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- Sahra Wagenknecht: Die Bundesregierung muss mit diesem Schweinesystem aufräumen, dass unser aller Gesundheit gefährdet
657 von 983 getesteten Mitarbeitern in einer Schlachtfabrik von Tönnies haben sich mit dem Coronavirus infiziert. Nun müssen alle Schulen und Kitas im Kreis Gütersloh wieder schließen, Tausende werden in Quarantäne geschickt. Das ist schlimm: Am schlimmsten für die Arbeiter, um deren Schutz sich Tönnies offenbar kaum gekümmert hat. Schlimm aber auch für die Kinder und deren Eltern, die jetzt weiter schauen müssen, wie sie Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen. Ich finde: für diese schlimmen Folgen muss man Herrn Tönnies zur Rechenschaft ziehen, er sollte Schmerzensgeld an seine Mitarbeiter zahlen, er sollte für den Schaden haften, den er in Gütersloh angerichtet hat!
Dass sowohl Tönnies als auch Herr Laschet die Schuld nun auf die Wanderarbeiter schieben, finde ich unterirdisch! Die furchtbaren Zustände in deutschen Schlachthöfen sind seit Jahren bekannt – und sowohl Herr Laschet als auch die Bundesregierung haben im Interesse von Tönnies und anderen Fleischkonzernen beide Augen fest zugedrückt. Zwar soll es nun ein Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft geben. Aber warum soll das Verbot von Werkverträgen erst ab 2021 gelten, warum werden nicht auch sachgrundlose Befristungen verboten, warum gibt es nach wie vor zu wenig Kontrolleure und Kontrollen und keine wirklich abschreckenden Strafen?
Mehr noch: Da der Fehler im System steckt, muss etwas gegen die Konzentration bei Schlachthöfen & Tierhaltung getan werden. Tönnies ist der größte Schlachtbetrieb Europas, allein in Rheda-Wiedenbrück bei Gütersloh werden bis zu 30.000 Schweine geschlachtet – am Tag! Bei so einem Durchsatz können gar keine Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden, das sagt auch die zuständige Gewerkschaft NGG. Seit Jahren beschweren sich unsere Nachbarländer über das deutsche Lohndumping in der Fleischwirtschaft. Es ist ein Skandal, dass man bis heute nicht mit der gnadenlosen Ausbeutung von Wanderarbeitern ausgeräumt hat, die oft genug selbst um den mickrigen Mindestlohn betrogen werden und denen man hohe Kosten für schäbige Sammelunterkünfte noch vom Lohn abzieht. 30.000 Schweine am Tag – das bedeutet auch Massenquälerei von Tieren, die aus ganz Europa herangekarrt werden. Eine völlig unnötige Quälerei, denn die Tiere könnten genauso gut in den Heimatländern geschlachtet und zerlegt werden. Die Bundesregierung muss mit diesem Schweinesystem aufräumen, das unser aller Gesundheit gefährdet. Jetzt sofort!
Quelle: Sahra Wagenknecht via Facebook
Anmerkung JK: Absolut! Wenn es der politischen Elite so um den Schutz der Gesundheit geht, muss mit dem, man kann es nicht anders formulieren als Sahra Wagenknecht, Schweinesystem sofort Schluss gemacht werden. Jetzt können die Damen und Herren Abgeordneten beweisen, wie ernst sie es mit dem Gesundheitsschutz aller meinen. Oder sieht man das bei einem Angehörigen der deutschen Oligarchie anders?
dazu: Corona-Ausbruch bei Tönnies Video zeigt Hygieneverstöße
Eine übervolle Kantine, Mindestabstand – Fehlanzeige: Ein Video aus der Tönnies-Fleischfabrik, das dem SWR vorliegt, zeigt Verstöße gegen Hygienevorschriften – nachdem diese vom Land NRW verschärft wurden.
Quelle: Tagesschau
- Streit um Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Die jüngsten Erfolge bei der Eindämmung des neuen Coronavirus in Deutschland lassen Forderungen nach einer Abkehr von den Restriktionen lauter werden. Die Fraktionen der AfD und FDP sprachen sich am Donnerstag, 18. Juni 2020, dafür aus, die vom Bundestag am 25. März getroffene Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufzuheben. CDU/CSU und SPD sowie die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wandten sich dagegen und warnten davor, die Corona-Krise als beendet zu betrachten.
In der Aussprache ging es konkret um zwei Vorlagen der FDP-Fraktion, über die erstmals beraten wurde. Die FDP will die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag aufheben, ohne dass zugleich die in der Folge erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen außer Kraft treten. Zu den weiterhin erforderlichen Regelungen zähle etwa die Unterstützung von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion „zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie“ (Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz, 19/20042).
