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Titel: Zur Diskussion: Das IAT sieht in der Fleischbranche den gesetzlichen Mindestlohn als wirksame Maßnahme gegen Lohndumping
Datum: 12. Mai 2005 um 14:43 Uhr
Rubrik: Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Anders als in der Bauwirtschaft, wo es seit 1996 mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz eine Regelung gibt, die ausländische Unternehmen dazu verpflichtet, tarifliche Mindestlöhne einzuhalten, sieht eine Studie des Instituts Arbeit und Technik in der Übertragung solcher Regelungen auf die Fleischbranche keinen gangbaren Weg. Lars Czommer und Georg Wortmann plädieren deshalb für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.
Die Zusammenfassung der Studie:
Die Begründung für dieses Plädoyer für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ergibt sich aus Folgendem: Das Zustandekommen eines Mindestlohn-Tarifvertrages ist an fünf Voraussetzungen gebunden:
Eine Übertragbarkeit auf die Fleischbranche scheitert an Folgendem:
Angesichts der Tatsache, dass der Anteil der tarifgebundenen Beschäftigten seit 1988 von 76 auf 70 Prozent gesunken ist und im Osten Deutschlands gar nur noch bei 54 Prozent liegt, ist die Tarifbindung heute keine Garant mehr, um vor Niedrigstlöhnen zu schützen. Deshalb sieht die Studie des IAT die Gefahr, dass Deutschland aufgrund der bestehenden Lücken in der europäischen Gesetzgebung immer mehr zu einem „Billiglohnparadies“ für ausländische Großkonzerne wird. Vor allem auch weil Deutschland im Hinblick auf den Einsatz der von Osteuropa entsandten Arbeitskräften Standortvorteile gegenüber anderen europäischen Ländern hat. Hinz kommt ein geringerer gewerkschaftlicher Organisationsgrad und deshalb müssten Arbeitgeber mit weniger Widerstand der Gewerkschaften, als z.B. in Dänemark rechnen.
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