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Titel: Wie man die Zahl der Infizierten niedrig hält: man bindet die Tests an schwer erfüllbare Bedingungen

Datum: 27. März 2020 um 10:31 Uhr
Rubrik: Gesundheitspolitik, Strategien der Meinungsmache
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Die Überschrift müsste genauer heißen: „Wie man die Zahl der positiv Getesteten niedrig hält: man bindet die Tests an schwer erfüllbare Bedingungen“. Wenn man Risikoperson ist und man hört vom benachbarten Straßburg oder auch in deutschen Medien, dass man über 80 schnell aussortiert wird, dann neigt man dazu, sich nach Möglichkeiten zum Testen zu erkundigen. Ich habe das durch einen Klick auf die für mich zuständige Internetseite getan. Dort komme ich auf diese Information: „Aktuelle Informationen zum Corona-Virus“. Wenn ich dann die relevante Stelle anklicke, nämlich:

Ich habe Angst mich infiziert zu haben. Wo kann ich mich testen lassen?

dann kommt der hier angehängte Text. Schauen Sie sich mal die von mir gefetteten Stellen an, vor allem den letzten Absatz. Albrecht Müller.

Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Diagnosezentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen lassen können. Die Teststation wird in Form eines „Drive-ins“ betrieben.

Wer sich im neuen Diagnosezentrum testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine sogenannte Laborüberweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Weiterhin gilt: Bevor eine Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen! Der Schein muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden. Bei Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber oder Atemnot kann alternativ Telefonkontakt mit der 24-Stunden-Hotline des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen werden (Telefon 0800 99 00 400). Über die Hotline kann bei einem begründeten Verdacht dann auch die weitere Diagnostik und Behandlung eingeleitet werden.

Ebenfalls wichtig: Auf dem Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des Patienten vermerkt sein. Die Durchführung eines Tests ist streng an bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens 15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern.

Die Bedingungen sind schon beachtlich hoch angesiedelt. Wenn ich mir vorstelle, wie eine weniger fitte ältere Person damit zurechtkommen soll, kommt mir das Grausen.

Bei dieser kritischen Anmerkung sei festgehalten, dass diese Situation vermutlich nicht von meinen örtlichen Gebietskörperschaften zu verantworten ist, sondern vermutlich bundesweit gilt. Jedenfalls haben weder die Bundesregierung und insbesondere der Gesundheitsminister noch die Landesregierungen allzu viel Grund, sich auf die Schulter zu klopfen. Sie hätten schon sehr viel früher dafür sorgen müssen, massenweise und schnelle Tests möglich zu machen. Jetzt soll das ja wohl so werden. Siehe Hinweis Nummer 1 von heute.

P. S.: Die blau unterlegte alarmierende Botschaft ist von der einschlägigen Internetseite übernommen und ist keine persönliche Bekundung.


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