Die Abgeordneten schlagen vor, den Passus im Gesetz, wonach die Rechtsverordnungen und Anordnungen mit Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ebenfalls außer Kraft treten, befristet bis zum 30. September zu streichen. Die Rechtsverordnungen und Anordnungen blieben bis dahin in Kraft, sofern sie nicht vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben würden. In einem separaten Antrag (19/20046) fordert die FDP die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Statt einer dynamischen Entwicklung gebe es ein tendenziell abnehmendes Infektionsgeschehen, heißt es zur Begründung in dem Antrag. Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
Quelle: Deutscher Bundestag
Anmerkung JK: Ich halte das für einen Witz, man schustert sich die Rechtslage jetzt so zu recht wie es einem gefällt. Alle Parteien, mit Ausnahme der FDP (die allerdings nicht wegen verfassungsrechtlicher Bedenken) und der AfD, wollen den Ausnahmezustand aufrecht erhalten. Mit der gleichen verlogenen Argumentation, nur in verschiedener Ausprägung, dass es allein um den Gesundheitsschutz gehe. Wenn es wirklich so wäre, hätten man hier schon viele Dinge ändern müssen.
Immerhin räumt die SPD ein, “dass mit den Verordnungsermächtigungen ein Ausnahmezustand bestehe und die Grundrechte eingeschränkt würden”. Es scheint aber niemanden weiter zu stören, dass eben allein mit (Not-)Verordnungen die wesentlichen Grundrechte eingeschränkt werden.
Zudem ist niemand gewillt, exakte Kriterien zu benennen, die zu einer Aufhebung des Ausnahmezustandes führen können. Jede regionale Erhöhung von Infektionszahlen (ohne Frage nach den Gründen, wie etwa den mörderischen Arbeitsbedingungen bei Tönnies) wir als Legitimation für die Fortdauer des Ausnahmezustandes genutzt, d.h. aber dieses Spiel lässt sich bis in alle Ewigkeiten weiter treiben, da das Corona-Virus wie seine Verwandten, die Grippe-Viren, erst einmal nicht verschwindet.
- Institut der deutschen Wirtschaft schlägt gelockerte Arbeitszeiten vor
Das arbeitgebernahe IW plädiert für Lockerungen im Arbeitsrecht, damit in der Krise neue Jobs entstehen können. Die Betriebe bräuchten “Anreize”.
In einem Kurzgutachten, das an diesem Freitag veröffentlicht werden soll und das der SZ vorab vorlag, kommt das Institut zwar zu dem Schluss, dass viele verloren gegangene Arbeitsplätze nach der Corona-Krise zurückkehren werden. Das aber werde nur langsam geschehen, und das Konjunkturpaket alleine könne diesen Prozess nur begrenzt beschleunigen. Aus Sicht des Instituts werde es deshalb darauf ankommen, “dass die Betriebe Anreize bekommen, vor dem Hintergrund der weiter bestehenden erhöhten wirtschaftlichen Unsicherheit wieder Einstellungen vorzunehmen”.
Denkbar wäre es etwa, Firmen befristet die Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten, wenn sie neue Leute einstellen. IW-Ökonom Holger Schäfer warnt in seinem Gutachten allerdings vor Mitnahmeeffekten; das “Risiko unerwünschter Nebenwirkungen” sei “nicht klein”. Eine Alternative sei es, flexible Beschäftigungsformen zu erleichtern. Der wesentliche Grund, weshalb Firmen vor Neueinstellungen zurückschrecken könnten, sei die “Unsicherheit über ihre zukünftige Arbeitskräftenachfrage”. Derzeit allerdings könnten Unternehmen entlassene Mitarbeiter nach einer Krise nicht zunächst befristet wieder einstellen.
Quelle: Süddeutsche
Anmerkung JK: Wie immer kennen die Neoliberalen keinerlei Skrupel, um ihre Agenda im Interesse der herrschenden Oligarchie durchzusetzen. Weshalb sollen gerade durch die Einschränkung von Arbeiternehmerrechten neue Jobs entstehen? Und weshalb sollten Unternehmen in der Rezession, bei rückläufiger Produktion, Arbeitskräfte allein nur deswegen nachfragen?
