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Titel: Nord Stream 2 – Die USA drehen weiter an der Sanktionsschraube und haben nun auch Deutschland im Visier
Datum: 16. Juni 2020 um 10:52 Uhr
Rubrik: Aktuelles, Außen- und Sicherheitspolitik, Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Ressourcen, Wirtschaftspolitik und Konjunktur
Verantwortlich: Jens Berger
Um die fast fertiggestellte Ostseepipeline Nord Stream 2 zu verhindern, leiten die USA nun die nächste Eskalationsstufe ein. Ein Gesetzesentwurf aus dem US-Senat soll die bestehenden Sanktionen deutlich erweitern – künftig drohen auch europäischen Konzernen, die indirekt mit dem Bau und Betrieb der Pipeline in Zusammenhang stehen und sogar europäischen und deutschen Behörden harte Sanktionen. Dies geht sogar der Bundesregierung zu weit. Doch außer einer freundlich formulierten „Rüge“ ist bislang aus Berlin nichts zu vernehmen. Dabei wäre es längst an der Zeit, sich zu wehren und den USA Grenzen aufzuzeigen. Das Maß ist voll. Von Jens Berger
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
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Ursprünglich sollte die Ostseepipeline Nord Stream 2 bereits seit Beginn dieses Jahres russisches Erdgas in das europäische Pipelinesystem liefern. Doch daraus wurde nichts. Am 31. Juli 2019 hatte der Außenausschuss des US-Senats einen Gesetzesentwurf mit dem anmaßenden Titel »Protecting Europe’s Energy Security Act of 2019« angenommen. Der Entwurf des US-Senators Ted Cruz sieht vor, Unternehmen und Einzelpersonen, die sich am Bau der Ostseepipeline Nord Stream 2 beteiligen, auf die Sanktionsliste der USA zu setzen. Cruz hat es dabei vor allem auf die Firmen abgesehen, die Schiffe besitzen, die solche Unterwasserpipelines verlegen können. Davon gäbe es weltweit nur fünf, so Cruz. Konkret betroffen durch die US-Sanktionen waren damals die Unternehmen Allseas Group mit Firmensitz in der Schweiz und das italienische Unternehmen Saipem. Würden sich diese Unternehmen weiterhin am Bau der Pipeline betätigen, drohten die USA mit so unschönen Dingen wie einem Ausschluss von Aufträgen für sämtliche Projekte, die direkt und indirekt unter die Jurisdiktion der USA fallen und einem Einfrieren sämtlicher Vermögenswerte weltweit. Mitarbeitern und Anteilseignern der betroffenen Unternehmen wurde mit einem Einreiseverbot und ebenfalls mit einem weltweiten Zugriff auf deren Konten und Vermögenswerte gedroht.
Wie kaum anders zu erwarten, stellten die von den Sanktionen bedrohten Unternehmen ihre Zusammenarbeit mit dem Pipelinekonsortium daraufhin ein. Was folgte, war ein russischer Verzweiflungsakt der besonderen Sorte. In einer fünfmonatigen Reise um die halbe Welt wurde der russische Rohrverleger „Akademik Cherskiy“ vom Pazifikhafen Nakhodka in den Nord-Stream-Logistikhafen Mukran auf Rügen verlegt. Nur die „Akademik Cherskiy“ verfügt über das von den dänischen Behörden vorgeschriebene dynamische Ortungssystem. Während der Überfahrt wechselte das Schiff zudem seinen Besitzer und gehört nun „pro forma“ einem Wärmekraft-Eigentumsfonds aus Samara, der wohl kein verletzliches Opfer der US-Sanktionen ist. Seit Anfang Mai liegt die „Akademik Cherskiy“ nun auf Rügen und wird offenbar für den Einsatz in der Ostsee umgerüstet. Im Juli beginnt die Laichzeit für den Kabeljau, so dass eine Fortsetzung der Arbeiten frühestens im September möglich ist. Dies wollen die USA durch ihre neuen Sanktionen verhindern.
