einem Nervenkampfstoff aus der Nowitschok-Gruppe vergiftet worden sei.
    Quelle: RT deutsch


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