- Corona-Warn-Apps: Defizite bei Sicherheit
Ein Forschungsteam der Technischen Universität Darmstadt, der Universität Marburg und der Universität Würzburg hat jüngst in Publikationen als theoretisch möglich beschriebene Datenschutz- und Sicherheitsrisiken der Spezifikation des von Google und Apple vorgeschlagenen Ansatzes für Corona-Apps unter realistischen Bedingungen praktisch demonstriert und bestätigt. Auf diesem Ansatz basiert unter anderem die von der Deutschen Telekom und SAP im Auftrag der Bundesregierung entwickelte deutsche Corona-Warn-App; aber auch die schweizerischen und italienischen Kontaktnachverfolgungs-Apps nutzen diese Plattform.
Durch Experimente in realen Szenarien zeigte das Forschungsteam, dass bereits theoretisch bekannte Risiken mit gängigen technischen Mitteln ausgenutzt werden können. So kann zum einen ein externer Angreifer detaillierte Bewegungsprofile von mit COVID-19 infizierten Personen erstellen und unter bestimmten Umständen die betroffenen Personen identifizieren. Zum anderen ist ein Angreifer in der Lage, die gesammelten Kontaktinformationen durch sogenannte Relay-Angriffe zu manipulieren, was die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des gesamten Kontaktnachverfolgungssystems beeinträchtigen kann.
Kontaktnachverfolgungs-Apps auf mobilen Geräten versprechen die Möglichkeit, den manuellen Aufwand zur Identifizierung von Infektionskreisläufen erheblich zu reduzieren und die Abdeckung der Kontaktnachverfolgung zu erhöhen. Einer der bekanntesten Vorschläge zur Kontaktnachverfolgung stammt aus der Zusammenarbeit der Konzerne Google und Apple. Es ist zu erwarten, dass die beiden US-amerikanischen Firmen diese neue Standardfunktionalität in ihre jeweiligen mobilen Betriebssysteme, Android und iOS, integrieren werden. Einige Länder, darunter auch Deutschland, haben in ihren nationalen Projekten zur digitalen Ermittlung von Kontaktpersonen bereits diesen Ansatz gewählt. (…)
Insgesamt sieht das Forschungsteam noch deutliches Verbesserungspotenzial für den von Google und Apple vorgeschlagenen Ansatz für Corona-Apps.
Quelle: TU Darmstadt
dazu: Corona-App: “Ein Spielzeug für die digitale Oberklasse”
Am Dienstag wurde die Corona-App endlich freigegeben – erhoffen Sie sich davon Hilfe?
Ich sehe die App als ein Spielzeug für die digitale Oberklasse. Mit der Realität hier in Reinickendorf hat das nichts zu tun.
Weshalb nicht?
Wir haben hier ein Infektionsgeschehen unter armen Leuten, die schlecht wohnen. Das sind Zustände, wie sie Rudolf Virchow vor 150 Jahren erlebt und bekämpft hat. Hier gibt es sie immer noch. Medizin, das zeigt sich wieder einmal, ist auch politisch: Diese Leute werden immer wieder krank, weil sie so leben, wie sie leben – in ärmlichen Verhältnissen. Und unsereins lädt sich dann die App herunter und fühlt sich gut. Ich empfinde das als eine ziemliche Heuchelei.
Aber gerade digitale Angebote reichen in unterschiedlichste soziale Schichten – ein Smartphone haben viele.
Die Leute haben tatsächlich Handys, aber die App gibt es auf Deutsch und auf Englisch, beides sprechen sie kaum. Sie lesen auch keine Push-Nachrichten der Süddeutschen.
Quelle: Süddeutsche
- Weiterer Corona-Impfstoff darf am Menschen getestet werden
Demnächst sollen Dutzende gesunde Erwachsene in Deutschland eine Impfung bekommen. Die Zulassung zur Erprobung ging außerordentlich schnell. Das habe aber nichts mit dem Einstieg des Bundes bei dem Unternehmen zu tun. (…)
Das Paul-Ehrlich-Institut in Langen hat dem Tübinger Unternehmen Curevac erlaubt, mit der klinischen Prüfung zu beginnen. Dabei wird der Impfstoff im Rahmen einer sogenannten Phase-1-Studie an gesunden Freiwilligen getestet. Ende April hatte bereits das Mainzer Unternehmen Biontech diese Genehmigung erhalten.