Künftig sollen die Sanktionen des »Protecting Europe’s Energy Security Act of 2019« auch Personen und Unternehmen betreffen, die Schiffe, die an der Ostseepipeline arbeiten, versichern oder sie in welcher Form auch immer „unterstützen“. Unter die Sanktionen fallen dann auch Unternehmen, die Zertifizierungen für die Pipeline unternehmen oder eine Mittlerrolle einnehmen. Dies betrifft unter anderem die europäischen Multis Uniper (E.on), Wintershall (BASF), die österreichische OMV, die britisch-niederländische Royal Dutch Shell und den französischen Konzern Engie, die zusammen mit Gazprom an der Pipeline beteiligt sind. Welche Banken und Versicherungen betroffen sind, ist noch unbekannt. Laut internen deutschen Regierungsvermerken betreffen die Sanktionen sogar deutsche und europäische Behörden. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Die deutschen und dänischen Beamten, die bei der Zertifizierung der Pipeline eine Rolle spielen und den russischen Verlegeschiffen eine Genehmigung erteilen, laufen Gefahr, dass sie nicht mehr in die USA einreisen dürfen und ihnen womöglich gar von bestimmten Banken ihre Vermögenswerte eingefroren werden. Ging es bislang – zumindest in der öffentlichen Debatte – um Sanktionen gegen Russland, stellt diese Ausweitung direkte Sanktionen gegen Deutschland und andere EU-Staaten dar.
Dies sieht auch die Bundesregierung kritisch … außer verbalen Sorgenfalten ist aus Berlin jedoch nichts Konkretes zu vernehmen. Warum? Wenn die USA es sich anmaßen, das Handeln der deutschen Regierung zu sanktionieren, ist dies – freundlich ausgedrückt – ein „unfreundlicher Akt“. Weniger diplomatisch könnte man sogar von einem Wirtschaftskrieg sprechen. Schließlich geht es den USA nur am Rande um Russland, gehören die US-Amerikaner doch selbst zu den besten Kunden russischer Erdölproduzenten. Es geht darum, aus Europa einen Absatzmarkt für die durch die Fracking-Technologie geschaffenen massiven Überkapazitäten an US-Erdgas zu machen, das dann in verflüssigter Form als LNG exportiert werden soll.
Lesen Sie dazu auch: Dumm, dümmer, Deutschland – wir sanktionieren und die USA lachen sich ins Fäustchen
Genau diese Strategie bietet auch die geeignete Plattform für eine diplomatische Antwort auf die neuen Sanktionen: Deutschland sollte Strafzölle auf US-Gas verhängen und seine Macht auf EU-Ebene dafür einsetzen, diese Zölle in der gesamten EU einzurichten. Was auf den ersten Blick drastisch klingt, ist durchaus gängige Praxis. So hat die EU erst im April im Handelsstreit mit den USA Strafzölle auf Produkte wie Spielkarten, Feuerzeuge und Plastikabdeckungen für Möbel aus den USA verhängt. Im vorangegangenen Handelsstreit betrafen die EU-Strafzölle Bourbon, Harleys und Erdnussbutter aus den USA. Warum nicht auf Erdgas? Offenbar muss man mit den USA in der einzigen Sprache sprechen, die sie verstehen. Und diplomatische Fußnoten werden in Washington ganz offensichtlich nicht verstanden.
Anhang: Ein kurzer Auszug aus meinem Buch „Wer schützt die Welt vor den Finanzkonzernen“, der das Ausmaß der US-Sanktionen illustriert:
Die lange Liste der Sanktionen
In der jüngeren Vergangenheit gab es gleich mehrere Fälle, in denen die US-Regierung von diesem Instrumentarium Gebrauch gemacht hat. Im September 2005 setzten die USA die Delta Asia Financial Group aus Macau auf ihre Sanktionsliste. Der Vorwurf: Die Bank habe im Auftrag Nordkoreas Geldwäschegeschäfte getätigt. 2007 erweiterten die USA die Sanktionen und verboten nun allen Banken, die in den USA zugelassen sind, Geschäfte mit der Delta Asia Financial Group zu tätigen. Das Prüfungsunternehmen Ernst & Young und die Finanzbehörden von Macau konnten die Vorwürfe nicht bestätigen (3). Dennoch steht die Bank bis heute auf der Sanktionsliste und kann daher keine internationalen Geschäfte in Fremdwährungen tätigen.
Die Beispiele zeigen sowohl das Ausmaß als auch die stetige Ausweitung der verwendeten Sanktionierungsinstrumente, die vor allem Banken und Unternehmen aus Europa treffen, obgleich sie nicht gegen europäische, sondern gegen US-amerikanisches Recht verstoßen haben sollen. Völkerrechtlich ist die Ausweitung eigener Sanktionen auf Drittstaaten und Unternehmen aus Drittstaaten übrigens ganz klar untersagt. Diese Sanktionspraxis bedeutet nichts anderes als eine »Lex Americana«, ein Anspruch des US-Präsidenten, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, an die sich die gesamte Welt zu halten hat.