Der Impfstoff aus Tübingen soll nun in drei deutschen Testzentren in Tübingen, Hannover und München sowie im belgischen Gent getestet werden. Dafür muss allerdings die zuständige Ethikkommission noch zustimmen. Die Impfungen werden dann in drei verschiedenen Dosen verabreicht. Für jede Dosis benötigt Curevac 56 Testpersonen; von ihnen sollen jeweils 48 die Impfung bekommen und acht ein Placebo. Die insgesamt 168 Teilnehmer müssen zwischen 18 und 60 Jahre alt sein und bekommen zwei Impfungen im Abstand von einigen Tagen. Ziel der Untersuchung ist es, die Wirksamkeit sowie mögliche Nebenwirkungen der Impfung zu untersuchen. Der Impfstoff war zuvor bereits im Rahmen klinischer Untersuchungen an Mäusen getestet worden. (…)
Ganz ohne Risiko ist es für die Probanden nicht, an einer Phase-1-Studie teilzunehmen, auch wenn es sehr selten zu schweren Nebenwirkungen kommt. Theoretisch könnte es passieren, dass die Impfung die Infektion noch verstärkt. „Das ist unerwünscht“, sagte Cichutek. Ebenso kann es vorkommen, dass das Immunsystem der Testpersonen anders auf den Impfstoff reagiert als erwartet. Dann könnte es zu Organschäden kommen. „Bisher wurden diese Risiken nicht gezeigt“, sagte Cichutek mit Blick auf die klinischen Forschungsergebnisse.
Quelle: FAZ
dazu: CureVac erhält von deutschen und belgischen Zulassungsbehörden grünes Licht zum Start der klinischen Phase 1 mit seinem SARS-CoV-2 Impfstoffkandidaten
Die CureVac AG, ein biopharmazeutisches Unternehmen und Pionier in der präklinischen und klinischen Entwicklung mRNA-basierter Arzneimittel, hat heute bekanntgegeben, dass die deutsche Zulassungsbehörde Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die belgische Federal Agency for Medicines and Health Products (FAMHP) die klinische Phase-1-Studie für sein Impfstoffprogramm zur Prävention einer SARS-CoV-2-Infektion genehmigt haben. Die Studie wird in Deutschland und Belgien durchgeführt. Die ersten Probanden sollen im Institut für Tropenmedizin in Tübingen und dem Universitätsklinikum Gent (Belgien), dem Tropeninstitut des LMU-Universitätsklinikums München sowie an der Medizinischen Hochschule Hannover geimpft werden.
Der mRNA-Impfstoffkandidat von CureVac nutzt Nukleotide ohne chemische Modifikationen der mRNA und ist so optimiert, dass er eine starke und ausgewogene Aktivierung des Immunsystems gewährleistet. Die mRNA kodiert das Spike-Protein des SARS-CoV-2 in voller Länge und ist mit Lipid-Nanopartikeln (LNP) formuliert.
Das Impfstoffprojekt wurde Anfang 2020 begonnen und konzentrierte sich zunächst auf die Entwicklung mehrerer Kandidaten, die wiederum zur Auswahl des endgültigen Kandidaten, genannt CVnCoV, führte. Dieser gründliche Selektionsprozess basierte auf Daten zur humoralen und zellulären Immunogenität, einer ausgewogenen Immunantwort sowie der Fähigkeit zur Produzierbarkeit in großem Maßstab.
Die dosiseskalierende klinische Phase 1 wird 168 gesunde Probanden im Alter von 18 bis 60 Jahren umfassen und einen Dosisbereich von 2 µg bis 8 µg abdecken. Ziel ist es, die optimale Dosis zu bestimmen sowie die Sicherheit und Immunogenität des Impfstoffkandidaten im Menschen zu evaluieren.
Quelle: CureVac
dazu auch: Bundesregierung beteiligt sich an Impfstoffhersteller CureVac
Die Bundesregierung steigt über die Förderbank KfW mit einem dreistelligen Millionenbetrag in die Firma CureVac ein. Das Unternehmen sucht einen Impfstoff gegen das Coronavirus. (…)
CureVac setzt bei seinen Forschungsarbeiten – wie auch der US-Biotechkonzern Moderna und die Mainzer Biotechfirma Biontech – auf Impfstoffe auf Basis der sogenannten Boten-RNA (mRNA). Sie soll den menschlichen Zellen die Information zur Produktion von Proteinen und damit zur Bekämpfung der Krankheitserreger vermitteln. Biontech hatte im April als erstes Unternehmen in Deutschland grünes Licht für eine klinische Studie mit einem Corona-Impfstoffkandidaten hierzulande erhalten.
Am Wochenende hatten Deutschland, Frankreich, Italien und die Niederlande eine Vereinbarung mit dem Pharmakonzern AstraZeneca bekannt gegeben, mit der sich die EU-Staaten bis zu 400 Millionen Dosen eines in der Entwicklung befindlichen Corona-Impfstoffs sichern. Weltweit gab es nach Angaben des Verbands forschender Pharma-Unternehmen (vfa) vom Mai mehr als 120 Impfstoffprojekte, von kleinen Firmen wie Biontech aus Mainz oder CureVac in Tübingen bis zu Konzernen wie Sanofi und GlaxoSmithKline. Doch wann eine Impfung zugelassen wird, weiß derzeit niemand.
Quelle: DER SPIEGEL
Anmerkung Christian Reimann: Das hat mit Gesundheitspolitik nichts zu tun. Das ist Wirtschaftspolitik/Geschäftemacherei zugunsten der Pharmabranche – hier CureVac.
Boten-RNA, auch mRNA genannt – da sollten (müssten) sämtliche Alarmsirenen ganz laut aufheulen. Warum übernimmt die Bundesregierung Anteile an einer Firma, die mit “biopharmazeutisches Unternehmen” nichts anderes als Gentechnologie umschreibt und betreibt? Und weshalb möchte die Bundesregierung gerade vor diesem Hintergrund keinen Einfluß auf die Geschäfte nehmen? Informativ und interessant ist z.B. dieser Artikel: Arzneimittel und Impfstoffe: Ohne Gentechnik geht es nicht. Besondere Nebenwirkungen und negative Langzeitfolgen dürften nicht erforscht sein. Genau deshalb nimmt die Herstellung von Impfstoffen üblicherweise viele Jahre in Anspruch.
Offenbar ist der Mehrheitseigner von CureVac, Herr Hopp, quasi ein deutscher Bill Gates bzw. Mark Zuckerberg, die ebenfalls aus der Welt der Computer kommend in die Pharmabranche eingestiegen sind. Aber einige sind ja bereits vertreten:
“CureVac hat signifikante Eigenkapitalinvestitionen erhalten, darunter von der dievini Hopp BioTech holding und der Bill & Melinda Gates Foundation. Zudem kooperiert CureVac mit multinationalen Konzernen und Organisationen wie Boehringer Ingelheim, Eli Lilly & Co, Genmab, CRISPR Therapeutics, CEPI sowie der Bill & Melinda Gates Foundation. CureVac hat seinen Hauptsitz in Tübingen und verfügt über weitere Standorte in Frankfurt und Boston, MA, USA.”
- Konzerne könnten Staaten bald für Corona-Schutz verklagen – auf »Schadensersatz«
Bald können Investoren Staaten wegen Corona-Maßnahmen vor Schiedsgerichten verklagen. Etwa weil sie den Patentschutz für Medikamente aufgeweicht haben. Wir müssen uns entscheiden: Demokratie oder neoliberale Handelsabkommen.
Die Folgen der Corona-Pandemie sind noch nicht ganz abzuschätzen, da lauern Investoren bereits darauf, geltende Handelsabkommen für ihre Zwecke vor Schiedsgerichten durchzusetzen. Es gibt bereits Anzeichen:
»Peru vor potentiellen ICSID-Klagen wegen Covid-19 Maßnahmen gewarnt« berichtete eine Zeitschrift für internationale Schiedsgerichtsbarkeit Ende April. Kurz zuvor kündigte der peruanische Kongress an, die Mautzahlungen auf den privatisierten Autobahnen des Landes während der Pandemie auszusetzen. Damit sollte der Transport essenzieller Güter und Arbeitskräfte vereinfacht und vergünstigt werden. Ausländische Autobahnbetreiber sahen dadurch ihre Gewinne bedroht und kündigten ein Verfahren vor einem privaten Schiedsgericht an, sollte der Kongress an seiner Entscheidung festhalten.
Klagen ausländischer Investoren gegen Staaten vor internationalen Schiedsgerichten sind nichts Neues. Tatsächlich werden sie immer zahlreicher. Ein weites Netz aus über 2500 Investitionsabkommen und mehr als 300 Handelsabkommen mit Investitionsschutzkapiteln macht diese unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragenen Klagen möglich. Dabei können Investoren gegen alle staatlichen Maßnahmen vorgehen, die ihr Geschäft negativ beeinflussen und (zukünftige) Gewinne mindern könnten. Auch Maßnahmen zum Umwelt-, Klima-, oder Gesundheitsschutz der Bevölkerung fallen darunter.
Quelle: Jacobin
- China präsentiert seinen Beitrag zur Globalen Gesundheit: das COVID-19-Weißbuch
Was können andere entwickelte Länder von Chinas COVID-19-Erfahrungen lernen? Zunächst einmal ist klar zu sehen, dass Deutschland sich in wichtigen Fragen an der chinesischen Erfahrung orientiert hat. Von der Einschätzung der historischen Dimension der Krise, über die Betonung internationaler Zusammenarbeit, bis hin zur Symbolpolitik mit Kriegsrhetorik einerseits und Geldgeschenken andererseits. Die Bereitschaft der Einzelnen, für das Große und Ganze Verzicht zu üben, Erziehungs-Kampagnen für Hygiene und Disziplin, Masken, Apps und Sozialhelfer: auch dies gehört zu den gemeinsamen Phänomenen in China und Deutschland. Nicht zuletzt das Bedürfnis nach einem solidarischen Gesundheitswesen mit leistungsfähigen Gesundheitssystemen bringt beide Kulturen in Bewegung: China geht seinen Weg planvoll lernend weiter, während Deutschland die Chance hat, die Fehler seiner neoliberalen Experimente zu korrigieren.