Die USA mischen sich unter Gewaltandrohung (Wirtschaftssanktionen sind ein Akt der Gewalt) in die Politik von Drittländern ein, die mit den politischen Problemen zwischen den USA und Iran gar nichts zu tun haben. Dies stellt eine massive Verletzung der Charta der Vereinten Nationen dar. Art. 2 Ziff. 7 der Charta untersagt es Staaten, in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einzugreifen. Und dazu gehören auch die Regelung der eigenen Handelspolitik und die Ausgestaltung der Außenpolitik. Völkerrechtswidrig ist die Intervention, wenn ein Nötigungselement hinzutritt, was hier ganz klar der Fall ist.
Ferner verstoßen die Sanktionen und genau so die Sanktionsdrohungen an Drittländer direkt und indirekt gegen das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT der Welthandelsorganisation WTO. Der gerade von den USA immer wieder für eigene Zwecke instrumentalisierte »Freihandel« lässt sich selbstverständlich nicht mit dem Anspruch der USA vereinbaren, Drittländern ohne einen WTO-Beschluss Handelsverbote mit einem anderen Staat aufzuerlegen. Sogar der Internationale Gerichtshof forderte die USA in einem einstimmigen Urteil auf, diese Sanktionspraxis einzustellen (21). Was taten die USA? Sie kündigten ganz einfach einseitig die beiden Vertragswerke, auf deren Basis der Internationale Gerichtshof sein Urteil begründete. Die imperiale Ignoranz der USA kennt weder Grenzen noch internationale Gesetze.
Wie Norbert Häring in seinem Buch Schönes Neues Geld berichtet (22), hat das US-Thinktank Center for a New American Security (CNAS) Finanzsanktionen bereits als »die neuen Werkzeuge des Wirtschaftskriegs« bezeichnet. Die Größe, Liquidität und Integrität des US-Finanzsystems seien demnach wichtige strategische Stärken der USA. Ein Lizenzentzug für das US-Geschäft und Transaktionen in US-Dollar kommt international tätigen Banken einem Ruin gleich. Das macht sie erpressbar. Und was für Banken gilt, gilt unisono für international operierende Konzerne aus der Realwirtschaft. Würde beispielsweise Siemens durch US-Sanktionen vom internationalen Finanzmarkt abgeschnitten werden, könnte das Unternehmen keine Anleihen mehr aufnehmen, seine Geschäfte nicht vorfinanzieren und keine Zahlungen von oder an seine internationalen Geschäftspartner mehr vornehmen. Dies wäre der Todeskuss.
Hinzu kommt, dass die USA ihre Sanktionen immer häufiger im Eigeninteresse und gegen die Interessen anderer, verbündeter Staaten verhängen und anwenden. So gingen die europäischen Exporte nach Russland im ersten Jahr nach den verhängten Sanktionen um zehn Prozent und die deutschen Exporte sogar um 18 Prozent (23) zurück. Die USA konnten hingegen sogar eine Steigerung des Handelsvolumens mit Russland um sechs Prozent vermelden. Mittlerweile gehören die USA zu den zehn größten Handelspartnern Russlands (24) . Summa summarum schulterten die USA laut einer Untersuchung des IfW 0,6 Prozent des Rückgangs des Handelsvolumens, während Deutschlands Wirtschaft stolze 40 Prozent zu verkraften hatte (25) . Noch drastischer ist die Schieflage bei den Sanktionen gegen Iran. Nach dem Atomabkommen von 2015 und dem Ende der Sanktionen hatte sich das Handelsvolumen zwischen Iran und der EU wieder von 7,7 Milliarden Euro auf 21 Milliarden Euro fast verdreifacht. Das Handelsvolumen zwischen Iran und den USA beträgt 180 Millionen Euro – also weniger als ein Prozent des iranisch-europäischen Wertes.
Durchschaubar ist auch das Interesse der USA an den Sanktionen gegen das Pipeline-Projekt Nord Stream 2. Die USA haben dank des Frackingbooms massive Überkapazitäten an Erdgas, das sie liebend gerne in verflüssigter Form in Tankern nach Europa verschiffen würden. Eine weitere Pipeline, die billiges Erdgas aus Russland liefert, ist da natürlich hinderlich. Es geht den USA dabei auch keinesfalls nur um die Liefermengen an sich. Durch das Überangebot sind die Preise für Erdgas in den USA förmlich kollabiert. Ein gesteigerter Gasexport würde das Überangebot vom Markt nehmen und die Preise wieder anheben. Schlecht für die Verbraucher in den USA und Europa, gut für die Fracker, die nebenbei auch zu den eifrigsten Spendern für Donald Trumps Wahlkampf gehören, und für die Wall Street, die die Fracker mit teils wagehalsigen Fremdkapitalinstrumenten finanziert.
Titelbild: NickEyes/shutterstock.com
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