Das Weißbuch ist eine wertvolle Quelle für Fragen der kulturellen Zusammenarbeit. Nicht alle Vorgehensweisen Chinas sind für Deutschland geeignet und kulturell verträglich. So ist die Sprache des Krieges, wie sie führende Politiker in Deutschland eine Zeitlang benutzt haben, weder der hiesigen Bedrohungslage angemessen noch kulturell akzeptiert. Sie wird vielmehr als Ausdruck von Unsicherheit empfunden. In der öffentlichen Wahrnehmung entsteht der Verdacht, dass von eigenen Fehlern abgelenkt werden soll: vor allem vom Mangel an Gesundheits-Fachkräften und Verbrauchsgütern. Während die chinesische Führung weiterhin auf das Vertrauen einer großen Mehrheit der Bevölkerung baut, steht ganz Europa vor einer politischen Krise, die Hetzern und Spalten weiteren Auftrieb geben kann. China und Europa können einander und der Welt durch einen beharrlichen Kurs des gemeinsamen Lernens Orientierung und Kraft geben, um durch diese auch kommenden Pandemien nachhaltig den Boden zu entziehen.
Mit Blick nach vorn gibt es für Deutschland in den Bereichen Logistik und Mobilisierung von Gesundheitsressourcen vieles aus dem Weißbuch zu lernen. Vor allem aber dies: Nach überaus hektischen Monaten rafft sich Deutschland jetzt auf, Massentests einzuführen und eine Strategie der gestaffelten Kombination aus gezielter Prävention und Intervention umzusetzen. Überraschend daran ist, dass dies bewährte Standardverfahren der klassischen Seuchenpolitik nun, durch den Umweg über China, wiederentdeckt wird. Auf dem Weg des gemeinsamen Lernens sind vermutlich noch manche gemeinsame Werte zu bergen.
Quelle: German.China.org.cn
Anmerkung Christian Reimann: Ob die Bundesregierung das gerne lesen wird – China als Vorbild? Immerhin gehen beide Staaten offenbar getrennte Wege bei der Suche nach einem Impfstoff. Während China auf günstige Totimpfstoffe (inaktivierte Coronavirus-Impfstoffe) setzt, fördert auch die Bundesregierung – wie auch andere Staaten des Westens – Pharmaunternehmen, die hochtechnologisch und teure Impfstoffe herstellen.
- Der Blick der NATO nach Ostasien
Die NATO soll ihre Militärübungen und Operationen systematisch in die Asien-Pazifik-Region ausweiten: Dies fordert ein Experte des Washingtoner Think-Tanks Atlantic Council. Hintergrund ist die zunehmende Debatte darum, wie sich das westliche Kriegsbündnis gegen China in Position bringen soll. Die Volksrepublik sei “präsent in der Arktis, in Afrika und im Mittelmeer”, urteilt NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg; darauf müsse man reagieren. In Think-Tanks heißt es, man solle chinesische Investitionen in die europäische Infrastruktur schärfer kontrollieren; “zivile Straßen, Häfen und Bahnstrecken”, an deren Ausbau die Volksrepublik sich beteilige, seien schließlich “ein wesentlicher Teil der NATO-Pläne für die militärische Mobilisierung”. Zudem stärkt die NATO ihre Beziehungen zu “Globalen Partnern” wie Japan, Südkorea und Australien. Am gestern beendeten Treffen der NATO-Verteidigungsminister nahm erstmals deren Amtskollege aus Australien vollumfänglich teil. Der Atlantic Council verlangt auch den Aufbau eines militärischen NATO-Hauptquartiers in der Asien-Pazifik-Region.
Quelle: German Foreign Policy
- Steve Bannon ruft Europa zum «heissen Krieg gegen China» auf
In der «Welt» fordert der US-Agitator die «Abkoppelung von China». Die deutsche FDP und Bündnis90/Die Grünen unterstützen ihn.
Steve Bannon, Ex-Berater von Donald Trump und eine Zeitlang populäre Kontaktperson führender Vertreter der extremen Rechten in Europa, rief in der „Welt“ zum gemeinsamen „Kampf“ gegen China auf. Die „Abkopplung“ des Westens von der Volksrepublik „muss … vollzogen werden“, forderte Bannon in einem von der Zeitung veröffentlichten Interview: „Das ist kein kalter, sondern ein heisser Krieg … im Bereich Kybernetik, in der Propaganda und natürlich in der Wirtschaft“.1 Falls die EU diesen Krieg zu vermeiden versuche, dann würden „die europäischen Länder zu Vasallen Chinas“.
In einem früheren Interview schloss Bannon sogar ein „Abgleiten“ in einen „bewaffneten Konflikt“ mit Beijing nicht aus.2 „Gemeinsam“ könnten die Staaten Europas und die USA den Kampf „gewinnen“.
Quelle: Infosperber
- Rechte Freiwilligenbataillone, westliche Sicherheitsfirmen und Geheimdienste in der Ukraine
Im ersten Teil des Artikels über Privatarmeen in der Ukraine ging es um die von Präsident Wolodimir Selenski am 5. Juni 2020 vorgetragene Absicht, noch vor den Parlamentsferien ein Gesetz in der Werchowna Rada zu verabschieden, das ukrainische Privatarmeen legalisiert. Seit 2014 wurden von ukrainischen Oligarchen Privatarmeen, rechte Freiwilligenbataillone, private Wachfirmen und Bürgerwehren gegründet (z.B.: “Nationale Kommandos”). Eine rechtliche Grundlage für diese, zum Teil bewaffneten Einheiten, gibt es nicht.
Präsident Selenski meint nun, man müsse die Gefahr, dass “jeder Geschäftsmann seine eigene Armee hat”, ausschließen. Dazu brauche es ein “ausgewogenes Gesetz”. Was “ausgewogen” genau bedeutet, sagte der Präsident nicht. Selenski äußerte sich auch nicht zu den schlimmen Erfahrungen, welche die Ukraine in den letzten sechs Jahren mit den Privatarmeen und rechten Freiwilligen-Bataillonen machen musste (Militante rechtsextreme Gruppen können in der Ukraine ungestraft Gewalt anwenden). Um diese Erfahrungen, aber auch um die Rolle westlicher Sicherheitsfirmen und Geheimdienste sowie die Militärhilfe aus den USA, geht es im zweiten Teil des Artikels.
Quelle: Telepolis
- Eine Lehrstunde: Verfassungsrecht für das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht
Man kann es kaum anders sagen: Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit einem am 17. Juni 2020 veröffentlichten Beschluss vom 20. Mai diesen Jahres (2 BvR 2628/18) dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht eine regelrechte Lehrstunde in Sachen Verfassungsrecht erteilt. Und man kann für das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht nur hoffen, dass es sich diese Lehrstunde zu Herzen nimmt. Denn was die Kammer mit diesem etwa 20-seitigen Beschluss zu einem staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachungsanspruch nach Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ins Stammbuch geschrieben hat, reicht weit über die konkret gefällte Entscheidung hinaus. (…)
Der Entscheidung der Kammer lag folgender durchaus nicht untypischer Sachverhalt zu Grunde: Eine 1967 in den Vereinigten Staaten geborene Frau mit US-amerikanischer Staatsangehörigkeit beantragte im Jahre 2013 die Einbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 GG. Der hier vornehmlich relevante Satz 1 bestimmt: „Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern.“ Ihren Anspruch auf Einbürgerung stützte die US-Bürgerin darauf, dass ihrem 1921 geborener Vater von den Nazis mit Veröffentlichung im Deutschen Rechtsanzeiger vom 7. Juni 1938 die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 entzogen worden war. Der Vater, der als Jude vor den Nazis in die USA geflohen war, war mit der Mutter, einer US-Staatsangehörigen, nicht verheiratet, hatte die Tochter aber rechtlich als sein Kind anerkannt.
Wer auf diese Fallkonstellation und Art. 116 Abs. 2 GG einen unbefangenen ersten Blick wirft, wird kaum anders können, als anzunehmen, dass dieser Grundgesetzartikel genau für Fälle wie diese bestimmt war. Anders aber das für solche Fälle zuständige Bundesverwaltungsamt als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Und auch das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster verneinten einen Anspruch auf Einbürgerung. Der Grund hierfür ist auch für Jurist:innen, die mit dem Staatsangehörigkeitsrecht nicht so vertraut sind, durchaus etwas überraschend. Das Staatsangehörigkeitsrecht betrachtet Erwerbs- und Verlustgründe nicht nach dem heute geltenden Recht, sondern aus der Perspektive des Rechts, das zum Zeitpunkt des relevanten Ereignisses gegolten hat. Dieser Ansatz führt allerdings mitunter zu Entscheidungen, die aus heutiger Sicht zu unerträglichen Ungerechtigkeiten führen. Dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht war das bislang aber relativ egal; es zog sich auf seinen Standpunkt formaler „Logik“ zurück. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt aber mit erfreulicher Eindringlichkeit klar gemacht, dass solche Ungerechtigkeiten dem Staatsangehörigkeitsrecht nicht egal sein dürfen und zwar aus Gründen der Verfassung. (…)
Das Bundesverfassungsgericht stellt hiermit die Wiedergutmachung im Staatsangehörigkeitsrecht vom Kopf auf die Füße. Das Augenmerk ist nicht auf längst überkommene staatsangehörigkeitsrechtliche Regelungen zu legen, sondern auf das Unrecht, das den Opfern der Nazi-Zeit und ihren Nachfahren angetan wurde.
Quelle: Verfassungsblog
- Grundrente: Der Regierung läuft die Zeit davon
Rentenversicherung: Wenn der Bundestag das sperrige Gesetz nicht Anfang Juli beschließt, wird es zu weiteren Verzögerungen kommen.
Der Bundesregierung droht bei der Grundrente die Zeit davon zu laufen. Wenn das geplante Gesetz zur Besserstellung von Geringverdienern in der Rente nicht in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause (in 14 Tagen, d. Red.) von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden sollte, könnte es bei der Auszahlung der Grundrente zu weiteren Verzögerungen kommen. Das machte der Leiter des Geschäftsbereichs Rechts- und Fachfragen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Andreas Zeuner, am Mittwoch bei einer Video-Pressekonferenz in Berlin deutlich. Schon seit mehreren Wochen war klar, dass die ersten Grundrentenempfänger frühestens Ende Juli kommenden Jahres mit einer Überweisung rechnen können.
Quelle: Ihre Vorsorge
- EU: Strategischer Kompass (II)
Schon vor einiger Zeit hatte die EU beschlossen, einen „Strategischen Kompass“ anfertigen zu wollen. Dabei handelt es sich dem Wortlaut nach nicht um ein Weißbuch, mit dem in der Globalstrategie gemachte Vorgaben militärisch operationalisiert werden, genau das soll aber damit bezweckt werden (siehe IMI-Aktuell 2020/196). Bei der gestrigen Sitzung des Rates wurde die Absicht nochmals untermauert, der Veröffentlichungstermin auf 2022 festgelegt (anfangs war noch 2021 im Spiel).
Quelle: Informationsstelle Militarisierung e.V.
dazu: EU-Rüstungsforschung
Als Vorläufer für einen geplant deutlich umfassenderen im nächsten EU-Haushalt 2021 bis 2027 wurden mit dem PADR zwischen 2017 und 2019 90 Mio. Euro für die Forschung an Rüstungsprojekten ausgelobt. Die EU hat nun ein Factsheet veröffentlicht, in dem detailliert zu finden ist, welche Projekte darüber gefördert wurden.
Quelle: Informationsstelle Militarisierung e.V.
- Tiergartenmord: Verdacht auf Staatsterrorismus
Quelle: Aktuelle Stunde des WDR
Anmerkung unseres Lesers G.R.: Groß und breit wird über den Mordfall in Berlin berichtet. Klar scheint für die Autoren zu sein: Russland steckt dahinter (was vielleicht auch tatsächlich stimmt, aber man weiß es eben noch nicht). Der Generalbundesanwalt wird zitiert, als stünde das Urteil schon fest. Ein sogenannter ARD-Terrorismusexperte kommt zu Wort, der gleich alles in einen Sack packt vom Mord in Berlin bis zu dem Skripal-Anschlag. Natürlich auch da die Kernaussage: Russland steckt dahinter. Beweise? Fehlanzeige! Dafür jede Menge Konjunktiv und “sollte, könnte” etc.
Ich kann mich auch nicht entsinnen, dass in jener Sendung ein sogenannter Terrorismusexperte befragt wurde, als die USA den iranischen General Soulemani ermordeten (in den Medien wurde das ja immer gerne als “Tötung” verniedlicht). Ebenfalls kann ich mich nicht entsinnen, dass die zahlreichen Opfer des US-Drohnenkrieges eine derartige Nachricht wert waren und der Hergang als Staatsterrorismus gebrandmarkt wurde. Mord auf deutschem Boden durch eine ausländische Macht – das wäre sicherlich nicht zu dulden. Aber tun wir doch bitte nicht so, als seien wir Unschuldslämmer. Oder wie ist das noch mit Rammstein?